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Verfasst am: 24.04.2013 21:01:38 Titel: TÜV Diebstahlsicherung |
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Ich bräuchte mal Hilfe was die HU und Diebstahlsicherung (Lenkradschloss) angeht.
Als Mangel wurde eingetragen, dass die Diebstahlsicherung ohne Funktion ist. Nun funktioniert sie. Also alles gut. Gestern war ich wieder beim TÜV um ein paar Dinge abzuchecken, da gab es gleich beim Lenkradschloss wieder Probleme.
Es hat funktioniert, aber anscheinend nicht zur rechten Zeit. Es geht rein, sobald Motor und Zündung aus sind und der Schlüssel auf der letzten Position ist (also nur eingesteckt). Das wäre dem Prüfer nach ein Mangel, da das Schloss erst einrasten darf wenn der Schlüssel abgezogen wird! Begründung war, dass es Spezialisten gibt, die Berge ohne Zündung etc runterrollen..! Mir ist das vollkommen schleierhaft und bin nun auf der Suche nach einem Gesetzesauszug, Vorschriften oder Erfahrungen.. Noch mag mir das nicht ganz einleuchten...
Im Umkehrschluss müsste dies ja bedeuten, dass die Lenkradsperre rausgeht sobald ich den Schlüssel einstecke - was bei keinem unserer Autos der Fall ist, dort muss man den Schlüssel überall ein Stück drehen.
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 Abenteurer

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Verfasst am: 24.04.2013 21:09:58 Titel: |
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Kauf dir so einen Lenkrad / Pedalhaken. | _________________ The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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Verfasst am: 24.04.2013 21:59:14 Titel: |
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 Quetscheschäff


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Verfasst am: 24.04.2013 23:03:31 Titel: |
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@christian
sorry, aber hast du die Frage gelesen? es drängt sich so auf
@stefan
ich hät bei dem tüv ja die kamera gesucht. ... jetz war ich an meinem Auto und zu meiner Verwunderung rastet es wirklich erst ein, wenn der Schlüssel abgezogen ist.
insofern kann ich dir leider nicht helfen. obs Sinn macht ?  | |
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 Schwerstarbeiter


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Verfasst am: 06.05.2013 18:12:09 Titel: |
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ist ganz normal und schon immer so, Lenkradschloss darf erst einrasten wenn der Schlüssel abgezogen wird, ausrasten erst wenn man mindestens auf Position 1 dreht. Steht auch oben im Link unter 5.9ff.
Im Mängelkatalog ist das Ganze auch als Pflichtuntersuchungspunkt und erheblicher Mangel drin, insofern wirste nicht drum rum kommen, das wieder in Ordnung zu bringen. Die Sache mit der Lenrkradkralle wäre im Falle eines Importfahrzeuges, welches kein Lenkradschloss ansich hat mit Ausnahmegenehmigung machbar, trifft also hier nicht zu.
Gruß Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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