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Zugfahrzeug rote Nummer Anhänger rote Nummer
Überführungsfahrt Anhänger

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barry1
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Fahrzeuge
1. V20 offen
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BeitragVerfasst am: 08.08.2010 22:47:19    Titel: Zugfahrzeug rote Nummer Anhänger rote Nummer
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Hi,

welchen "Preis" bekommt man wenn man bei der Überführung eines Anhängers mit
rotem Kennzeichen am zugfahrzeug und rotem (zweiter Satz Kennzeichen)Kennzeichem am Hänger erwischt wird. Oder ist das evtl. zulässig?

Grüße Lorenz
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DerGlonntaler
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.08.2010 23:41:10    Titel:
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normal darf man mit der Roten keinen Hänger ziehen, in dem Fall müsste es erlaubt sein, wenn Start und Zielort der gleiche ist

bei LKW gehts ja auch, wenn Neufahrzeuge zum Kunden gebracht werden

ich würde aber vorsichtshalber mal bei Polizei und Zulassungsstelle nachfragen, am besten bei verschiedenen, kann natürlich sein das dann auch verschiedene Auskünfte bekommst, am besten schriftlich geben lassen, können sie dir ja faxen oder per Mail schicken, dann bist bei ner Kontrolle auf der sicheren Seite
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andis69
3 Torx im Arsch
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1. Cherokee 4,0 HO
2. Patrol 260
3. Patrol 160
BeitragVerfasst am: 08.08.2010 23:52:48    Titel:
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Hier ein Auszug aus dem Radarforum, verfasst von einem Mann in Grün:

Lange Rede, kurzer Sinn: die Lösung liegt wie so oft zum Teil (da für den Laien sicherlich recht unverständlich) im Gesetzestext, insbes. jedoch im Kommentar zu der betr. Rechtsnorm. Hier ist es der § 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

Der Kommentar dazu (die wesentliche Passage):
Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder
Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150). Soll ein Anhänger übergeführt werden, so darf das ziehende Fz. nur dann mit roten Kennz. vorübergehend zugel. werden, wenn es ebenfalls in erster Linie zu einem nach § 28 erlaubten Zweck eingesetzt wird.
Hier was aus dem Radarforum:

Daraus folgert: wenn ich mit einem Fahrzeug, an dem rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht sind, einen Anhänger ziehen möchte, so darf die Fahrt BEIDER Fahrzeuge zusammen (zumind. offiziell) keinen privaten Hintergrund haben, sondern muß einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dienen.
- Prüfungsfahrt
- Probefahrt
- Überführungsfahrt


Quelle: http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t22061.html

Solange der Hänger auch überführt werden soll, wohl kein Problem.

_________________
Gruß Andi


www.orcrmk.de
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.08.2010 00:05:23    Titel:
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war mir auch etwas unsicher, da ich den text nimmer genau kannte. Aber jetzt is es logisch. Man stelle sich vor man kauft ein zugfahrzeug und einen Anhänger und möchte diese beiden Fahrzeuge gemeinsam zu seinem Heimatort überführen. da braucht man ja für Zugfahrzueg und anhänger entsprechende Kennzeichen. Ob nun rot, oder Kurzkennzeichen.

oder

man möchte (wirklich technischer Hintergrund..Umbau oder sowas..) beide Fahrzeug erproben, also eine Erprobungsfahrt.

würde in den Text reinfallen und würde passen. Ja

anrufen würde ich aber trotzdem mal bei z.B. Polzei..wie die das handhaben..bei Kontrollen...fragen kostet ja nichts und passiert is auch noch nichts.. Zwinker

Winke Winke
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 08:41:50    Titel:
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Ne mündliche Behördenauskunft nützt im (rechtl.) Streitfall nix! Solche Telefonate machen aber Sinn, damit man grob den "Fahrplan" kennt, rechtlich gesehen.

Ne schriftliche Antwort wäre gut, bekommt man aber im Normalfall nicht oder man wartet ewig drauf oder sie ist so allgemein gehalten, dass man nix damit anfangen kann.

Auf diese Geschichten mit "Überführungsfahrt" würde ich mich nur dann einlassen, wenn es sich wirklich einwandfrei um eine Überführungsfahrt handelt.
Die bessere Lösung sind meistens diese sog. "Probefahrten" (= "Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs"), schließlich muss man ja testen, ob das zugfahrzeug den Anhänger tatsächlich ziehen kann, wie dabei die Fahreigenschaften sind, wie die Aggregate (Motorkraft, Antrieb, Getriebe, Kühlung usw.) dabei noch funktionieren oder eben nicht. Beim Anhänger dasselbe.

Man kann sogar mit der ganzen Familie "Probefahrten" unternehmen (im Regelfall hab ich meinen kleinen Sohn mittlerweile immer und überall dabei, und meine Frau muss mit wg. Stillen), aber dann sollte man sich vorher schon alles passend zurechtlegen bzw. ne Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, weil dann die Fragen bei evtl. Kontrollen schon etwas in´s Detail gehen können... Grins
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barry1
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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 09:18:21    Titel:
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Danke erstmal für die Antworten! Ist und bleibt ne Grauzone in der jede Menge
Konfliktpotential mit der "Ordnungskraft" steckt.

