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Hermes lehnt Schadensregulierung trotz Transportversicherung ab
Welche Erfahrungen habt ihr mit der Hermes-

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5151 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 11.07.2011 23:20:09    Titel: Hermes lehnt Schadensregulierung trotz Transportversicherung
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Servus, momentan bin ich echt vom Pech verfolgt:

Hatte doch relativ schnell nen günstigen gebr. ZJ-Scheinwerfer in der Forenwelt aufgetrieben und zugeschickt bekommen.

Weil Hermes ja trotz günstigem Paketpreis vollmundig eine "Haftung bis Warenwert 500€" verspricht, hat der andere User den Scheinwerfer (sauber in nem Karton mit Luftpolsterfolie umwickelt verpackt!) mit Hermes verschickt.

Das Scheinwerferglas kam nun zerdeppert bei mir an, ich denk mir so "schöne Sch..., jetzt darfst wieder nach nem anderen gebr. günstigen Scheinwerfer suchen - naja, aber immerhin kriegen wir ja das Geld für den Scheinwerfer von Hermes zurück über deren tolle Transportversicherung"... Aber Pustekuchen:
Brief von deren Kundenbetreuung bekommen, dass sie die Haftung für den Scheinwerfer ablehen!
(Mit Verweis auf § 427 HGB, in dem Gesetz steht so sinngemäß "keine Haftung bei Gegenständen, die von ihrer Beschaffenheit her leicht kaputt gehen können").

Selbst unser örtlicher Hermes-Paketshop war perplex und wollte net glauben, dass Hermes in diesem Fall wirklich die Haftung ablehnt.

Was tun?
Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen mit dem Rauswinden von Hermes aus der Haftung nach nem Schadenseintritt?
Wie habt ihr das Problem gelöst?

Wenn das wirklich gängige Geschäftspraxis von Hermes ist (erst Post-Kunden abwerben mit dem Versprechen der "Haftung bis 500€", dann aber nix zahlen wollen!), dann muss man alle User echt vor denen warnen!
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georg.v
Müllsammler
Offroader


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1. Hyundai Terracan
BeitragVerfasst am: 12.07.2011 00:29:30    Titel:
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hat jetzt mit deiner frage wenig zu tun, wird dir nix helfen, aber:

ich hab letztens einem kunden von mir ein paket geschickt (schnapsflaschen und marmelade) und die post hat es glatt geschafft, ein marmeladeglas in einem extra als "zerbrechlich" versendetem paket zu zerstören. das sind aber ziemlich massive marmeladegläser - da muss das packerl schon sehr irgendwo dagegenknallen, dass das hinwird ....

ich unterstelle da schon fast absicht. zumindest sehr großzügigen umgang mit dem wort "zerbrechlich" Hau mich, ich bin der Frühling

g.

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Unterschätze niemals die Dummheit des Vorbesitzers und die seines Schraubers. Die eigene aber auch nicht.

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ich-fred
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4. BobbyCar Blaue Plakette - Wie in drei Würmer Namen bekommt man die denn???
BeitragVerfasst am: 12.07.2011 01:02:59    Titel:
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georg.v hat folgendes geschrieben:
hat jetzt mit deiner frage wenig zu tun, wird dir nix helfen, aber:

ich hab letztens einem kunden von mir ein paket geschickt (schnapsflaschen und marmelade) und die post hat es glatt geschafft, ein marmeladeglas in einem extra als "zerbrechlich" versendetem paket zu zerstören. das sind aber ziemlich massive marmeladegläser - da muss das packerl schon sehr irgendwo dagegenknallen, dass das hinwird ....

ich unterstelle da schon fast absicht. zumindest sehr großzügigen umgang mit dem wort "zerbrechlich" Hau mich, ich bin der Frühling

g.


Aus verlässlicher Quelle habe ich erfahren, dass man sich auf die "Zerbrechlich" Aufkleber nen Ei pellen kann... Vertrau mir Oder mit anderen Worten... benutz die Dinger für was Sinnvolles.. bei der Post achtet keiner drauf Grins

_________________
"Das ist kein Tretboot – es ist ein Tretauto das Bart in den Fluss gefahren hat, weil er eine Abkürzung kennt, die nicht auf der Karte steht." Lisa Simpson

Viele Grüße
Fred
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 12.07.2011 01:04:26    Titel:
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wenn da "zerbrechlich" drauf steht, wird das getestet, geht leider oft schief

