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Vorschriften in der Schweiz bezüglich Fahrzeugheck


 
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ch-wolf
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...und hat diesen Thread vor 4688 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 15.10.2012 22:49:17    Titel: Vorschriften in der Schweiz bezüglich Fahrzeugheck
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Hallo zusammen

Bei meinem L200 habe ich offroad häufig das Problem, dass die Anhängerkupplung aufsetzt.
Da ich nicht darauf verzichten möchte, sie jedoch sehr selten brauche, habe ich den hintersten Teil nun abgenommen. Das bringt zwar nur 1cm Höhe, der tiefste Punkt liegt jetzt aber 15cm näher bei der Achse als vorher und der Block ist innert 2 Minuten wieder montiert.

Nun habe ich die ganze Konstruktion einmal ein wenig studiert und habe mir ein paar Gedanken gemacht:
Der lange Hecküberhang ist eines der Hauptprobleme im Gelände.
Die Wanne ist Doppelwandig und die äussere Wand kommt ca 15cm weiter nach unten als es nötig wäre.
Ist es erlaubt, das Blech unten abzuschneiden und die Kante zu bördeln?
Das ganze macht natürlich erst Sinn, wenn die Quertraverse der Anhängerkupplung nach oben verlegt wird.
Meine Idee wäre es, die Quertraverse als Stossstange in den unteren Teil der Wanne zu integrieren, d.h., ich möchte sie um 12cm nach oben versetzen und um 20cm nach hinten.
Nun weiss ich aber nicht, ob es Vorschriften in der Schweiz gibt, welche so etwas verunmöglichen?! LKW's müssen ja z.B. eine Vorrichtung haben, dass normale PKW's bei einem Unfall nicht unter den LKW fahren können.

Kennt sich jemand aus damit?

Gruss Felix

PS: Das bearbeitete Bild ist nicht schön und nicht exakt Massstabsgetreu. Es soll nur der Verdeutlichung meiner Idee dienen.



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Der-Dahl
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2. Rumänisches Fabrikat Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 16.10.2012 09:21:17    Titel:
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Am besten ist du schickst denen mal ne email mit genau den 2 Bildern. Weil am Tel. erklären bringt nichts.
Aber ich denke mir mal da du was am Ramen machen musst und somit die Statik des Fahrzeugs angreifst was sich dann natürlich auf die Sicherheit auswirkt werden die das nicht mögen, und dann erübrigt sich die frage wegen dem hinten rein/runter fahren.

PS: Bei mir haben sie mich sogar mal komisch angeschaut als sie bemerkt haben das ich in die A-Säule 2 schrauben rein geschraubt habe für die Halterrung vom Snorkel.

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BeitragVerfasst am: 16.10.2012 18:22:54    Titel:
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Hoi Dahl

So wie ich es "eingezeichnet" habe, müsste am Rahmen selber noch nichts gemacht werden.
Die Rahmenholmen sind ein Stück weiter oben als das Blech und gehen nicht bis ganz hinten.
Deshalb bin ich ja auf die Idee gekommen. Funktionell gesehen und von der Stabilität her wäre es kein Problem!
Nur die Träger der AHK müssten geändert werden.

Beim Strassenverkehrsamt möchte ich erst anfragen, wenn ich schon ein paar Infos und Anregungen gesammelt habe. Die sagen zuerst sowieso einmal nein..

Gruss
Felix
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Kini
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BeitragVerfasst am: 16.10.2012 21:12:09    Titel:
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Ich weiß ja nicht, wie das bei Euch in den Bergen ist, aber hier in D wär die Änderung der AHK oder des Trägers nicht erlaubt.

DAs Teil ist so begutachtet, wie es gebaut wurde, und wenn Du da was ändern wolltest, müßtest ein neues Gutachten mit ABE oder so machen lassen.

Kini

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BeitragVerfasst am: 16.10.2012 21:27:42    Titel:
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Ich gehe auch davon aus, dass das noch ein Problem werden kann.
Ich bilde mir jedoch ein, dass ein solches Gutachten ev. im Bereich des möglichen wäre. Rein von der Physik her, ist die Belastung auf den AHK-Träger kleiner, da der Hebel für die Zugbelastung kleiner wäre, bzw. in einem günstigeren Winkel stehen würde.

Primär stellt sich mir jedoch die Frage, ob es erlaubt ist, dass das Heck so weit "unterfahrbar" ist. Wenn ein Smart hinten rein fahren würde, wäre die einzige Knautschzone dessen Scheibe.. Unsicher

Gruss
Felix
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BeitragVerfasst am: 17.10.2012 08:56:27    Titel:
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Wenn es ganz blöde kommt schicken die dich nach Russland (CH Bewohner verstehen das) und du darfst bei im Dynamic Test Center dich blicken lassen, weil die normalen MFK leute das nicht endscheiden können.
Ist leider einfach eine heikle sache etwas an der "Geometrie" des Fahrzeugs zu ändern. Weil die der erpicht sind von wegen Personenschutz.

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