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Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
was geht was nicht ....oder was kostets wenn ich erwischt werde?

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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 5088 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 11:54:59    Titel: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
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Moinsen


ich mach mir grade paar gedanken zum anhänger ziehen Nee, oder?

bislang hab ich immer meinen Vater fahren lassen wenn ich den Anhänger brauchte ....aber iwie muss das jetzt anders werden ...

ich hab ja den tollen B führerschein und darf eig nur 750 kg ziehen - dachte ich .

hab mich jetzt mal belesen und sehe das jetzt so :

wenn das Zgg des Anhängers das leergwewicht des zugfahrzeugs nicht überschreitet und das Zgg von beiden zusammen unter 3,5T bleibt geht es ....is das richtig so ????


würde in der Praxis heißen hinter meinem Cherokee 1550kg leer und 1980 kg Zgg dürte ich nen anhänger mit 1500 kg Zgg hängen , oder ?

mein anhänger hat aber ein Zgg von 2000 kg ...nun überlege ich den auf 1500 kg Zgg abzulasten , geht das ? und was ist das für ein Aufwand ? was muss man beachten oder umbauen ?




und jetzt mal die frage was passiert wenn ich erwischt werde ( wenn ich iwas überschreiten sollte ) ???


was passiert mit wenn ich nen hänger ziehe der von den papieren her zu schwer für meinen lappen ist ?

und was passiert mir wenn die Papiere stimmen der hänger aber meinetwegen um 500Kg überladen ist ?



und was kostet in der regel das nachmachen des BE lappens und was ist das für ein Aufwand ? ( wobei das eig keine alternative ist weil ich die prüfung glaubich nicht bestehen würde ....mein fahrstil is was für nen fluchtwagenfahrer aber eben nix für nen tüvprüfer Hau mich, ich bin der Frühling )
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 11:57:16    Titel: Re: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
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Trooper hat folgendes geschrieben:
( wobei das eig keine alternative ist weil ich die prüfung glaubich nicht bestehen würde ....mein fahrstil is was für nen fluchtwagenfahrer aber eben nix für nen tüvprüfer Hau mich, ich bin der Frühling )


Dann lern endlich vernünftig Auto fahren... Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Anhängerfahren ist bei mir im Job als Handwerker z.B. oft eine Einstellungsvoraussetzung.

Ich würde den Schein machen, dann haben sich viele Probleme erledigt...

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 12:59:13    Titel: Re: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
 Antworten mit Zitat  

Trooper hat folgendes geschrieben:
würde in der Praxis heißen hinter meinem Cherokee 1550kg leer und 1980 kg Zgg dürte ich nen anhänger mit 1500 kg Zgg hängen , oder ?


Jepp.

Trooper hat folgendes geschrieben:
mein anhänger hat aber ein Zgg von 2000 kg ...nun überlege ich den auf 1500 kg Zgg abzulasten , geht das ? und was ist das für ein Aufwand ? was muss man beachten oder umbauen ?


Gar nix. Zum TÜV (muss ein aaS sein), Gutachten zur Ablastung machen lassen (~70€), dann zur Zulassungsstelle ZB I und II ändern lassen (~25€). Wenn Du in Hessen wohnst, muss das Gutachten zuerst nach Fulda oder Marburg, und dort nochmal von einem Verwaltungsbeamten der keine Ahnung von Kraftfahrzeugen hat abgenickt werden => nochmal 39,50€ Wut Wut Wut


Trooper hat folgendes geschrieben:
und jetzt mal die frage was passiert wenn ich erwischt werde ( wenn ich iwas überschreiten sollte ) ???


Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz. Außerdem bleibt der Zug an Ort und Stelle stehen; wenn die Beamten kulant sind darfst Du einen Kumpel anrufen mit entsprechender Fahrerlaubnis, der den Anhänger abholt. Ansonsten wird er abgeschleppt, kostet ~300€.

Im Falle eines Unfalls Regreßforderungen Deiner Haftpflichtversicherung.

Trooper hat folgendes geschrieben:
was passiert mit wenn ich nen hänger ziehe der von den papieren her zu schwer für meinen lappen ist ?


