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Sieg für Ebay-Käufer vor Gericht


 
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Hans K
Kommt auch nicht schlecht
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2011
Wohnort: Sasbach am Kaiserstuhl
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 4564 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 30.01.2013 11:21:43    Titel: Sieg für Ebay-Käufer vor Gericht
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Wer bei Ebay ein Produkt verkauft, muss auch das liefern, was im Angebot beschrieben ist. Die Floskel "ohne Gewähr" schützt nicht vor Klagen des Käufers, wie der Bundesgerichtshof nun entschieden hat.
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Auch private Ebay-Verkäufer gebrauchter Artikel können sich nicht mit dem Zusatz „keine Gewährleistung“ aus der Affäre ziehen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gelten die in der Anzeige beschriebenen Produkteigenschaften als vereinbart. Im Ausgangsfall ging es um den Verkauf eines Kajütboots.

Der Verkäufer beschrieb das Motorboot in seiner Anzeige als „schönes Wanderboot“, mit dem man „längere Entdeckungstouren“ machen könne. Gleichzeitig vermerkte er: „Da es sich um ein gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung.“ Es stellte sich dann heraus, dass das Holzboot von Pilz befallen und nicht mehr seetauglich war. Ein vom Käufer in Auftrag gegebenes Gutachten veranschlagte die Reparaturkosten auf 15 000 Euro.

Verkäufer muss prüfen dürfen

Der Verkäufer berief sich nun auf seinen Gewährleistungsausschluss. Damit blieb er jedoch ohne Erfolg. Der BGH sah in der Beschreibung die Zusicherung, dass das Boot seetauglich sei. Der Voreigentümer haftet nun für die Beseitigung des Pilzbefalls. Allerdings haben die Käufer sofort die Rückabwicklung des Kaufvertrags gefordert, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, das Boot selbst vor Ort zu besichtigen. Vor Ort bedeutet in der Regel, dass die Besichtigung am Wohnort des Verkäufers stattfinden muss, hier also Berlin. Das muss nachgeholt werden. Der Fall wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Ist die Beseitigung des Pilzbefalls unmöglich oder unverhältnismäßig teuer, kann der Verkäufer die Mängelbeseitigung ablehnen. Dann muss er allerdings das Boot zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 96/12)




http://www.fr-online.de/wirtschaft/auktionshaus-ebay-sieg-fuer-ebay-kaeufer-vor-gericht,1472780,21588792.html?icid=maing-grid7|g... [Link automatisch gekürzt]

_________________
https://www.4x4kiefer.de
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