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Y 60 Lkw Zulassung


 
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Schmake
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012 22:57:39    Titel: Y 60 Lkw Zulassung
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Hallo Leute,
ich habe ja wie manche Wissen meinen y 60 kurz geschlachtet.
Der Kolege aus dem Nachbaort der meinen Rahmen genommen hat möchte seinen als LKW zulassen oder ummelden.
Jetzt die Frage was muss er nach aktuellem Recht im Bundesland Hessen machen damit er eine LKW Zulassung bekommt?
Danke für eure Tipps.

Gruß
Christian der am Mittwoch mit seinem Englischen Y 61 zum Tüv fährt und hofft das alles klappt
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flashman
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012 22:58:59    Titel:
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Will er nur eine LKW Zulassung oder ihn auch als LKW versteuern? Winke Winke

_________________
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Schmake
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012 23:06:29    Titel: Sparen Sparen
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Na was dekstde, nartürlich will er die günstige Steuer es reicht doch schon die hohe Mineralölsteuer oder nicht !
Insbesondere Müssen die Scheiben hinten verblecht werden oder reicht Folie oder schwarze Farbe?

Gruß
Christian
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mqp
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1. 260er
BeitragVerfasst am: 23.01.2012 23:06:59    Titel:
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Als allererstes ruft dein Kollege sein zuständiges FA an und fragt nach, ob die überhaupt willens sind den kurzen Patrol als LKW anzuerkennen und entsprechend zu versteuern. Das ist nämlich längst nicht selbstverständlich.
Wenn ja, kann er hier ruhig nochmal nachfragen. (Ich glaubs aber leider nicht)

Gruß Martin
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Schmake
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012 23:08:08    Titel: Sparen Sparen
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Na was denkstde, nartürlich will er die günstige Steuer es reicht doch schon die hohe Mineralölsteuer oder nicht !
Insbesondere interessiert ob die Scheiben hinten verblecht werden müssen oder reicht Folie oder schwarze Farbe?

Gruß
Christian
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patrol
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1. patrol 260 zahnschmerzen,y61 kurz,
BeitragVerfasst am: 23.01.2012 23:08:49    Titel:
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Als erstes mit dem Finanzamt reden was die sehen wollen.bzw geändert haben wollen.
Dann um bauen ,dann zum tüv ,dann zur Zulassungsstelle auf Lkw ändert lassen.
Und wenn du Glück hast darfste noch mal vorfahren,zum Fototermin,ne Bild für die Akte.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012 23:10:48    Titel: Re: Sparen Sparen
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Schmake hat folgendes geschrieben:
Na was dekstde, nartürlich will er die günstige Steuer es reicht doch schon die hohe Mineralölsteuer oder nicht !


Dann sind die Auflagen für die LKW Zulassung aber wenig interessant und er muss das zuständige Finanzamt konsultieren. Die Sachbearbeiter fällen Einzelentscheidungen und die Art der eigentlichen Zulassung ist kaum relevant.

