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Verfasst am: 03.12.2012 19:10:50 Titel: nicht angemeldeter Anhänger - Versicherungsfrage |
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Ich hab da mal wieder ein Problem. Ein von mir beauftragter und für mich arbeitender Handwerker hat meinen Geschäftswagen beim Rückwärtsfahren auf meinem Geschäftsgrundstück, sprich Privatparkplätze, übel touchiert. Konkret beide Türen eingedrückt und den Kotflügel hinten hat´s auch noch erwischt.
Jetzt isses halt so, der Anhänger wurde schon ewig nicht getüvt und ist auch nicht versichert. Da stellt sich nun die Frage, da der Schaden nicht unerheblich ist, zahlt die Versicherung vom oder darf der Fahrzeugführer mir direkt sein nicht vorhandenes Weihnachtsgeld überweisen? Angezeigt oder die Polizei geholt habe ich nicht, da wir uns seit Jahren kennen.
Hat da jemand der anwesenden Versicherungsspezis Ahnung von? | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 03.12.2012 19:21:16 Titel: |
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Sobald der Anhänger am Auto hängt, ist immer die Versicherung des Zugfahrzeugs in der Pflicht.
Die Hängerversicherung wäre nur nötig, wenn der Anhänger von Hand geschoben wird, oder sich anderweitig selbständig macht.
Das gilt übrigens auch für abgeschleppte Kfz.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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Verfasst am: 03.12.2012 19:24:48 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | Sobald der Anhänger am Auto hängt, ist immer die Versicherung des Zugfahrzeugs in der Pflicht.
Die Hängerversicherung wäre nur nötig, wenn der Anhänger von Hand geschoben wird, oder sich anderweitig selbständig macht.
Das gilt übrigens auch für abgeschleppte Kfz.
Kini |
Na das wäre ja schonmal was. Bist Du vom Fach und ganz sicher? | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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 ...der mit den zitternden Lefzen


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Rhaunen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Vauxhal Monterey 3,2 LTD Rechtslenker Bj 05/95 2. Suzuki Intruder 1400 Bj. 06/92 3. Elektro-Speed-Scooter Bj. 12/2008 4. Eigenbauanhänger ungebremst 5. Wohnwagen 12ookg |
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Verfasst am: 03.12.2012 19:29:02 Titel: |
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mein früherer gelernter Job war Versicherungsbetriebswirt; ich gebe insoweit Kini vollständig recht.
Bigwaltens | _________________ ...geht nicht gibt´s nicht...
...ein Leben ohne Monterey ist möglich - aber sinnlos! |
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Verfasst am: 03.12.2012 19:41:39 Titel: |
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Prima, danke euch. Dann darf er das Morgen mal seiner Versicherung melden. Bin gespannt was die sagt. | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.12.2012 19:59:51 Titel: |
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Ich hatte vor einigen Jahren den Fall, dass sich der Pferdeanhänger am Hang selbständig gemacht hat (Sicherungsseil nicht um die Kupplung gelegt) und auf den Wagen eines Bekannten gerollt ist. Selbst da hat die Haftpflichtversicherung meines Zugfahrzeugs bezahlt. | |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 03.12.2012 20:01:12 Titel: |
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Da wär aber ne Hängerversicheerung günstiger gewesen...
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
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Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Karlskron Status: Verschollen
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Verfasst am: 04.12.2012 09:02:56 Titel: |
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Zitat: | Ein von mir beauftragter und für mich arbeitender Handwerker |
Es stellt sich die auch die Frage ob die Betriebshaftpflicht da in der Pflicht ist | _________________ Das Leben ist zu Kurz ich habe nur das eine |
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 Breslauer


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: BERGISCH LAND Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. TJ 4,0 2. Mondeo Tdci 2,2 3. Hela D24 4. , Cube AMS 150 Race |
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Verfasst am: 04.12.2012 15:10:31 Titel: Re: nicht angemeldeter Anhänger - Versicherungsfrage |
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G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben: | Ich hab da mal wieder ein Problem. Ein von mir beauftragter und für mich arbeitender Handwerker hat meinen Geschäftswagen beim Rückwärtsfahren auf meinem Geschäftsgrundstück, sprich Privatparkplätze, übel touchiert. Konkret beide Türen eingedrückt und den Kotflügel hinten hat´s auch noch erwischt.
