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Bußgeldbescheid TÜV abgelaufen
was tun???

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andis69
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...und hat diesen Thread vor 5607 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 20:14:27    Titel: Bußgeldbescheid TÜV abgelaufen
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Hallo Zusammen,

wie vielleicht einige wissen steht mein Patrol seit einiger Zeit wegen Getriebeschaden. Blöd ist nur, dass es auf einem öffentlichen Parkplatz direkt vor meiner Haustüre steht. Nun habe ich heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen mit folgendem Text:

Ihnen wird zu Last gelegt, am 30.03.2010 um 11.36 Uhr in .... als Halter des PKW Nissan folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII (Pkw) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin 02/2009 war um mehr als 8 Monate überschritten § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat

............ ich soll nun innerhalb einer Woche Stellungnahme abgeben.


Problem: Hab keine private Abstellmöglichkeit
Ohne Getriebe kein TÜV
Abmelden und auf öffentlichen Parkplatz stehen lassen geht auch nicht

habt Ihr Erfahrung wie das weiter läuft?? Was muss ich nun tun?? Kann ich für das gleich nochmal bestraft werden wenn mich morgen wieder einer anzeigt?

Gruß Andi
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 20:43:11    Titel: Re: Bußgeldbescheid TÜV abgelaufen
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andis69 hat folgendes geschrieben:
Was muss ich nun tun??


Eigentlich garnix, wozu auch, der Bußgeldbescheid kommt so oder so (zwei Punkte, 75 Euro).

Jedenfalls muss das Teil da weg, da braucht Dich niemand anzeigen, die gucken da schon selbst drauf.
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Miststück
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 20:47:08    Titel:
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und leider interessiert die es überhaupt nicht ob du einen privaten abstellplatz hast und wie du ihn dort weg bekommst...

und wie tordi schon sagt... da gucken die selber... das ordnungsamt lässt grüßen

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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 20:57:32    Titel:
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Streng genommen darf das Auto mit abgelaufener HU nicht mal auf einem privaten Stellplatz stehen.
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Defenderman
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:00:33    Titel:
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Hallo nicht bös gemeint,
wenn er seit über 8 Monaten da steht hast Du nichts dran gemacht und er steht sonst in 3 Jahren auch noch da.
Tip Garage mieten reinstellen, reparieren oder verkaufen.
Wie gesagt nicht bös gemeint, ein Freund von mir schafft es auch nie seine HU Termine warzunehmen, weder bei seinen Autos noch bei seinen Anhängern, und irgendwann dann o o wieder mal 5-9 Monate drüber, na ja die Termine kommen ja immer überraschend wie Heiligabend der ist auch immer ganz plötzlich da.
man muß sich eben um seine Dinge kümmern oder so wie ich auch sich mal von Dingen trennen. Grins

Sonst gibt es eben, nen Zahlungsbescheid wenn weiter nix passiert nen roten Aufkleber, dann entfernen andere das Auto für Dich und Du bekommst ne nette Rechnung.

Nix für ungut so ist das leben eben.

Beste Grüße von einem der sich von Dingen trennen kann.

Armin
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:03:38    Titel:
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Tordi hat folgendes geschrieben:
Streng genommen darf das Auto mit abgelaufener HU nicht mal auf einem privaten Stellplatz stehen.


stimmt... doch solange dieser platz von außen nicht einsehbar ist.... (wie war das... wo kein kläger... )

optimal wäre natürlich ne halle / garage o.ä.

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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:08:18    Titel:
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Mit abgelaufener HU darf er auch nicht in der Garage ;)
Nur sieht´s da keiner.
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borsti
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:10:55    Titel:
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....ausser er ist abgemeldet.

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Stefan
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:12:00    Titel:
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Das wird er über kurz oder lang automatisch von der Zulassungsbehörde, die wird normalerweise gleich mit informiert.
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borsti
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:16:04    Titel:
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Damit wird man wohl rechnen müssen.............

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Stefan
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:16:26    Titel:
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Tordi hat folgendes geschrieben:
Mit abgelaufener HU darf er auch nicht in der Garage ;)
Nur sieht´s da keiner.


das wollte ich damit sagen...

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andis69
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:27:23    Titel:
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Danke für die zahlreichen Antworten! So in etwas hab ich mir das auch schon vorgestellt.

Auf einem Privatgrundstück kann ich doch die Nummernschilder abschrauben ... oder? Dann sieht es auch keiner.

Es wird wohl noch so 2 Wochen dauern bis das Getriebe wieder fertig ist. Wie lange habe ich noch Zeit bis die die Karre abholen lassen?

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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:32:12    Titel:
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andis69 hat folgendes geschrieben:
Dann sieht es auch keiner.


Das muss keiner mehr sehen, Du bist schon gesehen worden.
Als nächstes wird halt die Zulassungsstelle ankommen, egal wo die Kiste steht.
Also entweder abmelden oder verkaufen oder Lotto spielen.
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borsti
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:33:14    Titel:
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andis69 hat folgendes geschrieben:
Danke für die zahlreichen Antworten! So in etwas hab ich mir das auch schon vorgestellt.

Auf einem Privatgrundstück kann ich doch die Nummernschilder abschrauben ... oder? Dann sieht es auch keiner.

Es wird wohl noch so 2 Wochen dauern bis das Getriebe wieder fertig ist. Wie lange habe ich noch Zeit bis die die Karre abholen lassen?


Dann kostet er aber immer noch Steuer und Versicherung. Abmelden ist da billiger.

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Stefan
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BeitragVerfasst am: 21.04.2010 21:37:03    Titel:
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andis69 hat folgendes geschrieben:
Es wird wohl noch so 2 Wochen dauern bis das Getriebe wieder fertig ist. Wie lange habe ich noch Zeit bis die die Karre abholen lassen?


nun, du hast schonmal die woche für die stellungnahme... dann gibt es eine bearbeitungszeit... *aber vorsicht... manchmal könnnen die schnell sein*... und dann dürfte dein auto wohl ja auch wieder fahrbereit sein....

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