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Angabe im TÜVgutachten über die ET

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norskgutt
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...und hat diesen Thread vor 4661 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 23.10.2012 20:29:22    Titel: Angabe im TÜVgutachten über die ET
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Hallo ,
kann mir einer von Euch helfen. Ich habe in einem TÜVgutachten folgende Angabe:

...Mindestgrößen bei Felge und Reifen: Felgen 8x15 (ET-19 oder kleiner )....

meine Frage dazu in welche Richtung ist das kleiner gemeint? Also mathematisch gesehen wäre ja kleiner einer größere negative ET also ET -20 , ET -23, etc. Ist das richtig so oder ist mit einer kleineren ET die andere Richtugn gemeint, also ET geht ins positive sprich ET -15 ET-10 oder gar ET0?

Bin mir da so gar nicht schlüssig Nee, oder?

Winke Winke

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 23.10.2012 20:47:53    Titel:
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Kleiner, am kleinsten ist Null, egal wie das Vorzeichen ist

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 23.10.2012 20:51:32    Titel:
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wobei die Definition der ET in deinem Fall irgendwie unschlüssig ist. Die ET ergibt sich eigentlich aus der Reifenbreite und den Gegebenheiten von Lenkeinschlag, Radhausräumlichkeiten etc.
Die Eintragung von "ET-19 oder kleiner" ist mir nicht recht verständlich, na ja, TÜVer sind halt nicht unfehlbar

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Gorli
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BeitragVerfasst am: 23.10.2012 22:09:32    Titel:
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nicht ganz, die ET der Felge ist fest... in dem Falle bedeutet eine ET von - , dass die Flaeche mit der die Felge auf der Radnabe sitzt weiter bei der inneren Felgenkante ist. Waehrend eine ET64 wie am G bedeitet, die Flaeche ist weiter auf zur Felgenaussenkante.

Der Eintrag in dem Gutachten bedeutet, dass der Reifen auf eine Felge mit maximal ET-19 darf, da bei einer hoeheren ET- der Reifen nicht mehr genuegend Abdeckung durch Kotfuegel und/oder Verbreiterungen hat.

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 23.10.2012 23:01:03    Titel:
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die Erklärung zur ET ist korrekt und sollte jedem bekannt sein. Nur die ET wird letztendlich bestimmt durch die beabsichtigte zu verwendende Reifendimension. Ich mein jetzt nicht den Wechsel von 215 auf 225 Reifenbreite, eher den Wechsel von 215 auf 33/35x12.5 oder sowas. Beim erhalten wollen des serienmäßigen Lenkeinschlages wächst die ET maßlos in Richtung negativ, sammt massiver Vergrößerung der Radhäuser. Nicht mal betrachtet das durcheinanbringen der gesammten VA-Geometrie, Belastung Radlager etc. Radabdeckung der Räder ist schon fast Sekundär

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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 05:33:57    Titel:
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Achso, Du meintes es andersrum quasi..... Ich habe Reifen X und brauche welche ET Y? damit nichts passiert...

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Kini
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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 09:27:53    Titel:
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Definition ET:

Der senkrechte Abstand der Ebene, auf der die Felge auf der Nabe liegt, zu der Mittelebene der Felge. Je kleiner die ET ist, desto weiter wandert diese Fläche nach außen.

Die ET ist also für jede Felge fest, und egal welche Reifendimension drauf ist, eine Felge ET -19 ist immer ET -19.

Wenn Du in Deinem Gutachten also -19 oder kleiner stehen hast, würde ich das so definieren, daß Du mindestens diese brauchst, damit das Rad innen am Rahmen und der Vorderachse freigängig bleibt.
Wobei hier aber sicher Interpretationsspielraum ist... Hau mich, ich bin der Frühling

Daß der Reifen abgedeckt sein muß steht auf einem anderen Blatt Papier.

Kini

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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 10:35:39    Titel:
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Ich seh das genau anders rum ... maximal -19 damit der Reifen ( standart wie serie ) nicht aus dem Kotflügel raus schaut

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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 24.10.2012 11:06:47    Titel:
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GooSe hat folgendes geschrieben:
Ich seh das genau anders rum ... maximal -19 damit der Reifen ( standart wie serie ) nicht aus dem Kotflügel raus schaut


Das wird wohl nur ein GEspräch mit dem Herrn in blau zuverlässig klären können.

Kini

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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 11:51:05    Titel:
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Hallo,
na ganz im ernst, ich bin schon mal froh das es Euch allen genauso geht wie mir. Nee, oder? Somit mach ich die Sache einfach zur Ermessensache des Prüfers was er will:-)
Trotzdem Danke für Eure Hilfe YES

Winke Winke norskgutt

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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 13:28:36    Titel:
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Ich nehme aber schwer an, daß irgendwo in diesem Gutachten auch so ein Satz steht wie "Für ausreichende Abdeckung der Räder ist Sorge zu tragen."

Das würde dafür sprechen, daß -25 weniger ist, als -19.

Kini

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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 15:21:17    Titel:
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Ja gut, aber ne ausreichende Reifenabdeckung is der problemlosere Weg, ne Eintragung zu bekommen... Supi

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GooSe
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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 15:32:11    Titel:
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Also bei mir im Gutachten steht maximal -15, mit einer Felge mit -38 und 20mm spacern komm ich so auf -18 und die Reifen passen auch gerade so noch drunter ....

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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 16:53:10    Titel:
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GooSe hat folgendes geschrieben:
Also bei mir im Gutachten steht maximal -15, mit einer Felge mit -38 und 20mm spacern komm ich so auf -18 und die Reifen passen auch gerade so noch drunter ....


interessante Rechnung. Wenn du mit Spacern Spurverbreiterungen meinst und deine Felge ET -38 (!) hat kommen als Endergebnis eine ET von -58 raus

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GooSe
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1. Toyota PZJ75
BeitragVerfasst am: 24.10.2012 16:57:09    Titel:
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Nöö ... mit mehr negativer ET kommt die Felge weiter raus, mit Spacern/Spurplatten ebenfalls. Die Rechnung wäre also -38+-20=-18

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