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Ebay Problem mit Spassbieter
Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?


 
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RebelHeart
...a weng standesgemäß!
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...und hat diesen Thread vor 5293 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 23.01.2011 11:11:06    Titel: Ebay Problem mit Spassbieter
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Hoi Leute,
vielleicht hatte ja einer von Euch schon mal ein ähnliches Problem:

Im Dezember hatte ich meinen Explorer im Ebay eingestellt, war einfach zu viel auf einmal zu machen und ich hab nicht so viel Zeit, also einfach mal mit Mindestpreis versucht.
Verkauft wurde er dann am 25. Dezember, ich hab dem Käufer meine Telefonnummer geschickt und am 18. hat er dann angerufen und einen Abholtermin vereinbart. Am 8. Januar wollte er den Kleinen holen.
Danach hab ich nix mehr von ihm gehört. Er ist nicht aufgetaucht, reagiert nicht auf Anrufe und E-mails.

Daraufhin hab ich ein Angebot an einen unterlegenen Bieter geschickt, der auch angenommen hat, wollte den Wagen am Telefon unbedingt haben, da sollte alles letzte Woche über die Bühne gehen. Mit dem hab ich dann auch öfter telefoniert, er is nicht sicher wann ers zeitlich schafft, er meldet sich an dem und dem Tag... jedesmal hab ich dann wieder nachtelefoniert und wieder gehört "klar will ich den, aber könnt doch ein. zwei Tage länger dauern..."

Der Wagen steht immer noch in meiner Einfahrt, inzwischen hab ich mir auch wieder einen geholt der jetzt auch noch da steht, in meiner Halle hab ich auch keine Chance den noch unterzubringen... ich weiß echt nimmer was ich machen soll... Nee, oder?

Ne Rechtsschutzversicherung hab ich zwar... aber bringt das denn was? Der Wagen ist für 565 € weggegangen, das is zwar nicht wenig für nen Mechaniker, und wenn ich die Kohle rausholen könnte würd ich ihne eben entsorgen lassen... aber hätte man denn mit ner Klage überhaupt ne Chance? Unsicher Unsicher
Ehrlich gesagt hab ich auch irgendwie ein persönliches Bedürfnis, dem Käufer eins reinzuwürgen, so als Genugtuung für den ganzen Ärger... Wut

_________________
NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...


Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
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nachtaktiv
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BeitragVerfasst am: 23.01.2011 11:16:16    Titel:
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natürlich kannst du über eine Anzeige gehen den mit einem Gebot hat er so zu sagen einen Bindenden Vertrag mit dir geschlossen aber am besten eifach mal bei der Rechtsschutzversicherung anrufen und nachfragen die können einem ziemlich genau sagen was mann machen kann

die Rechtsschutzversicherung über nimmt im falle das du mit einer Anzeige doch nicht durch kommst mit der Hilfe der Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten des weiteren haben die Anwälte die sich genau mit solchen Problemen Tagtäglich auseinander setzen und dich sehr gut beraten können was du machen sollst
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allrad-marko
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BeitragVerfasst am: 23.01.2011 16:39:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du kannst aber auch die gezahlten Gebühren wieder zurückholen bei eBay. Das sind zwei Schritte und eigentlich ganz einfach.

Oben auf "mein eBay" klicken dann links an der Seite auf "Verkauft" klicken dann steht da der Verkaufte Artikel und rechts neben dem Artikel steht "Aktion" das da man Dreieck aufmachen und da stehen dann mehrere Optionen da dann auf "Problem klären" Klicken .
Hier dann bei "Ich habe einen Artikel verkauft und noch keine Zahlung dafür erhalten" Pünktchen setzen und auf "weiter" klicken und dann auf "Senden" und nach vier Tagen den Fall dann schliessen. Das ganze geht bis 45 Tage nach ender der Auktion.

GR_uß Marko

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neuling2011
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BeitragVerfasst am: 24.01.2011 13:30:59    Titel:
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hallo!

du kannst

1. einen nicht gezahlten artikel bei ebay melden (bringt nach meinen erfahrungen wenig bis nichts), aber du bekommst die gebühren nach 4 tagen erstattet.

2. hast du die daten des käufers. ich würde ihm auf dem postweg eine zahlungerinnerung schicken, ganz höflich, mit fristsetzung (üblicher weise 10 tage) und dem hinweis, dass er einen vertrag eingegangen ist.
ist die frist verstrichen, mahnst du ihm ab und forderst ihn wieder zur zahlung auf, wieder mit frist, aber kürzer. ich würde noch beifügen, dass ich keine hemmungen hätte, die angelegenheit einem anwalt zu übergeben.
wenn dann keine reaktion, zum anwalt und ein briefchen schreiben lassen. kostet je nach umfang 20- 30 euro.
(sollte dir eine genugtuung wert sein, sonst stehste blöd da und hast noch die portokosten rausgeschmissen)

3. die karre auf einen hänger laden und bei ihm vor die tür stellen und dann bei ihm klingeln und die zahlung verlangen. du hast dann damit die ware geliefert und setzt ihn in verzug.
da hat er keien wahl und du bekommst mit an sicherheit grenzende wahrscheinlichkeit recht vorm kadi.

ich würde zu schritt 1 und 2 tendieren, oder Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet oder Mach Dich nackig, Du Tier oder Komm nur, Freundchen!
nein, spaß, schritt 1 und 2 und gut.

viel erfolg !

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... das ist kein jeep!!!
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