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Wer kennt sich mit Inkasso und Widerspruch etc. aus?
Die Telefonjungs fangen langsam wirklich an zu nerven

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böses auto
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...und hat diesen Thread vor 4713 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 17.09.2012 22:20:24    Titel: Wer kennt sich mit Inkasso und Widerspruch etc. aus?
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Moin allerseits,
ich brauche mal wieder nen Rat, hab mich schon durch's halbe Netz gegoogelt, aber so richtig schlau bin ich dadurch leider auch nicht geworden. Nee, oder?

folgendes in Kurzform (der Ursprung der Story steht hier auch schon irgendwo in nem anderen Fred):
Ich bin Umgezogen, wollte mein Telefonanbieter mitnehmen, hab den Umzug auch fristgerecht angemeldet. Die haben es zwar bestätigt aber nicht ausgeführt. Nachdem ich im neuen Haus ne Woche ohne Telefon und Internet saß habe ich dann endlich von denen erfahren, dass die den Umzugsauftrag storniert haben, weil die entgegen ihren ersten Auskünften an meinem neuen Wohnort doch kein Internet anbieten können. Da brachte auch kein hinundherhandeln was, also hab ich gekündigt und mir nen neuen Anbieter gesucht. Die bestanden aber, trotz dass die mir kein Telefon etc. mehr zur Verfügung stellen konnten auf ihrer 4-wöchigen Kündigungsfrist und wollten für die insgesamt dann mittlerweile ca. 2,5 Monate (bis ich das mit der Stornierung, Kündigung etc. alles mal so rausgefunden hatte war ja schon nen bissl Zeit ins Land gegangen) die ich ohne deren Telefon war natürlich weiterhin die Grundgebühr kassieren. Ich habe dann der letzten Rechnung widersprochen und um den zuviel verlangten Betrag gekürzt. (Dann gab es übrigens das erste mal Reaktionen auf Emails etc. von deren Seite, vorher kam nie was zurück.)
Nun ja, es kam dann ne Mahnung und nun natürlich nen Schrieb vom Inkasso-Unternehmen.
Ich solle zahlen, ansonsten würden die Ihrem Auftraggeber das gerichtliche Mahnverfahren empfehlen und mich der Schufa etc. melden.

Nun frage ich mich, muss ich den Inkassojungs nen Widerspruch schicken, wenn ja, sollte ich den ausführlich begründen oder ganz formlos?
Muss ich der Schufadrohung ggf. separat widersprechen?
Wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt, wie geht es dann weiter, muss ich da nochmal was widersprechen?
Oh man, als hätte ich den lieben langen Tag nichts anderes zu tun.

Ansich müsste ich ja von denen Schadenersatz verlangen, da ich nen knappen Monat nur über Handy telefonieren konnte... Wut

Ach ja, Rechtschutz hab ich, der meinte aber er könne erst tätig werden, wenn es tatsächlich zur Klage komme.

Beste Grüße
Frank

P.S.: Irgendwann hat mir von denen dann mal einer mitgeteilt, dass die den Anschluss in meiner alten Wohnung, in der mitlerweile ja der Nachmieter wohnte geschaltet gelassen haben, ich dachte ich flippe aus.

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VT - #13
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Grizzly 79
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1. Granny 5,2 : Fendt 412 Vario TMS, Rasentrecker: Kleintransporter
BeitragVerfasst am: 17.09.2012 23:17:47    Titel:
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Beim Inkasso anrufen, Widerspruch gegen nicht geleisteter Dienstleistung und das Inkassobüro kann nichts mehr tun.
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 17.09.2012 23:20:02    Titel:
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Und auf jeden Fall die Fristen für Widerspruch einhalten !!!!

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
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BeitragVerfasst am: 17.09.2012 23:24:09    Titel:
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Wenn ich mir 100% sicher bin, im recht zu sein, gebe ich mich Inkasso Büros gar nicht erst ab und warte auf den Mahnbescheid.
Dann kann ich keine Argumente dem Gericht schildern.
Bei den Inkasso Büros wird meiner Erfahrung nach eh nicht auf Widersprüche eingegangen.

