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Y60 Zulassung -Was ist die beste Variante?
Womo? LKW? Langer Radstand, TD42, Rechtslenker


 
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Aroundtheworld
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...und hat diesen Thread vor 4499 Tagen gestartet!


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1. Passat 4motion
2. Iveco Daily 4x4
BeitragVerfasst am: 16.06.2013 12:09:04    Titel: Y60 Zulassung -Was ist die beste Variante?
 Antworten mit Zitat  

Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Zulassung eines Y60.
Die Suchfunktion habe ich schon bemüht, jedoch nichts aktuelles gefunden.

Es geht um einen TD42 mit dem Lenkrad auf der falschen Seite. Ätsch

Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Gern würde ich mit den utopischen Steuern runter.. Ist eine LKW Zulassung noch möglich (hier liest man ja überall was anderes, mit Gewerbe möglich ohne nicht und und und)? Bevor ich zum beliebten FA gehe wollte ich mal hören welche Taktik bei euch ggf. funktioniert oder eben auch nicht funktioniert hat um eventuellen Fehlern vorzubeugen. Direkt schriftlich anfragen oder eher Termin vereinbarn und anhörenwas sie zu sagen haben? Zulassung als Womo möglich? Wenn ja, hat hier jemand Preise von der Steuer? (Ist ja laut einigen auch wieder nicht möglich wegen der nicht vorhandenen Stehhöhe). Kat Partikelfilter einbauen und normal als PKW laufen lassen (was ist beim TD42 möglich?)?

Genutzt werden soll der Wagen als Fernreisemobil bzw. auch mal "Nahreisemobil", sprich vielleicht 4-5 Wochen im Jahr wird er bewegt. Lohnt sich hier eine dauerhafte Zulassung oder macht es mehr Sinn den Wagen einfach anzumelden, ihn zu nutzen und dann wieder abzumelden? (Anmeldegebühren etc.)

Freue mich auf eure Antworten.
Gruß
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stobi_de
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2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika
BeitragVerfasst am: 17.06.2013 09:46:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Beim Finanzamt Gummersbach war ich aus diesem Grund noch letzte Woche.
Forderungen des FA:
1. Verschweißen ALLER hinteren Fenster (auch Hecktüren). Verkleben oder Bleche in Fenstergummis werden nicht akzeptiert.
2. Blechwand hinter den Vordersitzen zur Abtrennung des Laderaums. Trenngitter werden nicht akzeptiert.
3. Die Ladefläche muss mehr als 50% des Innenraumes des Fahrzeuges (gemessen ab hinter dem Gaspedal) betragen.
4. Zusätzlich muss eine Zuladung von mindestens 30% des zulässigen Gesamtgewichts möglich sein.

Die Schweißarbeiten dürfen nicht rückbaubar sein.
Auf meinen Einwand, dass das Fahrzeug von meiner Frau für Ihren Haustierservice genutzt werden soll und man einen Hund nicht in einen geschlossenen Blechkasten sperren kann, kam....keine Antwort mehr.

Diese Arbeiten sind die Voraussetzung für eine Einzelprüfung.

Es gibt Finanzämter, wo das alles durchaus anders aussieht.

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K260
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1. Patrol K260 3,3TD
2. Suzuki Hayabusa
3. BMW E46
4. Triumph Tiger T400
BeitragVerfasst am: 17.06.2013 17:23:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

stobi_de hat folgendes geschrieben:

Die Schweißarbeiten dürfen nicht rückbaubar sein.


Wie soll das denn gehen ?

Mich würde mal die Rechtsgrundlage interessieren, die das FA zu so einem Handlungsspielraum ermächtigt und gar die Fachkompetenz im Kfz Bereich dokumentiert wissen, sonst lass ich die vom FA demnächst auch mal kommen wenn es um bauliche Abnahmen oder Betriebsgenehmigungen geht, Berufsausbildungen brauchts dann auch nicht mehr oder wie ?
Ein echter Bananenstaat hier........... Hau mich, ich bin der Frühling

Bei unserem FA brauchst(brauchtest) Du fast nichts machen, zum TüV Umschlüsseln, Rücksitzbank raus und Aufnahmen dafür verschweissen bzw. herausflexen und gut(wollte der TüV so, nicht das FA), wie das so heute ausschaut weiss ich leider ned aber Seitenfenster verblechen oder Trennwand etc. braucht alles nicht und das FA erkennt bei uns die Kompetenz der Prüfings noch an^^
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DuneHopper
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2. ex-Nissan XTerra 4.0S 2008
3. ex-Jeep Wrangler YJ 4.0 1993
BeitragVerfasst am: 17.06.2013 18:08:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

stobi_de hat folgendes geschrieben:
Beim Finanzamt Gummersbach war ich aus diesem Grund noch letzte Woche.
Forderungen des FA:
1. Verschweißen ALLER hinteren Fenster (auch Hecktüren). Verkleben oder Bleche in Fenstergummis werden nicht akzeptiert.
2. Blechwand hinter den Vordersitzen zur Abtrennung des Laderaums. Trenngitter werden nicht akzeptiert.
3. Die Ladefläche muss mehr als 50% des Innenraumes des Fahrzeuges (gemessen ab hinter dem Gaspedal) betragen.
4. Zusätzlich muss eine Zuladung von mindestens 30% des zulässigen Gesamtgewichts möglich sein.

Die Schweißarbeiten dürfen nicht rückbaubar sein.
Auf meinen Einwand, dass das Fahrzeug von meiner Frau für Ihren Haustierservice genutzt werden soll und man einen Hund nicht in einen geschlossenen Blechkasten sperren kann, kam....keine Antwort mehr.

