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Erfahrung mit rechtsgelenktem Fahrzeug


 
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spessartjäger
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...und hat diesen Thread vor 6035 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:06:37    Titel: Erfahrung mit rechtsgelenktem Fahrzeug
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Möchte mir wieder einen Land Rover kaufen, eventuell rechtsgelenkt. Wie ist das mit der Umstellung und wie sieht es mit der Ersatzteilbeschaffung aus. Hat jemand bereits Erfahrung. Vielen Dank für Eure Antworten und Anregungen.
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myvatn
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:18:20    Titel:
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Seit mehr als 10 Jahren 110erRHD, Null Probleme, ET gibts bei den üblichen Verdächtigen. Immer wieder,

RHD the real one!

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G.S.C.Nueno
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:19:25    Titel:
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Was für einen? serie, Defender, Rover usw.?

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spessartjäger
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:26:39    Titel:
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G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben:
Was für einen? serie, Defender, Rover usw.?

Defender Station Wagon
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G.S.C.Nueno
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:32:59    Titel:
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Wie schon´der Vorschreiber schreibt, gibbet alles. Insbesondere auf der Insel.

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spessartjäger
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:40:25    Titel:
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G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben:
Wie schon´der Vorschreiber schreibt, gibbet alles. Insbesondere auf der Insel.

Mit diesem Gedanken spiele ich, den Defender direkt dort zu kaufen. Hast Du Erfahrung mit Überführung und TÜV?
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myvatn
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 18:46:40    Titel:
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so schreibts unsere KFZ Stelle im LRA:

Bei Zulassung eines aus einem Drittstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeugs wird benötigt:

* gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
* Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte).
* Unbedenklichkeitsbescheinigung eines deutschen Zollamtes.
* Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder.
* Kaufverträge ab dem eingetragenen Halter in den ausländischen Papieren, wenn dieser nicht auch der Antragsteller im Inland ist. (Verfügungsnachweis).
* EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) im Original, für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, oder
* Datenbestätigung des Herstellers für Fahrzeuge mit einer nationalen deutschen Typgenehmigung, oder
* Nachweis einer bereits erteilten deutschen Einzelgenehmigung, oder
* technisches Gutachten gem. §21 StVZO (Vollabnahme) zur Erteilung einer deutschen Einzelgenehmigung.
* Ggf. zusätzliches Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, wenn Bauvorschriften nicht eingehalten sind (es kann auch erforderlich sein das Fahrzeug teilweise umzurüsten). damit sind z.B. die Scheinwerfer gemeint
* Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung.
* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer.
* Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).

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spessartjäger
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 19:19:31    Titel:
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myvatn hat folgendes geschrieben:
so schreibts unsere KFZ Stelle im LRA:

Bei Zulassung eines aus einem Drittstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeugs wird benötigt:

* gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
* Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte).
* Unbedenklichkeitsbescheinigung eines deutschen Zollamtes.
* Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder.
* Kaufverträge ab dem eingetragenen Halter in den ausländischen Papieren, wenn dieser nicht auch der Antragsteller im Inland ist. (Verfügungsnachweis).
* EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) im Original, für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, oder
* Datenbestätigung des Herstellers für Fahrzeuge mit einer nationalen deutschen Typgenehmigung, oder
* Nachweis einer bereits erteilten deutschen Einzelgenehmigung, oder
* technisches Gutachten gem. §21 StVZO (Vollabnahme) zur Erteilung einer deutschen Einzelgenehmigung.
* Ggf. zusätzliches Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, wenn Bauvorschriften nicht eingehalten sind (es kann auch erforderlich sein das Fahrzeug teilweise umzurüsten). damit sind z.B. die Scheinwerfer gemeint
* Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung.
* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer.
* Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).

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Welsh Farmer
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 19:55:56    Titel:
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Ich habs andersrum gemacht (Deutsches Auto nach England gebracht). Kein Problem. Bei uns ist viel einfacher wenn das Auto ueber 10 Jahre Alt ist. Einziger Problem ist beim Ueberholen, aber in ein Defender Spielt das keine Rolle! Ätsch Ätsch
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009 21:57:48    Titel:
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Welsh Farmer hat folgendes geschrieben:
Ich habs andersrum gemacht (Deutsches Auto nach England gebracht). Kein Problem. Bei uns ist viel einfacher wenn das Auto ueber 10 Jahre Alt ist. Einziger Problem ist beim Ueberholen, aber in ein Defender Spielt das keine Rolle! Ätsch Ätsch



rotfl Großes Lachen Ja


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NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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