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Eintragung Räder allgemeine Frage

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volvomaniac
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...und hat diesen Thread vor 6344 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 16:02:37    Titel: Eintragung Räder allgemeine Frage
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Hallo zusammen,

ich wollte heute auf meinem 1er Terrano 32 x 11,5 15 Reifen eintragen lassen.Tachoangleichung,Radabdeckung usw ist alles klar aber dann folgendes Problem:

Weil die Räder einen anderen Abrollumfang haben(größer 8%) muß normalerweise ein komplettes Abgasgutachten vorgelegt werden.Also ein Abgasgutachten mit Fahrzyklus usw.


Habt ihr das Problem auch schon gehabt oder wie kriegt ihr die großen Räder eingetragen?

Gruß Sascha
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 17:15:33    Titel:
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Einfach bei verschiedenen TÜVlern probieren. Manche nehmen es mit der 8%-Regel sehr genau, manche aber kennen die gar nicht oder legen sie anders (wie auch immer) aus.
Ich bin damals mit meinen 9.00ern daran gescheitert. Heute würde ich meinen Suchradius ausweiten...
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flashman
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 18:06:54    Titel:
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Suchradius ausweiten Ja
Mauli (Kurzform für Sir Maulwurf von und zu Mole) hats perfekt beschrieben. Viele Prüfer wissen nix davon oder interessieren sich nicht dafür. Insofern einfach woandersch hingehen oder ne Werkstatt machen lassen (wo der prüfer ins haus kommt)

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disco68
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 19:42:45    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Suchradius ausweiten Ja
Mauli (Kurzform für Sir Maulwurf von und zu Mole) hats perfekt beschrieben. Viele Prüfer wissen nix davon oder interessieren sich nicht dafür. Insofern einfach woandersch hingehen oder ne Werkstatt machen lassen (wo der prüfer ins haus kommt)


Wird aber auch immer schwieriger, unser örtlicher Toyospezialist hatte immer sehr gute Möglichkeiten mit seinem TÜV-Prüfer, auf einmal macht der Prüfer nicht mehr so richtig mit. Erst das Theater mit dem Eintrag meiner "brennbaren" Holzkabine auf dem Lux, dann wollte er nicht den CE-geprüften Zusatztank eintragen ohne nochmalige Druckprüfung (die ich mir zum Glück selber bescheinigen darf Grins ). Der Hammer war dann der HJ60 von einem Kumpel der schon 255/85/16 eingetragen hat und plötzlich wird ihm bei diesem Werkstatt-TÜV der im Umfang kleinere 285/75/16 mit Verweis auf die 8% verweigert.
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Muri
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 19:46:09    Titel:
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Ihr wisst aber scho dass euch die "Gefälligkeitseintragungen" bei einem technisch versierten Herren in grün garnix bringen, oder???

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flashman
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 19:53:51    Titel:
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Nun ich weiss, dass auch ein technischer versierter "kollege" keine direkte Berfugnis / befähigung hat und im Zweifelsfall einen vereidigten Sachverständigen oder wiederum Prüfer einer zugelassenen Prüforganisation zu Rate ziehen muss - wenn er Zweifel hat und die Änderung dennoch ordnungsgemäß in die Papiere eingetragen ist. Einzige Ausnahmen nach aktuellem Urteil sind Änderungen am Fahrzeug, die direkt die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Davon kann man bei größeren Reifen, die auf korrekte Verzögerungswerte und Lenkeigenschaften geprüft wurden (vom TÜV / Dekra) aber nicht ausgehen.

Nur mal um einen kurzen Exkurs in die rechtliche Basis zu geben. Sonst geistern wieder solche Ammenmärchen im Raum rum, dass eine erloschene ABE auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen würde Ätsch

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disco68
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 19:57:32    Titel:
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Muri hat folgendes geschrieben:
Ihr wisst aber scho dass euch die "Gefälligkeitseintragungen" bei einem technisch versierten Herren in grün garnix bringen, oder???


Vertstehe ich nicht. Wieso Gefälligkeitseintragungen? Solange die Räder abgedeckt sind, die Felgen von der Größe zum Reifen passen, der Lastindex von Reifen und Felgen stimmt und das ganze eingetragen ist, wird die 8% Regel wegen Abgasgutachten doch keinen Wachtmeister interessieren, warum auch.
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Muri
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 19:58:31    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Nun ich weiss, dass auch ein technischer versierter "kollege" keine direkte Berfugnis / befähigung hat und im Zweifelsfall einen vereidigten Sachverständigen oder wiederum Prüfer einer zugelassenen Prüforganisation zu Rate ziehen muss - wenn er Zweifel hat und die Änderung dennoch ordnungsgemäß in die Papiere eingetragen ist. Einzige Ausnahmen nach aktuellem Urteil sind Änderungen am Fahrzeug, die direkt die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Davon kann man bei größeren Reifen, die auf korrekte Verzögerungswerte und Lenkeigenschaften geprüft wurden (vom TÜV / Dekra) aber nicht ausgehen.

