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Zulassungsirrgarten Schlepper

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Fuchs89
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...und hat diesen Thread vor 5122 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 13:32:06    Titel: Zulassungsirrgarten Schlepper
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Hallo zusammen,

ich will einen 3506er Deutz anmelden und stehe vor der Qual der Wahl. H-Kennzeichen oder normale schwarze Nummer? Was muss ich beim Ziehen von Anhängern, die bei grünem Kennzeichen einfach nur mit Wiederholungskennzeichen gezogen werden durften, berücksichtigen?
Stimmt die ergoogelte Angabe von 9€ Steuern je angefangenen 100kg zGG bei schwarzem Kennzeichen? Das wären dann 270€ Steuer...

Dank und Gruß Winke Winke
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Henning
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 13:44:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Thematik ist nicht ganz so einfach, zumindest sorgt es immer wieder für Diskussionen Smile

Lies mal hier:
http://forum.motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=12&t=47451

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 14:15:24    Titel:
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Mannometer das ist aber auch ein Sakrileg...

Ich arbeite mich schleppend durch - auftauchende Frage: Was kostet ein alter Drehschemelgummiwagen im Unterhalt?


Gruß Winke Winke
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.07.2011 14:16:14    Titel:
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H-Kennzeichen: 180€ Steuer-Festsatz.
Schwarzes Kennzeichen: um die 15€ je angefangene 100ccm bei Euro1 - und mehr wird der Trecker bestimmt net haben, eher weniger!?
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 14:36:51    Titel:
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Keine Euronorm, Baujahr 1969. Vertrau mir

Aber der hubraumbezogene Steuersatz gilt doch nur für PKW, ein Schlepper ist ein Nutzfahrzeug und wird nach Gewicht besteuert.


Gruß Winke Winke
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 14:46:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Keine Euronorm, Baujahr 1969. Vertrau mir

Aber der hubraumbezogene Steuersatz gilt doch nur für PKW, ein Schlepper ist ein Nutzfahrzeug und wird nach Gewicht besteuert.


Gruß Winke Winke


Ach so. Kann sein. Sag mal, weil hier bei uns in Freising ständig ein Willys mit grünen Kennzeichen rumfährt und neulich hab ich sogar nen alten Pajero (!) mit grünen Kennzeichen gesehen - warum willst partout kein grünes Kennzeichen hinmachen?
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 14:49:53    Titel:
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Zitat:
In der letzten Oldtimer Traktor 5-6/2011 wurde genau die Frage "grün hinter schwarz" abgehandellt.
Die Frage richtete sich an Jochen Klima, 2. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg:
(Zitat):
"Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV, §3,Abs. 2, Nr. 2a) sind unter anderem folgende Anhänger von der Zulassungspflicht befreit: Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn der Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Somit ist es völlig unerheblich ob der Traktor ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen hat. Der Anhänger darf zu lof-Zwecken (z.B. Holz holen) ohne Weiteres benutzt werden. Allerdings muss er mit einem 25er-Schild gekennzeichnet sein. Die Kombination darf dann natürlich auch nicht mit mehr als 25km/h gefahren werden."

In einer anderen Frage geht Klima auf den lof-Zweck des privaten Brennholztransportes ein:
(Zitat):
"... Der Transport von Brennholz für den Eigenbedarf ist m.E. lof-Zwecken zuzuordnen und dürfte deshalb die Steuerfreiheit des Anhängers (grünes Kennzeichen) nicht beeinträchtigen."


Je nachdem, was preiswerter ist, kriegt der Trecker dann eine schwarze Nummer oder H-Zulassung und den Anhänger kann ich mit Wiederholungskennzeichen zum Holzfahren legal ziehen? Unsicher Unsicher Unsicher

Die Diskussionskultur in dem Forum ist etwas unübersichtlich, werde die 6 Seiten wohl nochmal lesen und exzerpieren. Danke Henning! Tröst


Gruß
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 14:58:02    Titel:
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Ich darf keine grüne Nummer an den Trecker hängen, denn ich habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Das wäre Steuerhinterziehung und ich finde Steuern sinnvoll und gut. Wäre es erlaubt, als Privatmann ein grünes Kennzeichen am Trecker zu haben, wenn man damit nur LoF-Fahrten unternimmt, gäbe es kein Problem, aber dem ist nunmal nicht so.

Was andere machen und wie sie damit durchkommen ist mir ziemlich egal. Ich handhabe meine Zulassungen, Eintragungen und soweiter bombensicher ohne irgendwelche Grauzonen oder Geschummel. Die Frage, die sich mir stellt ist nur, was ich mit dem Anhänger machen muss und ob ich dementsprechend Rücksicht im Falle eines Oldtimerkennzeichens nehmen muss.

