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 Querdenker deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 7015 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 11.05.2006 21:00:31 Titel: aktuelle sicherheitsgurt gesetzgebung oldtimer |
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...weiß wer wie die aktuelle gesetzgebung ist? früher war es erlaubt ohne gurt zu fahren, wenn baujahrbedingt das fahrzeug original keine gurte hatte - ist dem noch so oder hat sich daran etwas geändert...? | |
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 auf dicken Socken unterwegs


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Verden Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Husaberg TE250 2. MB W211 3. Chevy ElCamino 4. AMC Pacer |
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Verfasst am: 11.05.2006 21:15:27 Titel: |
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also, soweit ich weiß musst du den Gurt tragen, wenn er denn drin is, wenn die Erstzulassung vor dem Stichtag liegt, von wo an Gurte verbaut sein müssen(den ich allerdings nich weiß), brauchst du keine Gurte nachrüsten, also auch nich tragen
ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, zur not : google ???
MfG Karsten | |
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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 11.05.2006 21:52:11 Titel: |
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Zitat: | Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht (Dezember 2000)
Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Hinblick auf historische Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Rahmen eines Rechtsstreits anläßlich eines Verkehrsunfalles entschieden, dass den nicht angeschnallten Passagier ein Mitverschulden treffe, trotz des Nichtbestehens einer Anschnallpflicht, wenn er sich beim Unfall Verletzungen zuzieht (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -). Ein Urteil, das auch für Fahrzeugführer historischer Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte Auswirkungen haben dürfte.
In dem vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem viersitzigen Coupé in der Mitte der Rücksitzbank mit. An ihrem Platz befand sich kein Anschnallgurt. Der Beklagte verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen. Die Klägerin machte nun Schadenersatz gegen den beklagten Fahrer wegen dessen Fahrverhaltens geltend.
Der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung hielten der Klägerin entgegen, dass sie ein Mitverschulden treffe, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei. Die Klägerin war der Auffassung, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Anschnallen bestand, da für Ihren Platz kein Sicherheitsgurt vorhanden gewesen sei und demzufolge auch kein Mitverschulden vorläge.
Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, folgte der Ansicht der Klägerin und führte aus, dass ihr kein Mitverschulden vorgeworfen werden könne, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies anders. Zwar hätten weder der Fahrer, noch die Klägerin, dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien, da eine höchstzulässige Zahl von zu befördernden Personen nicht gesetzlich bestimmt sei. So lange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde, könne allein der Umstand, dass mehr Personen befördert würden, als Sicherheitsgurte vorhanden seien, eine Gesetzesverletzung nicht begründen.
Die Klägerin habe allerdings gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, indem sie sich auf einen Platz ohne Sicherheitsgurt begeben habe, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegende Verletzungen erlitten habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete das Mitverschulden mit einer Quote von 20 %. Das Gericht kürzte die Schadenersatzansprüche der Klägerin entsprechend.
Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
Das Urteil ist insbesondere deshalb für Fahrer historischer PKW interessant, da viele dieser Fahrzeuge nicht über Sicherheitsgurte verfügen. PKW, die vor dem 01.04.1970 zum Verkehr zugelassen worden sind, sind nicht mit Gurten nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung.
Nach dem vorliegenden Urteil kann es demnach passieren, dass dem Fahrer eines historischen Fahrzeuges ohne Anschnallgurte im Falle eines Unfalls eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht zum Anschnallen nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich allerdings nur auf die eigenen Verletzungen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu Verletzungen, wird man wohl immer zum Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich erschwert worden sind. Den Gegenbeweis zu führen, wird schwer fallen. Fahrer von historischen Fahrzeugen ohne gesetzlich vorgeschriebene Anschnallgurte sollten deshalb im Straßenverkehr eine erhöhte Vorsicht walten lassen.