Nur mal um einen kurzen Exkurs in die rechtliche Basis zu geben. Sonst geistern wieder solche Ammenmärchen im Raum rum, dass eine erloschene ABE auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen würde Ätsch



da wollte ich damit auch garnicht behaupten....nur ist es meinem Kuumpel schon so ergangen.....Polizeikontrolle....dann zum dortigen Blaukittelverein...der gesagt kann so net sein....Plakette raus....mopped mim Hänger wieder heimgeholt.....Saftige Strafe inbegriffen.....
Mein Post sollte ja auch nur als Hinweis dienen....

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flashman
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 20:01:26    Titel:
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Jepp - Das kann natürlich passieren. Ich wollte auch nur den "Dienstweg" erläutern. Im Endeffekt kann der TÜV natürlich schon Abnahmen negieren. Wobei das beim aktuellen Thema nimmer passieren wird Grins

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 20:13:52    Titel:
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zu dem mein Senf - Fakt ist (wissentlich Raum Berlin) das es innige Verhältnisse von prüfern der div. organisationen und Händlern gab - in der Form das schrottreife karren halt eine Plakette bekamen.
Somit hatten Händler und Prüfer etwas davon. In Berlin ist es halt aufgeflogen, es sind etliche Prüfer über den Jordan gegangen. Somit ist bei den beteiligten eine gewisse Bedecktheit vorhanden.

Das betrifft aber eigentlich nicht die wenigen prüfer die Einzelabnahmen machen dürfen. Natürlich sind die auch vorsichtiger aber werden nach wie vor jeden sauberen Umbau abnehmen.

Betonung liegr auf sauber

Und was sehr hilfreich ist jede beabsichtigte Änderung jeder Art (nun jetzt nicht tausch der eigenen Gattin gegen die vom Nachbarn) vorher ansprechen und ok erhalten. Dann klappt das auch eigentlich

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Muri
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008 20:19:01    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:
zu dem mein Senf - Fakt ist (wissentlich Raum Berlin) das es innige Verhältnisse von prüfern der div. organisationen und Händlern gab - in der Form das schrottreife karren halt eine Plakette bekamen.
Somit hatten Händler und Prüfer etwas davon. In Berlin ist es halt aufgeflogen, es sind etliche Prüfer über den Jordan gegangen. Somit ist bei den beteiligten eine gewisse Bedecktheit vorhanden.

Das betrifft aber eigentlich nicht die wenigen prüfer die Einzelabnahmen machen dürfen. Natürlich sind die auch vorsichtiger aber werden nach wie vor jeden sauberen Umbau abnehmen.

Betonung liegr auf sauber

Und was sehr hilfreich ist jede beabsichtigte Änderung jeder Art (nun jetzt nicht tausch der eigenen Gattin gegen die vom Nachbarn) vorher ansprechen und ok erhalten. Dann klappt das auch eigentlich


So Isses!!

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BeitragVerfasst am: 27.03.2008 07:38:52    Titel:
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Guten Morgen,

danke für die vielen Antworten.Bei mir war es zum Glück so daß der TÜV man meinte die Räder gehen nicht wegen der 8% Regel.Da ich sie aber schon gekauft habe und nicht mehr zurückgeben kann macht er eine Ausnahme.

In dem Fall wäre ein vorheriges abklären nicht so gut gewesen.


Liegt aber immer im Spielraum der einzelnen Person die man beim TÜV antrifft,hätte auch sein können daß ich auf den gekauften Rädern sitzen bleibe ohne Eintragung.

Es sind halt große Ermessensspielräume und regionale Unterschiede bei der Handhabung von Eintragungen.
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BeitragVerfasst am: 27.03.2008 10:55:21    Titel:
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8% regel? für mich auch was neues...
ich geh bei riskanten dingen aufs dorf in eine kleine werkstatt, da kommt dann immer ein dorf-tüv... da klappt das dann
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OliverM
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BeitragVerfasst am: 27.03.2008 11:34:48    Titel:
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Wichtig ist für die Eintragung die Gesamtübersetzung da gilt +/- 8 % . Falls du größere Räder montieren möchtest , und du über die 8 % Marke komst , hast du die Möglichkeit die Übersetzung u ändern ( z.B. Achsen oder VTG ) Wie groß der Finanzielle Aufwand ist ist eine andere Sache .
Bei LR z.b. Kostet ein gebrauchtes VTG zwischen 300 und 500 Euro und es gibt sie in verschiedenen Übersetzungen angefanegn bei 1.002 bis 1.667

Grüße
Oliver

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BeitragVerfasst am: 27.03.2008 11:36:00    Titel:
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@OliverM: Heiligenschein

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