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Ein Pkw ist kein Boot
Skuriles aus dem Gerichtssaal


 
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chrissy
.....ist wieder da!
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...und hat diesen Thread vor 6160 Tagen gestartet!


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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
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BeitragVerfasst am: 08.10.2008 20:14:19    Titel: Ein Pkw ist kein Boot
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"Die Benutzung eines Pkw als Boot" stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch dar und ist somit auch nicht durch eine Neuwagengarantie abgedeckt. Dieser Argumentation eines beklagten Händlers ist kürzlich das Brandenburgische Oberlandesgericht gefolgt (Az.: 4 U 185/07). Es wies die Klage eines Neuwagenkäufers ab, der die Reparaturkosten von über 7.250 Euro für einen Wassereintritt in seinen Nissan Patrol GR von dem Händler ersetzt haben wollte.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.10.2008 20:32:48    Titel:
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Die Kumpels am Stammtisch haben ihm gesagt dass ein Land Rover undicht ist deshalb hat er sich für die Mecklenburgische Seeplatte ein Patrol gekauft Hau mich, ich bin der Frühling
Das nächste mal sollte er es besser mit einem Volvo versuchen....Volvo PENTA rotfl Heiligenschein
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borsti
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BeitragVerfasst am: 09.10.2008 19:28:50    Titel:
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Huch Mein Patrol kann echt nicht schwimmen? Unsicher

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 09.10.2008 19:44:50    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Huch Mein Patrol kann echt nicht schwimmen? Unsicher


Doch eine gewisse Zeit schon. Versuch aber nicht, später noch mit Garantieansprüchen zu kommen. Grins

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Henning
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BeitragVerfasst am: 09.10.2008 19:52:52    Titel:
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Nun ja, es kommt sicher darauf an, was repariert wurde und wo Wasser eingetreten ist. Ja

Ich weiß jetzt nicht wie tief die Wattiefe beim Patrol ist, aber wenn ich bei
angenommenen 50cm Wattiefe in eine Pfütze mit 40cm Wassertiefe einfahre
und durch Wassereintritt ins Getriebe/Achse wird diese/s beschädigt, so sehe ich
keinen Grund, weswegen da ein nicht bestimmungsgemässer Gebrauch
vorliegen sollte, auch wenn man bei 40cm Wassertiefe durchaus schon
ein Boot hätte benutzen können. Unsicher
Was nun tatsächlich Grund der Klage des Fahrzeugbesitzers war geht aus dem Eingangsbetrag
ja nicht hervor, daher isses müssig darüber zu spekulieren ob die Klage zu
Recht abgewiesen wurde, denn bekanntermassen sind aber Recht haben und
Recht bekommen zweierlei Sachen Grins

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 11.10.2008 12:48:02    Titel:
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Und es geht doch Vertrau mir

http://de.youtube.com/watch?v=qr8eEWyKQHM
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J9 Andy
Offroader
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BeitragVerfasst am: 11.10.2008 13:09:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ Henning
Der Patrol hat eine Wattiefe von löblichen 70cm.

Angeblich waren es weniger als 50cm.
Das Urteil
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Henning
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BeitragVerfasst am: 11.10.2008 14:02:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ahhh, danke Ja

Wie es war weiß man nicht, es scheint aber zumindest nachvollziehbar, dass die Klage abgewiesen wurde.

Zitat:
Die Annahme des Landgerichts, jede Über-schreitung eines Wasserstandes von 70 cm am Pkw stelle einen unsachgemäßen Gebrauchdar,


Daraus schließe ich, dass 50 cm i.O. sind, so wäre auch meine Meinung gewesen.


Zitat:
Denn die festgestellten Schäden ließen auf einen Wasserstand von deutlich mehr als 70 cm schließen; dies zeige insbesondere die Nässe beim Fensterheberin Höhe von ca. 100 cm. Vermutlich sei der Kläger stecken geblieben und habe die Türen ge-öffnet. Es fehle daher an einer Undichtigkeit, mithin an einem Mangel. Jedenfalls könne derKläger die Reparaturkosten wegen § 814 BGB nicht zurückverlangen.


Nachvollziehbare Argumentation. Smile
Wenn es denn so war, dann eben Pech gehabt Ja

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Gruß ........................
Henning
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