Diese Arbeiten sind die Voraussetzung für eine Einzelprüfung.

Es gibt Finanzämter, wo das alles durchaus anders aussieht.


Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Meine Güte, meinen die das ECHT ernst?!? Und der ganze Krempel muss natürlich noch abgenommen und eingetragen werden...

Ich lebe zwar nichtmal in einem "Bananenstaat", nicht mal die würden hier wachsen rotfl und ich ärgere mich hier wirklich jeden Tag über allen möglichen Mist, aber EINEN Vorteil hat das Leben hier: sch..ßegal, mach mit Deiner Kiste, was Du willst. Es gibt hier sogar sowas wie einen TÜV, aber...nunja rotfl Ein Bekannter von mir hat mal einen Wrangler mit 37"ern oder sowas zum TÜV gefahren, die echt extrem aus dem Radkasten rausstanden, da haben sie ihn durchsegeln lassen. Egal, er hat sich dann "normale" Reifen gemietet (ja, sowas gibt's hier), ist zum TÜV gefahren, hat sich seinen Wisch abgeholt und sich seine alten Reifen wieder draufmontieren lassen. Die Polizei interessiert sich in dieser Hinsicht für gar nix, der TÜV ist wirklich nur eine Momentaufnahme, für die man sich 1x im Jahr auch zur Not "vorbereiten" kann rotfl

Nix für ungut, ich kann zwar nix zum Thema beitragen, wollte aber mal meine Situation hier mit euch teilen Hau mich, ich bin der Frühling Achja, und eine KFZ-Steuer gibt's hier nicht... YES

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"Offroading is the most fun, you can have with your cloths on." (Bruce Garland, Australian Rallyedriver)

The Movie: Desertdriving in Qatar

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HannesJo
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BeitragVerfasst am: 17.06.2013 18:43:37    Titel:
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bei manchen FAs reicht es die Gurt und Sitzverschraubungen mit Abreissschrauben zu verschließen - das ist im Zweifelsfall dann angenehmer wenn mans wieder rückgängig machen will
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sammy joe
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BeitragVerfasst am: 18.06.2013 23:32:20    Titel:
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Immer wieder das gleiche jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe, das Foto zeigt wie eine erfolgreiche LKW Besteuerung in RLP ausschaut. (ohne den Kanister und die Schläuche Grins ) Hier werden nur die Zurrössen für das befestigen der Ladung selbst geschweisst.
Auflagen hier in RLP wie auf dem Foto zu erkennen, Auto muss vorgeführt werden beim Halterwechsel auch wieder.
Ladefläche muss größer sein wie der Fahrgastbereich. Es sind auch hier keine Eintagungen beim Tüv erforderlich alles Sache des Finanzamtes, jedoch gibts einen Hinweis das wenn man die Sitze wieder einbaut ohne dieses dem Finanzamt zu melden sich der Steuerhinterziehung strafbar nacht.
Die ganze Geschichte geht auch noch legal bei einem Fahrzeug mit langen Radstand und einem 3 Notsitzplatz fürs Kind hinten.

Ps. @ stobi_de melde Auto das in Remscheid an da geht das auch beim kurzen Patrol..... Grins
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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 19.06.2013 09:07:05    Titel:
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@Sammy: Remscheid ist ja so weit nicht. Aber wenn ich mich nicht ganz täusche, bräuchte ich doch da zumindest einen Zweitwohnsitz.
Ich kenne aber keine Frau in Remscheid O lappaloma blanke, i am just a bird in the sky

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 19.06.2013 09:19:56    Titel:
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@stobi

Hast du denn mal mit der aktuellen Rechtslage (gültig seit 12.12.2012) beim FA angeklopft ??

Zitat:

KFZ-Steuergesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

1.
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2.
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

(2a) bis (2c) (weggefallen)
(3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.
(4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.
(5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.



Man beachte die Einschränkungen in § 18.


Auf § 18 muss man den FA-Beamten nicht unbedingt hinweisen. Heiligenschein

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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 19.06.2013 10:02:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich hatte nur Kontakt mit einer Frau im Finanzamt, nur mal um vorzuhorchen, was da in Gummersbach so gefordert wird.
Was mich wundert, ist SammyJoes Aussage, dass das auch mit dem Kurzen in Remscheid problemlos klappt, ist das gleiche Bundesland.
Machen da die jeweiligen Finanzämter ihre eigenen Bestimmungen? Oder werden die Gesetze jeweils anders ausgelegt.

Ach ja, weil oben das Wort "Bananenrepublik" fiel: in einer Bananenrepublik könnte man das Problem unter 4 Augen mit dem Austausch von "Geschenken" lösen.

Aber das erinnert mich an die Worte eines schweizer Bekannten: hier bei uns in der Schweiz ist alles verboten. Überall stehen Schilder, das dieses und jenes verboten ist. Schlimmer ist das nur bei Euch in Deutschland, da werden Schilder aufgestellt, wenn etwas erlaubt ist !

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BeitragVerfasst am: 19.06.2013 10:55:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@stobi

hatte deine Antwort irgendetwas mit meinem rechtlichen Hinweis zu tun oder hab ich es einfach nur nicht verstanden,
was du sagen wolltest. Obskur

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...und hat diesen Thread vor 4499 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 22.06.2013 13:59:44    Titel:
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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Ich werde mal gucken was das liebe FA sagt und werde dann berichten was man hier machen muss bzw. ob und wie.

Gruß
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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.06.2013 23:22:38    Titel:
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ich wär dafür das alle die nicht lesen können die vierfache Steuer zahlen Hau mich, ich bin der Frühling
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