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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4604 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 89-92er Samurai |
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Verfasst am: 17.12.2012 13:59:58 Titel: spikes |
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ist jemand in naher vergangenheit in D mal mit Spikes erwischt worden?
find dazu keine regelung für strafen | _________________ Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: in einem kleinen unbesiegbaren Dorf in den Niederlanden Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SSangyong Korando 2,9TD, 2.Honda Hybrid, 3.Gazelle Fiets |
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Verfasst am: 17.12.2012 14:12:52 Titel: |
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informiere uns wenn sie dich gepackt haben  | _________________ NEU,jetzt ohne Signatur! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4604 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 89-92er Samurai |
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Verfasst am: 17.12.2012 14:14:28 Titel: |
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wie kommst du da drauf?! NIEMAND hat vor mit spikes zu hantieren!
is man immer gleich schuldig wenn man eine dumme frage stellt? :( | _________________ Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: fast München Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Starex 4WD 2. 1971 Oldsmobile Cutlass 3. VS1400 Intruder |
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Verfasst am: 17.12.2012 14:55:20 Titel: |
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Hab das hier auf die Schnelle gefunden:
Rechtstipp: Spikesreifen in Deutschland
Die Benutzung jeglicher Arten von Spikes ist in Deutschland gemäß § 36 Abs.1 StVZO und § 23 StVO verboten. Dies gilt nicht nur für in Deutschland zugelassene Kfz sondern gleichfalls für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.
..........
Ausnahme ist das sogenannte „Deutsche Eck“. Auf der Strecke von Salzburg über Bad Reichenhall nach Lofer sowie den Zufahrten zu nur über deutsche Straßen erreichbaren österreichischen Tälern ist das Fahren mit Spikesreifen erlaubt.
Besucher aus Ländern, in denen Spikes zugelassen sind, stehen regelmäßig vor einem Problem, wenn Sie in den Wintermonaten nach bzw. durch Deutschland fahren und Spikes benutzen möchten........In Deutschland kann solchen Autofahrern zum einen die Einreise verweigert werden, zum anderen droht ein Bußgeld von 50,00 € sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Darüber hinaus kann die Weiterfahrt in Deutschland untersagt werden......
ADAC e.V., Juristische Zentrale
(Quelle: http://kanzlei-engel.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-spikesreifen-in-deutschland.html) | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4604 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 89-92er Samurai |
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Verfasst am: 17.12.2012 14:58:50 Titel: |
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besten dank für die hilfreiche antwort | _________________ Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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Verfasst am: 17.12.2012 17:29:41 Titel: |
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Wäre das nicht im schlimmten Fall das klassische Erlöschen der Betriebserlaubnis mit all seinen Folgen? Die oben erwähnten 50 Euro sind ja bei ausländischen Fahrzeugen. | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 17.12.2012 18:00:11 Titel: |
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die erloescht nichtmal zwingend wenn man andere als eingetragene Reifen faehrt. Ich habe diesen Wisch ausgedruckt gehabt und darin waren Rechtsurteile enthalten... Nur fuer den Fall der Faelle fuer die Jungs in Gruen...
Durch die Montage von Spikes aendert man nichts am Fahrzeug. Demzufolge kann die imho nicht erloeschen. Gegenteiliger Beweis kann jedoch gerne erbracht werden. | _________________
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Verfasst am: 17.12.2012 18:39:41 Titel: |
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StVZO §19 Abs. 2.
