Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:34:14 Titel: --Polizei--Wie hoch darf mein Chevy sein?? Hilfe!!! |
|
|
Hallo zusammen, eben hat mich die Polizei angehalten und er meinte das mein Chevy Blazer Bj. 1985 zu hoch wäre. Er hat nen Bodylift und im Schein sind 100mm Höherlegung eingetragen. Fahren tue ich 38,5/14,50 16 Super Swamper. Er hat von Oberkante Reifen bis hoch zum Radlauf gemessen. 30cm ergab die Messung und er meinte das das viel zu hoch seie! Kann mir da jemand was dazu erzählen, wie hoch er sein darf-was erlaubt ist??
Danke schonmal für eure Hilfe! | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:36:57 Titel: |
|
|
Ich würd mal sagen, dein Karren darf so hoch sein wie im Schein drin steht!
Von dem Maß Reifen bis Radlauf hab ich ja noch nie was gehört - meinst du den Grafe-Verschränkungs-Index?
Wenn alles sauber in deinen Papieren eingetragen ist: Lass dich von den Grünen nicht vera...en, die liegen manchmal etwas daneben, hab ich auch schon erlebt!
Und einer von der Dekra wollte mir beim Offroad-GC erzählen, dass die (eigens angebauten!) Radlaufverbreiterungen nicht ausreichend seien (bei läppischen 33x12,5er Reifen drunter) und dass die Einstiegshöhe zu hoch sei - bei nem lächerlichen 6" Lift!  |
Zuletzt bearbeitet von am 11.03.2010 19:39, insgesamt einmal bearbeitet |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Wald in da Oberpfalz Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MD21 allias Red Dragon ,2.Grand Vitara alias Bums Susi |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:38:59 Titel: Schnittlauch |
|
|
Ausn Grün Innen Hohl
Habns dir einen Termin bei TÜV oder Mängl Anzeige rausgeschriebn
 | _________________ No Pick No Rost No Fun |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:42:00 Titel: |
|
|
hastn nicht gefragt was er geraucht hat
seit wann gibts ne Vorschrift wieviel Platz zwischen Kotflügel und Reifen sein darf | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:42:54 Titel: |
|
|
Nee, er will erstma abklären was da noch legal ist. Hab bei denen ihrem vw bus gemessen, da sind es 20cm gewesen, plus meine 10cm, da sind wir doch bei 30cm! er will sich binnen einer woche melden und wenn es zu hoch ist, dann war das "erloschene betriebserlaubnis" mit vorfahren und geldstrafe plus 1 punkt!  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:44:01 Titel: |
|
|
Ich würd das nich so locker sehen, auch wenn alles mögliche eingetragen ist und eigentlich rechtens, wenn die Polizei sagt des passt ihnen nich dann kannst wenig machen.
Kommt jetz drauf an ob du wieder vorfahren mußt, oder was sie gesagt haben. Wenn sie einfach wieder gefahren sind dann hast Glück.
Aber wenn nich dann vorsicht, sonst is schwupps die wupps deine Karre bei dene auf der Verwahrstelle. Ging mir selber schon so.
Gruß | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:45:06 Titel: |
|
|
in Sachen Radabdeckung gab es mal in der alten STVZO Masse sind aber so viel ich weiss bei der letzten Gesetzänderung rausgefallen.
Ist alles so eingetragen wie die es vorgefunden haben?
normalerweise hast Du eine Mängelkarte bekommen und damit geht es ab zum TÜV/Dekra, die werden Dir dann schon mitteilen was Sache ist. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:46:43 Titel: |
|
|
jetzt mach mir keine angst! er hat meine daten und reifengrösse und so notiert und will das klären. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:47:44 Titel: |
|
|
Na dann erstmal abwarten und Tee trinken! | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:48:20 Titel: |
|
|
nee, es ging nicht um die radabdeckung, der abstand zwischen reifen und radlauf war ihm zu hoch! | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:51:19 Titel: Re: --Polizei--Wie hoch darf mein Chevy sein?? Hilfe!!! |
|
|
The Thing hat folgendes geschrieben: | wie hoch er sein darf-was erlaubt ist??
|
Max. 4 m Höhe sind erlaubt , wichtig ist die eingetragene Aussenhöhe im Fahrzeugschein, die sollte schon passen.
Wieviel Luft zwischen Reifen und Radlauf ist ist eigentlich egal solange wie der Reifen ausreichend abgedeckt ist. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:51:41 Titel: |
|
|
es ist ein 4zoll trailmaster fahrwerk und 2zoll bodylift verbaut! | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:56:35 Titel: |
|
|
Was verbaut ist, ist doch erstmal egal solange wie es so eingetragen ist und die Fahrzeuggesamthöhe im Fahrzeugschein stimmt.
Ich würde erstmal ruhig bleiben, war bestimmt ein ziemlich junger Polizist oder? | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 11.03.2010 19:59:35 Titel: |
|
|
nee, es war einer von der älteren garde! er meinte, wenn das legal sei, dann haben wir bald monstertrucks auf unsren strassen! | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 11.03.2010 20:04:05 Titel: Re: --Polizei--Wie hoch darf mein Chevy sein?? Hilfe!!! |
|
|
muzmuzadi hat folgendes geschrieben: | The Thing hat folgendes geschrieben: | wie hoch er sein darf-was erlaubt ist??
|
Max. 4 m Höhe sind erlaubt , wichtig ist die eingetragene Aussenhöhe im Fahrzeugschein, die sollte schon passen.
Wieviel Luft zwischen Reifen und Radlauf ist ist eigentlich egal solange wie der Reifen ausreichend abgedeckt ist. |
sehe ich auch so. Denn sowas hab ich noch nie gehört
was ist Wichtig, lt. Fahrzeugschein
- eingetragene Gesamthöhe Boden bis Dachkante
- eingetragene Reifengrösse (hieraus ergibt sich die Höhe und Abrollumfang)
- eingetragene Umbauten wie z.B. Fahrwerk (hieraus ergibt sich der Ein- u.
Ausfederweg, also Abstand im Radkasten. Schleifen darf ja niggs =
Freigänigkeit), Bodylift etc.
- ggf. je nach Umbau Radabdeckungen dazu
und wenn das eingetragen wurde von TÜV oder Dekra etc....
was will der Grüne oder Blaue da machen.Der technische Zustand und die technische Abnahme ist, wenn alles ordnungsgemäss eingetragen, durch einen TÜV Prüfer bescheinigt.
sollte er sich melden, würde ich ihn bitten, er möge die gesetzliche Quelle für seine Beanstandung nennen.  |
Zuletzt bearbeitet von am 11.03.2010 20:06, insgesamt einmal bearbeitet |
|
|
Nach oben |
|
 |
|