Rechtsanwalt Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover
Info der Kommission Kommission Verkehrsrecht des DEUVET |
Also vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen, ich persönlich würde sowieso eher versuchen da Gurte einzubauen.  | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician" |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 11.05.2006 22:40:04 Titel: Re: aktuelle sicherheitsgurt gesetzgebung oldtimer |
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zorro hat folgendes geschrieben: | ...weiß wer wie die aktuelle gesetzgebung ist? früher war es erlaubt ohne gurt zu fahren, wenn baujahrbedingt das fahrzeug original keine gurte hatte - ist dem noch so oder hat sich daran etwas geändert...? |
Es hat sich nichts verändert,
Du kannst weiter ohne Gurte fahren,
sollte aber etwas passieren ist es Dein Risiko.
s.Urteil oben
Ich habe für meine Zwerge Beckengurte drin..................... | _________________ Gruß
Marc |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: MA/LU Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 90 Tdi '98 2. Sankey 3/4to wide axle 3. Sankey 1to |
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Verfasst am: 24.05.2006 11:02:44 Titel: |
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Nee nee Mädels,
das Urteil argumentiert vor allen Dingen damit, daß das Fahrzeug für 4 Personen zugelassen/ausgelegt war; es gäbe zwar keine höchstzulässige Sitzzahl, aber das Fahrzeug ist eben nur für 4 gedacht. Die Klägerin belegte Platz 5 in der Mitte und bekam deshalb eine kleine Eigenschuld. Die anderen beiden Hinterbänkler bekamen eine höhere Eigenschuld, weil sie die vorhandenen Gurte nicht benutzten.
Wie der Fall geendet hätte, wenn #3 und #4 auch keinen Gurt gehabt hätten?!
A N D R E A S | _________________ Auch hier - Das Rübenschwein |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.05.2006 11:27:39 Titel: |
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A N D R E A S hat folgendes geschrieben: | Nee nee Mädels,
das Urteil argumentiert vor allen Dingen damit, daß das Fahrzeug für 4 Personen zugelassen/ausgelegt war; es gäbe zwar keine höchstzulässige Sitzzahl, aber das Fahrzeug ist eben nur für 4 gedacht. Die Klägerin belegte Platz 5 in der Mitte und bekam deshalb eine kleine Eigenschuld. Die anderen beiden Hinterbänkler bekamen eine höhere Eigenschuld, weil sie die vorhandenen Gurte nicht benutzten.
Wie der Fall geendet hätte, wenn #3 und #4 auch keinen Gurt gehabt hätten?!
A N D R E A S |
Hallo
vierter Absatz.
Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
Prinzipiell könnte das nächste Gericht anders entscheiden, oder die Versicherung zahlt einfach.
für den Fahrer persönlich ist es eh unerheblich.
Gruß Christof
Gruß Christof |
Zuletzt bearbeitet von am 24.05.2006 11:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 24.05.2006 11:29:41 Titel: |
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Wir hatten einen M17 ohne Gurte. Da mussten wir dann welche nachrüsten für den TÜV. Damals gabs aber die Oldtimer-Klassifizierung noch nicht so wie heute. | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.05.2006 11:37:25 Titel: |
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buckdanny hat folgendes geschrieben: | A N D R E A S hat folgendes geschrieben: | Nee nee Mädels,
das Urteil argumentiert vor allen Dingen damit, daß das Fahrzeug für 4 Personen zugelassen/ausgelegt war; es gäbe zwar keine höchstzulässige Sitzzahl, aber das Fahrzeug ist eben nur für 4 gedacht. Die Klägerin belegte Platz 5 in der Mitte und bekam deshalb eine kleine Eigenschuld. Die anderen beiden Hinterbänkler bekamen eine höhere Eigenschuld, weil sie die vorhandenen Gurte nicht benutzten.
Wie der Fall geendet hätte, wenn #3 und #4 auch keinen Gurt gehabt hätten?!
A N D R E A S |
Hallo
vierter Absatz.
Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
Prinzipiell könnte das nächste Gericht anders entscheiden, oder die Versicherung zahlt einfach.
für den Fahrer persönlich ist es eh unerheblich.
Gruß Christof
Gruß Christof |
@ANDREAS
Du hattest es erkannt, sorry  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 24.05.2006 15:27:34 Titel: |
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Hi,
die Frage würde ich mir gar nicht erst stellen, immer mit Gurte, da würde ich schon eher auf eine Kopfstütze verzichten, was aber auch nicht sein muss
Gruss Basti
PS:Der Trabbi hat hinten z.Bsp keine Gurte  | |
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