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Massen-Auffahrunfall

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Autor Nachricht
Peggy
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Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Vogtland


...und hat diesen Thread vor 5599 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 29.04.2010 12:29:01    Titel: Massen-Auffahrunfall
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war Jemand schonmal in nen Massenauffahrunfall verwickelt?

Könnte paar Tipps bzgl. Schuldzuweisung brauchen traurig ... irgendwelche Versicherungsmenschen hier??

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Peggy

"Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar."
(Antoine de Saint-Exupéry)
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Oliver
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 12:46:36    Titel:
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Winke Winke


... wobei es nicht einfach wird eine Ferndiagnose abzugeben.

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Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen.
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Peggy
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Wohnort: Vogtland


...und hat diesen Thread vor 5599 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 29.04.2010 13:06:28    Titel:
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... Kind war das 13.!!! und letzte Auto im Stau ... nu behaupten die vor ihm freilich, sie hätten schon gestanden Nee, oder?

ja klar, mein Kind schiebt mitm A4 12 Autos zam Hau mich, ich bin der Frühling Wut

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Peggy

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 13:11:22    Titel:
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Die direkt vor ihr können ja scho auch gestanden haben. Wie´s dann davor aussieht, is wieder ne andere Sache. Also auf dem Schaden von zumindest den zweien vor ihr wird sie wohl sitzen bleiben, mehr eher unwahrscheinlich. Aber dafür gibts Gutachter, die rechnen durch das "Knitterergebnis" dann aus, wer wem wie mit welcher Kraft drauf is.

Problem generell is halt: Wer auffährt, zahlt...

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Hulg
Against Kryptografie
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1. F70
BeitragVerfasst am: 29.04.2010 13:28:45    Titel:
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Was macht das eigentlich für einen Unterschied, ob er nun einen und den hat er ja auf jedenfall oder 12 zusammengeschoben hat? Ich mein so rein Schadensregulierungstechnisch. Iss doch wurscht.

Gruß Holger

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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 29.04.2010 13:51:55    Titel:
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es kostet der Versicherung bei 12 Fahrzeugen meist mehr Regulierungssumme als bei einem Fahrzeug...
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borsti
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 14:23:10    Titel:
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Spielt aber doch für den Versicherungsnehmer keine Rolle, oder? Unsicher (bzgl. Schadensfreiheitsrabatt)

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Stefan
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Oliver
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 14:53:42    Titel:
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Peggy hat folgendes geschrieben:
...
ja klar, mein Kind schiebt mitm A4 12 Autos zam Hau mich, ich bin der Frühling Wut



Och, wenn dein Kind mit 150 Sachen ins Stauende brät .... Heiligenschein

Ist aber eher unwahrscheinlich, also die 12 zusammengeschobenen Fahrzeuge.

Ich bin kein Freund von "direkt mal einen Anwalt einschalten" , aber hier in eurem Fall ist es ratsam.


Hulg hat folgendes geschrieben:
Ich mein so rein Schadensregulierungstechnisch. Iss doch wurscht.


Im Prinzip ja. Ob der Versicherer 1.-€ oder 100.000.- € zahlt... es wird nur einmal zurückgestuft.
Wenn es aber in mehreren Fahrzeugen zu Personenschäden gekommen ist, gibt es u.U. gleich mehrfach Mecker vom Staatsanwalt und die meisten Unfallgegner wissen, daß man schnell mal einige € an Schmerzensgeld zocken kann. Wut

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 14:56:48    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:

Problem generell is halt: Wer auffährt, zahlt...


Ja .... aaaaaaber, erstmal klären wie es zur Situation kam. Auf der Autobahn trifft dich nicht zwangsläufig bei jedem Auffahrunfall eine Schuld. Die Versicherung des Hintermanns zahlt zwar zunächst, aber etwaige Regressansprüche gegen einen Unfallverursacher sollten schon geprüft werden.

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Peggy
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...und hat diesen Thread vor 5599 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 29.04.2010 15:16:17    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:

Och, wenn dein Kind mit 150 Sachen ins Stauende brät .... Heiligenschein
nö, er hatte schon auf 50-60 km/h runtergebremst
es hatte zunächst die Front zusammengeschoben, dann durch den Aufprall die Airbags ausgelöst, die widerrum auch noch die Frontscheibe eingeschlagen haben traurig


Ich bin kein Freund von "direkt mal einen Anwalt einschalten" , aber hier in eurem Fall ist es ratsam. Ich ja auch nicht, aber hier sehe ich nach heutigem Telefonat mit der Versicherung der Gegenpartei "Größeres" auf uns zukommen.

