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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Landau/Pfalz Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6000 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Adidas 42er  2. MX5 NA  3. Golf5  |
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Verfasst am: 22.03.2009 14:43:22 Titel: Spotter |
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Hi,
mal ne frage, was ist eigentlich so erlaubt als Spotter?
Ich wollte ein Auto Fotografieren was auf einen Grundstück stand, von der Strasse aus.
Kamera angesetzt und dann kam der Besitzer wie ein Blitz auf mich zu und hat rumgetopt, also hab ich es gelassen. Da meine Tochter im Auto saß.
Gruß, Frederick | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 22.03.2009 20:54:57 Titel: |
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Privatgelände -> Darfste nicht fotofieren.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 22.03.2009 22:39:12 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Privatgelände -> Darfste nicht fotofieren.  |
WO STEHT DAS DENN...................
kann aber kein deutsches gesetz sein........... | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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Verfasst am: 22.03.2009 22:46:55 Titel: |
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dass man nicht in geschlossene Gebäude fotografieren darf ist klar. dass man nummernschilder entfernen bzw unkenntlich machen muss auch und dass man personen um erlaubnis fragen muss ob man sie fotografieren darf ebenfalls.. aber bei gegenständen??
heisst ja, dass wenn ich mal nen Spotter mache und irgendjemand sollte es zufällig ergoogeln, dass das mecker geben könnte oder?? | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Feucht Status: Urlaub
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Verfasst am: 22.03.2009 22:48:07 Titel: |
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Privatglände, Privathäuser, private Autos, darf man von öffentlichem Grund aus fotografieren.
Man darf nur keine Hilfsmittel verwenden, wie zum beispiel eine Leiter um über eine Hecke zu fotgrafieren.
Viele Grüße
Micha | _________________ The different between a man and a boy is the price of his toy |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
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Verfasst am: 22.03.2009 22:51:28 Titel: |
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Achso? Ich erinnere mich noch an die Zaunkönig Urteile - Da warten die Fotografen auch, bis die "Erlkönige"auf öffentlichem Strassenland sind.
Bin mir aber nicht sicher.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Feucht Status: Urlaub
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Verfasst am: 22.03.2009 22:54:39 Titel: |
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Ist natürlich auch nur mein Kenntnisstand aus diversen Fotoforen.
Bei Gegenständen greift nicht das "Recht am eigenen Bild".
Hängt natürlich noch davon ab, wie das betreffende Bild verwendet wird. Kommerziell oder Privat.
Viele Grüße
Micha | _________________ The different between a man and a boy is the price of his toy |
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