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30,5 x9 15 =235 / 75 15? Gibts da was schriftliches?

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norskgutt
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...und hat diesen Thread vor 5224 Tagen gestartet!


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1. Y720 (der Dino)
2. Geländemopped auf Basis XL600V
3. KTM Rally
BeitragVerfasst am: 05.04.2011 20:44:38    Titel: 30,5 x9 15 =235 / 75 15? Gibts da was schriftliches?
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Moin,
ich habe da eine etwas seltsam anmutenede Frage. Die Reifengröße 30,5 x 9 15 entspricht (zumindest laut längerer Recherche im Netz) ziemlich genau der Reifendimension 235 / 75 15. Kann man sich sowas irgendwo schriftlich abholen, vom Reifenverkäufer oder was weiss ich wo. Beim TÜV hier im Norden geht das nicht. Hat da einer irgendeine Idee oder einen Tipp. Das Problem ist einfach jenes ich habe die 30,5 eingetragen aber würde gerne auf 235 iger wechseln (da mehr Auswahl.

Grüße norskgutt

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Er ist groß er ist alt und er ist vom Aussterben bedroht!!! Deshalb heißt er DINO!
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nottl2000
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1. Pajero L049 2,5TDI
BeitragVerfasst am: 05.04.2011 21:09:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du meinst vermutlich 30x9.50R15?

30,5x9 wär mir neu....

Schöne Grüße, Gernot
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norskgutt
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1. Y720 (der Dino)
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BeitragVerfasst am: 05.04.2011 21:18:57    Titel:
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Ach Hau mich, ich bin der Frühling
ja klar, Danke dir Winke Winke

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Er ist groß er ist alt und er ist vom Aussterben bedroht!!! Deshalb heißt er DINO!
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andis69
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1. Cherokee 4,0 HO
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BeitragVerfasst am: 05.04.2011 21:20:41    Titel:
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Ich hatte das gleich problem beim wechsel auf 31x10,5. Mein Reifenhändler sagte das ist kein Problem, gleicher Umfang und Breite passt schon. Habe auch ein Blatt bekommen wo das drauf stand. Dekra sagte aber das interessiert mich nicht, ich möchte ein Gutachten was aussagt, dass diese Reifengröße auf dieser Felge auf diesem Auto zugelassen ist!!

Also hab ich mir einfach ein Gutachten besorgt. Dieses solltest du beim Reifenhersteller oder Reifenverkäufer bekommen.

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Gruß Andi


www.orcrmk.de
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Blackzxr
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1. leider keinen Rocsta mehr
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BeitragVerfasst am: 05.04.2011 21:40:14    Titel:
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und was ist mit Traglastgutachten? Hab meine 31x10,5 R15 problemlos (fast*gg*) eingetragen bekommen und auf dem felgengutachten stand nicht mal mein auto oder die Reifen..orginal warens 235 x75 R15

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ja ok,ist kein echter Jeep....aber aus den Pressplatten eines Jeeps gemacht... und er war geil....
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Gorli
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 05.04.2011 21:50:13    Titel:
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Traglastgutachten fuer Reifen brauchts nicht, da die Reifen einen Tragfaehigkeitsindex haben. Anhand dieses Indexes laesst sich die Tragfaehigkeit aufschluesseln, traegt der Reifen mehr als noetig, erfuellt er die Traglastanforderungen.
Fuer die Felgen ist das egal was fuern Reifen raufkommt, fuer die Eintragung von Felgen ist wichtig, dass sie auf das AUTO duerfen. Bei den Reifen steht dann, auf was fuer Felgen sie muessen...

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el Che
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1. VW T4
BeitragVerfasst am: 05.04.2011 22:16:40    Titel:
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es gab da mal was von fulda

_________________
http://de.youtube.com/watch?v=MnLkurTLnyc
http://www.youtube.com/watch?v=Klg31R919Qo
http://www.youtube.com/watch?v=q5J4x2zwXgI&feature=player_embedded
http://www.facebook.com/video/video.php?v=248220311908661

gruß
Stefan
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Brummbär
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1. VW AMAROK V6
BeitragVerfasst am: 06.04.2011 07:41:16    Titel:
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Auf Fulda reifen ist eine Doppelkennung. Da stehen beide Größen direkt auf dem Reifen. Bin mir aber nicht ganz sicher ob 30x9,5 den 235/75 entspricht.

_________________
Gruß
Matthias

"Druck macht aus Kohle Diamanten"
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nottl2000
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1. Pajero L049 2,5TDI
BeitragVerfasst am: 06.04.2011 08:40:48    Titel:
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Hallo,

Ich hatte auch mal einen Fulda, aber in 31x10.50. Da stand auch die metr. Größe als 255/75R15 drauf.
Und der 235ernsollte dann dem 30x9.5er entsprechen.
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RebelHeart
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1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß
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3. Ford Explorer ? V? Baustelle
BeitragVerfasst am: 15.05.2011 19:22:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich hab grad nen Satz Goodyear Wrangler AT´s hier liegen, die haben auch beide Größen aufgedruckt. 235/75R15 und 30x9,5R15. Gutachten oder ähnliches hab ich leider nicht. Aber notfalls sind die Reifen auch zu verkaufen... Heiligenschein
Die Vergleichsgrößen sollten doch beim TÜV hinterlegt sein. Wenn das so ein großes Problem ist, würd ich erst mal zu ner anden Prüfstelle fahren.

