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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.10.2012 17:52:17 Titel: Kurze Frage nocheinmal wegen Seilwinde! |
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Habe gerade gelesen, das wenn eine nicht die Fahrzeugmaße (nicht vorne hinaussteht) ändert, nicht eingetragen werden muss!
Stimmt das?
Nachtrag:
Wenn ich ein Kunststoffseil und ein Alufenster habe, muss doch keine Abdeckung drauf oder? | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: in einem kleinen unbesiegbaren Dorf in den Niederlanden Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SSangyong Korando 2,9TD, 2.Honda Hybrid, 3.Gazelle Fiets |
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Verfasst am: 17.10.2012 18:00:08 Titel: |
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Zumindest ist der Haken nicht weicher  | _________________ NEU,jetzt ohne Signatur! |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Weinitzen Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Pinzgauer 712K 2. Steyr 12M18 mit Koffer 3. Volvo C304 6x6 4. Patrol GR Y61 5. Chevrolet Master Six Bj. 37 6. TAM 110 T7 BV 4x4 7. Kia Sorento II, Pinzgauer 716 P93 rechtsgelenkt |
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Verfasst am: 18.10.2012 07:00:46 Titel: |
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Wie immer unterschiedlich: weil sich ja auch das Fahrzeuggewicht ändert  | _________________ kawahans |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 18:50:51 Titel: |
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nachdem ich meinen Windenträger heute fertiggestellt habe, und alles montiert habe, bin ich zum TÜV gefahren, und habe gefragt ob das so ok ist(hatte alles komplett hinter die eingetragene Stoßstange gebaut) und er sagte nur: das habe sie aber sehr ordentlich gemacht, nach meinem wissen ist das so ok und sie dürfen so rumfahren!
würde ihr euch das noch irgentwo schriftlich holen? (geht das auch ohne Eintragung irgentwie schriftlich, nur das bei einer Kontrolle/Unfall ich nachweißen kann das es genemigt ist)????
oder einfach so lassen, und wenn es halt drum geht, kann ich ja (der der es kontrollieren will) sagen, die TÜV stelle hat es genehmigt oder? | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 21:23:25 Titel: |
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fazer2 hat folgendes geschrieben: | oder einfach so lassen, und wenn es halt drum geht, kann ich ja (der der es kontrollieren will) sagen, die TÜV stelle hat es genehmigt oder? |
Das meinst Du nicht ernst, oder?
Der TÜV hat überhaupt gar nix genehmigt, bevor Du ein Gutachten (in diesem Falle: "Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO i.V.m. §19(2) StVZO" weil Eigenbau) in der Hand hast. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 19.10.2012 21:40:17 Titel: |
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Moin
Das Problem hatte mein Bruder bei seinem Landy auch.
Diese Eigenbau Windenhalterung wollte der Tüv auch nicht eintragen.
Der Prüfer sah auch keinen Grund was man da eintragen müßte.
Erst als mein Bruder darauf bestand hat er dann eine Eintragung gemacht.
Komische Welt
Andere Tüver legen das Auto fast still, wenn man mit ner daherkommt,
andere stört das gar nicht.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 21:44:11 Titel: |
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Nein, war vor der Montage auch beim TÜV und hab gefragt, da meinte er es müssen die angaben des herstellers zur montage beachtet werden, und keine kanten usw.
Also anleitung gelesen, und nenau danach eine eigene gebaut( dort stand zb.
min. 6mm stahl und die Festigkeit der schrauben, usw)
Habe ich gemacht, und wenn 2 verschiedene tüvler das so sagen, wird das schon stimmen! | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 21:45:47 Titel: |
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Aber hat sich erledigt ,
Ich weiß jetz wie ichs mach | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.10.2012 22:33:20 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | fazer2 hat folgendes geschrieben: | oder einfach so lassen, und wenn es halt drum geht, kann ich ja (der der es kontrollieren will) sagen, die TÜV stelle hat es genehmigt oder? |
Das meinst Du nicht ernst, oder?
Der TÜV hat überhaupt gar nix genehmigt, bevor Du ein Gutachten (in diesem Falle: "Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO i.V.m. §19(2) StVZO" weil Eigenbau) in der Hand hast. |
der Junge begreifts nicht | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2012 22:39:32 Titel: |
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Falls du mich meinst, ich begreife es, ich kann mir nicht vorstellen das sich 2 tüvler irren!
Auserdem ist es überall anders, wie überall bei TÜV sachen | |
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 Ansprechpartner deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD |
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Verfasst am: 19.10.2012 22:52:16 Titel: |
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fazer2 hat folgendes geschrieben: | Falls du mich meinst, ich begreife es, ich kann mir nicht vorstellen das sich 2 tüvler irren!
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"Verstehen" meint: Es können sich zwei Prüfer irren. Oder auch nicht. Hilft aber auch nix, wenn Dir einer vor´s Auto springt und der Richter dich dann zusammenfaltet, weil Du "ohne Zulassung" unterwegs warst und die Verletzungen des Fußgängers deutlich geringer ausgefallen wären, wenn Du nicht.... usw. usw.
Ob´s wahr ist oder nicht: Egal. Du mußt dann erst mit deinem Geld einen Gutachter bezahlen, der´s Gegenteil beweißt.
Mach´s doch richtig - egal, wer sagt "muß nicht" - und lass das Teil per Einzelabnahme eintragen. Kostet nicht die Welt und du hast ein Thema weniger an der Backe. Hätte Dir aber ein gescheiter Händler (ich erinnere mich, dir mehrfach einen empfohlen zu haben) genau so gesagt.
Merke: Frage etwas Technisches im Internet - und du bekommst 128 Meinungen und darfst danach aussieben... macht teilweise nur wirr im Kopf... | _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder
| www.dachzelt24.de | www.nakatanenga.de | www.komischername.de | www.quickfist.de | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.10.2012 22:53:27 Titel: |
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ja Dich mein ich - denn mit einer mündlichen Aussage wie "das ist aber ordentlich" von einem TÜVer kannst im Ernstfall garnix anfangen. Ein seriös Anfragender an einen seriösen TÜVer wird auch entsprechendes schriftliches liefern, wenn es denn wirklich ordentlich ist. Letztendlich wird der TÜVer (in Person) vor Gericht zitiert. | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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