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Overflow
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...und hat diesen Thread vor 5769 Tagen gestartet!


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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 14.10.2009 22:13:14    Titel: Jetzt mit Stabi und JKS
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Winke Winke

Ich habe mir letztens einen Stabi und JKS gegönnt. Zuvor habe ich die Karre ne Zeit lang ohne Stabi gefahren und bin nun froh drum einen drin zu haben. Die JKS sind eine feine Sache. TÜV habe ich auch frisch, was mich besonders freut, ich habe ja auch viel Schweissarbeit investiert. Der TÜV-Prüfer meinte übrigens, dass am XJ der Stabi nicht vorgeschrieben sei und dass ich mir das Geld für eine Eintragung der JKS sparen kann. Nur mal so zur Info, falls jemand seine JKS in Zukunft eintragen lassen will.

Mit Stabi fährt und bremst sich der XJ nun deutlich besser auf der Strasse, man kann die selben Kurven mit 20 kmh mehr fahren. Ohne Stabi zu fahren finde ich mit 32ern mittlerweile grenzwertig.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 14.10.2009 22:24:13    Titel:
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Nur um der Rechtslage Genüge zu tun: Die Aussagen eines einzelnen Prüfers haben keinerlei Übertragbarkeit oder Rechtshalt für andere Prüfer, Prüfstellen oder -organisationen. Und Fahrzeuge, die von Werk aus mit Stabi ausgeliefert werden, haben dies auch in der beim KBA hinterlegte ABE vermerkt. Dahingehend halte ich diesen Hinweis für seltsam. Gegenbeweis ginge ausschließlich über die ABE des Fahrzeugs.

Nicht bös gemeint, aber wenn jemand das für bare allgemeingültige Münze nimmt und was passiert...naja, Du ahnst, worauf ich hinaus will. Winke Winke

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Overflow
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...und hat diesen Thread vor 5769 Tagen gestartet!


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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 15.10.2009 10:49:11    Titel:
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Jo, ich weiss, was Du meinst.
Ähm...Ich hätt da mal ne Frage
Ist der Stabi beim XJ Bestandteil der ABE?

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flashman
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 10:54:50    Titel:
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Hellraiser hat folgendes geschrieben:
Jo, ich weiss, was Du meinst.
Ähm...Ich hätt da mal ne Frage
Ist der Stabi beim XJ Bestandteil der ABE?


Darauf würde ich wetten. Einfach weil kein Fahrzeughersteller ein Fahrzeug mit Stabilisatoren ausliefert, die gar nicht Bestandteil der ABE ansich sind. Gerade weil der XJ ansich irgendwie auch nirgends ohne Stabis vom Band lief. Da kann ich mich irren - Aber das wäre vorher verlässlich zu klären.

Stabis verändern das Fahrverhalten und ich denke eher nicht, dass die lapidar weggelassen oder hinzugefügt werden.

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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 18:57:04    Titel:
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XJ gabs ohne Stabi hinten, ohne Stabi vorne gabs ihn nie ab Werk.

Ich würde sagen, der Prüfer hatte keinen Bock auf Eintragung oder "Hauptsache, was gesagt". Ist inhaltlich Unfug, was er erzählt. Der trennbare JKS-Stabihalter ist´n Teil des Fahrwerks und sollte eingetragen werden. Oder man trägt ihn nicht ein (so wie die meisten) und fährt damit rum - aber 100% koscher ist das so nicht...

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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 19:52:54    Titel:
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Trotzdem ist sowas wie die JKS Discos nicht eintragungspflichtig, weils kein aktives Bauteil ist. So sagte es mir der TÜVer, das wäre wie mit Dämpfern anderer Marken.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 19:57:23    Titel:
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Stabis sind aktiv und tragend. Wenns Dir einen in einer Kurve zerreist, kann es halt sein, dass Du kippst oder rausfliegst. Es gibt nur extrem wenig Teile am Fahrwerk eines Fahrzeugs, die nicht eintragungspflichtig sind. Bei Dämpfern gilt zwar "Funktion prüfen reicht", aber der plötzliche Ausfall eines Dämpfers (einzeldämpfer, nicht Coilover) hat nicht sofortige Konsequenzen.

Das kann man übrigens sehr einfach in der alten STVZO nachlesen. Und mal einfach gesagt: Du glaubst nicht, was ich schon alles von Prüfern gehört habe. Das sind halt auch Menschen und reden manchmal einfach dem eigenen Ego zuliebe genausoviel Schmarren wie Du und ich rotfl

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flashman
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 20:05:12    Titel:
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http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viiia_133.html

Abschnitte 4.5: Prüfen - Zustand und Auffälligkeiten, sowie (zweite Spalte) die Ausführung. Und da die anders ist als im Original, muss das eingetragen werden. Grundsätzlich auch, weil es wiederum viele andere Komponenten gibt (andere Räder z.B.), die das Vorhandensein eines Stabilisators voraussetzen.

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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 20:14:27    Titel:
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Mir ists ja auch ziemlich wurscht, hab den nach etwas betteln meinerseits dazu bewegt, alles einzutragen, was laut ihm eigentlich nicht eingetragen werden muss.

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outdooruwe
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 20:49:47    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Trotzdem ist sowas wie die JKS Discos nicht eintragungspflichtig, weils kein aktives Bauteil ist. So sagte es mir der TÜVer, das wäre wie mit Dämpfern anderer Marken.


Das sagte mein Prüfer mir auch so ähnlich bei den JKS die ich am XJ hatte. Er meinte da die keine Eigenschaften am Fahrzeug ändern brauchen sie auch nicht eingetragen werden.

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Gruß Uwe
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BeitragVerfasst am: 16.10.2009 10:42:32    Titel:
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Wenn ich das oben richtig verstehe, dann müssen beim Fahrwerk nicht die Dämpfer, sondern die Federn eingetragen werden. Stimmt das?
Ich habe nämlich ein Trailmasterfahrwerk eingetragen, wobei ich nur die Dämpfer von TM habe, die Spiralfedern sind K&S, die Blattfedern
dagegen sind nicht mehr identifizierbar, da nagt der Zahn der Zeit dran.

Nebenbei will ich die K&S rausschmeissen und durch was anderes ersetzen, weil die sich ziemlich gesenkt haben und die Möhre mittlerweile
in Keilform dasteht. Klar könnte ich der Einfachheit halber vorne TM-Federn einsetzen, nur sollen die sich im Allgemeinen auch recht
schnell setzen. Damit wären aber die Federn nicht auf die Dämpfer abgestimmt, die Dämpfer sind nun vier Jahre alt. In ein komplett neues
Fahrwerk will ich aber momentan nicht investieren. Weiss jemand zufällig die Bodenfreiheit vom XJ, zb von Achsmitte zum Schweller?

Winke Winke

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Zuletzt bearbeitet von Overflow am 16.10.2009 10:50, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 16.10.2009 10:45:22    Titel:
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Die Federn ja, auf jeden Fall. (obwohl ich mir das gerade beim Landy seit jeher spare)

Appropos zum Thema Prüfer - Es gibt auch einige, die wollen für neue Dämpfer Gutachten sehen. Dann gibts welche, die wollen Dämpfergutachten in Verbindung mit den Federn sehen. Eigentlich sollte das wirklich Mumpitz sein, aber es gab schon einige Berichte von Leuten, die an sowas "dämlichen" gescheitert sind. Ja

...Obwohl Dämpfer wirklich nur funktionieren müssen und "bauartgeprüft" sein. Unsicher

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