Jetzt isses halt so, der Anhänger wurde schon ewig nicht getüvt und ist auch nicht versichert. Da stellt sich nun die Frage, da der Schaden nicht unerheblich ist, zahlt die Versicherung vom oder darf der Fahrzeugführer mir direkt sein nicht vorhandenes Weihnachtsgeld überweisen? Angezeigt oder die Polizei geholt habe ich nicht, da wir uns seit Jahren kennen.
Hat da jemand der anwesenden Versicherungsspezis Ahnung von? |
Genau das zahlt die Auto HPV
Der ist egal was mit dem Hänger ist in Bezug TÜV und Versicherung
Am 01.01.2013 weiss dein Handwerker jetzt warum sich 36,- Anhängerversicherung immer lohnen  | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2012 Wohnort: Siegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Wrangler YJ |
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Verfasst am: 04.12.2012 19:24:36 Titel: |
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da bin ich mal gespannt, poste bitte mal wie es ausgegangen ist !!
Als ich dieses Jahr meinen Autotrailer anmelden wollte, wurde ich gefragt hinter welchem Auto der Trailer gezogen würde.
Nach einem verdutzten Gesicht stellte ich die Frage welche Rolle das spielen würde, weil es sein könne das ich den
Trailer mit verschiedenen Fahrzeugen ziehen würde.
Die Dame der Versicherung sagt mir dann, das es neuerdings wohl so wäre, dass nicht mehr das 100 %
des Schadens tragen würde, sondern es nun 50:50 auf Anhänger und Zugfahrzeugversicherung geteilt würde.
Wenn der Anhänger dann nicht bei der gleichen Versicherung wie das versichert wäre, die Anhängerversicherung
dann einen Aufschlag rechnen würde weil diese sich dann mit der Zugfahrzeugversicheung im Schadensfall abstimmen müsse.
 | _________________ CJ-Blender - geländetauglich |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 04.12.2012 19:33:59 Titel: |
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eddybo hat folgendes geschrieben: |
Die Dame der Versicherung sagt mir dann, das es neuerdings wohl so wäre, dass nicht mehr das 100 %
des Schadens tragen würde, sondern es nun 50:50 auf Anhänger und Zugfahrzeugversicherung geteilt würde.
Wenn der Anhänger dann nicht bei der gleichen Versicherung wie das versichert wäre, die Anhängerversicherung
dann einen Aufschlag rechnen würde weil diese sich dann mit der Zugfahrzeugversicheung im Schadensfall abstimmen müsse.
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Die Dame der Versicherung ist nur sehr geschäftstüchtig. Sie will beide Fahrzeuge versichern. Soll sie auch versuchen - aber du hast auch deine Interessen: Nämlich möglichst wenig Versicherungsbeiträge zahlen und nicht verkackeiern lassen. Im Zweifelsfall einen anderen, günstigeren Anbieter wählen. | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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Verfasst am: 04.12.2012 20:35:14 Titel: |
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Also die Versicherung sagt das sie 100% des Schadens trägt - allerdings gibt es wohl trotzdem Ärger wegen dem Hänger da ohne Tüv, nicht versichert und blablabla (nach Schaden tragen war ich schon wieder woanders), aber das ist ja nicht mein Ärger. | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 04.12.2012 21:39:29 Titel: |
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MarkusZ hat folgendes geschrieben: | eddybo hat folgendes geschrieben: |
Die Dame der Versicherung sagt mir dann, das es neuerdings wohl so wäre, dass nicht mehr das 100 %
des Schadens tragen würde, sondern es nun 50:50 auf Anhänger und Zugfahrzeugversicherung geteilt würde.
Wenn der Anhänger dann nicht bei der gleichen Versicherung wie das versichert wäre, die Anhängerversicherung
dann einen Aufschlag rechnen würde weil diese sich dann mit der Zugfahrzeugversicheung im Schadensfall abstimmen müsse.
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Die Dame der Versicherung ist nur sehr geschäftstüchtig. |
Ähhhmmmm..... nein
Zitat: | Nachdem es in der Vergangenheit vermehrt zu schweren Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern gekommen war, änderte der Gesetzgeber 2002 das Straßenverkehrsgesetz. Seitdem gilt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges haftet. Auch der Halter des Anhängers wird jetzt zur Rechenschaft gezogen. So können sich die Versicherer des Anhängers nicht mehr darauf berufen, dass sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, den Halter des Zugfahrzeuges mitzuteilen.
Bislang war der Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Jetzt haftet die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Der Geschädigte kann also wählen, ob er die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. |
| _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 04.12.2012 22:04:47 Titel: |
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Interessant - aber für mich nicht ganz verständlich ist folgender Text der einen gewerblich genutzten Hänger gesondert behandelt:
Zitat: |
Bislang war der Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Jetzt haftet die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Der Geschädigte kann also wählen, ob er die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt.