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OffroadFan80
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1. HDJ 80
BeitragVerfasst am: 24.01.2012 10:07:50    Titel:
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Auf jeden Fall anrufen und vorher schriftlich geben lassen was sie für die LKW-Zulassung wollen! Und bescheid geben welches Auto! Erst dann anfangen umzubauen! Bei meinem Finanzamt würde der ausbau der Rückbank langen und das verschließen der Gurtaufnahmen! Aber das ist überall anders!
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urviech
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BeitragVerfasst am: 24.01.2012 10:20:21    Titel:
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ja erst fragen = wichtig - weil das in ermessen des beamten liegt und von landkreis zu landkreis anders ist , ich hab auch das problem mit dem beamten , der eine sagt nein - zum ist der im urlaub und der andere sagt ja schöner umbau so will ich es haben und kein problem :-) , der zulassung ist es egal - es liegt nur am finazamt und sachbearbeiter !!! hab schon gehabt nein kurzer geht garnicht - und wenn musst du die sitz-schiene fix machen - damit der beamte den sitz nicht weit nach hinten schiebt , weil die messen jetzt vom bremspedal aus zu sitz - und sagen geht nicht , weil sie da irgend ein mass haben qm2 ladefäche usw. sitze raus hinten und zu schweissen , geht aber auch wenn du eine grosse unterlegscheibe nimmst und da nur schweiss-punkt machst und kannst mal zurück-rüsten - das merken die nicht - zu viel beamtenwahnsinn im kopf Hau mich, ich bin der Frühling trennwand oder ein netz geht auch - scheiben müssen zu sein folie geht nicht bei uns , aber erst fragen ganz wichtig !! . mfg.aus bayern
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Schmake
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012 21:15:24    Titel: Da bin ich wieder
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Hallo da bin ich wieder danke für eure Antworten.
Also zwischenzeitlich war ich mit meinem Englischen Patrol y 61 beim Tüv und es war völlig Problemlos. Das ganze hat mit Tüv 189 € gekostet. Im Gespräch mit dem Prüfer fragte ich ihn was sein sollte wegen der LKW zulassung ihm hätte eine halbhohe Siebdruckplatte hinter den sitzen gereicht. Zudem Gurte raus und scheiben abdunkeln aber nicht verblechen.
Hat sich gut angehört aber wir fragen erst beim Finanzamt.
Gruß
Christian
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012 23:34:03    Titel:
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Noch mal zum mitschreiben:
Was der TÜV einträgt, ist eine Sache, WAS DAS FINANZAMT ANERKENNT,IST EINE GANZ ANDERE SACHE!!! Vertrau mir

Fahrt zum Finanzamt und klärt das mit denen! Ohne das wird das nix!!!
Was der TÜVer da anerkennen würde reicht bei uns in Hessen ganz sicher nicht für LKW-Steuer!

Stefan

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BeitragVerfasst am: 04.02.2012 21:18:03    Titel:
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Hallo

Habe 2005 auch meinen K160 zum LKW umgebaut und auch zugelassen.
Habe damals folgendes gemacht:

- Beim FA angerufen, was für LKW Umbau gefordert wird.Hatte der Dame zuvor bereits eine Mail mit Fotos geschickt.
Die Dame hat mir folgendes gesagt; Trennwand hinter den Sitzen einbauen und zwar sohoch, das keine Ladung nach vorn durchrutschen kann(bei mir hat es bis auf Lehnenhöhe gelangt), Rücksitze und Gurte ausbauen sowie die Aufnahmen unbrauchbar machen, Hintere Seitenscheiben verblechen. Wichtig ist noch die Länge des Laderaumes(gemessen von der Trennwand bis zur Hecktüre), welche größer sein muß als die Länge von den Pedalen bis zur Trennwand, Habe für die Befestigung der Trennwand gleich die vordere Sitzaufnahme wieder verwendet, aber die Schrauben auf den Winkeln gegen unbeabsichtigtes Ausbauen verscheißen müssen.

-Nach erfolgtem Umbau beim FA vorgefahren und das Fahrzeug vorgestellt. Ein Mitarbeiter hat es sich angeschaut, auch wg. der Verblechung der hinteren Seitenscheiben und das ganze abgenickt.Hat sich auch Notizen gemacht das die Scheiben verblecht wurden sind, da die Mitarbeiterin nicht da war.

- Anschließend zur DEKRA gefahren, Fahrzeug vorgestellt, der Prüfer hat sich die Umbauten angeschaut und ebenfalls abgenickt. Anschließend hat er das Fahrzeug umgeschlüsselt zum LKW.

- Dann zur Zulassungsstelle gefahren und das Fahrzeug umschreiben lassen(neue Papiere bekommen) Vorher aber noch zur Versicherung gehen und sich die CodeNR(früher Doppelkarte) holen sonst darf man nochmals wiederkommen.


Aber wie schon beschrieben vorher mal beim FA anrufen!! und nachfragen.


Patrolfahrer
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BeitragVerfasst am: 01.04.2012 00:44:26    Titel:
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da kann ich nur meinem vorredner beipflichten. es liegt im ermessen des finanzamtsachbearbeiters! meiner (bayern) wollte das volle programm: seitenscheiben (alle 4!) verblechen, trennwand (ihr reichte eine rohrstahlkonstruktion) und gurtpunkte verschweissen. natürlich musste das verhältnis vom laderaum zum durchgetretenem (!) gaspedal zur rückseite des fahrersitzes das 1,5fache betragen....
dem tüv ist das alles egal. die tragen das nur ein!
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