Ob der Versicherer 1.-€ oder 100.000.- € zahlt... es wird nur einmal zurückgestuft.
ja aber um wieviel er hochgestuft wird, ist nicht Abhängig von der Gesamtschadenshöhe? Unsicher

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Peggy

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 15:18:31    Titel:
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Peggy hat folgendes geschrieben:

ja aber um wieviel er hochgestuft wird, ist nicht Abhängig von der Gesamtschadenshöhe? Unsicher
[/quote]

Das ist völlig unabhängig von der Höhe des Schadens. Schau mal in dein Bedingungswerk. Da wirst du Rückstufungstabellen finden.

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Peggy
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 15:18:36    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:


Ja .... aaaaaaber, erstmal klären wie es zur Situation kam. Auf der Autobahn trifft dich nicht zwangsläufig bei jedem Auffahrunfall eine Schuld. genau HIER sehe ich ja einen Ansatzpunkt

Die Versicherung des Hintermanns zahlt zwar zunächst, aber etwaige Regressansprüche gegen einen Unfallverursacher sollten schon geprüft werden. Ich hab alle Daten, die ich sammeln konnte, unserer Vers. geschickt. Die sagten mir auch, dass das geprüft wird, wollen sich ihr Geld ja auch wieder holen. Nur die Beweiserbringung ist wahnsinnig schwierig, nachzuweisen, ob der vor ihm schon gestanden hat und der davor auch schon... und und und

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Hulg
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1. F70
BeitragVerfasst am: 29.04.2010 15:41:58    Titel:
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Rechtsanwalt wird nicht benötigt. Deine Versicherung tritt automatisch zur Rechtspflege ein, da sie ja bezahlen müssen.

@Oliver
Personenschäden wie auch das Schmerzensgeld werden auch durch die Haftpflicht getragen oder net.

Als Versicherungsnehmer gehts vorwiegend um die Rückstufung und in so einem Falle wird man da nicht umhinkommen obs nun 1 oder 100 Fahrzeuge waren.

Einzig und allein geht es hier vielleicht um die Höhe des Bußgeldes, aber da würde ich mich auf die Sachverständigen verlassen, inwieweit das verkehrsgefährdende Verhalten ausgeprägt war.

Gruß Holger

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010 15:57:21    Titel:
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Hulg hat folgendes geschrieben:
Rechtsanwalt wird nicht benötigt. Deine Versicherung tritt automatisch zur Rechtspflege ein, da sie ja bezahlen müssen.

@Oliver
Personenschäden wie auch das Schmerzensgeld werden auch durch die Haftpflicht getragen oder net.



Personenschäden und Schmerzensgeld werden vom Versicherer übernommen. Korrekt.


Rechtsanwalt wird u.U. doch benötigt. Die Haftpflicht hat zwar verschiedene Funktionen (Begleichung begründerter und Abwehr unbegründeter Ansprüche) und zieht evtl. auch einen Prozess durch, aber wie sieht es mit der Geltendmachung eigener Ansprüche aus? Ist ja durchaus denkbar, daß der Verursacher nicht Peggys Kind ist, sondern nur der Dumme, der als letzter reinsemmelt. Ich schrieb ja am Anfang, daß eine Ferndiagnose nicht einfach oder eigentlich sogar unmöglich ist, da niemand den Sachverhalt genau kennt.
Bei Personenschäden kann es auch schnell zu einer zivil/strafrechtlichen Klage kommen. Der Versicherer zahlt zwar den Personenschaden, aber dann stehst du erstmal alleine im Regen.

Ist aber müßig zu spekulieren, da ich nicht weiß was genau passiert ist.

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bueti
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Land Rover Defender TD5
2. Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer. Fahrrad
BeitragVerfasst am: 29.04.2010 16:26:57    Titel:
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wenn man mit 50! wo drauf ballert kanns aber schon sein das man da ein paar autos ineinander schiebt... als der hinterste hätte ich nicht sein wollen...

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Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
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