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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: in Sichtweite zu "Mammut" Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Terrano II 2. VW Polo 86C 3. Kaltblut Angelina |
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Verfasst am: 27.04.2013 14:51:41 Titel: Autos aus GB holen- was ist zu beachten? |
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Moin!
Ich würde mir gerne einen Landy aus GB holen.
Was ist bei einer Überführung auf eigener Achse zu beachten in Bezug auif Steuern/ Versicherung?
An der Grenze GB/ Frankreich und Frankreich/ Deutschland dürfte es ja dank EU kene Probleme (Zoll) geben. | _________________ Ein Auto ist immer nur so gut, wie sein Allradantrieb |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2013 Wohnort: Mitteldeutschland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Isuzu D-Max 2. BMW K100 3. Steyr 188 4. MZ ETZ 250 A 5. KR50 |
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Verfasst am: 27.04.2013 15:54:41 Titel: |
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kaufste beim Händler oder privat? Von der Steuer her egal, beim Händler ist Umsatz- oder Mehrwertsteuer mit drin, beim Privaten ist es wurscht, da er die damals schon mal bezahlt hatte. Also hast du da hinsichtlich Steuern innerhalb der EU nix zu befürchten.
Versicherungstechnisch und Zulassungstechnisch bin ich nicht so auf dem laufenden, was aber zu prüfen wäre: ADAC Grenzversicherung oder original britische Kennzeichen hier kurzzeitversichern lassen oder aber hier ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und innerhalb von 5 Tagen herbringen. Klingt zwar komisch, aber die deutschen, wie alle EU Kennzeichenbestimmungen, sind in den anderen EU Mitgliedsstaaten anzuerkennen. Stichwort freier Warenwirtschaftsverkehr. Wobei man nie weiß, ob alle die dir unterwegs begegnen diese Regeln auch kennen (wollen). | _________________ __Hallunken Racing__ |
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 liebt Käse über alles


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Emmerich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Alles mit Räder und Motor !! |
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Verfasst am: 27.04.2013 23:29:21 Titel: |
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Ich wuerde etwas warten. In das Westliche benachbahrte flachland steht die Oldi zulassungsregelierung auf umfallen. Da worden die Landies zum schnaepchen da die sonst 2000 E. + an wegensteuer zahlen mussen... Gleich mal ein LHD auswaehlen.  | _________________ Gesendet vom mein Computer mit Tastatur. |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Wo die Stürme neue Offroadgebiete schaffen ;) Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero V20 2.8 TD Intercooler lang |
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Verfasst am: 28.04.2013 01:13:26 Titel: |
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Das Einfachste ist es, wenn der Wagen noch angemeldet und noch versichert ist und der Verkäufer Dir die Schilder zur Überführung überläßt.
Das war's dann auch schon. Dachte ich. Doch da gibt es noch die deutschen Bestimmungen.
Thema "Deutsche als Fahrer im britisch zugelassenen Fahrzeug".
Das Fahrzeug ist dann in Deutschland nicht versichert.
Also ab Calais braucht man dann die "Grenzversicherung".
Damit darfst Du dann 30 Tage lang (auch) in Deutschland fahren. Oder waren es 29?
Irgendwann müssen die Kennzeichen ja wieder zurück auf die Insel.
Problem ist es an die Versicherung zu kommen.
Angeboten wird die Versicherung vom ADAC.
Das Problem ist aber ............... der ADAC.
Ich hatte davon schon (ungläubig) gelesen. Bin dann an die hiesige Geschäftsstelle herangetreten.
Und damit begann das Drama nach bekanntem Drehbuch.
Die Grenzversicherung könnte ich gerne abschließen.
Aber sie gälte nur in Deutschland. Also ab Grenze F/D, B/D, NL/D; ...
Auch die Rückfrage in München brachte keinen Fortschritt.
Erst nachdem ich bei der Versicherung direkt anrief, klärte sich das Ganze.
Das Fahrzeug ist ab Grenze GB versichert.
Tip: Wenn der ADAC (Versicherungsvermittler) sich nicht auskennt,
bei der Versicherung in Luxemburg anrufen (ARISA).
Die machen dann schnell eine kurze Nachschulung. ;)
Dann klappt es auch mit dem ADAC.
Deutsche Kurzzeitkennzeichen erkennen die Briten nicht an.
Auch wenn die britische Polizei recht tolerant und fair ist. Zumindest Autofahrern gegenüber.
(So sind dort sämtliche Radarfallen äußerst auffällig gekennzeichnet und werden mehrfach angekündigt.
Mülltonnenblitzer sind auf der Insel völlig undenkbar.) Aber weiter.
Verlassen kann man sich darauf nicht. Also besser nicht.
Für die Strecke durch Frankreich kein Problem.
Niederlande soll auch gehen.
Belgien soll aber äußerst unfreundlich auf deutsche Kurzkennzeichen reagieren.
Ende der Alternative.
Es sei denn der Verkäufer fährt mit zur Fähre, oder erlaubt es, die Kennzeichen
ab dem Abfertigungsterminal im Fährhafen per Post zurückzuschicken.
Letzte Alternative ist das Trailern.
Aber die doppelten Fährkosten, hin und zurück.
Egal wie.
Wichtig ist es das V5C-Dokument zu haben.
Damit ist man dann auch sicher, daß man an der Grenze nicht festgehlten wird,
weil etwa noch Steuer aussteht, oder ein Darlehn nicht zurückgezahlt ist.
Nach der Ausfuhr muß dann eine Ausfuhrbestätigung an die Zulassungsbehörde (DVLA) nach Swansea geschickt werden.
Hier gibt es auch die Tips aus erster Hand.
Ab Grenze "Festland" muß das Fahrzeug auf Rechtsverkehr umgerüstet werden.
Abklebefolie für den Fernlichtkeil gibt es in der Abfertigung der Fährhäfen und auf den Fähren.
Für die Reise auf französischen Autobahnen sollte man vorsorglich einen Beifahrer mitnehmen.
Die leidigen Zahlstellen eben.
Ach ja. Zoll und Steuern.
Fallen beide nicht an, da EU.
Auch keine EuSt = MwSt. Vorausgesetzt, daß beim Kauf beim GB.Händler VAT gezahlt wurde. | _________________ 16-fache Grüße
Jürgen
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Seitdem die Preise exorbitant gestiegen sind, holen sich viele Deutsche ihr Benzin wieder aus dem Ausland. Allerdings noch nicht ganz so organisiert wie im Krieg. (Wolfgang Mocker) |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: in Sichtweite zu "Mammut" Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4488 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Terrano II 2. VW Polo 86C 3. Kaltblut Angelina |
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Verfasst am: 30.04.2013 16:58:47 Titel: |
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Vielen Dank erstmal. Noch ist es zwar nicht akut mit einer solchen überführung, aber besser man informiert sich rechtzeitig. | _________________ Ein Auto ist immer nur so gut, wie sein Allradantrieb |
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