Wobei ich glaube dass es sebbo um persönliche Erfahrungen geht, und nicht was das Gesetz sagt. Siehe Frontstoßstange. | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 17.12.2012 18:46:42 Titel: |
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und wo steht da in dem Gesetzestext nun dass durch die Spikes die erlischt? Weil man muss sich das mal reinziehen: in D soll die erloeschen durch Spikes waehrend anderswo exakt dasselbe Fahrzeug mit Spikes rumfaehrt? Die Spikesache ist ne rein nationale Sache und hat (imho bis das Gegenteil bewiesen wird) rein garnix mit der des KFZ zu tun. | _________________
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4604 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 89-92er Samurai |
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Verfasst am: 17.12.2012 18:50:03 Titel: |
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versteh ich auch grad nicht. aber mit sicherheit kann einem das ein angepisster polizist so auslegen das der karren fürs erste stehen bleibt | _________________ Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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Verfasst am: 17.12.2012 19:00:29 Titel: |
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Bremsweg/Fahrverhalten verändert sich, erhöhte Verletzungsgefahr für Fußgänger... gerade bei Reifen gibts doch da massig Gründe. Genauso wie nachgeschnittene Reifen (die nicht dafür gedacht sind) auf der Straße nichts mehr verloren haben oder welche mit zu wenig Profil. Kann gut sein dass das in anderen Ländern erlaubt ist... aber schert das einen deutschen Polizist? | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 17.12.2012 19:06:09 Titel: |
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die des KFZ erlischt deswegen aber nicht so einfach. Darum gehts mir. Reifen nehmen (zumindest nahmen als ich mich darum gekuemmert habe) schlicht und einfach eine Sonderstellung ein. Erst ein Sachverstaendiger muss (musste) feststellen, dass die Reifen tatsaechlich nicht eintragungsfaehig sind um die tatsaechlich erloeschen zu lassen. Sind die Reifen eintragungsfaehig ( zb 235/85R16 zu 7.50R16 ) durfte weiter gefahren werden... Der Polizist kann Dir also die Weiterfahrt mit Spikes untersagen, aber nicht so einfach das KFZ still legen. Und das ist nunmal nen sehr grosser Unterschied.
Nur damit wir uns verstehen: Spikereifen
Spikes in gross
die Wahrscheinlichkeit sich mit einer Gabel zu verletzten ist expotential hoeher...
Ich hoffe ich vergesses nicht aber ich schau mal morgen nen Bild meiner Schneeketten zu machen. Da koennen wir dann anfangen ueber Fussgaengerschutz zu reden ;) | _________________

Zuletzt bearbeitet von am 17.12.2012 19:13, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Status: Offline
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| Fahrzeuge 1. 89-92er Samurai |
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Verfasst am: 17.12.2012 19:11:14 Titel: |
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kommt aber fürs erste aufs selbe raus. die karre steht. ob die weiterfahrt nu untersagt ist und ich schaun muss wie ich andere reifen dahin bring wo das ding grad steht oder ob der still gelegt wurde und ich dann mit neuen reifen wieder ne zulassung anstreb...
für mich ist das ganze nu erstmal geklärt.
erlaubt: nein!
strafe: mindestens 50€ und n punkt
ansonsten falls man erwischt wird gibts dann mittlerein oder großen ärger je nachdem wie man sich der rennleitung gegenüber verhält. (wies eben immer ist wenn man angehalten wird :-) einfach so tun als ob man den fehler einsieht und dann ists meist auch wieder gut) | _________________ Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 17.12.2012 19:15:09 Titel: |
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bei ner Stilllegung musst das Fahrzeug komplett neu abnehmen lassen und wahrscheinlich auch neu zulassen muessen, bei ner untersagten Weiterfahrt "nur" die Reifen wechseln... Stehen tuste so oder so, aber wneigstens im zweiten Falle kommst emit anderen Reifen alleine weiter, im ersten eben nicht mehr ;)
Obwohl ich hier darf hab ich keine Spikes drauf, einmal weil Spikes hier auch nur von - bis im Winter zugelassen sind un ich die Cooper Discoverer M+S als Ganzjahresreifen fahre, als auch weil ich eben Schneeketten habe mit denen ich weiterkomme wo auch Spikes nicht mehr helfen. Und bis dahin fahr ich halt gewohnt langsam... | _________________
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Verfasst am: 17.12.2012 19:18:47 Titel: |
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Weiterfahren untersagen und Überprüfung durch Sachverständigen? Ok der einzige Unterschied zur vorübergehenden Stilllegung ist dass keine komplette Hauptuntersuchung fällig wird, oder? Der Aufwand ist aber doch so ziemlich der gleiche.
edit: ok, wurde schon geklärt. Hab nur zu lang gebraucht, sorry.
Nochmal schnell gegoogelt, anscheinend gelten die 50 Euro + 1 Punkt auch für deutsche Autos.
Zitat: | Bußgeldkennzahl: 336500
Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet
waren.
Verletzte Vorschrift: §§ § 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Bußgeld: 50 Euro
Punkte: 1 |
http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&tb=1&ri=2074&rn=2353&type=bgk&buk... [Link automatisch gekürzt] | |
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