_________________
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Grizzly 79
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1. Granny 5,2 : Fendt 412 Vario TMS, Rasentrecker: Kleintransporter
BeitragVerfasst am: 17.09.2012 23:32:10    Titel:
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Doch sobald keine Leistung von der Firma erbracht wurde und du widerspruch beim Inkasso Büro machst, dürfen die nicht mehr handeln. Da gibts eine bestimmte bezeichnung für die mir zu dieser stunde nicht mehr einfält.

Ich Rufe mein Inkassobüro morgen mal an, der sagt mir was du machen sollst damit sie nicht mehr handeln können, wenn du das willst

Gruß Nico
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.09.2012 06:15:57    Titel:
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Zuerst würde ich einen Blick in die AGB des Telefonanbieters werfen. Da stehen alle vom Gesetz abweichenden Regelungen drin, die man mit dem Anbieter durch den Vertragsschluss vereinbart hat.
Der Schuss mit dem "die haben nicht geleistet, also zahle ich nicht" kann - je nachdem, was die AGB sagen - u.U. nach hinten losgehen...
Nähere Infos gerne auch per PN.
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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 18.09.2012 06:29:32    Titel:
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Meine Erfahrung mit AGB´s.
Wenn da irgend etwas drin steht, was vom Gesetzgeber abweicht oder anders geregelt ist, zum Anwalt.
Ein Schreiben ist in der Regel notwendig, um die Sachlage zu klären.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.09.2012 06:58:58    Titel:
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Meine Erfahrung mit AGB´s.
Wenn da irgend etwas drin steht, was vom Gesetzgeber abweicht oder anders geregelt ist, zum Anwalt.


Es gibt durchaus selten einmal unwirksame Klauseln in AGBen, allerdings sind die AGBen ja eben dazu da, vom Gesetz abweichende Regelungen zu treffen. Insoweit herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, nahezu alles läßt sich einzeln regeln. Wenn etwas vom Gesetz abweicht, heißt das nicht, dass die AGB-Klausel unwirksam ist.
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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 18.09.2012 08:42:53    Titel:
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Aber auch nicht, das sie wirksam ist.
Hatte mal ein Garantieanspruch, obwohl der Vertrieb Garantie wegen Rennsport-Artikel ausgenommen hat.
Mein Anwalt hat mir dann erklärt, das die AGB´s meistens nicht rechtens sind und das zählt, was der Gesetzgeber festlegt.
Die Angelegenheit war sehr schnell erledigt.

Wie das jetzt bei Kündigungsfristen und nachzuzahlenden Grundgebühren ist, würde ich bei einem Anwalt erfragen.

Denke, das die meisten Menschen sich solche Machenschaften gefallen lassen und die Verkäufer/ Anbieter deshalb immer dreister werden.
Einfach nur, weil es funktioniert.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 18.09.2012 09:06:06    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mir 100% sicher bin, im recht zu sein, gebe ich mich Inkasso Büros gar nicht erst ab und warte auf den Mahnbescheid.
Dann kann ich keine Argumente dem Gericht schildern.
Bei den Inkasso Büros wird meiner Erfahrung nach eh nicht auf Widersprüche eingegangen.


Richtig,

aber wenn dem Inkassobüro keine Einwände vorgebracht werden, darf die streitige Forderung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben werden. Das kann sich negativ auswirken.

Davon ab: telefonieren - niemals! Alles schriftlich machen.

Kurzer Zweizeiler: "....die Forderung wird sachlich und der Höhe nach bestritten. MfG..."

AGBs enthalten i.d.R. die sog. salvatorische Klausel; wenn ein Punkt unwirksam ist, tangiert das die anderen nicht.
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torsten66
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1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010
BeitragVerfasst am: 18.09.2012 09:57:12    Titel:
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hat man nicht auch bei nicht erfüllung der leistung ein sonderkündigungsrecht?
das käm hier doch eindeutig zu tragen geh doch mal zur verbraucherzentrale oder wende dich mal an sat1 die haben immer ein offenes ohr für sowas
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Hans K
Kommt auch nicht schlecht
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1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 18.09.2012 10:18:18    Titel:
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Aber auch nicht, das sie wirksam ist.
Hatte mal ein Garantieanspruch, obwohl der Vertrieb Garantie wegen Rennsport-Artikel ausgenommen hat.
Mein Anwalt hat mir dann erklärt, das die AGB´s meistens nicht rechtens sind und das zählt, was der Gesetzgeber festlegt.
Die Angelegenheit war sehr schnell erledigt.