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Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..."
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Bart
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1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 15.05.2011 20:34:17    Titel:
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Ich hab noch Fuldas hier, die sidn dreifahc beschriftet Heiligenschein

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Jens
Terranosaurus Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 15.05.2011 20:37:45    Titel:
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Brummbär hat folgendes geschrieben:
Auf Fulda reifen ist eine Doppelkennung. Da stehen beide Größen direkt auf dem Reifen. Bin mir aber nicht ganz sicher ob 30x9,5 den 235/75 entspricht.


...identisch, habe ich auf dem blauen TerranoII gefahren. 30x9,5 R15 als MTs und 235x75 R15 als Winterreifen.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 06:21:32    Titel:
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Was den aaS interessiert, ist der Abrollumfang/Durchmesser des Reifens. Die Traglast ist auf dem Reifen angegeben, die muss zur Achslast passen (Traglast x 2 > Achslast), der Reifen (Reifengröße) muss für Deine Felge freigegeben sein oder per Einzelabnahme eingetragen werden.

Der Abrollumfang ist wichtig für den TÜV, weil davon abhängt, ob eine Tachovergleichsmessung (jede Abweichung von der Seriengröße), evtl. mit Tachoangleichung (Abweichung von der Seriengröße nach oben, d.h. der neue Reifen hat einen größeren Durchmesser oder nach unten von mehr als 4%) gemacht werden muss oder ein Abgasgutachten (Abweichung von der Seriengröße um mehr als 8%).

Der Abrollumfang und/oder der Reifendurchmesser muss meines Wissens auf dem Freigabeformular des Reifenherstellers angegeben werden, die Freigabe gibt's i.d.R. schnell und unbürokratisch von den Herstellern. Ausrechnen kann (und muss) sich der TÜV-Sachverständige die entsprechenden Werte selbst (Zoll in metrisch etc., Abweichung des Umfangs in % von der Seriengröße).

Das sind die Voraussetzungen nach der StVZO, der lokale TÜV kann natürlich teilweise auch anders entscheiden (z.B. keine Tachovergleichsmessung verlangen oder sich mit einer GPS-Probefahrt begnügen etc.).

Als Beispiel meine Eintragung von vor 2 Wochen:

Seriengröße 225/75 R15:
- Reifendurchmesser 718,5 mm (der Abrollumfang ist proportional zum Durchmesser)

Neue Größe: 31x10.5R15 (entspricht metrisch grob einem 265/75R15)
- Reifendurchmesser lt. Berechnung 787 mm, d.h. 9,5% größer als serie => Abgasgutachten! (schweineteuer)
- Reifendurchmesser lt. Freigabe vom Hersteller: 775 mm, d.h. 7,8% größer als serie => Nur Tachoangleichung.

Der Wert der Freigabebescheinigung ist der, den der Sachverständige heranzieht, d.h. bei mir ging es ohne Abgasgutachten, nur ein anderes Tachoritzel rein. Das restliche Gedöns (Freigängigkeit der Reifen und der Lenkung, evtl. Spurverbreiterungen, Lenkanschlagsbegrenzung, Höherlegung, Geschwindigkeitsindex) gilt bei jedem Reifen, steht auch entsprechend in der Freigabe.

Der 30x9.5R15 entspricht metrisch einem 241/79R15 (den es so aber nicht gibt), die nächste gängige Größe wäre richtigerweise 235/75R15 oder 245/75R15. Der 235/75R15 ist lt. Rechner um 3,86% kleiner, der 245/75R15 um 1,77% kleiner, d.h. weder Tachoangleichung (wohl aber Tachovergleichsmessung) oder Abgasgutachten sollten notwendig sein.

Mein Tip: Lass Dir die 235/75 und die 245/75 zusätzlich zum 30x9.5 als Größen eintragen, dann bist Du flexibel.

Grüße,

Claus
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Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 16.05.2011 09:15:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
...
Mein Tip: Lass Dir die 235/75 und die 245/75 zusätzlich zum 30x9.5 als Größen eintragen, dann bist Du flexibel.

Grüße,

Claus


Die Idee hatte ich damals auch, wurde aber nicht gemacht. Ich hätte mit jeder Reifengrösse extra vorfahren müssen Hau mich, ich bin der Frühling

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Terranosaurus Jens
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DerAlex
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BeitragVerfasst am: 28.06.2011 19:33:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jens hat folgendes geschrieben:

Die Idee hatte ich damals auch, wurde aber nicht gemacht. Ich hätte mit jeder Reifengrösse extra vorfahren müssen Hau mich, ich bin der Frühling


Muss man die einzutragende Reifengröße grundsätzlich vorfahren, oder geht das bei geringen Abweichungen auch ohne?
Ich würde meine neuen Reifen eigentlich lieber erst dann kaufen wenn der Wagen über den TÜV gekommen ist, da ich bei gröberen Mängeln eh kein Geld mehr für die Reifen hätte. Die neue Größe wäre 235/75 R15, eingetragen ist 215/80 R15 Unsicher Umfang ist also quasi gleich, bloß 20 mm breiter...

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