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Kurze Frage nocheinmal wegen Seilwinde!


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 17.10.2012 17:52:17    Titel: Kurze Frage nocheinmal wegen Seilwinde!
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Habe gerade gelesen, das wenn eine Seilwinde nicht die Fahrzeugmaße (nicht vorne hinaussteht) ändert, nicht eingetragen werden muss!
Stimmt das?
Nachtrag:
Wenn ich ein Kunststoffseil und ein Alufenster habe, muss doch keine Abdeckung drauf oder?
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Mudman
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BeitragVerfasst am: 17.10.2012 18:00:08    Titel:
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Zumindest ist der Haken nicht weicher Smile

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kawahans
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BeitragVerfasst am: 18.10.2012 07:00:46    Titel:
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Wie immer unterschiedlich: weil sich ja auch das Fahrzeuggewicht ändert Nee, oder?

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kawahans
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.10.2012 18:50:51    Titel:
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nachdem ich meinen Windenträger heute fertiggestellt habe, und alles montiert habe, bin ich zum TÜV gefahren, und habe gefragt ob das so ok ist(hatte alles komplett hinter die eingetragene Stoßstange gebaut) und er sagte nur: das habe sie aber sehr ordentlich gemacht, nach meinem wissen ist das so ok und sie dürfen so rumfahren!

würde ihr euch das noch irgentwo schriftlich holen? (geht das auch ohne Eintragung irgentwie schriftlich, nur das bei einer Kontrolle/Unfall ich nachweißen kann das es genemigt ist)????

oder einfach so lassen, und wenn es halt drum geht, kann ich ja (der der es kontrollieren will) sagen, die TÜV stelle hat es genehmigt oder?
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.10.2012 21:23:25    Titel:
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fazer2 hat folgendes geschrieben:
oder einfach so lassen, und wenn es halt drum geht, kann ich ja (der der es kontrollieren will) sagen, die TÜV stelle hat es genehmigt oder?


Das meinst Du nicht ernst, oder? Unsicher Unsicher Unsicher

Der TÜV hat überhaupt gar nix genehmigt, bevor Du ein Gutachten (in diesem Falle: "Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO i.V.m. §19(2) StVZO" weil Eigenbau) in der Hand hast.
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MF
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Wohnort: Groß Sarau
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BeitragVerfasst am: 19.10.2012 21:40:17    Titel:
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Moin

Das Problem hatte mein Bruder bei seinem Landy auch.



Diese Eigenbau Windenhalterung wollte der Tüv auch nicht eintragen.
Der Prüfer sah auch keinen Grund was man da eintragen müßte.

Erst als mein Bruder darauf bestand hat er dann eine Eintragung gemacht.

Komische Welt Hau mich, ich bin der Frühling

Andere Tüver legen das Auto fast still, wenn man mit ner Winde daherkommt,
andere stört das gar nicht. Unsicher

Gruß Mario

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 19.10.2012 21:44:11    Titel:
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Nein, war vor der Montage auch beim TÜV und hab gefragt, da meinte er es müssen die angaben des herstellers zur montage beachtet werden, und keine kanten usw.
Also anleitung gelesen, und nenau danach eine eigene gebaut( dort stand zb.
min. 6mm stahl und die Festigkeit der schrauben, usw)
Habe ich gemacht, und wenn 2 verschiedene tüvler das so sagen, wird das schon stimmen!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 19.10.2012 21:45:47    Titel:
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Aber hat sich erledigt ,
Ich weiß jetz wie ichs mach
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vinzenz
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Mit dabei seit Ende 2005
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BeitragVerfasst am: 19.10.2012 22:33:20    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
fazer2 hat folgendes geschrieben:
oder einfach so lassen, und wenn es halt drum geht, kann ich ja (der der es kontrollieren will) sagen, die TÜV stelle hat es genehmigt oder?


Das meinst Du nicht ernst, oder? Unsicher Unsicher Unsicher

Der TÜV hat überhaupt gar nix genehmigt, bevor Du ein Gutachten (in diesem Falle: "Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO i.V.m. §19(2) StVZO" weil Eigenbau) in der Hand hast.


der Junge begreifts nicht

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...und hat diesen Thread vor 4670 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.10.2012 22:39:32    Titel:
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Falls du mich meinst, ich begreife es, ich kann mir nicht vorstellen das sich 2 tüvler irren!
Auserdem ist es überall anders, wie überall bei TÜV sachen
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BeitragVerfasst am: 19.10.2012 22:52:16    Titel:
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fazer2 hat folgendes geschrieben:
Falls du mich meinst, ich begreife es, ich kann mir nicht vorstellen das sich 2 tüvler irren!


"Verstehen" meint: Es können sich zwei Prüfer irren. Oder auch nicht. Hilft aber auch nix, wenn Dir einer vor´s Auto springt und der Richter dich dann zusammenfaltet, weil Du "ohne Zulassung" unterwegs warst und die Verletzungen des Fußgängers deutlich geringer ausgefallen wären, wenn Du nicht.... usw. usw.

Ob´s wahr ist oder nicht: Egal. Du mußt dann erst mit deinem Geld einen Gutachter bezahlen, der´s Gegenteil beweißt.

Mach´s doch richtig - egal, wer sagt "muß nicht" - und lass das Teil per Einzelabnahme eintragen. Kostet nicht die Welt und du hast ein Thema weniger an der Backe. Hätte Dir aber ein gescheiter Händler (ich erinnere mich, dir mehrfach einen empfohlen zu haben) genau so gesagt.

Merke: Frage etwas Technisches im Internet - und du bekommst 128 Meinungen und darfst danach aussieben... macht teilweise nur wirr im Kopf...

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 19.10.2012 22:53:27    Titel:
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ja Dich mein ich - denn mit einer mündlichen Aussage wie "das ist aber ordentlich" von einem TÜVer kannst im Ernstfall garnix anfangen. Ein seriös Anfragender an einen seriösen TÜVer wird auch entsprechendes schriftliches liefern, wenn es denn wirklich ordentlich ist. Letztendlich wird der TÜVer (in Person) vor Gericht zitiert.

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