(nicht offiziell, aber manche Postler machen sich da anscheinend nen Spass draus)

und zu Hermes braucht man nix sagen, da gabs ja schonmal nen großen Thread hier

DU wolltest billigen Versand, den hast bekommen, deshalb nehm ich nur Post
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 5151 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 02:15:05    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
DU wolltest billigen Versand, den hast bekommen, deshalb nehm ich nur Post


Nö, in diesem Fall "wollte" ich das nicht direkt. Der User, der mir die Scheinwerfer geschickt hat, hat sie mir halt zu nem Preis "xy incl. Versand" angeboten, worauf ich ihm dann den Preis überwiesen habe.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5151 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 07:51:39    Titel:
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Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt ist, ist die Chance, den Schaden von Hermes erstattet zu bekommen, etwa so groß wie die auf einen 6er mit Superzahl im Lotto - dreimal hintereinander.
Nicht umsonst gibt es z.B. bei DHL eine kostenpflichtige Prüfung auf "Postversandfähigkeit", da wird das Paket - egal welchen Inhalts - einigen Belastungstests unterzogen (Fall, Quetschen etc.). Der Inhalt muss dabei heil bleiben. Dann gibt es eine Prüfnummer und wenn dann doch was kaputt geht, übernimmt DHL die Haftung. Wir machen bei Samsung diese Prüfung bei allen unseren Produkten.
Ein gut verpackter Scheinwerfer muss - salopp gesagt - nahezu jede Belastung, die nicht den Karton beschädigt, überstehen.

Fazit: Ärgern, die Hermes-Vorgehensweise veröffentlichen, Geld abschreiben, anderen Scheinwerfer kaufen, besser verpacken lassen und per DHL versenden, die haben prinzipiell die gleichen Haftungsausschlüsse, sind aber insgesamt kulanter.
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ThorstenD
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: bei Bremen


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 11:03:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mich persönlich würde bei dem ganzen Thema folgendes besonders interessieren:

"Mit Verweis auf § 427 HGB..."

Frage dazu: Ist der Versender Privatperson oder Firma?
Wenn er Privatperson ist und das gegenüber Hermes auch so angegeben hat kann sich Fa. Hermes auf´s HGB nämlich mal n Ei pellen! Hier gilt dann das BGB.

_________________
GR-uß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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baska
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2008
Wohnort: Le/LE


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 12:29:34    Titel:
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Hi,

Ich halte da auch auf DHL nicht mehr. Neulich kam ein Paket bei mir an, dass aussah, als ob die damit Baseball gespielt hätten. Und das nicht nur einmal. Ist aber auch offensichtlich aufgefallen, die Reste des Paketes waren fein in eine Tüte geworfen, welche sogar zu geklebt war... Zu seinem Glück hatte der Bote das gleich mal beim Nachbarn abgegeben, ohne das jemand da war.
War aber nur stabiles Zeug aus Stahl und Alu drin, da ist nix kaputt gegangen, geärgert hab ich mich trotzdem.
So viel zu DHL(dafür sind die schneller).
baska

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5151 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 18:31:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ThorstenD hat folgendes geschrieben:
Mich persönlich würde bei dem ganzen Thema folgendes besonders interessieren:

"Mit Verweis auf § 427 HGB..."

Frage dazu: Ist der Versender Privatperson oder Firma?
Wenn er Privatperson ist und das gegenüber Hermes auch so angegeben hat kann sich Fa. Hermes auf´s HGB nämlich mal n Ei pellen! Hier gilt dann das BGB.


Nein, Hermes hat den Verweis auf §§407ff. in Ihren AGB. Insofern gelten die speziellen Vorschriften des HGB über den Frachtführer und die entsprechenden Haftungsausschlüsse auch für Privatpersonen.
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derBert
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2010
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 19:41:38    Titel:
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Ich habe mit Post/DHL bisher auch reichlich negative Erfahrungen gemacht. Vom Päckchen, dass der Bote einfach im Erdgeschoss im Hausflur ablegt (in einem Ärztehaus in der Innenstadt während der Geschäftszeiten!) bis hin zu zerrissenen Paketen, deren Inhalt teils fehlte und wo selbst bei hartnäckigem Hinterhertelefonieren sich schlicht niemand um die 35,- Schadenersatz gekümmert hat ("für die paar Euro verklagt der uns eh nicht"?), war da alles dabei.

_________________
Beste Grüße!
"derBert"
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ThorstenD
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Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: bei Bremen


BeitragVerfasst am: 12.07.2011 20:02:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
ThorstenD hat folgendes geschrieben:
Mich persönlich würde bei dem ganzen Thema folgendes besonders interessieren:

"Mit Verweis auf § 427 HGB..."

