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 Dyneema? Nur palettenweise!

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5658 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. was man so alles bissle braucht |
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Verfasst am: 24.02.2010 14:00:02 Titel: E-Prüfzeichen für Fahrzeugteile - ja nein, das leidige thema |
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naja, für euch sicherlich nichts neues, nur halt immer wieder die provitgier der verkäufer.
also, ich steh momentan vor dem problem, gelochte bremsscheiben oder normale für den grand zu kaufen, weil der ja von haus aus schlechtere bremsen hat, ist ja bekannt!
zudem noch bei hängerbetrieb jeder meter an bremsweg zählt.
so, nun beim Verkäufer A angefragt, dort ne mail bekommen, man braucht keine tüv zulassung für ersatzteile.
na gut, mich informiert, da ich ja als blöder endkunde auch auf nummer sicher gehen will, beim tüv und dekra angefragt, die sagen mir, totaler blödsinn, alles braucht ne zulassung, nur kann halt im rahmen einer hu nicht alles geprüft werden, wenns aber nen crash gibt, und das auto zerlegt wird, kann einem der versicherungsschutz versagt werden.
wollts nur mal so loswerden, finds sehr enttäuschent, von den händlern so vera....t zu werden.
der tüv sagte mir sogar beim anlasser gibts die prüfungsvorschrift mit zulassung weil die billigdinger stören können, er sagte mal vorsichtig, z.b. der airbag losgehen könnte.
geb ich ihm recht.
ich finds ne sauerei, von den händlern so falsch informiert zu werden.
man kauft was und bei der HU dann kannst es rausmachen, weil man keine plakette bekommt.
traurig! | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 14:26:40 Titel: |
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Aber wahr. Ich habe vor fast 2 Jahren Bremsbeläge gekauft, angeblich mit "E". Vor dem Einbau habe ich zum Glück drauf geschaut und gesehen, dass die Teile keine Straßenzulasseung hierzulande genießen. Dem Händler habe ich das dann mittels einer Mail des Herstellers, der darin bestätigte nachgewiesen, dass die Teile keine Zulassung hatten, haben und auch keine bentragt ist - selbiger Händler verkauft die Teile noch heute, versehen mit den Hinweisen TÜV-frei und E-Zulassung. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 15:03:23 Titel: |
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..will gar nicht wissen, wie viele Fahrzeuge mit so Teilen rumfahren..
wenns Geld knapp wird...kommt die "Geiz is geil" Methode zum Vorschein und es wird munter drauf los gebastelt.
z. Z. fällt mir auf, das sehr viele gelochte Sportbremsscheiben auf den Markt geworfen werden.. bzw. Beläge und Bremsscheiben wo als Hausmarke angeboten werden. Zum Preis wo unter manchen Serienteilen sind.
..ich kann nur jedem raten, auf die E-Nummern etc. und auf richtige Gutachten oder ABE`s (bei den gelochtem Sportbremsscheiben) zu achten. Is nichts dabei.... Fiiiinger weg..
TÜV und Dekra und die anderen Prüfinstitutiuonen achten seid längerem schon besonders drauf..bei den Verschleissteilen..kenne einige Prüfer..wo mir das als Info gesagt haben...das ich darauf achten soll.
...im schlimmsten Fall, sollten die Prüfer was feststellen, legen die das Fahrzeug still..da kennen die niggs..wenn die Teile nicht der Norm entsprechen
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:16:29 Titel: |
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Der Versicherungsschutz darf und wird Dir nicht verwehrt! (Fuck, ich sollte diesen Satz mal als Forumsüberschrift schreiben).
Du wirst maximal von der Versicherung in Regress (5000 Euro) genommen, wenn der Unfall DIREKT auf den Einsatz des nicht "bauartgeprüften Teils" zurückzuführen ist. Hat die Bremsscheibe nichts mit dem Unfall zu tun, spielt sie keine Rolle.
Und bei dieser Aussage gibts auch keinen Interpretationsspielraum, das ist niedergeschriebenes Gesetz. Die Haftpflichtversicherung ist innerhalb Deutschlands eine Pflichversicherung, die dem SCHUTZ des Geschädigten dient. Sie kann deshalb die Zahlung nicht verweigern.
Einzige Ausnahme: Direkter Vorsatz. Was nur in Frage kommt, wenn Du auf jemden draufhältst mit dem Ziel, ihn zu verletzen. "Wissen und Wollen". Dann ist es nämlich Mord / Körperverletzung / Sachbeschädigung und damit kein Unfall. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:32:40 Titel: |
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selbe Spiel bei Teilen die nicht eingetragen sind, wie felgen und reifen, dann muss ein gutachter auch explizit nachweisen, dass eben diese nicht eingetragenen teile zum unfall gefuehrt haben. selten moeglich... ( ist mein letzter wissensstand, eventuell gibs neuere rechtssprechung ) | _________________
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:37:52 Titel: |
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Gorli hat folgendes geschrieben: | selbe Spiel bei Teilen die nicht eingetragen sind, wie felgen und reifen, dann muss ein gutachter auch explizit nachweisen, dass eben diese nicht eingetragenen teile zum unfall gefuehrt haben. selten moeglich... ( ist mein letzter wissensstand, eventuell gibs neuere rechtssprechung ) |
Absolut
Hat sich auch nicht verändert. Macht auch Sinn. Kannst als Versicherung ja nicht Zahlung verweigern wegen "irgendwas"
Und im speziellen kann die Versicherung halt eh nicht verweigern. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:38:32 Titel: |
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Du bist dann höchstens dran wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis.
