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aktuelle sicherheitsgurt gesetzgebung oldtimer


 
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zorro
Querdenker deluxe
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...und hat diesen Thread vor 7015 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 11.05.2006 21:00:31    Titel: aktuelle sicherheitsgurt gesetzgebung oldtimer
 Antworten mit Zitat  

...weiß wer wie die aktuelle gesetzgebung ist? früher war es erlaubt ohne gurt zu fahren, wenn baujahrbedingt das fahrzeug original keine gurte hatte - ist dem noch so oder hat sich daran etwas geändert...?
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DoD
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BeitragVerfasst am: 11.05.2006 21:15:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

also, soweit ich weiß musst du den Gurt tragen, wenn er denn drin is, wenn die Erstzulassung vor dem Stichtag liegt, von wo an Gurte verbaut sein müssen(den ich allerdings nich weiß), brauchst du keine Gurte nachrüsten, also auch nich tragen Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, zur not : google ???

MfG Karsten
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 11.05.2006 21:52:11    Titel:
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Zitat:
Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht (Dezember 2000)
Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Hinblick auf historische Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Rahmen eines Rechtsstreits anläßlich eines Verkehrsunfalles entschieden, dass den nicht angeschnallten Passagier ein Mitverschulden treffe, trotz des Nichtbestehens einer Anschnallpflicht, wenn er sich beim Unfall Verletzungen zuzieht (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -). Ein Urteil, das auch für Fahrzeugführer historischer Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte Auswirkungen haben dürfte.
In dem vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem viersitzigen Coupé in der Mitte der Rücksitzbank mit. An ihrem Platz befand sich kein Anschnallgurt. Der Beklagte verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen. Die Klägerin machte nun Schadenersatz gegen den beklagten Fahrer wegen dessen Fahrverhaltens geltend.
Der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung hielten der Klägerin entgegen, dass sie ein Mitverschulden treffe, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei. Die Klägerin war der Auffassung, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Anschnallen bestand, da für Ihren Platz kein Sicherheitsgurt vorhanden gewesen sei und demzufolge auch kein Mitverschulden vorläge.
Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, folgte der Ansicht der Klägerin und führte aus, dass ihr kein Mitverschulden vorgeworfen werden könne, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies anders. Zwar hätten weder der Fahrer, noch die Klägerin, dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien, da eine höchstzulässige Zahl von zu befördernden Personen nicht gesetzlich bestimmt sei. So lange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde, könne allein der Umstand, dass mehr Personen befördert würden, als Sicherheitsgurte vorhanden seien, eine Gesetzesverletzung nicht begründen.
Die Klägerin habe allerdings gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, indem sie sich auf einen Platz ohne Sicherheitsgurt begeben habe, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegende Verletzungen erlitten habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete das Mitverschulden mit einer Quote von 20 %. Das Gericht kürzte die Schadenersatzansprüche der Klägerin entsprechend.
Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
Das Urteil ist insbesondere deshalb für Fahrer historischer PKW interessant, da viele dieser Fahrzeuge nicht über Sicherheitsgurte verfügen. PKW, die vor dem 01.04.1970 zum Verkehr zugelassen worden sind, sind nicht mit Gurten nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung.
Nach dem vorliegenden Urteil kann es demnach passieren, dass dem Fahrer eines historischen Fahrzeuges ohne Anschnallgurte im Falle eines Unfalls eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht zum Anschnallen nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich allerdings nur auf die eigenen Verletzungen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu Verletzungen, wird man wohl immer zum Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich erschwert worden sind. Den Gegenbeweis zu führen, wird schwer fallen. Fahrer von historischen Fahrzeugen ohne gesetzlich vorgeschriebene Anschnallgurte sollten deshalb im Straßenverkehr eine erhöhte Vorsicht walten lassen.

Rechtsanwalt Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover
Info der Kommission Kommission Verkehrsrecht des DEUVET



Also vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen, ich persönlich würde sowieso eher versuchen da Gurte einzubauen. Tröst

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Maddoc
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1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb.
BeitragVerfasst am: 11.05.2006 22:40:04    Titel: Re: aktuelle sicherheitsgurt gesetzgebung oldtimer
 Antworten mit Zitat  

zorro hat folgendes geschrieben:
...weiß wer wie die aktuelle gesetzgebung ist? früher war es erlaubt ohne gurt zu fahren, wenn baujahrbedingt das fahrzeug original keine gurte hatte - ist dem noch so oder hat sich daran etwas geändert...?


