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Heckscheibe+Folie???


 
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pajero
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...und hat diesen Thread vor 5941 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 18:05:00    Titel: Heckscheibe+Folie???
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Hallo,
darf man die Hinteren Scheiben und die Heckscheibe mit Folie zu kleben?

Ich meine keine Tönungsfolie sondern die Hier.

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Gruß, Frederick

Auto los, habe nur zwei 42er







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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 19:12:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

"Für Folien bzw. Aufkleber ohne Bauartgenehmigung auf Windschutzscheiben und anderen Scheiben gilt grundsätzlich die Rili Nr. 5 und 6 zu § 40 StVZO:

1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf max. 0,1 m2 betragen
2.Es darf nicht mehr als 25% der Scheibenfläche beklebt sein
3.Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben
4.Die nach § 35b Abs. 2 Satz1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein"

Zitat von www.bmw-syndikat.de, der user, der dies schrieb ist selbst beim TÜV. Wahrheitsgehalt ungeprüft, hatte nur auch mal eine Idee die Scheibe hinten bei mir ganz abzukleben, aber mich dann doch für die dunkelste Tönungsfolie, die der Markt hergab entschieden.

Allerdings gibt es so viele Fahrzeuge mit Firmen-/Werbebeklebung, dass es da fast noch einen legalen Weg geben muss.
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pajero
Abenteurer
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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 19:28:49    Titel:
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Danke.
Was wäre den die dunkelste Folie auf dem Markt?

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Gruß, Frederick

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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 19:44:45    Titel:
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Ich habe eine Folie von Bruxsafol genommen, die genaue Bezeichnung weiß ich leier nicht mehr, müsste aber die HP Supreme 4 - Ultra Dark gewesen sein, die ist metallisiert, hat aber keinen ausgeprägten Spiegeleffekt und lässt nur 4% sichtbares Licht durch.

Andere Marken geben sogar bis minimal bessere Werte (bis 2,5% Durchlässigkeit habe ich gefunden) an, aber Bruxsafol hat auch ansonsten qualitativ einen guten Ruf, daher muss ich meine Aussage, dass ich DIE dunkelste Folie haben etwas revidieren, aber zumindest eine der dukelsten und auch sonst eine gute Vertrau mir

Wenn es um Blickdichte geht, dann gibt es die Möglichkeit zweilagig zu kleben Fensterglas - schwarze Folie - verspiegelte Folie, sieht dann von außen schwarz aus, wenn man aus der Nähe reinschauen will, wirds aber nix. Ob das aber noch legal ist, zwei legale Folien übereinander zu pappen ??

Aber wie gesagt, auf dem Parkplatz ums Eck steht gerade ein Volvo CX90 mit komplett Folierung der hinteren Scheiben in weiß mit Werbeaufdruck, vielleicht gibt es ja doch eine legale Möglichkeit dazu...
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Viking
der in der Tundra wohnt
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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 19:55:17    Titel:
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Das ganze dürfte Jacke wie Hose sein ... denn bei nem KFZ , welches zum LKW umgebaut wird , müssen auf amtlichen Befehl hin die hinteren Scheiben sogar verblecht werden . Denn scheinbar ist das der Sicherheit im Straßenverkehr dienlich . Zusammengefaßt heißt das , was bei nem PKW verboten ist , weil ja die Sicht eingeschränkt wird , das ist beim LKW Pflicht . Für den Normalbürger , der noch beide Füße auf'm Boden hat bedeutet das , daß er sich am besten nen Sachverständigen sucht , der ebenfalls noch über ein wenig Bodenhaftung verfügt und mit diesem über seine Idee spricht . Mit ein wenig Glück gibt es ein gnädiges Kopfnicken und den ersehnten Stempel dafür . Darauf bestehen kann man wohl eher nicht , denn jeder Prüfer trägt nach Wohlwollen ein . Also nicht nach Gesetzeslage , sondern nach Tagesform und nach internen Anweisungen . Diese sind für den normalen Menschen und den gesunden Menschenverstand zwar nicht immer nachvollziehbar , aber leider für so manchen "Halbgott im Kittel" bindend .

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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 20:07:46    Titel:
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Ja, bei Fiskal LKWs kenne ich die verblechten Scheiben auch, aber da greift sicher eine andere Vorschrift, da das ja keine Folie ist :-p
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Viking
der in der Tundra wohnt
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BeitragVerfasst am: 03.05.2009 20:50:11    Titel:
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Nein , natürlich ist es keine Folie ... aber Blech dürfte ebenso undurchsichtig sein wie ne dunkle oder irgendeine farbige Folie . Und nein , es gilt keine andere Vorschrift ... das ist ja der Irrsinn an der Sache ! Von daher dürfte auch bei der technischen Abnahme die Frage nach dem "warum" genehmigt sein . Am besten zu zweit mit identischen Fahrzeugen vorfahren , der eine ist nach Eintragung ein LKW , der andere ein PKW .

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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 04.05.2009 08:30:02    Titel:
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Viking hat folgendes geschrieben:
Nein , natürlich ist es keine Folie ... aber Blech dürfte ebenso undurchsichtig sein wie ne dunkle oder irgendeine farbige Folie . Und nein , es gilt keine andere Vorschrift ... das ist ja der Irrsinn an der Sache ! Von daher dürfte auch bei der technischen Abnahme die Frage nach dem "warum" genehmigt sein . Am besten zu zweit mit identischen Fahrzeugen vorfahren , der eine ist nach Eintragung ein LKW , der andere ein PKW .


Der Oberlehrer spricht, also zuhören! es sei denn du nimmst das neu entwickelte Transparent-Blech Vertrau mir Ätsch


Also Firefred ( Ätsch ) ich bin der selben Meinung wie Viking und wollte, ohne es vorher gelesen zu haben fast das gleiche schreiben.... Ja

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BeitragVerfasst am: 04.05.2009 08:40:23    Titel:
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bei der heckscheibe ist das egal, da kannste auch ein blech rein schweißen
finanzamttechnisch keine pflicht bei lkw zulassung, da mußt du nur die seitenscheiben und wenn vorhanden die hinteren türen verblechen
ergo...is es voll buggi ob du ne helle folie oder ne undurchsichtige nimmst
hab das ganze theater mit dem amt durch...wenn ich mein regal hinten einbaue kann ich auch nicht mehr rauschauen, das is dem tüv egal

bei front und vorderen seitenscheiben gelten natürlich die obengenannten richtlinien
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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 04.05.2009 09:11:08    Titel:
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wenn das aber alles egal ist, wieso haben diese Tönungsfolien dann ne ABE?? bzw für was brauchen die das?

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borsti
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BeitragVerfasst am: 04.05.2009 09:18:57    Titel:
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Weil du die ja auch seitlich anbringen darfst.

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Stefan
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 04.05.2009 09:42:52    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Weil du die ja auch seitlich anbringen darfst.


ja ne.... war auf den Gedankengang mit dem Verblechen bezogen. da kann man doch auch irgendwelche Bleche nehmen oder?? oder gibts da extra Bleche vom Hersteller mit Gutachten Unsicher


ich dachte immer, wenn man 2 Aussenspiegel hat könnte man nach hinten alles zu machen.... Unsicher

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borsti
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BeitragVerfasst am: 04.05.2009 10:23:51    Titel:
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Nur die Heckscheibe soviel ich weiss.

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Stefan
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 04.05.2009 10:48:57    Titel:
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alla gut.. isch glaube disch Vertrau mir YES

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