Siehe oben, Strafanzeige plus Abschleppen. Entscheidend ist IMMER das zGG. Ein 3,5to Kipper wiegt leer vielleicht 700-750kg, den darf ich trotzdem nicht mit B fahren.

Trooper hat folgendes geschrieben:
und was passiert mir wenn die Papiere stimmen der hänger aber meinetwegen um 500Kg überladen ist ?


Das geht nach % vom zGG...

Ab 20% drüber 95€ und 3 Punkte, 25% 140€ und 3 Punkte, 30% drüber 235€ und 3 Punkte. Dann lädst Du auch in der Regel an Ort und Stelle ab...

Trooper hat folgendes geschrieben:
und was kostet in der regel das nachmachen des BE lappens und was ist das für ein Aufwand?


Je nach Region, rechne mit 4-500€. Ist in 2 Wochen machbar.

Trooper hat folgendes geschrieben:
(wobei das eig keine alternative ist weil ich die prüfung glaubich nicht bestehen würde ....mein fahrstil is was für nen fluchtwagenfahrer aber eben nix für nen tüvprüfer Hau mich, ich bin der Frühling )


Mit der Einstellung sollte man sich vielleicht ganz von Kraftfahrzeugen aller Art fernhalten ;)
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 14:16:31    Titel:
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Den rechtlichen Ausführungen von Sir Landy ist eigentlich nichts hinzuzufügen... Ausgezeichnet

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Trooper
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 14:27:06    Titel:
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naja ich denkemal wenn ich die kosten für ablastung und die strafen für überladen so anschaue werd ich den lappen wohl doch machen und mich dann mal zusammenreißen müssen YES


wenns bei 500 oder weniger bliebe geht das ja noch hab so mit dem doppelten gerechnet Hau mich, ich bin der Frühling ... dann hol ich die woche mal angebote bei den fahrschule hier im umkreis ein was die sehen wollen ...
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XJDennis
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 14:40:05    Titel:
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Hier 380€ + die Tüffgebühr.

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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 15:06:47    Titel:
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wenn man mit hänger fahren kann sollte die prüfung kein ding sein

sind ja dann nur 5 pflichstunden (1 nacht, 1 autobahn, und glaub 3 überland/stadt)

nur wollen die hier für ne 3/4h fahrschule knapp 50€ haben.. + prüfungsgebühr dann und schon biste bei guten 400€

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mfg Sebastian
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Trooper
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 15:39:11    Titel:
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die 5 fahrstunden sind ja nich viel ...


aber wie siehts denn mit der theorie aus ? muss man da das gleiche machen wie bei B oder is das weniger ?
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 17:18:59    Titel:
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Theorie fällt bei Vorbesitz B komplett flach, es gibt auch keine BE-Theorieprüfung.

Nur Fahrprüfung, und das heißt bei BE:

GA-Nummer 2.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Ganz wichtig:

Fehlerbewertung

>>>>Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern<<<<
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten
Mehr als 1m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
Mehr als drei Korrekturzüge


Das heißt in der Praxis, sobald Du in der BE-Fahrprüfung auch nur einen Zentimeter rückwärts fahren willst, den Fahrlehrer laut und deutlich auffordern, Dich einzuweisen! Tust Du das nicht, wars das.

Total schwachsinnig und realitätsfern, wie nahezu alles an einer Fahrprüfung, aber so will der TÜV das eben Grins


Kann mich noch erinnern wie ich Klasse A (Motorrad) gemacht hab; ich hatte bereits ein eigenes Motorrad und wollte natürlich damit fahren. Honda Africa Twin, Leergewicht 285kg. Grundfahraufgaben heißt beim Motorrad, nur mit Standgas und Kupplung Slalom und Hütchen fahren. Hat nicht viel gefehlt, und ich hätte mich auf die 12 gelegt.... Wut
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Double
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 17:50:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Theorie fällt bei Vorbesitz B komplett flach, es gibt auch keine BE-Theorieprüfung.

