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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: bergisch gladbach Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4503 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. suzuki samurai 2. defender 90 |
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Verfasst am: 12.04.2013 17:55:47 Titel: rechtliche frage zum anhängerbetrieb |
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hallo forum ;-)
hab mal folgende frage zum anhängerbetrieb:
pkw mit pkw-zulassung darf mit anhänger an sonn- und feiertagen fahren.
stimmt es, das das aber nur bis maximal 3,5 tonnen maximalgewicht gilt und darüber ein sonn- und feiertagsfahrverbot gilt ?
somit wäre ich mit meinem defender 90 (knapp 2 tonnen) und pkw-transportanhänger (ca 0,6 tonnen) und trialsuzuki (0,9 tonnen) und gepäck (ca 0,4 tonnen) drüber (pimaldaumen 3,9 tonnen) und dürfte an sonn-und feiertagen nicht fahren.
richtig ? | _________________ der defenderblog: http://bigbili.blogspot.com/ |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 12.04.2013 18:15:47 Titel: |
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Ich denke da vermixt du was.....
PKW-Zulassung darf mit Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht < 7,5t fahren,
wobei mit Auto max 3,5t und Anhänger max 3,5t in Summer maximal 7t möglich sind......
Wenn ich mich recht entsinne dann galt das mit dem Gesamtgewicht max 3,5t für die Jungs mit LKW-Zulassung.
Die dürfen ja sonntags eigentlich gar nicht mir Anhänger fahren, abgesehen von dieser nicht so 100% in jedem
Bundesland umgesetzten Sportgeräte/Freizeit-Regelung.
Unsere Foren-STVO-Spezialisten werden das sicherlich mit passenden Paragraphen und Verordnungen untermauern können. | _________________ The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Ostfalen
| Fahrzeuge 1. 84er Toyota Hilux 4WD 2. 93er Toyota Hilux 2WD (ETS) 3. Fahrrad 4. ...und die beszere Hälfte fährt Subaru Legacy |
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Verfasst am: 12.04.2013 19:12:34 Titel: |
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ChristianNO hat folgendes geschrieben: | Ich denke da vermixt du was.....
PKW-Zulassung darf mit Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht < 7,5t fahren,
wobei mit Auto max 3,5t und Anhänger max 3,5t in Summer maximal 7t möglich sind......
Wenn ich mich recht entsinne dann galt das mit dem Gesamtgewicht max 3,5t für die Jungs mit LKW-Zulassung.
Die dürfen ja sonntags eigentlich gar nicht mir Anhänger fahren, abgesehen von dieser nicht so 100% in jedem
Bundesland umgesetzten Sportgeräte/Freizeit-Regelung.
Unsere Foren-STVO-Spezialisten werden das sicherlich mit passenden Paragraphen und Verordnungen untermauern können. |
Da hat er Recht der Christian!
Es wird im Allgemeinen unterschieden nach "nur Zugfahrzeug" oder eben "Kombination aus & Hänger".
Der alte FS bis 7,5t gilt z.B. in Verbindung mit Hänger (Kombination) bis 12t.
Und ja,mit LKW-Zulaszung & Hänger gilt das Fahrverbot,sonst nicht!
Gruß Christian | _________________ Luxige Grüße!
http://forum.buschtaxi.org/download/file.php?id=29666&mode=view http://up.picr.de/14011555lz.jpg |
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Verfasst am: 12.04.2013 22:34:27 Titel: |
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Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 7,5t oder LKW mit Anhänger, egal welche Gewichtsklasse
solange das Auto ein PKW ist, spielt das Gewicht keine Rolle, und wenn die Kiste 4 t wiegt und der Hänger auch spielt das keine Rolle, solange es nicht gegen andere Gesetze oder FS Vorschriften widerspricht (dies Beispiel wäre mit altem 3er erlaubt, mit B oder BE nicht)
das ist somit falsch
Zitat: | wobei mit Auto max 3,5t und Anhänger max 3,5t in Summer maximal 7t möglich sind...... |
das ist FS bedingt, hat mit Sonntag nix zu tun
das ist auch falsch
Zitat: | Der alte FS bis 7,5t gilt z.B. in Verbindung mit Hänger (Kombination) bis 12t. |
wenn Du mit alten FS den grauen Lappen meinst, dieser gilt für KFZ bis 7,5 t, egal ob PKW, LKW oder sonstwas
auch MIT EINACHSIGEM ANHÄNGER aber ohne Gewichtsbeschränkung beim Anhänger, die Gewichtsbeschränkung ergibt sich aus der Kombination bzw dem , sonst nichts, technisch möglich sind so 18,75t NICHT 12t
12t ist die Beschränkung beim neuen C1E, also leichte LKW zwischen 3,5 und 7,5t mit Anhänger
der oben angesprochene Landy kann also ohne Probleme fahren, solange er PKW im Schein stehen hat | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Westerwald Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Delta Minicruiser 2. Daihatsu F20 |
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Verfasst am: 13.04.2013 00:04:06 Titel: |
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wenn du mit einem pkw über 3,5 t ziehen willst sind druckluftbremsen erforderlich. | _________________ suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser |
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Verfasst am: 13.04.2013 00:27:02 Titel: |
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Nein, ist leider auch falsch
es ist eine sogenannte durchgehende Bremsanlage Pflicht, die kann aber genauso gut elektrisch oder hydraulisch sein
aber ich hab ja gesagt, rechtliche und Führerschein rechtliche Regelungen mal ausgenommen
es ging ums , sonst nix | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Westerwald Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Delta Minicruiser 2. Daihatsu F20 |
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Verfasst am: 13.04.2013 00:33:07 Titel: |
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ok hast recht aber elektrische hab ich noch nie gesehen. | _________________ suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser |
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Verfasst am: 13.04.2013 00:51:16 Titel: |
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ich schon, zb der hier
3,5t mit 2 Achs Sattel
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 Quetscheschäff


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 13.04.2013 08:37:21 Titel: Re: rechtliche frage zum anhängerbetrieb |
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bili hat folgendes geschrieben: | hallo forum ;-)
hab mal folgende frage zum anhängerbetrieb:
pkw mit pkw-zulassung darf mit anhänger an sonn- und feiertagen fahren.
stimmt es, das das aber nur bis maximal 3,5 tonnen maximalgewicht gilt und darüber ein sonn- und feiertagsfahrverbot gilt ?
somit wäre ich mit meinem defender 90 (knapp 2 tonnen) und pkw-transportanhänger (ca 0,6 tonnen) und trialsuzuki (0,9 tonnen) und gepäck (ca 0,4 tonnen) drüber (pimaldaumen 3,9 tonnen) und dürfte an sonn-und feiertagen nicht fahren.
richtig ? |
um es vielleicht nochmal auf den Punkt zu bringen. Die Antwort auf deine Frage ist: Du darfst fahren!  | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: bergisch gladbach Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4503 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. suzuki samurai 2. defender 90 |
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Verfasst am: 13.04.2013 09:37:40 Titel: |
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dank euch für eure zahlreichen antworten.
dann bin ich jetzt erst mal beruhigt.
viele grüsse
dirk | _________________ der defenderblog: http://bigbili.blogspot.com/ |
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