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Fahrzeugüberführung ins Ausland


 
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Charel
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...und hat diesen Thread vor 4424 Tagen gestartet!


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1. Jimny Bj.2014
2. Samurai Bj.1993
3. LJ80 Bj.1980
BeitragVerfasst am: 30.06.2013 10:23:43    Titel: Fahrzeugüberführung ins Ausland
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Hallo,

Demnächst steht bei mir wieder ein Fahrzeugwechsel an bei dem ich mein Alltagsauto wieder durch einen Alltagsgeländewagn ersetzen möchte. YES Genauer gesagt soll ein Nissan Patrol den Weg in die Garage finden.

Nun gibt es diese ja nicht mehr neu und sowieso kann bzw. will ich mir nur einen Gebrauchten leisten. Aus privater Hand oder vom Händler steht noch nicht fest, das ergibt sich dann wenn ich bereit bin einen zu kaufen. Sicher ist aber dass ich mir einen in Deutschland kaufen werde da der luxemburgsiche Markt nicht gerade viel bzw. gar nix hergibt.

Wie stelle ich das jetzt mit der Überführung des Fahrzeugs an? Ich habe gelesen dass es Überführungskennzeichen in Deutschland gibt welche auch im Ausland gültig sind. Muss ich diese beantragen oder der Vorbesitzer des Autos?

Und wer haftet dann im Falle eines Unfalls? Muss ich da auch schon eine Versicherung abgeschlossen haben bevor ich mit diesen Kennzeichen fahren darf?

Lohnt sich der Aufwand überhaupt mit den Überführungskennzeichen im Gegensatz zum Hängertransport? Bzw. fallen da überhaupt Kosten an?

Es ist das erste Mal für mich dass ich ein Auto im Ausland kaufen möchte, daher bin ich da noch etwas unbeholfen. Unsicher
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marco4x4
Dipl. Pfuscher
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1. HJ61
BeitragVerfasst am: 30.06.2013 11:14:31    Titel:
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Ich würde eher nen Anhänger nehmen. Smile

http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 30.06.2013 12:18:42    Titel:
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.....und ich ein kurzzeitkennzeichen............. Heiligenschein

http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/Kurzzeitkennzeichen/



aber jeder wie er mag............ rotfl

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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Bart
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1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 30.06.2013 12:20:23    Titel:
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Wenn Hänger und zugfahrzeug günstig vorhanden, würd ich ihn Trailern wenn nicht Überführungskennzeichen Winke Winke

_________________
Gruß, der Bärtige
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Charel
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1. Jimny Bj.2014
2. Samurai Bj.1993
3. LJ80 Bj.1980
BeitragVerfasst am: 30.06.2013 12:26:44    Titel:
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Zugfahrzeuge sind im Freundeskreis vorhanden. Da kann ich sicher einen dazu überreden mitzukommen. Ätsch
Autotransporthänger gibt's für 64€ pro Wochenende beim örtlichen Verleiher.
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cactus
Doggys 4th life :-)
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BeitragVerfasst am: 30.06.2013 16:02:00    Titel:
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An roud Plakken kriste zu Sandweiler.Dat geet och.
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Charel
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1. Jimny Bj.2014
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3. LJ80 Bj.1980
BeitragVerfasst am: 30.06.2013 18:21:32    Titel:
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Sicher? Soweit ich weiß sind die luxemburger Kurzzeitkennzeichen nicht im Ausland gültig da es sich ja nur um Kurzzeitkennzeichen und nicht um Überführungskennzeichen handelt. Muss da aber mal nachfragen.
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 01.07.2013 16:12:14    Titel:
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Charel hat folgendes geschrieben:
Sicher? Soweit ich weiß sind die luxemburger Kurzzeitkennzeichen nicht im Ausland gültig da es sich ja nur um Kurzzeitkennzeichen und nicht um Überführungskennzeichen handelt. Muss da aber mal nachfragen.




.......dann schraubt man an der grenze die deutschen platten drann............... Ja

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SIGGI109

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 01.07.2013 16:48:00    Titel:
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Lustig wie in diesem Forum gebetsmühlenhaft immer wieder zu Kurzzeitkennzeichen geraten wird, ohne sich mal halbwegs mit der Materie und den juristischen Haken und Ösen befasst zu haben...

Zitat:
Sonderfall: Pkw-Überführung ins Ausland
Ein Sonderfall ist die Überführung eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland. Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden. Grund: Dieser Fahrzeugschein entspricht nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen (von 1926, 1949 und 1968). Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.


Quelle: GDV, 2013

Ja, die meisten EU-Staaten tolerieren das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Aber a) ist insbesondere Luxemburg bereits damit aufgefallen, dies eben nicht zu tun und b) kann man sich eventuelle Diskussionen doch gleich im Vorfeld sparen, weil man eh den kürzeren ziehen würde...

So hält bspw. Italien sich gerne mal nicht an das og. Abkommen und kassiert ab:

Zitat:
Probleme in der Praxis:
Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt.


Quelle: ADAC, hier nachzulesen

Um ein Fahrzeug von Deutschland nach Luxemburg zu bringen, brauchst Du (auch wenn LU in der EU ist) ein sog. Ausfuhrkennzeichen (ugs. Zollkennzeichen genannt, rotes Feld mit Ablaufdatum).

Diese sind inzwischen steuerpflichtig (Deutschland braucht dringend Geld), die Rennerei ist immens.

Ich würde ihn trailern.
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Charel
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3. LJ80 Bj.1980
BeitragVerfasst am: 01.07.2013 18:13:06    Titel:
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Danke für die ausführliche Antwort. Dann werde ich mir einen Hänger samt zugfahrzeug und Fahrer organisieren. Ja
Da es sich eh wahrscheinlich um nur 100Km handeln wird, lohnt sich der Aufwand für ein Ausfuhrkennzeichen nicht.
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Hulg
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1. F70
BeitragVerfasst am: 01.07.2013 21:44:37    Titel:
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Kurzzeitkennzeichen geht überhaupt nicht!

Lustig, dass der Befürworter genau die richtige Seite dazu gepostet hat. Siehe Siggis Side Absatz 2 letzter Satz.

Ins Ausland geht mit Einschränkungen aber aus dem Ausland überführen geht rein garnicht.

Gruß Holger

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