Gruß Lorenz
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 09:52:51    Titel:
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barry1 hat folgendes geschrieben:
Danke erstmal für die Antworten! Ist und bleibt ne Grauzone in der jede Menge
Konfliktpotential mit der "Ordnungskraft" steckt.

Gruß Lorenz


is halt immer ne Auslegungssache von den Ordnungshütern. Irgendwo aber auch verständlich, Ja manche Fahrzeughalter übertreiben es ja. Is zwar mit dem mopped gewesen, aber bin am Wochenende auch in eine Kontrolle gekommen. Da waren zwei Biker mit roter Nummer..oha..die Polizisten waren so was von sauer..da offentsichtlich war, das es keine Probefahrt/Überführungsfahrt etc. war.. rotfl

Wenn ich dich wäre, würde ich mal zum Ordnungsamt/Verkehrssamt/Zulassungsstelle gehn wenn du Zeit hast. Bei uns bekommt man da bei so Sachen immer ein Infoblatt von dehnen. Is kostenlos und man weiss wie man sich verhalten soll und man kann es den Jungs in grün oder blau zeigen. Schlussendlich wirst du da nicht drumrum kommen mal bei deiner zuständigen Stelle vorbeizuschauen.

Winke Winke
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Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.08.2010 11:42:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dieses "Infoblatt, was erlaubt ist und was nicht" (im Fachjargon: Belehrungsblatt) hat er schon bei Abholung der roten Nummern bekommen, Sandman!
Und wenn es nicht seine eigenen roten Nummern sind, dann darf er sie sowieso nicht benutzen, weil die personenbezogen zugeteilt werden, daher auch vorab Flensburger-Punkte-Überprüfung und polizeiliches Führungszeugnis usw.! (Zumindest isses beim roten 07er Kennzeichen so)
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 11:49:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Dieses "Infoblatt, was erlaubt ist und was nicht" (im Fachjargon: Belehrungsblatt) hat er schon bei Abholung der roten Nummern bekommen, Sandman!
Und wenn es nicht seine eigenen roten Nummern sind, dann darf er sie sowieso nicht benutzen, weil die personenbezogen zugeteilt werden, daher auch vorab Flensburger-Punkte-Überprüfung und polizeiliches Führungszeugnis usw.! (Zumindest isses beim roten 07er Kennzeichen so)





die Staatsmacht schlägt zu Brrrr...ist das kalt. ich schreib niggs mehr rotfl




Zwinker
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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 14:08:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sandman hat folgendes geschrieben:
Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Dieses "Infoblatt, was erlaubt ist und was nicht" (im Fachjargon: Belehrungsblatt) hat er schon bei Abholung der roten Nummern bekommen, Sandman!
Und wenn es nicht seine eigenen roten Nummern sind, dann darf er sie sowieso nicht benutzen, weil die personenbezogen zugeteilt werden, daher auch vorab Flensburger-Punkte-Überprüfung und polizeiliches Führungszeugnis usw.! (Zumindest isses beim roten 07er Kennzeichen so)





die Staatsmacht schlägt zu Brrrr...ist das kalt. ich schreib niggs mehr rotfl




Zwinker


Für nen stillen Mitleser schreibst du eh entschieden zuviel! Zwinker
Und du weißt ja, was im Wilden Westen passierte mit stillen Mitlesern, die zuviel wussten... Supi
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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 16:20:03    Titel:
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..sie verfolgen mich Unsicher

...ich bin dann mal Ich muss weg rotfl










Zwinker
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barry1
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3. 814 Kipper
BeitragVerfasst am: 09.08.2010 22:10:27    Titel:
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Also die 06er Nummern sind seit 9 Jahren meine und ob ich damals nen Wisch bekommen (Belehrungsdingsbums)hab weiß ich doch jetzt nicht mehr Nee, oder? .
Außerdem kotzt es mich an wenn ich um 23 Uhr angehalten werde weil der Oberwachtmeister meint so ne Überführungsfahrt muß bei Dunkelheit beendet sein.
Da kann man nach 14 Stunden Maloche schon mal kurz angebunden sein.

Gruß Lorenz
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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BeitragVerfasst am: 09.08.2010 23:36:44    Titel:
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Sandman hat folgendes geschrieben:
..sie verfolgen mich Unsicher

:


so, hier biste also auch... interessant Klick, geblitzt
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.08.2010 23:42:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Sandman hat folgendes geschrieben:
..sie verfolgen mich Unsicher

:


so, hier biste also auch... interessant Klick, geblitzt


entschuldigung..das ich hier als stiller Mitleser was schreibe.. Hau mich, ich bin der Frühling

aber ich glaub Flashi hat jemanden auf mich angesetzt..sie verfolgen mich Unsicher
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Toxic4x4
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7. Hackbrett Killer
BeitragVerfasst am: 09.08.2010 23:48:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sandman hat folgendes geschrieben:
Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Sandman hat folgendes geschrieben:
..sie verfolgen mich Unsicher

:


so, hier biste also auch... interessant Klick, geblitzt


entschuldigung..das ich hier als stiller Mitleser was schreibe.. Hau mich, ich bin der Frühling

aber ich glaub Flashi hat jemanden auf mich angesetzt..sie verfolgen mich Unsicher



Uhhh.....rrrmel
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