Nur Fahrprüfung, und das heißt bei BE:

GA-Nummer 2.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Ganz wichtig:

Fehlerbewertung

>>>>Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern<<<<
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten
Mehr als 1m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
Mehr als drei Korrekturzüge


Das heißt in der Praxis, sobald Du in der BE-Fahrprüfung auch nur einen Zentimeter rückwärts fahren willst, den Fahrlehrer laut und deutlich auffordern, Dich einzuweisen! Tust Du das nicht, wars das.

Total schwachsinnig und realitätsfern, wie nahezu alles an einer Fahrprüfung, aber so will der TÜV das eben Grins


Kann mich noch erinnern wie ich Klasse A (Motorrad) gemacht hab; ich hatte bereits ein eigenes Motorrad und wollte natürlich damit fahren. Honda Africa Twin, Leergewicht 285kg. Grundfahraufgaben heißt beim Motorrad, nur mit Standgas und Kupplung Slalom und Hütchen fahren. Hat nicht viel gefehlt, und ich hätte mich auf die 12 gelegt.... Wut



Ist das ALLES was machen bei der Prüfung machen muss? Oder muss man auch noch durch de gegen kutschen.

Das einparken kann man ja mit nem HP400 oder sowas üben..

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mfg Sebastian
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 17:59:29    Titel:
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Man fährt schon ein wenig durch die Gegend....aber einen PKW mit Anhänger dran vorwärts durch die Gegend zu bewegen, ist ja nun wirklich die leichteste Übung :)

Zum Üben ruhig einen großen Hänger nehmen, die Kleinen sieht man meist erst dann im Rückspiegel, wenn sie schon unrettbar querstehen.
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 19:33:59    Titel:
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Zitat:
Zum Üben ruhig einen großen Hänger nehmen, die Kleinen sieht man meist erst dann im Rückspiegel, wenn sie schon unrettbar querstehen.


die meisten Fahrschulen haben aber nur so Spielzeughänger, also am besten mit einem üben der die Größe hat, wie ihn auch die Fahrschule bei der Prüfung benutzt

wie Landy sagte mit den Kleinen ist es schwieriger als mit nem großen

die Preise kannst hier abfragen
http://www.fahrschulen.de/PREISE/
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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 11.09.2011 19:38:22    Titel:
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Oder man sucht sich eine Fahrschule die einen Pferdehaenger benutzen. Den sieht man gut in den Rueckspiegeln. Vertrau mir
Bin annodazumal auf Turnieren als Helfer mit dem Haenger dran immer wieder rueckwaerts im zickzack-Kurs zwischen den anderen Gespannen durch, um an das Stallzelt zu kommen. Ihr glaubt gar nicht, wieviele Teilnehmer da erscheinen und nicht mit dem Pferdehaenger rueckwaerts fahren koennen. Obskur

Appropo Rueckspiegel, am Besten mit dem Gelaendewagen und dem Haenger der Fahrschule die Fahrstunden und die Pruefung ablegen.

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That’s quite enough!
Der Hirschauer
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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 5088 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
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BeitragVerfasst am: 11.09.2011 19:51:54    Titel:
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Hirschauer hat folgendes geschrieben:

Appropo Rueckspiegel, am Besten mit dem Gelaendewagen und dem Haenger der Fahrschule die Fahrstunden und die Pruefung ablegen.




meinste das geht ????? das wär natürlich das geilste das mit dem Jeep zumachen ....aber wo sitzt der prüfer ? ....auf der ladefläche ????? rotfl
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el Bodo
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BeitragVerfasst am: 12.09.2011 06:22:05    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:
Hirschauer hat folgendes geschrieben:

Appropo Rueckspiegel, am Besten mit dem Gelaendewagen und dem Haenger der Fahrschule die Fahrstunden und die Pruefung ablegen.




meinste das geht ????? das wär natürlich das geilste das mit dem Jeep zumachen ....aber wo sitzt der prüfer ? ....auf der ladefläche ????? rotfl


Bei uns akzeptiert keine Fahrschule das Fahren mit dem eigenem Auto - wär mir auch lieber gewesen als der VW T4 - scheinbar gehts da um Versicherungsrechtliches.

@trooper
Wo genau wohnst du denn? Bei den Fahrschulen gibts regional massive Unterschiede im Preis.

lg Bodo

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