Es hat sich nichts verändert,

Du kannst weiter ohne Gurte fahren,
sollte aber etwas passieren ist es Dein Risiko.
s.Urteil oben

Ich habe für meine Zwerge Beckengurte drin.....................

_________________
Gruß

Marc
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A N D R E A S
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BeitragVerfasst am: 24.05.2006 11:02:44    Titel:
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Nee nee Mädels,

das Urteil argumentiert vor allen Dingen damit, daß das Fahrzeug für 4 Personen zugelassen/ausgelegt war; es gäbe zwar keine höchstzulässige Sitzzahl, aber das Fahrzeug ist eben nur für 4 gedacht. Die Klägerin belegte Platz 5 in der Mitte und bekam deshalb eine kleine Eigenschuld. Die anderen beiden Hinterbänkler bekamen eine höhere Eigenschuld, weil sie die vorhandenen Gurte nicht benutzten.

Wie der Fall geendet hätte, wenn #3 und #4 auch keinen Gurt gehabt hätten?!

A N D R E A S

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BeitragVerfasst am: 24.05.2006 11:27:39    Titel:
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A N D R E A S hat folgendes geschrieben:
Nee nee Mädels,

das Urteil argumentiert vor allen Dingen damit, daß das Fahrzeug für 4 Personen zugelassen/ausgelegt war; es gäbe zwar keine höchstzulässige Sitzzahl, aber das Fahrzeug ist eben nur für 4 gedacht. Die Klägerin belegte Platz 5 in der Mitte und bekam deshalb eine kleine Eigenschuld. Die anderen beiden Hinterbänkler bekamen eine höhere Eigenschuld, weil sie die vorhandenen Gurte nicht benutzten.

Wie der Fall geendet hätte, wenn #3 und #4 auch keinen Gurt gehabt hätten?!

A N D R E A S



Hallo

vierter Absatz.

Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.



Prinzipiell könnte das nächste Gericht anders entscheiden, oder die Versicherung zahlt einfach.

für den Fahrer persönlich ist es eh unerheblich.


Gruß Christof


Gruß Christof


Zuletzt bearbeitet von am 24.05.2006 11:32, insgesamt einmal bearbeitet
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 24.05.2006 11:29:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wir hatten einen Ford M17 ohne Gurte. Da mussten wir dann welche nachrüsten für den TÜV. Damals gabs aber die Oldtimer-Klassifizierung noch nicht so wie heute.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.05.2006 11:37:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

buckdanny hat folgendes geschrieben:
A N D R E A S hat folgendes geschrieben:
Nee nee Mädels,

das Urteil argumentiert vor allen Dingen damit, daß das Fahrzeug für 4 Personen zugelassen/ausgelegt war; es gäbe zwar keine höchstzulässige Sitzzahl, aber das Fahrzeug ist eben nur für 4 gedacht. Die Klägerin belegte Platz 5 in der Mitte und bekam deshalb eine kleine Eigenschuld. Die anderen beiden Hinterbänkler bekamen eine höhere Eigenschuld, weil sie die vorhandenen Gurte nicht benutzten.

Wie der Fall geendet hätte, wenn #3 und #4 auch keinen Gurt gehabt hätten?!

A N D R E A S



Hallo

vierter Absatz.

Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.



Prinzipiell könnte das nächste Gericht anders entscheiden, oder die Versicherung zahlt einfach.

für den Fahrer persönlich ist es eh unerheblich.


Gruß Christof


Gruß Christof




@ANDREAS

Du hattest es erkannt, sorry Nee, oder?
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Strada
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Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 24.05.2006 15:27:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi,
die Frage würde ich mir gar nicht erst stellen, immer mit Gurte, da würde ich schon eher auf eine Kopfstütze verzichten, was aber auch nicht sein muss Ja Ja

Gruss Basti

PS:Der Trabbi hat hinten z.Bsp keine Gurte Vertrau mir Vertrau mir
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