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Mein Niva als Zugpferd für einen Polo 6N
ADAC auf Russisch :D


 
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Recycler
"Treuer Wüstenleser"
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...und hat diesen Thread vor 4507 Tagen gestartet!


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1. 1988 VW T3 Doka
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 12:29:39    Titel: Mein Niva als Zugpferd für einen Polo 6N
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Hallo ,

Gestern hatte ich meine Feuertaufe in Sachen Autoanhänger + PKW :



Anhänger 250 Kg , Polo 910 kg , also durfte ich das mit der Kategorie B noch fahren .
Mit dem leeren Hänger wars schon echt schaukelig aber geladen gings dafür umso besser .
Einzig an Steigungen wars dann doch etwas zäh und ich musste stellenweise im 2. hoch .

Der Verbrauch lag bei der Tour bei 12.3 l/100 Km und das geht doch in Ordnung .

Gruss Mirco

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Der quattro ist kein Geländefahrzeug , dazu ist die Bodenfreiheit zu gering .
(Zitat Audi quattro-Betriebsanleitung)

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Henning
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 13:47:52    Titel:
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Also die 250KG als Leergewicht für den Anhänger kann ich nicht ganz glauben Smile

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Roger W.
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 13:55:09    Titel:
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Das kann ich auch nicht glauben . der wiegt locker 350 bis 400 kg .

Und bei deinem Führerschein . Zählt das zulässigegesamtgewicht vom Auto und Anhänger .
Und da der Anhänger bestimmt 2 bis 2,5 t zulässigesgesamtgewicht hatt .Darfst du den nicht fahren Grins
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 13:59:07    Titel:
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Korrekt, unabhängig der Ladung ist das fahren ohne Fahrerlaubnis. Ablasten, drauf achten, dass das zGG des Anhängers größer gleich dem Leergewicht vom zugfahrzeug ist oder BE nachholen.

Gruß Winke Winke

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Navigator, Bedenkenträger, Protokolleur und Innovationsbeauftragter beim Матт Еагле Раллы Комбинат
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Henning
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 14:04:54    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Korrekt, unabhängig der Ladung ist das fahren ohne Fahrerlaubnis. Ablasten, drauf achten, dass das zGG des Anhängers größer gleich dem Leergewicht vom zugfahrzeug ist oder BE nachholen.

Gruß Winke Winke




Dem ist seit Anfang des Jahres nicht mehr so Smile

BE muss auch nicht immer sein, oft reicht auch Führerschein B 96, der deutlich günstiger ist.

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Gruß ........................
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Roger W.
ex ugly33
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 14:06:44    Titel:
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Normal war letztes jahr noch . Zulässiges gesamt gewicht muss von beiden nicht höher sein als 3500 kg .

Was ist den jetzt anders ??

mfg Roger
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Der-Dahl
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 14:15:19    Titel:
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nur so nebenbei... "schön und gut" wie die deutsche gesetzeslage ist... aber ihr wisst das der gute aus der Schweiz kommt?

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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 14:22:32    Titel:
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Henning hat folgendes geschrieben:
Dem ist seit Anfang des Jahres nicht mehr so Smile


Stimmt, sagt auch der ADAC. Klasse B beinhalte ab 19. Januar 2013:

Zitat:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


Gruß Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 24.03.2013 18:23:22    Titel:
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Hallo Jungs ,

Das scheint in der Schweiz definitiv anders zu sein . Diesen Text hab ich
auf brians-fahrschule.ch gefunden :

Wer ab dem 1. April 2003 einen Lernfahrausweis erhalten und die Prüfung der Kategorie B absolvierte, darf nur mit einer Prüfung einen Anhänger von mehr als 750 kg mit führen.

Die Kategorie B (Motorwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) berechtigt, einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitzuführen.

Zudem gilt: Fahrzeugkombinationen aus einem zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtzugsgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Zum Beispiel:

Ihr Auto hat ein Leergewicht gemäss Fahrzeugausweis von 1350 kg. Somit darf der Anhänger nicht mehr als 1350 kg schwer sein.

Wenn ein Auto ein Leergewicht von 2350 kg hat, darf der Anhänger nicht mehr als 1150 kg schwer sein, da andernfalls das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3500 kg übersteigt.


Ist dies der Fall, benötigen Sie den Führerausweis der Kategorie BE.


Da der Lada ein Leergewicht von 1200 kg hat , lag das im gesetzlichen Rahmen . Beim syncro
darf ich die 1600 kg auch nutzen , da ich nicht über die 3.5to komme Ja Bei Patrol und Co
isses wieder anders.

Gruss Mirco

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