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 Bin neu hier


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stahnsdorf Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6100 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Disco 3 |
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Verfasst am: 12.11.2008 20:35:54 Titel: Thema Winterreifen |
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Moin,
grundsätzlich sind Winterreifen für den Winter, weil Gummimischung ab 4 C usw. blabla .... und der Gesetzgeber "empfiehlt" .... soweit alles klar.
Ich habe nun auf meinem Disco die (serienmäßigen) WRANGLER HP ALL WEATHER drauf. Aber keinerlei Erfahrungen damit, wie die sich im Winter fahren?
Die haben ja schon feine Rillen wie Winterreifen, nur eben kein Flocken-Symbol.
Die konkrete Frage ist: Sind das nur juristisch Winter-Untaugliche Reifen, und/oder praktisch auch?
Oder sind die Erfahrungen, dass man damit generell auch im Winter bei Matsch & Schnee prima im Strassenverkehr teilnehmen kann?
Freue mich auf feedback
Grüsse
Waldschreck | |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 12.11.2008 20:38:49 Titel: |
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Rein rechtlich reicht in D (momentan) das M&S-Zeichen. Ob sich deine Reifen auf Eis und Schnee eignen, musst Du am besten selbst rausfinden. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.11.2008 22:14:50 Titel: |
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Hallo
einfache Antwort
um 2 Tonnen vernünftig zum stehen zu bringen brauchst Du richtige Winterreifen
zb: Cooper Discoverer oder Nokian Hakkapilitanen .
Vom Gesetzgeber reicht das M&S Zeichen , Versicherungen aber verweigern Zahlungen wenn kein "Richtiger" Winterreifen ( Schneeflocke)montiert war.
bei Personenschäden kann das sehr teuer werden
Gruss | |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 12.11.2008 22:26:59 Titel: |
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nur Kaskoschäden  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Salzburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.11.2008 15:14:46 Titel: |
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autovonderinsel hat folgendes geschrieben: |
Vom Gesetzgeber reicht das M&S Zeichen , Versicherungen aber verweigern Zahlungen wenn kein "Richtiger" Winterreifen ( Schneeflocke)montiert war.
bei Personenschäden kann das sehr teuer werden
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Nein. Solange es keine gesetzliche Definition von "Winterreifen" gibt, kann sich die Versicherung nicht aus der Leistungsverpflichtung verabschieden, wenn M+S-Reifen aufgezogen sind. Die einzige Möglichkeit wäre, dem Lenker grobe Fahrlässigkeit durch nicht angepasste Fahrweise nachzuweisen, die Beweislast darüber obliegt aber der Versicherung.
Marcus | |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stahnsdorf Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6100 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Disco 3 |
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Verfasst am: 17.11.2008 15:22:40 Titel: |
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Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mir jetzt Winterreifen bestellt, zumal ich auch in diesem Winterhalbjahr öfters nach Österreich/Schweiz muss.
Damit bin ich im doppelten Sinne auf der sicheren Seite.
Dafür drehe ich jetzt mal die Frage um:
Kann man eigentlich Winterreifen als Ganzjahresreifen verwenden?
Wie verhält es sich dann rechtlich?
Grüsse
Waldschreck | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 17.11.2008 15:25:35 Titel: |
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marcush hat folgendes geschrieben: |
Nein. Solange es keine gesetzliche Definition von "Winterreifen" gibt, kann sich die Versicherung nicht aus der Leistungsverpflichtung verabschieden, wenn M+S-Reifen aufgezogen sind. Die einzige Möglichkeit wäre, dem Lenker grobe Fahrlässigkeit durch nicht angepasste Fahrweise nachzuweisen, die Beweislast darüber obliegt aber der Versicherung.
Marcus |
Gedehntes Jaaaaaaa.....
In diesem Fall wird es schwierig, da es sich um Allwetter-Reifen handelt.
Es gibt aber reichlich Genossen aus dem Offroad-Umfelt, die sich auch bei MTs auf
das M&S berufen.
Hier ist es dem Gutachter ein leichtes zu ziegen, daß ein Unfall mit einem geringen
Schaden ausgefallen wäre oder gar hätte vermieden werden können, wenn
richtige Winterreifen aufgezogen worden wären.
Und dann ist Schluß mit Lustig.
Dann gibts keine Kohle. Es ist dann je nach Cleverniss des anderen Anwalts auch
mit erhöhten Schadenersatzansprüchen zu rechnen.
Gruß
Christian | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Salzburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.11.2008 15:58:40 Titel: |
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Immer noch nicht, schau bitte hier:
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=482916#482916
Man sollte die Threads zusammen führen.
Der Gutachter kann mir zehnmal nachweisen, dass der Schaden mit anderen Reifen geringer ausgefallen wäre. Er kann mir auch nachweisen, dass ich mit einem Heliumballon noch viel weniger Schaden angerichtet hätte als mit einem Auto. Relevant ist allein der Nachweis der groben Fahrlässigkeit, und die bestünde nur, wenn ich "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lasse, und nicht beachte, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste."
Allein die Tatsache, dass wir hier diskutieren, dass Autofahrerverbände, Gesetzgeber und die Reifenindustrie nciht einig darüber sind, ob jetzt M+S-Kennzeichnung für echte Winterreifen oder "nur" Ganzjahresreifen steht, beweist, dass ich mit der Wahl dieser Reifen nicht etwas außer Acht lasse was "jedem einleuchten" würde. Bedenke bitte, dass auch Ganzjahresreifen die Bedingungen der "an winterlichte Straßenverhältnisse angepassten bereifung" erfüllt, auch bei PKWs. Und wir hier wissen, dass sie gegenüber "echten" Winterreifen schlechter sind, obwohl allerletzte Reifentests auch das zu widerlegen scheinen.
Es bleibt dabei: Entweder der Gesetzgeber sagt: Schneeflocke im Winter, oder die Versicherungen können sich und ihre Gutachter einrexen. Vergiss nicht: Auch bei grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung dem Geschädigten auf jeden Fall zahlen, es geht bei der ganzen Diskussion hier nur um den Regress beim Versicherten. Und den müsste die Versicherung klagen, und nicht umgekehrt.
Marcus[/url] | |
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