All dies gilt nur für Anhänger im Gespannbetrieb. Verursacht dagegen ein abgestellter Anhänger einen Schaden, kommt die private Haftpflicht zum Tragen (kleine Benzinklausel). Anhänger gelten mangels Motor nämlich nicht als Kraftfahrzeug.
Anders sieht es wiederum bei gewerblich genutzten Anhängern aus. In der sogenannten “großen Benzinklausel” , die sich auf gewerbliche Haftpflichtversicherungen bezieht, sind Kfz-Anhänger vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Regel wird jedoch durch besondere Vereinbarung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger geboten. Aber nur, wenn diese nicht mit dem verbunden sind und deshalb nicht mehr über dieses versichert sind. |
Quelle: http://www.pkw-anhaenger.com/versicherung.php
Die Versicherung des Anhängers bei einem anderen Versicherer als dem des Zugfahrzeugs wird offensichtlich nicht einheitlich gehandhabt:
Zitat: |
HUK Coburg
Die HUK Coburg bietet Anhänger Versicherungen für Anhänger mit privater und gewerblicher Nutzung, sowie für Wohnwagenanhänger an. Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung liegen bei 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei liegt die Höchstgrenze für jede geschädigte Person bei 12 Millionen Euro in einem Schadenfall. Bei der Anhänger Versicherung der HUK Coburg ist außer der Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung für den Anhänger abschließbar. Eine Teilkaskoversicherung kann ohne Selbstbeteiligung oder wahlweise mit einer Selbstbeteiligung von 150, 300 oder 500 Euro eingeschlossen werden. Für den Abschluss der Anhänger Versicherung ist es nicht zwingend erforderlich, dass das auch bei der HUK Coburg versichert ist. Angebote zur Anhänger Versicherung können online berechnet und abgeschlossen werden.
Victoria
Die Victoria Versicherung gehört seit einiger Zeit zur ERGO-Gruppe. Eine Anhänger Versicherung bei der Victoria Versicherung ist so gesehen nicht mehr abschließbar. Bei der ERGO-Gruppe können Anhänger nur über den örtlichen Versicherungsmakler abgeschlossen werden. Das muss ebenfalls bei der ERGO versichert sein. Bei der ERGO Versicherung ist der Einschluss einer Vollkaskoversicherung möglich.
Barmenia
Bei der Barmenia Versicherung ist eine Anhänger Versicherung nur abschließbar, wenn das beim Versicherungsunternehmen versichert ist. Die Anhänger Versicherung der Barmenia Versicherung bietet neben dem Haftpflichtschutz die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung mit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Dabei kann die Teilkasko wahlweise ohne oder mit Selbstbeteiligungen von 150 bis 300 Euro abgeschlossen werden. Eine Angebotsberechnung direkt über die Homepage des Unternehmens ist für Anhänger leider nicht möglich.
Allianz
Die Allianz Versicherung bietet Anhänger Versicherungen für Anhänger jeglicher Art an. Bei der Anhänger Versicherung der Allianz Versicherung ist zusätzlich zur Haftpflichtversicherung der Einschluss von Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Anhänger möglich. Das ziehende Fahrzeug muss nicht zwangsläufig bei der Allianz versichert sein, um eine Anhänger Versicherung abschließen zu können. Leider ist über die Homepage der Allianz keine direkte Berechnung einer Anhänger Versicherung möglich. Angebote können nur über die Geschäftsstellen eingeholt werden.
Europa
Die Europa Versicherung gehört zu den Direktversicherern. Dennoch ist eine Angebotsanforderung für eine Anhänger Versicherung direkt über die Homepage des Unternehmens nicht möglich. Um ein Angebot zu berechnen bleibt allenfalls der Weg über ein Vergleichsportal oder der telefonische Kontakt mit der Europa Versicherung. Die Anhänger Versicherung der Europa Versicherung ist für Anhänger mit privater Nutzung, sowie für Wohnwagenanhänger möglich. Eine Teilkaskoversicherung kann ohne oder mit Selbstbeteiligung in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden.
KRAVAG
Bei der KRAVAG Versicherung können sowohl Anhänger mit privater, als auch mit gewerblicher Nutzung versichert werden. Sowohl ein Teilkasko- als auch ein Vollkaskoschutz kann mit in die Versicherung eingeschlossen werden. Eine Anhänger Versicherung bei der KRAVAG gibt es für jegliche Art der Anhänger. Auch für die KRAVAG ist eine Angebotsberechnung nur über einen Tarifrechner eines Vergleichsportals für Anhänger möglich.
