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Nur strassentaugliche Fahrzeuge in einigen Offroadparks erlaubt?


 
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blazerman
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...und hat diesen Thread vor 5463 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 07.08.2010 12:05:25    Titel: Nur strassentaugliche Fahrzeuge in einigen Offroadparks erla
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moinsen!

mir ist beim durchstöbern von offroadpark-internetseiten aufgefallen daß in einigen parks eine strassenzulassung bzw eine strassentauglichkeit der fahrzeuge erforderlich ist.

wie ernst werden nach euren erfahrungen diese regeln umgesetzt?

denn strassentauglich sind meine offroader nicht. zwar lege ich großen wert auf sicherheitstechnische einrichtungen wie zb bremsen , lenkung, fahrwerk, das sollte immer ok und sicher sein.
aber ob das nun immer strassentauglich im sinne von tüv und stvzo ist wage ich zu bezweifeln.

meine fahrzeuge werden mit dem trailer zu den jeweiligen veranstaltungen gebracht.

wenn diese regeln der offroadparks umgesetzt werden dann dürften waschechte trail-fahrzeuge ja gar keine chance auf eintritt bzw einfahrt haben.

interessant wären da die regelungen im hoopepark , beim wurzelsepp in peckwitz und im mammutpark.

schönen gruß von der nordseeküste!

detlef

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Kini
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BeitragVerfasst am: 07.08.2010 12:15:41    Titel:
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Ich gehe davon aus, daß es dabei um versicherungstechnische Hintgergründe geht.

Zugelassene Fahrzeuge sind auch versichert.

Nicht zugelassene Fahrzeuge sind halt auch nicht versichert.


Kini

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 07.08.2010 12:38:35    Titel:
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notfalls hilft eine SPORTGERÄTEVERSICHERUNG...........
oder man ruft den jeweiligen betreiber des geländes an und klärt das mit ihm.........

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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.08.2010 19:56:56    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
oder man ruft den jeweiligen betreiber des geländes an und klärt das mit ihm.........


Exakt Euer Wunsch sei mir Befehl
Ansonsten siehe Kini, gehts unter anderem darum, dass die Versicherung existiert. Was allerdings wiederum keine Garantie dafür ist, dass die bei einem Unfall nicht zickt. Solche Fahrgelände sind Privatgrund und haben nichts mit Straßenverkehr zu tun. Daher versichern wir alle Events zusätzlich subsiduär.

Ein anderer Grund kann aber auch sein, dass man einfach (verständlich) nicht will, dass Riesen-Ackerprofile alles kaputt wühlen. Ja

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blazerman
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BeitragVerfasst am: 07.08.2010 21:49:15    Titel:
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naja das mit der Sportgeräteversicherung sollte eigentlich selbstverständlich sein. und um einen entsprechenden versicherungsschutz zu haben sollte das fzg dann natürlich auch gewissen sicherheitsanforderungen gerecht werden.

aber offroader im gelände sind keine hochgeschwindigkeits-fahrzeuge und können nicht unbedingt mit strassentauglichen autos verglichen werden.

mir gings es auch darum ob nicht zugelassene selbstumbauten am einfahrtstor abgewiesen werden oder einlaß bekommen.

wie sind da eure erfahrungen? es fahren hier ja sicher nicht alle nur tüv und stvzo gerechte fahrzeuge.

gruß
detlef

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Cäsar
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BeitragVerfasst am: 08.08.2010 20:10:31    Titel:
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In Hoope meine ich darfst Du auch ohne Zulassung fahren....auch vom Profil her ist alles erlaubt....die anderen Parks kenne die anderen bestimmt besser...

in Fürtenau, da komme ich grade her, ist die Regelung so, das das fahrzeug zugelassen sein muss, laut AGB's, allerdings habe ich von einem gehört das er keine Kurzzeitkennzeichen bemötigt hätte, er darf damit auch so fahren...kurz darauf wurde ich auf den abgemeldeten G auf dem Trailer angesprochen....ob ich damit fahren durfte, die Peron habe terlefonisch erfahren das das nicht gestattet währe....



also auch hier Auslegungssache....

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Schöne Grüße von Cäsar...

Geht nicht gibt es nicht! Kann ich nicht ist will ich nicht! Rentner ?!
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