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rechtliche frage zum anhängerbetrieb


 
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bili
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...und hat diesen Thread vor 4503 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. suzuki samurai
2. defender 90
BeitragVerfasst am: 12.04.2013 17:55:47    Titel: rechtliche frage zum anhängerbetrieb
 Antworten mit Zitat  

hallo forum ;-)

hab mal folgende frage zum anhängerbetrieb:

pkw mit pkw-zulassung darf mit anhänger an sonn- und feiertagen fahren.
stimmt es, das das aber nur bis maximal 3,5 tonnen maximalgewicht gilt und darüber ein sonn- und feiertagsfahrverbot gilt ?

somit wäre ich mit meinem defender 90 (knapp 2 tonnen) und pkw-transportanhänger (ca 0,6 tonnen) und trialsuzuki (0,9 tonnen) und gepäck (ca 0,4 tonnen) drüber (pimaldaumen 3,9 tonnen) und dürfte an sonn-und feiertagen nicht fahren.
richtig ?

_________________
der defenderblog: http://bigbili.blogspot.com/
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ChristianNO
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1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37"
3. Unimog U1750L
4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger
5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 12.04.2013 18:15:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich denke da vermixt du was.....

PKW-Zulassung darf mit Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht < 7,5t fahren,

wobei mit Auto max 3,5t und Anhänger max 3,5t in Summer maximal 7t möglich sind......

Wenn ich mich recht entsinne dann galt das mit dem Gesamtgewicht max 3,5t für die Jungs mit LKW-Zulassung.

Die dürfen ja sonntags eigentlich gar nicht mir Anhänger fahren, abgesehen von dieser nicht so 100% in jedem
Bundesland umgesetzten Sportgeräte/Freizeit-Regelung.

Unsere Foren-STVO-Spezialisten werden das sicherlich mit passenden Paragraphen und Verordnungen untermauern können.

_________________
The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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Makrele
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1. 84er Toyota Hilux 4WD
2. 93er Toyota Hilux 2WD (ETS)
3. Fahrrad
4. ...und die beszere Hälfte fährt Subaru Legacy
BeitragVerfasst am: 12.04.2013 19:12:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianNO hat folgendes geschrieben:
Ich denke da vermixt du was.....

PKW-Zulassung darf mit Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht < 7,5t fahren,

wobei mit Auto max 3,5t und Anhänger max 3,5t in Summer maximal 7t möglich sind......

Wenn ich mich recht entsinne dann galt das mit dem Gesamtgewicht max 3,5t für die Jungs mit LKW-Zulassung.

Die dürfen ja sonntags eigentlich gar nicht mir Anhänger fahren, abgesehen von dieser nicht so 100% in jedem
Bundesland umgesetzten Sportgeräte/Freizeit-Regelung.

Unsere Foren-STVO-Spezialisten werden das sicherlich mit passenden Paragraphen und Verordnungen untermauern können.

Da hat er Recht der Christian!

Es wird im Allgemeinen unterschieden nach "nur Zugfahrzeug" oder eben "Kombination aus zugfahrzeug & Hänger".
Der alte FS bis 7,5t gilt z.B. in Verbindung mit Hänger (Kombination) bis 12t.
Und ja,mit LKW-Zulaszung & Hänger gilt das Fahrverbot,sonst nicht!

Gruß Christian

_________________
Luxige Grüße!

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 12.04.2013 22:34:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 7,5t oder LKW mit Anhänger, egal welche Gewichtsklasse

solange das Auto ein PKW ist, spielt das Gewicht keine Rolle, und wenn die Kiste 4 t wiegt und der Hänger auch spielt das keine Rolle, solange es nicht gegen andere Gesetze oder FS Vorschriften widerspricht (dies Beispiel wäre mit altem 3er erlaubt, mit B oder BE nicht)


das ist somit falsch
Zitat:
wobei mit Auto max 3,5t und Anhänger max 3,5t in Summer maximal 7t möglich sind......


das ist FS bedingt, hat mit Sonntag nix zu tun

das ist auch falsch
Zitat:
Der alte FS bis 7,5t gilt z.B. in Verbindung mit Hänger (Kombination) bis 12t.


wenn Du mit alten FS den grauen Lappen meinst, dieser gilt für KFZ bis 7,5 t, egal ob PKW, LKW oder sonstwas

auch MIT EINACHSIGEM ANHÄNGER aber ohne Gewichtsbeschränkung beim Anhänger, die Gewichtsbeschränkung ergibt sich aus der Kombination bzw dem zugfahrzeug, sonst nichts, technisch möglich sind so 18,75t NICHT 12t

12t ist die Beschränkung beim neuen C1E, also leichte LKW zwischen 3,5 und 7,5t mit Anhänger


der oben angesprochene Landy kann also ohne Probleme fahren, solange er PKW im Schein stehen hat
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wammy
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1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 00:04:06    Titel:
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wenn du mit einem pkw über 3,5 t ziehen willst sind druckluftbremsen erforderlich.

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 00:27:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nein, ist leider auch falsch

es ist eine sogenannte durchgehende Bremsanlage Pflicht, die kann aber genauso gut elektrisch oder hydraulisch sein


aber ich hab ja gesagt, rechtliche und Führerschein rechtliche Regelungen mal ausgenommen

es ging ums Sonntagsfahrverbot, sonst nix
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wammy
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1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 00:33:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ok hast recht aber elektrische hab ich noch nie gesehen.

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und alles zum Minicruiser
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 00:51:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ich schon, zb der hier

3,5t zugmaschine mit 2 Achs Sattel



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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 08:37:21    Titel: Re: rechtliche frage zum anhängerbetrieb
 Antworten mit Zitat  

bili hat folgendes geschrieben:
hallo forum ;-)

hab mal folgende frage zum anhängerbetrieb:

pkw mit pkw-zulassung darf mit anhänger an sonn- und feiertagen fahren.
stimmt es, das das aber nur bis maximal 3,5 tonnen maximalgewicht gilt und darüber ein sonn- und feiertagsfahrverbot gilt ?

somit wäre ich mit meinem defender 90 (knapp 2 tonnen) und pkw-transportanhänger (ca 0,6 tonnen) und trialsuzuki (0,9 tonnen) und gepäck (ca 0,4 tonnen) drüber (pimaldaumen 3,9 tonnen) und dürfte an sonn-und feiertagen nicht fahren.
richtig ?


um es vielleicht nochmal auf den Punkt zu bringen. Die Antwort auf deine Frage ist: Du darfst fahren! Smile
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bili
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...und hat diesen Thread vor 4503 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. suzuki samurai
2. defender 90
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 09:37:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

dank euch für eure zahlreichen antworten.
dann bin ich jetzt erst mal beruhigt.

viele grüsse
dirk

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