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Eintragung 285/75-16 in Österreich


 
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ceck68
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BeitragVerfasst am: 03.07.2012 15:41:15    Titel: Eintragung 285/75-16 in Österreich
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Hallo Leute,
wollte mal nachfragen ob es möglich ist oa. Reifendimension ohne Umbau(Tachoangleichung) in Österreich für einen kurzen Y61 (3 Liter) eingetragen zu bekommen. Dass in den Radläufen Platz genug ist ist mir klar, mir gehts wirklich um die Eintragung.
Sollte ´jemand diese DImension auch in A ohne Umbau eingetragen haben wäre ich über PN sehr dankbar-brauche neue Reifen und liebäugle mit 285/75 -16
Vielen Dank
LG
Ceck68

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BeitragVerfasst am: 03.07.2012 20:04:41    Titel:
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Ich hatte 285/75 R16 bei meinem ex. Patrol (Bj.2001) in Verbindung mit einem OME Fahrwerk eingetragen.

Soweit ich weiß ist eine eintragung in Österreich ohne Fahrwerkshöhrerlegung nicht möglich.
Eventuell reichen dafür auch Spacer aus (kann aber keine Garantie abgeben das es wirklich so ist).

Bei meinem jetztigen Patrol hab ich 285/70 R17 drauf, aber noch nicht eingetragen.
Problem ist da auch das die Reifen im Radkasten streifen wenn das Fahrzeug komplett verschränkt ist.

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Lg.
Marcus

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BeitragVerfasst am: 04.07.2012 02:41:52    Titel:
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Hab ich auch eingetragen, auch mit Höherlegung und ohne Tachoangleichung.

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ceck68
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BeitragVerfasst am: 04.07.2012 10:26:36    Titel:
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Gehen sich die ohne Höherlegung nicht aus ????
Gruss
Ceck68

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BeitragVerfasst am: 04.07.2012 21:03:30    Titel:
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Ich denke Platz sollte in den Radhäusern schon genug sein, ob dem Prüfer die freigängigkeit reicht, kann ich dir nicht sagen. Am besten ist,einmal nachfragen.

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BeitragVerfasst am: 05.07.2012 07:04:52    Titel:
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ist regional verschieden - in niederösterreich wirst es nicht typisiert bekommen

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Wo ich steckenbleibe, kommst Du erst gar nicht hin!
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RedChilly
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BeitragVerfasst am: 05.07.2012 15:23:26    Titel:
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Hab +60mm und 285/75-16

Bin bei der Prüfstelle mit folgendem angetanzt und hatte keine Probleme:
- Gutachten vom Ziviltechniker (für Höherlegung und Reifendimension)
- Bestätigung vom Bosch-Dienst, dass ich mit den 285/75-16 innerhalb der Toleranz vom Tacho bin (somit kein Angleichen erforderlich)

Das ganze in Kärnten bei einem langen 2,8er

Grüße aus Kärnten

Ach ja:
Ohne Höherlegung gehts bestimmt auch, aber ich würde mich damit nicht ins Gelände trauen - unterschätze nicht die originale Verschränkung vom Patrol!!!

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Gruß, RedChilly
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ceck68
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BeitragVerfasst am: 09.08.2012 08:56:04    Titel:
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Nach langem Hin und Her:
In NÖ sind lt. Auskunft der Landesregierungsprüfstelle, Hr. Ing. .... die 285er nicht entragbar, ich habe auch gefragt wie es aussieht wenn ich Mustertypisierung (Kopie) bzw. ein ZT-Gutachten vorlegen würde, darauf sagt mir der "das interessiert mich nicht, ich muss das unterschreiben und das mach ich nicht.."

Voll super, dagegen wären ja fast rechtliche Schritte angebracht
Gruss
Ceck

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BeitragVerfasst am: 09.08.2012 12:26:21    Titel:
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Versuchs mal mit einem anderen Sachbearbeiter. Evtl etwas warten, bis der eirste nicht im Dienst ist.
Die Ansichten der einzelnen Beamten sind da machmal etwas unterschiedlich...

Sonst bleibt noch abmelden - in anderes Bundesland zum typisieren - dann in NÖ wieder anmelden...
verursacht aber zusätzlich die Anmeldekosten.

Wie gesagt in Kärnten war es kein Problem (mit den oben genannten Unterlagen)

Abgesehen davon haftet für die Betriebstauglichkeit ja nicht er - wenn du ein Gutachten eines Ziviltechnikers (für das konkrete Fahrzeug) hast - sondern der Gutachter.
Eine Kopie des Gutachtens eines anderen Fahrzeugs (auch gleiches Model) wird nicht reichen.

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Gruß, RedChilly
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BeitragVerfasst am: 10.08.2012 08:57:58    Titel:
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ceck68 hat folgendes geschrieben:
Nach langem Hin und Her:
In NÖ sind lt. Auskunft der Landesregierungsprüfstelle, Hr. Ing. .... die 285er nicht entragbar, ich habe auch gefragt wie es aussieht wenn ich Mustertypisierung (Kopie) bzw. ein ZT-Gutachten vorlegen würde, darauf sagt mir der "das interessiert mich nicht, ich muss das unterschreiben und das mach ich nicht.."

Voll super, dagegen wären ja fast rechtliche Schritte angebracht
Gruss
Ceck


Der Prüfer auf der Landesregierung wird die die Reifen nie eintragen, wenn du nicht vorher zum TÜV fährst und ein Gutachten vom TÜV bringst. Der Prüfer haftet mit seinem Kopf für die Richtigkeit. Ein Beamter riskiert seinen Kopf nicht. Der TÜV übernimmt die Verantwortung und schon trägt er die Reifen ein. Meine sind auch in Nö eingetragen worden!

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BeitragVerfasst am: 10.08.2012 11:02:41    Titel:
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Reiskocher hat folgendes geschrieben:
Meine sind auch in Nö eingetragen worden!

Du hast aber auch ein Fahrwerk drin soweit ich weiß...

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Lg.
Marcus

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BeitragVerfasst am: 10.08.2012 20:20:15    Titel:
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Stimmt schon, aber der erste Weg ist immer zum TÜV. Da denken sie wenigstens über eine Eintragung nach, bei der Landesregierung schicken sie dich gleich weg. Wenn der TÜV sein Ok gibt wird es auch eingetragen,punkt.

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