Frage dazu: Ist der Versender Privatperson oder Firma?
Wenn er Privatperson ist und das gegenüber Hermes auch so angegeben hat kann sich Fa. Hermes auf´s HGB nämlich mal n Ei pellen! Hier gilt dann das BGB.


Nein, Hermes hat den Verweis auf §§407ff. in Ihren AGB. Insofern gelten die speziellen Vorschriften des HGB über den Frachtführer und die entsprechenden Haftungsausschlüsse auch für Privatpersonen.



Ah OK, hätt ich auch drauf kommen können das das in Hermes AGB verankert ist. Dann gilt mein oben geschriebenes natürlich nicht. Sorry für die Verwirrung.

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GR-uß Thorsten

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3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid
BeitragVerfasst am: 12.07.2011 22:45:27    Titel:
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von der Post habe ich auch schon öfters aufgeschlitzte Päkchen/Briefe bekommen, immer wenn was ggf. wertvolles drin war, Speicherkarten sind wohl sehr beliebt bei den Postlern. Einmal haben wir nen Deckel für nen Babyfläschchen verschickt, nun ja, das hat wohl einer für ne Münze gehalten, der Brief war jedenfalls fein säuberlich aufgeschlitzt... Nee, oder?

Mit Hermes habe ich, bis auf, dass es manchmal was länger dauert, noch keine negativen Erfahrungen gemacht.

Gruß Frank

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VT - #13
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BeitragVerfasst am: 13.07.2011 06:47:48    Titel:
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Ich hoffe du hast dann jedes Mal eine Anzeige erstattet... So was lasse ich nicht ungemeldet, ich habe bei so was null Toleranz... Diebstahl bleibt Diebstahl, egal, ob es ein Deckel von einer Babyflasche ist oder ein 50€--schein...

Das gibt immer sofort eine Anzeige, genauso wie ich jedes Mal den Postler melde wenn der hier mal wieder meine Pakete vergewaltigt. Gibt jedes Mal massiven Druck... Das war ein Jahr regelmäßig nötig, jetzt trauen die sich alle nicht mehr hier Mist zu machen. Gibt garantiert JEDES Mal ärger und einen Anruf beim Vorgesetzten und je nachdem was es ist eine Schadensersatzklage... Nach dutzenden Anrufen beim Vorgesetzten und 2 x Schadendsersatzklagen hab ich Ruhe...

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BeitragVerfasst am: 13.07.2011 09:44:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ThorstenD hat folgendes geschrieben:
Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
ThorstenD hat folgendes geschrieben:
Mich persönlich würde bei dem ganzen Thema folgendes besonders interessieren:

"Mit Verweis auf § 427 HGB..."

Frage dazu: Ist der Versender Privatperson oder Firma?
Wenn er Privatperson ist und das gegenüber Hermes auch so angegeben hat kann sich Fa. Hermes auf´s HGB nämlich mal n Ei pellen! Hier gilt dann das BGB.


Nein, Hermes hat den Verweis auf §§407ff. in Ihren AGB. Insofern gelten die speziellen Vorschriften des HGB über den Frachtführer und die entsprechenden Haftungsausschlüsse auch für Privatpersonen.



Ah OK, hätt ich auch drauf kommen können das das in Hermes AGB verankert ist. Dann gilt mein oben geschriebenes natürlich nicht. Sorry für die Verwirrung.


Das kommt natürlich immer darauf an! Sind diese Bestimmungen in den AGB solche mit denen der Verbraucher nicht zu rechnen hat, werden solche "Klauseln" ganz schnell von den Gerichten gekippt (so wie bestimmte Klauseln in Musterarbeitsverträgen)! Ob dies schon ausgeurteilt wurde weiß ich jetzt nicht. Und bin auch zu faul zum suchen Ätsch !
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5151 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.07.2011 10:23:01    Titel:
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Zitat:
Das kommt natürlich immer darauf an! Sind diese Bestimmungen in den AGB solche mit denen der Verbraucher nicht zu rechnen hat, werden solche "Klauseln" ganz schnell von den Gerichten gekippt (so wie bestimmte Klauseln in Musterarbeitsverträgen)! Ob dies schon ausgeurteilt wurde weiß ich jetzt nicht. Und bin auch zu faul zum suchen !


Gibt eine Reihe von Urteilen zum 427 HGB in AGB, selbst wenn Hermes den Scheinwerfer selbst verpackt hätte, würden sie nicht haften, weil Erfüllungsgehilfe des Versenders. Also nicht zu kippen. Klassischer Fall von Pech...
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