DEVK
Bei der DEVK können Wohnwagenanhänger und Anhänger zur privaten Nutzung versichert werden. Die Anhänger Versicherung der DEVK bietet wahlweise Teilkasko- oder Vollkaskoschutz. Bei der Vollkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung bis zu 1000 Euro möglich. Das muss nicht zwangsweise auch bei der DEVK versichert sein. Eine Angebotsberechnung ist über die Homepage der Versicherung möglich.
WWK
Bei der WWK Anhänger Versicherung können PKW Anhänger Haftpflicht und Teilkasko versichert werden. Online ist eine Angebotsberechnung nur über ein Vergleichsportal möglich. Darüber hinaus können interessierte Kunden sich ein Angebot zur Anhänger Versicherung der WWK bei einer der Außenstellen der WWK erstellen lassen.
VHV
Die VHV bietet Anhänger Versicherungen für Anhänger aller Kategorien an. Abschließbar ist neben der Haftpflicht- auch wahlweise eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. In der Vergangenheit war es auch möglich eine Anhänger Versicherung bei der VHV abzuschließen, wenn das bei einer anderen Gesellschaft versichert ist. Seit 2012 ist dies für Neuabschlüsse jedoch nicht mehr zulässig. Bei alle neu abgeschlossenen Anhänger Versicherungen der VHV muss das ziehende Fahrzeug zwingend auch dort versichert sein. Für Altverträge werden ab 2012 teils erhebliche Beitragszuschläge erhoben, wenn das woanders versichert ist.
BBV
Bei der BBV können PKW und Wohnwagen-Anhänger versichert werden. Die Anhänger Versicherung der BBV kann nicht abgeschlossen werden, wenn das bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert ist. Die BGV bietet den vollen Versicherungsumfang, also Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko an.
HDI
Beim HDI können PKW Anhänger mit privater Nutzung und Wohnwagen-Anhänger versichert werden. Bei einer gewerblichen Nutzung des Anhängers muss mit der jeweiligen Geschäftsstelle abgesprochen werden, ob im Einzelfall eine Anhänger Versicherung beim HDI möglich ist. Um einen Anhänger beim HDI zu versichern, muss das nicht unbedingt auch beim HDI versichert sein.
WGV
Beim WGV können PKW Anhänger mit privater Nutzung und Wohnwagen-Anhänger versichert werden. Eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung ist möglich. Bei der Anhänger Versicherung des WGV muss das nicht zwangläufig auch beim WGV versichert sein. Über den WGV-Himmelblau Tarif kann die Anhänger Versicherung direkt online abgeschlossen werden.
AXA
Bei der AXA können PKW und Wohnwagen-Anhänger versichert werden. Der Abschluss einer Anhänger Versicherung bei der AXA ist auf der Homepage direkt online möglich. Das muss nicht zwingend auch bei der AXA versichert sein. Neben dem Haftpflichtschutz bietet die AXA auch Teil- oder Vollkaskoschutz für Anhänger an. Jedoch sind die Kaskoversicherungen nur mit einer Selbstbeteiligung von mindesten 150 Euro möglich. |
Quelle: http://www.anhaenger-versicherung.de/anbieter/#weiterlesen | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 05.12.2012 09:04:18 Titel: |
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MarkusZ hat folgendes geschrieben: | Interessant - aber für mich nicht ganz verständlich ist folgender Text der einen gewerblich genutzten Hänger gesondert behandelt:
Zitat: |
Anders sieht es wiederum bei gewerblich genutzten Anhängern aus. In der sogenannten “großen Benzinklausel” , die sich auf gewerbliche Haftpflichtversicherungen bezieht, sind Kfz-Anhänger vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Regel wird jedoch durch besondere Vereinbarung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger geboten. Aber nur, wenn diese nicht mit dem verbunden sind und deshalb nicht mehr über dieses versichert sind. |
Quelle: http://www.pkw-anhaenger.com/versicherung.php
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Mit gewerblicher Haftpflichtversicherung ist nicht eine Kfz-Haftpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge gemeint.
Die gewerbliche Haftpflichrversicherung schliesst Kfz Anhänger(zugelassene) aus, da die ja über das versichert sind. Nur für die hervorgehobenen wird Versicherungsschutz gewährt da man für die ja sonst Selbst zahlen müsste. | |
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