Wie das jetzt bei Kündigungsfristen und nachzuzahlenden Grundgebühren ist, würde ich bei einem Anwalt erfragen.

Denke, das die meisten Menschen sich solche Machenschaften gefallen lassen und die Verkäufer/ Anbieter deshalb immer dreister werden.
Einfach nur, weil es funktioniert.


Da war der Verkäufer ganz schön Dumm.

Rennsportartikel sind und bleiben wegen ihrer Starker Beanspruchungen von einer Garantie ausgeschlossen genau so wie sie NICHT für den Öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

Wir reden nicht von einer Kulanzregelung sondern von der Garantie !!

Was ist Persönlich von solchen Menschen halte ist auch wieder was anderes :-)

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G-nial
Offroader
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Wohnort: Helmstedt
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BeitragVerfasst am: 18.09.2012 10:30:55    Titel:
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Oder es handelte sich fälschlicherweise um einen Gewährleistungsanspruch, statt Garantie.

Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Gewährleistung schon.

In der Gewährleistung haftet der Verkäufer/Hersteller für Mängel, welche schon beim übergehen der Ware (Kauf) vorhanden waren.
Je nach vergangener Zeit hat zuerst der Verkäufer, später der Käufer die Beweispflicht.

Garantie soll haften für alles, was danach erst auftritt.


Zum eigentlichen Thema kann ich dir leider nicht weit helfen.
Hatte einen ähnlichen Fall, es aber irgendwann gut sein lassen und einfach gezahlt. War mir die grauen Haare irgendwann nicht mehr wert.
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böses auto
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3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid
BeitragVerfasst am: 18.09.2012 13:46:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

torsten66 hat folgendes geschrieben:
hat man nicht auch bei nicht erfüllung der leistung ein sonderkündigungsrecht?
das käm hier doch eindeutig zu tragen geh doch mal zur verbraucherzentrale oder wende dich mal an sat1 die haben immer ein offenes ohr für sowas


So hatte ich es denen an der verflucht teuren Hotline ja auch vorgeschlagen, hatte ja auch noch die Handys bei denen und wollte die ursprünglich auch weiter bei denen nutzen. Aber so unmotivierte Mitarbeiter habe ich erlich gesagt noch nie erlebt, denen war ja auch mal wirklich alles total egal.
Nun gut hab ich dann eben alles gekündigt. Unnötig zu sagen, dass auch das wieder 3 Anläufe gebraucht hat, bis es bei denen in der gesamten Firma angekommen ist.

Die Sache mit den AGB's werde ich mal versuchen rauszufinden.

Besten Dank erstmal

CU Frank

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 18.09.2012 14:32:23    Titel:
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Hans K hat folgendes geschrieben:
Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Aber auch nicht, das sie wirksam ist.
Hatte mal ein Garantieanspruch, obwohl der Vertrieb Garantie wegen Rennsport-Artikel ausgenommen hat.
Mein Anwalt hat mir dann erklärt, das die AGB´s meistens nicht rechtens sind und das zählt, was der Gesetzgeber festlegt.
Die Angelegenheit war sehr schnell erledigt.

Wie das jetzt bei Kündigungsfristen und nachzuzahlenden Grundgebühren ist, würde ich bei einem Anwalt erfragen.

Denke, das die meisten Menschen sich solche Machenschaften gefallen lassen und die Verkäufer/ Anbieter deshalb immer dreister werden.
Einfach nur, weil es funktioniert.


Da war der Verkäufer ganz schön Dumm.

Rennsportartikel sind und bleiben wegen ihrer Starker Beanspruchungen von einer Garantie ausgeschlossen genau so wie sie NICHT für den Öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

Wir reden nicht von einer Kulanzregelung sondern von der Garantie !!

Was ist Persönlich von solchen Menschen halte ist auch wieder was anderes :-)

Wer mangelhafte Ware verkauft, muss mit den Konsequenzen rechnen.
Verschaukeln lass ich mich nicht.
Denn dann könnte ich das Risiko auch selbst tragen und die Ware direkt im Herstellerland einkaufen.
Dazu benötige ich keinen Händler.
Lustigerweise sind immer diese Artikel ohne jede Garantie total überteuert, bei denen der Kunde auch noch den Kopf hin halten soll.
Schöne Welt!

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