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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5313 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 02.03.2011 19:02:28 Titel: TAK FUKUTA Bowie Messer Grizzly II |
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Hab noch was in den Tiefen der Vitrine gefunden:
Ein Grizzly II von TAK FUKUTA
In Deutschland sehr seltens Bowie Messer mit einer Gesamtlänge von 30,8cm.
Klinge 18cm
300g.
Absolut hochwertige Verarbeitung mit stabiler Scheide aus echtem Leder.
Neupreis war 300DM
Ich hab das Messer nie genutzt, außer mal zum Brot schneiden.
VB: 100€ inkl. Versand. | _________________ Gruß
Micha
Geht nicht, gibts nicht
Discovery, der bessere Defender.
Holzblog
Es waren einmal:
Die Schöne
und das Biest |
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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5313 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 02.04.2011 15:24:59 Titel: |
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Upsi ganz vergessen:
Verkauft! | _________________ Gruß
Micha
Geht nicht, gibts nicht
Discovery, der bessere Defender.
Holzblog
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 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
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Verfasst am: 02.04.2011 15:28:43 Titel: |
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Wann darf man solche Messer eigentlich am Gürtel tragen? Offen in der Stadt darf man das ja wohl nicht glaube ich... | _________________ http://www.landy-treff.de/ |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Mamming Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR Discovery 2a TD5 |
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Verfasst am: 02.04.2011 16:53:35 Titel: |
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Dürfte man nicht, denn bei Messern mit feststehenden Klingen ist das Tragen nur bis zu einer Klingenlänge von 12cm erlaubt.
Dasselbe gilt für Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge und alle Messer, die aufgrund ihrer Bauart als Hieb- und Stichwaffe
Alle genannten Messer darf man prinzipiell nicht zugriffsbereit bei sich tragen, sondern nur in einem „verschlossenen Behältnis“ wie einem Rucksack oder einer Aktentasche.
Es gibt allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot, die immer dann greifen, wenn man einen „anerkannten Zweck“ geltend machen kann.
Dazu gehört zum Beispiel die Nutzung eines Messers im Beruf, bei der Jagd oder im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege.
Das Gesetz wird in den deutschen Bundesländern und in einzelnen Verwaltungsgebieten sehr unterschiedlich ausgelegt.eingestuft sind (vor allem Dolche und Springmesser). | _________________ In diesem Sinne
Georg
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bekennender I-Phone- und Facebook-Verweigerer |
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