Weisen die nach, dass das Teil Schuld am Unfall hatte, ist man mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung dran und/oder gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr.
Komisch, meine OME Dämpfer und Federn kommen z.B. direkt aus USA. Da steht keine E-Nummer oder sowas drauf-. Trotzdem wurde mir das ordnungsgemäss eingetragen. | _________________
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:40:58 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | . Da steht keine E-Nummer oder sowas drauf-. Trotzdem wurde mir das ordnungsgemäss eingetragen. |
Ermessenssache vom Prüfer oder hast du Papiere gezeigt die von einem anderen FW stammen?. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:45:24 Titel: |
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Das ist per Einzelabnahme eingetragen worden, der hatte nichtmal Lust, das bestehende Gutachten des Fahrwerks aus dem Rechner raus zu holen.
Die selbst gedrehten Spacer haben auch keine E-Nummer oder sowas, da hatte ich auch nur ein Materialgutachten.
Aber hier gehts ja nicht um per Einzelabnahme eingetragene "Eigenbauten", sondern um Ersatzteile. Und da finde ich es schon sehr dreist, dass scheinbar einige Händler Teile mit E-Zulassung verkaufen, die gar keine solche Zulassung haben.
Woran sehe ich denn, ob z.B. eine Bremsscheibe eine solche Zulassung hat? Ist da was eingestanzt oder so? | _________________
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:49:01 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Komisch, meine OME Dämpfer und Federn kommen z.B. direkt aus USA. Da steht keine E-Nummer oder sowas drauf-. Trotzdem wurde mir das ordnungsgemäss eingetragen. |
Nicht jedes Teil muss eine E-Nummer haben. Das gilt ausschließlich für Teile, die z.B. Verschleiss unterliegen und getauscht werden müssen ohne TÜV. Für alles andere gibt es Gutachten und Einzelabnahmen.
Besonderheit gibts bei Beuleuchtungssachen: Da ist E-Zeichen generell Pflicht.
Und laut der ehemaligen STVZO, müssen Dämpfer nur funktionsgeprüft werden und nicht nach Bauart. (Also Eintragungsfrei, solange sie funzen) | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 24.02.2010 15:59:22 Titel: |
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Woran erkenn ich denn als Laie, ob ein Ersatz-/Verschleissteil eine E-Zulassung oder sowas in der Art hat? | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 15:59:34 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Du bist dann höchstens dran wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis.
Weisen die nach, dass das Teil Schuld am Unfall hatte, ist man mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung dran und/oder gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr.
Komisch, meine OME Dämpfer und Federn kommen z.B. direkt aus USA. Da steht keine E-Nummer oder sowas drauf-. Trotzdem wurde mir das ordnungsgemäss eingetragen. |
..dann war es sicher ne Einzelabnahme, bzw. du hast z. B. ein deutsches Gutachten dabei und der Prüfer hat die dir anhand den Nummern (Stossdämpfertyp) eingetragen, wo draufstehn..
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 24.02.2010 16:01:44 Titel: |
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Das war eine Einzelabnahme. Das Gutachten wäre egal gewesen, weil da ja eh nochmal Spacer oben drauf sind und ich die Long Travel Dämpfer habe, die im Gutachten gar nicht drin stehen. | _________________
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.02.2010 16:07:48 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Woran erkenn ich denn als Laie, ob ein Ersatz-/Verschleissteil eine E-Zulassung oder sowas in der Art hat? |
Keine Ahnung. Ehrlich nicht. Ist auch die Frage: Querlenker BMW neu als Alternativteil. Ist da ein Prüfzeichen drauf?  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 16:14:02 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Woran erkenn ich denn als Laie, ob ein Ersatz-/Verschleissteil eine E-Zulassung oder sowas in der Art hat? |
Keine Ahnung. Ehrlich nicht. Ist auch die Frage: Querlenker BMW neu als Alternativteil. Ist da ein Prüfzeichen drauf?  |
nicht immer leicht..bei normalen Ersatz/Anbauteile..hab ich auch kaum was gesehn..
nur bei Bremsbelägen, Scheiben etc..also ich sag mal sicherheitsrelevanten Teilen..da hab ich überall was drauf stehn bei mir...also Hersteller, E-Nummern etc...
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