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 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2008 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6011 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Aprilia red rose 2. Defender 90 |
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Verfasst am: 19.02.2009 07:58:48 Titel: Versicherung |
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Hallo,
wir hätten da mal eine Frage:
Wir wollen jetzt endlich unseren Defender auf uns zulassen. Unsere Versicherung hat Zuschläge für diverseste Ein- und Umbauten sowie Zusatzausstattungen. Die Dame bei der Versicherung war am Telefon etwas überfordert, hatte wohl noch nie ein Ralleyfahrzeug versichert. Jetzt möchte sie dass ich Ihr eine Aufstellung des ganzen Schnickschnacks zukommen lasse und dann will sie mal schauen.
Wie habt Ihr das gelöst? Habt Ihr die ganzen Zusatzdinge angegeben, wenn ja welche (nur Umbauten am Fahrzeug selbst, oder auch Navi, GPS etc)?
Komischerweise ist ein Defender "nackt" schon ziemlich teuer und jetzt stellt sich natürlich die Frage, wieviel wir zusätzlich versichern müssen/wollen. Denn bekommt man im Schadensfall z.B. wenn man eine Düne hinunter kullert und dann irgendwas im A. ist, überhaupt etwas?
Danke für Eure rege Anteilnahme an unserem Problem
Conny | _________________ Geht nicht, gibts nicht |
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 benachbarter Haubenpopper


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Bayern
| Fahrzeuge 1. 90er TD5  2. Discovery 3  3. Audi A3 2.0TDI quattro  4. Audi A4 2.0TDI Allroad  5. ZAR57  |
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Verfasst am: 19.02.2009 12:16:02 Titel: |
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...meine versicherung hat sämtliche nennenswerte anbauteile und umbauten(dachträger, dachzelt, etc.) KOSTENLOS mit eingeschlossen!!!
wollten lediglich rechnungen sehen was das zeug gekostet hat!!  | _________________ ...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!! :-)
..............................
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2008 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6011 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Aprilia red rose 2. Defender 90 |
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Verfasst am: 19.02.2009 13:15:50 Titel: |
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[quote="Eljot"]...meine versicherung hat sämtliche nennenswerte anbauteile und umbauten(dachträger, dachzelt, etc.) KOSTENLOS mit eingeschlossen!!!
Wir haben ein bisschen mehr - Überrollbügel, , Tripmaster, Garmin, Kamera...
Deshalb hat sie geschluckt, die Gute. | _________________ Geht nicht, gibts nicht |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 25.02.2009 23:35:03 Titel: |
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Was im Schein steht ist versichert.
Im Kleingedruckten steht :
"Nichtversichert ist die Teilnahme an Veranstaltungen,
die zum Erzielen der Höchstgeschwindigkeit dienen."
Lesen lohnt sich. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Le gerbil plus bleu


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Chasing Llamas
| Fahrzeuge 1. Taxi 2. Toyota LeihCruiser |
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Verfasst am: 26.02.2009 06:29:08 Titel: |
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Bei mir ist ein Fahrzeug-Gesamtwert angegeben, der natürlich die Umbauten beinhaltet. Im Falle eines Schadens möchte mein Versicherungsmensch Unterlagen sehen, am besten Fotos, auf denen zu sehen ist, das der Kram auch montiert war. Hilfreich war, das er selber einen stark modifizierten Jeep fährt, also ein wenig in der Thematik steckt. Bei Bedarf stelle ich gerne den Kontakt her. | _________________ Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!
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 Präzisionshacker


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Putzbrunn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110hcpu  2. Freelander II  3. Renault Twingo GT  4. GT Zaskar Race  5. Cannondale CAAD3  |
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Verfasst am: 26.02.2009 09:36:27 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Was im Schein steht ist versichert....
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so nicht ganz richtig. Wie es bei Eurer Versicherung genau geregelt ist, könnt ihr nur aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen entenhmen. Bei mir ist das z.B. wie folgt geregelt:
Zitat: | A.2 Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) -
für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.1 Was ist versichert?
A.2.1.1 Versichertes Fahrzeug und mitversicherte
Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
Ihr Fahrzeug
a Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung
oder Verlust infolge eines Ereignisses nach
A.2.1.2 (Teilkasko) oder A.2.1.3 (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz
umfasst sind auch dessen unter b
und c als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und
als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern
sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte
Teile).
Beitragsfrei mitversicherte Teile
b Soweit in c nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile
und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten
Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug
angebaute Fahrzeugteile,
- fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug
angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss
verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich
dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Schonbezüge,
Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung
nicht als Luxus angesehen wird,
- im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile,
die zur Behebung von Betriebsstörungen
des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden
(z.B. Sicherungen und Glühlampen),
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) für
Krafträder, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht
werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug
so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen
ohne Beschädigung nicht möglich ist,
- Planen, Gestelle für Planen und Aufbauten (ohne
Spezialaufbauten),
- folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss
gehaltene Teile:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder
Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und
Kindersitze,
- nach b mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
während einer Reparatur.
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
c Bei Pkw, Krafträdern, Trikes, Quads und bei ausschließlich
privat genutzten Anhängern und Fahrzeugen
mit Versicherungskennzeichen sind die nachfolgend
aufgeführten Teile bis zu einem Gesamtneuwert
der Teile von 5.000 Euro (brutto) ohne Beitragszuschlag
mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest
eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:
- Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische
Kommunikations- und Leitsysteme (z.B. fest
eingebaute Navigationssysteme),
- zulässige Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk,
Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die
der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments,
der Veränderung des Fahrverhaltens dienen
oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs
führen,
- individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen
und -beschriftungen sowie besondere
Oberflächenbehandlungen,
- Seitenwagen und Verkleidungen bei Krafträdern,
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads
und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,
- Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und
Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z.B.
für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen).
Ist der Gesamtneuwert der unter c aufgeführten Teile
höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende
Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine
Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.
Nicht versicherbare Gegenstände
d Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände,
insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich
dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Handys
und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung
mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck,
persönliche Gegenstände der Insassen).
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Um also Probleme im Schadenfall zu vermeiden, lieber eine Komplettaufstellung der Umrüstungen an die Versicherung. Ansonsten gibts im Schadenfall eben nur gekürzte Entschädigung im Verhältnis "Neuwert ohne Umbau" / "neuwert mit Umbau".....
In wie weit ein Schaden versichert ist, wenn Du mit der Kiste die Düne seitwärts runterrollst lasse ich mal offen, könnte durchaus in den Bereich grob fahrlässiges Verhalten fallen, und somit in der Kaskoversicherung zum Leistungsausschluss führen...
lg | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Günselsdorf/Baden/Österreich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM |
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Verfasst am: 26.02.2009 15:51:26 Titel: |
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ich habe meine Typisierung einfach meinen Versicherungsmenschen geschickt - das war's. Damit sind jetzt alle Anbauten mitversichern. Du hast nämlich eine "Anzeigepflicht". Das heißt, Du mußt der Vers. die Änderungen mitteilen, und die kann dann über Ihr Risiko entscheiden, und Dich nötigenfalls kündigen, anderenfalls ist das Zeug dann mitversichert.  | _________________ Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.
Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert
und einen 2015er Mazda3 |
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