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Rechtsfrage
Verwaltung bearbeitet Antrag nicht/langsam


 
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Knud
Füschmobb
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...und hat diesen Thread vor 6117 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.11.2008 15:37:58    Titel: Rechtsfrage
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Moin!

Jemand stellt einen Antrag bei einer Stadt-Verwaltung im Januar 2008, trotz monatlicher Nachfragen wird mit der Bearbeitung erst Ende Oktober 2008 begonnen. Kurz darauf verstirbt der Antragsteller und der Antrag ist nicht mehr genehmigungsfähig, weil noch Angaben fehlen, die nur der Antragsteller machen kann. Es gibt keinen Bescheid!

Mir gehen dadurch 1.500,- € verloren.

Lässt sich das Geld noch irgendwie retten?

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cu Knud

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BeitragVerfasst am: 24.11.2008 15:40:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

um was für eine Art Antrag geht es genau?

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BeitragVerfasst am: 24.11.2008 15:44:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich vermute, einen Schadensersatzanspruch würde nur der Antragsteller
oder sein Rechtsnachfolger beanspruchen können, wenn übliche oder
in einer Verwaltungsverordnung geregelte Fristen seitens des Amtes
schuldhaft überschritten wurden. Bei fehlenden Angaben ist das
Schuldhafte aber sehr fraglich.

Gruß
andreas
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Knud
Füschmobb
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Preetz


...und hat diesen Thread vor 6117 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.11.2008 17:55:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin!

§ 74 SGB XII Übernahme von Bestattungskosten für die Mutter des Antragstellers.

Das die Angaben fehlen, ist ja erst jetzt festgestellt worden, weil nach 9 Monaten doch mal gearbeitet wurde. Wäre unverzüglich mit der Bearbeitung begonnen worden, hätte ich schon vor einem halben Jahr, zumindest einen Teil der Kosten bekommen.

An den Rechtsnachfolger des Antragstellers brauch ich nicht. Da ist nix...

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cu Knud

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