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Felgengutachten Terrano 2


 
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werschi
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...und hat diesen Thread vor 4830 Tagen gestartet!


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1. nissan terrano II
BeitragVerfasst am: 30.10.2012 20:53:57    Titel: Felgengutachten Terrano 2
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Hallo
hatt jemand von euch ein Tüv Gutachten für die 31-10,5-15 auf original Nissanfelge 7-15 ET -25 Fahrzeug ist Terrano 2 2,7tdi bj1999

danke werschi
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Jens
Terranosaurus Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 31.10.2012 02:24:20    Titel:
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Ich schicke Dir eine PN, um die Einzelabnahme kommst Du aber nicht herum.

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Terranosaurus Jens
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OZPatrol
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1. Patrol GR 3.0 Y61
2. Pathfinder R51 190PS
BeitragVerfasst am: 03.11.2012 19:59:53    Titel:
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Du brauchst kein Felgengutachten sondern ein Datenblatt des Reifens den Du drauf hast. Da steht drin auf welcher Felgengröße der Reifen gefahren werden darf usw.
Diese Datenblätter kannst Du bei den meisten Reifenherstellern online anfordern oder sogar selbst einsehen und ausdrucken.

Hier z.B. auf www.coopertires.de


Bei einer nicht eingetragenen Reifengröße mit anderen Abrollumfang ist natürlich noch eine Tachoprüfung fällig. Nur in seltenen Ausnahmefällen sind Prüfer mit einer Probefahrt mit GPS einverstanden. Bei der Abnahme wird das Fahrzeug dann diagonal verbockt und eine Probefahrt auf dem Hof findet statt. Wenn da nichts schleift ist der Drops gelutscht! YES

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AmazonGT
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1. Terrano II (2.4l / 91kW / LPG)
BeitragVerfasst am: 03.11.2012 21:03:55    Titel:
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Hi,

das letzte Posting von @OZPatrol ist zwar korrekt, muss aber nicht vom TÜVer akzeptiert werden.
Ich habe diese Erfahrung leider schon mehrmals machen muessen. Vor allem ist es bei Oldtimern haeufig der Fall. Es gab bspw. frueher 165er Reifen mit hoeherer Traglast. Diese gibt es heute nicht mehr - aber 185er Reifen duerfen auf die besagte 15 Zoll Felge nicht drauf ... laut Oldtimer-Reifen-Haendler und Michelin im konkreten Falle darf dieser 185er Reifen auf der Felge gefahren werden - der TÜVer hat mich ausgelacht, als ich ihm so eine Art "Datenblatt" vom Reifenhersteller gezeigt habe und wollte eine "Freigabe" vom FahrzeugHersteller - dieser hat sie mir nicht geben koennen, weil es diese nicht gab.
Was es allerdings gib,t ist eine (TÜV-interne) Liste ... eher eine Matrix ... von Felgengroessen im Bezug auf Reifen.
Diese Listen liegen jedem TÜV vor. Einfach beim TÜV anrufen - egal ob SÜD, Rheinland was auch immer, und dort nachfragen, ob Du diesen Reifen laut deren Liste fahren darfst.
Wenn dem nicht so ist - brauchst Du von Nissan (wenn es die Original-Felge ist) eine Freigabe fuer den Reifen, den Du fahren moechtest.

Viel Erfolg dabei.
-p

PS: Der TÜV-Rheinland bei uns bspw. akzeptiert noch nicht ein Mal Kopien von anderen Fahrzeugbriefen gleicher Fahrzeuge/Modelle - interessiert die nicht!
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OZPatrol
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1. Patrol GR 3.0 Y61
2. Pathfinder R51 190PS
BeitragVerfasst am: 04.11.2012 09:53:29    Titel:
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Das ist so. Der TÜV, oder welche Prüforganisation auch immer, müssen gar nichts eintragen. Es obliegt der Einschätzung des Prüfers ob er, da er persönlich dafür grade steht, ob er das einträgt oder nicht. Warum Dich der Prüfer damals ausgelacht hat ist mir aber ein Rätsel! Offensichtlich hatter der Gute entweder keine Ahnung (was leider nicht selten ist) oder schlichtweg keinen Bock. Kann auch sein das der spezielle Prüfer bereits Ärger mit seiner Organisation hatte. Denen sind ganz schön die Daumenschrauben angezogen worden. Der Reifenhersteller allein hat die speziellen Daten für seinen Reifen. Breiten und Durchmesser unterscheiden sich in der Praxis bei gleicher Reifengröße nämlich enorm. Für den Prüfer ist es jedoch einfacher wenn der Fahrzeughersteller eine Freigabe hat. Dann kann er den schwarzen Peter an der Hersteller schieben.
Die Hersteller haben jedoch in der Regel kein Interesse an größeren Reifen. Warum auch!? 31x10,5 ist beim Terrano II jedenfalls nicht zu haben. Da bleibt nur der von mir aufgezeigte Weg. Zur Not bei einem anderen Prüfer bzw. einer anderen Organisation. Aber nur Mut! Das klappt schon!

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AmazonGT
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1. Terrano II (2.4l / 91kW / LPG)
BeitragVerfasst am: 04.11.2012 11:54:26    Titel:
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Hi,

Ahnung hat er schon, aber eben keine "Lust" auf Konfrontation mit seinem Arbeitgeber ... und eben die Geschichte mit "Schuld in die Schuhe schieben".
Wie gesagt, ich hatte das Problem bei dem Oldie. Die Reifen gab es einfach nicht. Per se war die Standardfelge aber auch nur fuer 165/80 frei gegeben. Wegen der Achslast war die Traglast zu klein - also "nix gut". ... und mit hoeherer Traglast gibt es sie heutzutage nicht.
Andere Alternative waere ein 185er gewesen, aber laut Fahrzeughersteller (Volvo) sei das nicht moeglich, obwohl Michelin etwas Anderes behauptet hat ...
Laut dem Pruefer haette ich noch irgendeinen 175er nehmen koennen, aber die gab es gar nicht ... egal ...

31x10.5 auf einem R20 darf ich mit meinen Alus fahren - habe auch eine entsprechende ABE fuer.
Dort ist auch verankert, was "modifiziert" werden muss - von wegen Verbreiterungen an den Radkaesten usw.
Sind welche von AEZ ....

Viel Erfolg ... ich bin fuer manche Freigaben schon durch Halb Deutschland gefahren ;)

In diesem Sinne,
-paul
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