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anhänger mit mehr als einer achse und pkw-führerschein

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grafe
Behind Flashi in Morocco


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...und hat diesen Thread vor 7237 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:29:32    Titel: anhänger mit mehr als einer achse und pkw-führerschein
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hallo illustere offroadgemeinde.

ein problemchen quält mich und ich hoffe ihr könnt mir helfen, nachdem flashi am telefon eine diesbezügliche bankrotterklärung abgegeben hat:

laut einem anhängervermieter in chemnitz, bei dem ich heute war, kann man mit einem führerschein von vor dem 1.1.99 heute (durch das eu-recht) auch am PKW einen anhänger mit 2 Achsen ziehen.

normalerweise hätte man da ja einen zug von 4 achsen, mit der normalen klasse 3 konnte man aber maximal einen zug mit 3 achsen lenken.

ich meine also keinen doppelachsanhänger (der ja als einachser gilt), sondern einen mit deichsel, "drehachse" und hinterachse. die gibt es ja neuerdings sehr oft mit kugelkupplung.

zur veranschaulichung ein bild:



was meint ihr, darf ich den zug fahren?!

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HPF
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:31:40    Titel:
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Das ist korrekt, du darfst, wenn du einen neuen Führerschein hast diese drehschemel fahren




Gruß Holger

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Tequila
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:32:57    Titel:
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ich denke DU darfst - fällt unter die Klasse C1E und ist in der alten "3" enthalten
Grüße
Heinz

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vishnu
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:37:14    Titel:
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Zitat:
fällt unter die Klasse C1E und ist in der alten "3" enthalten


wenn du das hast darfst du.
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:45:03    Titel:
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Heinz Eichhorn hat folgendes geschrieben:
ich denke DU darfst - fällt unter die Klasse C1E und ist in der alten "3" enthalten
Grüße
Heinz


FALSCH !!!
Es gelten tatsächlich noch die Klassen die damals erteilt wurden. Um einen drehschemel ziehen zu dürfen brauchst du entweder die alte Klasse 2 oder aber den neuen CE, der alte 3er gilt nur für einachsige Anhänger wobei eine Tandemachse mit Abstand <1m als eine Achse zählt.
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Tequila
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:52:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Offroad Events hat folgendes geschrieben:
Heinz Eichhorn hat folgendes geschrieben:
ich denke DU darfst - fällt unter die Klasse C1E und ist in der alten "3" enthalten
Grüße
Heinz


FALSCH !!!
Es gelten tatsächlich noch die Klassen die damals erteilt wurden. Um einen drehschemel ziehen zu dürfen brauchst du entweder die alte Klasse 2 oder aber den neuen CE, der alte 3er gilt nur für einachsige Anhänger wobei eine Tandemachse mit Abstand <1m als eine Achse zählt.


ich hatte "nur" die alten "1" und "3" aus 1979 - bei Umschreibung auf den neuen Schein habe ich bekommen:
A1
A
B
C1
BE
C1E
CE begrenzt bis 50. Lebensjahr
M
L

Der drehschemel Hänger fällt unter C1E - CE besagt: C1E>12000 KG (so steht`s in meinem Schein.
Ein normaler oder Tandemachs Hänger fällt unter BE

Also demnach - darf Er doch

Grüße
Heinz

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Zuletzt bearbeitet von Tequila am 11.10.2005 19:53, insgesamt einmal bearbeitet
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flashman
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:52:40    Titel:
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@Grafe: Ich habe nochmal nachgeschaut, mein Führerschein ist von Juni 1998. Und da steht eigentlich drin, dass es nicht geht. Aber: dort steht drin, dass man Klasse II nur braucht, wenn der Anhänger zulassunspflichtig ist und das zulassungsfreie Anhänger die Ausnahmen bilden. Da Klasse III definiert ist, als "alle, außer die anderen", dürftest Du das Ding ziehen, wenn es ein zulassungsfreier Anhänger nach §18 Absatz 2, Nr. 6 StVZO ist Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:55:03    Titel:
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Richtig Heinz, du hast den Schein auf den neuen umschreiben lassen. Bei der Umschreibung ist die Klasse CE als Ersatz für den 3er vorgesehen und damit darfst du dann drehschemel ziehen. Mit dem alten 3er wie er ja noch gültig ist eben nicht. Ich bin ja nur froh das ich den alten Schein hab und alle Klassen........
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vishnu
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 19:58:57    Titel:
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Welche neuen Fahrerlaubnisklassen erhalte ich für die alte Klasse 3?