Es ist sehr schwierig, irgendwelche Informationen aus Foren zu entnehmen weil sehr viele Foristi schreiben was sie für richtig halten ohne zu wissen, ob es wirklich stimmt bzw. mit Quellen belegen können. Sieht man sehr deutlich im Motorsägenforum, dort schreiben einige "Anhänger mit grüner Nummer kannste hinter Trecker mit schwarzer Nummer hängen" und andere sagen "Wenn was passiert, wirrste sehen was du davon hast." Aussage gegen Aussage - wenig hilfreich, nichts für ungut.


Gruß Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 15:02:52    Titel:
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Schönes Resumee:

Zitat:
Hallo Shockwave,

grob vereinfachend kann man sagen (auch wenn jetzt wieder Einwendungen von "jemandem" kommen der aktuelle Gesetzestexte nicht lesen möchte) das :

1. ein privater Brennholztransport laut Gesetz mit grünem Kennzeichen am Anhänger illegal ist !

2. schwarz hinter grün erlaubt ist .

3. wenn eine Privatperson sich einen grünen Schlepper mit grünem Anhänger ausleiht der Landwirt ein Problem bekommen könnte wegen Steuerhinterziehung / Schwarzarbeit / illegaler Beschäftigung. Der Ausleiher muss den "passenden" Führerschein haben.

4. schwarz hinter schwarz bei privatem Brennholztransport die einzige legale "Form" ist .



Was kostet mich nun ein 25km/h-Anhänger mit schwarzer Nummer?

Gruß Winke Winke
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 15:27:18    Titel:
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Steuer für Anhänger 7.46 €/200kg


zum H-Kennzeichen, der Passus mit der "Plege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut" ist nicht ganz aus der Welt der Gesetze und Verordnungen verschwunden, aktuell sieht man das ja ziemlich locker auch wenn das Fahrzeug auch gewerblich eingesetzt wird. Also wenn Du absolut sicher sein willst bleibt nur normale Zulassung ohne H.
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 16:10:56    Titel:
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Steuer für schwarze Nummer laut Finanzamt: 168,75€. Mit H-Zulassung kostet es 191,73€ - da ich keine Umweltzone in Reichweite habe eine leichte Entscheidung. YES

Der Anhänger kostet dann 164,12€ und alles ist vorschriftsgemäß mit schwarzen Nummern, nur braucht der Anhänger fortan HU Vertrau mir


Gruß
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 18:01:14    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
H-Kennzeichen: 180€ Steuer-Festsatz.
Schwarzes Kennzeichen: um die 15€ je angefangene 100ccm bei Euro1 - und mehr wird der Trecker bestimmt net haben, eher weniger!?






Die Steuer für das H-Kennnzeichen beträgt 191,73 € pro Jahr. Da Sie Ihren Oldtimer allerdings jederzeit an- und abmelden können, bezahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.
Vertrau mir Ja


quelle: http://www.benzinleitung.de/H-Kennzeichen.htm

_________________
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NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

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mein teiledealer ?? natürlich
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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 18:06:15    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Was andere machen und wie sie damit durchkommen ist mir ziemlich egal. Ich handhabe meine Zulassungen, Eintragungen und soweiter bombensicher ohne irgendwelche Grauzonen oder Geschummel. Die Frage, die sich mir stellt ist nur, was ich mit dem Anhänger machen muss und ob ich dementsprechend Rücksicht im Falle eines Oldtimerkennzeichens nehmen muss.


Find ich gut! Respekt

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BeitragVerfasst am: 25.07.2011 20:22:03    Titel:
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Mhhh... Ist das nicht die normale Einstellung? So halte ich es mit Arbeit, mit Steuern zahlen, mit meiner Buchhaltung, mit meinem Rechnungen schreiben...

Ich verstehe die nicht, die für im Endeffekt 1000 oder 2000 Euro im Jahr dafür sorgen das sie nicht mehr ruhig schlafen können weil sie ständig Sorge davor haben müssen das sie auffliegen...

Das ist mir mein Schlaf nicht wert...

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BeitragVerfasst am: 26.07.2011 00:24:33    Titel:
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123 hat folgendes geschrieben:
Steuer für Anhänger 7.46 €/200kg


zum H-Kennzeichen, der Passus mit der "Plege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut" ist nicht ganz aus der Welt der Gesetze und Verordnungen verschwunden, aktuell sieht man das ja ziemlich locker auch wenn das Fahrzeug auch gewerblich eingesetzt wird. Also wenn Du absolut sicher sein willst bleibt nur normale Zulassung ohne H.


Nö, da is nix locker, bzgl. H-Kennzeichen-FAHRTEN steht alles seit der Einführung des Kennzeichens FEST (ändern tun sich immer nur wieder mal die VERGABE-Richtlinien!):
- Mit H-Kennzeichen sind ALLE privaten Fahrten (Arbeit, Urlaub, usw.) erlaubt
- nicht erlaubt sind gewerbliche Fahrten, also wenn die Fahrt an sich der Einkommenserzielung dient
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