Personen, die vor dem 31.12. 1998 die alte Klasse 3 erworben haben, erhalten als Führerscheine die EU - Klassen B ( u.a. Pkw bis 3,5t ), BE ( u.a. Pkw mit Anhänger), C1 ( u.a. Lkw bis 7,5t), C1E ( u.a. Lkw bis 7,5t mit Anhänger, Zug bis 12t), die Klasse L und M. Die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Personen erhalten die T- Klasse nur auf Antrag – die Klasse 3 schließt T also nicht " automatisch " ein. Nur die Klasse L ist durch T eingeschlossen. Des weiteren besteht die Möglichkeit eine CE 79 (C1E Kfz bis 7,5t plus einachsiger Anhänger, Zug insgesamt bis 18,5t) über die alte Klasse 3 zu beantragen. Ab dem 50. Lebensjahr sind für die CE 79- Klasse jedoch ärztliche Untersuchungen verbunden.
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Tequila
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 20:00:20    Titel:
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jau - das mag sein. Aber das würde im Einzelfall bedeuten: Die, die die alten "3er" und NUR die "3er" haben, können das Ding nach Umschreibung ziehen. Die, die den alten"2er" haben dürfen`s sowieso ziehen, sollten aber den Führerschein nicht umschreiben lassen.
Die, die den Führerschein erst nach der Einführung der Führerschein"reform" gemacht haben, dürfen`s nicht. Richitg ?

Grüße
Heinz

ups - Vishnu war schneller und hat`s sehr gut erklärt....

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Zuletzt bearbeitet von Tequila am 11.10.2005 20:01, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 20:00:34    Titel:
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Ups, hab ich glatt C mit B verwechselt.....
Der BE ist natürlich der Ersatz für den 3er
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vishnu
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 20:02:05    Titel:
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...vielleicht auch noch interessant...


Unser Unimog hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Er zieht meistens unseren zulassungsfreien Dreiachser mit 24t bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit. Ich besitze die Klasse 3. Welche neue Fahrerlaubnis ist notwendig?

Für den Unimog bis 7,5t zul. Gesamtgewicht mit dem zulassungsfreien Dreiachser im Zug, wäre die neue Fahrerlaubnis der Klasse C1E ausreichend. Die neue T- Klasse reicht nicht aus, sie gilt nur bis 60 km/h bbH, es sei denn der Unimog wird auf eine Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h bbH gesperrt, dann dürfen Sie allerdings auch nicht mehr auf der Autobahn fahren. Sie können diesen Zug jedoch auch nach dem 1.1.1999 mit der vorhandenen Klasse 3 weiter fahren. Bei einer etwaigen Umschreibung wird dies entsprechend (Einschluß der C1E – Klasse) berücksichtigt.
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 20:05:33    Titel:
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vishnu hat folgendes geschrieben:
Welche neuen Fahrerlaubnisklassen erhalte ich für die alte Klasse 3?

Personen, die vor dem 31.12. 1998 die alte Klasse 3 erworben haben, erhalten als Führerscheine die EU - Klassen B ( u.a. Pkw bis 3,5t ), BE ( u.a. Pkw mit Anhänger), C1 ( u.a. Lkw bis 7,5t), C1E ( u.a. Lkw bis 7,5t mit Anhänger, Zug bis 12t), die Klasse L und M. Die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Personen erhalten die T- Klasse nur auf Antrag – die Klasse 3 schließt T also nicht " automatisch " ein. Nur die Klasse L ist durch T eingeschlossen. Des weiteren besteht die Möglichkeit eine CE 79 (C1E Kfz bis 7,5t plus einachsiger Anhänger, Zug insgesamt bis 18,5t) über die alte Klasse 3 zu beantragen. Ab dem 50. Lebensjahr sind für die CE 79- Klasse jedoch ärztliche Untersuchungen verbunden.


@ FischNü

Wenn ich mich nicht verlesen hab, stimmt das so !!!
Die Nummer mit CE79 wird soweit ich weiss regional unterschiedlich gehandhabt.

z.B.
Nürnberg Stadt -> NEIN !
Fürth Land-> Bietet das von sich aus an. ( Ich darf also mit meinem alten 3er, jetzt 18,5 gesamt fahren !!! )
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 20:06:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sorry!
Muss natürlich "kommunal" heissen !
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Kini
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 20:24:22    Titel:
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Ich hab meinen alten 3er umschreiben lassen. Ich darf jetzt 4 Achsen bis 12 t Gesamtgewicht oder 3 Achsen bis 18,5 t GG bewegen. Außerdem hab ich noch den landwirschaftlichgen Kram gekriegt.

Uns aus meinem 1b wurde A1 oder so ähnlich. Auf jeden Fall darf ich jetzt auch die ungedrosselte 125er fahren.


für mich war die Umschreibung ein Gewinn.



Kini

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