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warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/

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Hans K
Kommt auch nicht schlecht
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2011
Wohnort: Sasbach am Kaiserstuhl
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 4299 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 01.11.2013 12:33:45    Titel: warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/
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http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/#comments



Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….
Von Katharina BatzAllgemeines26 Kommentare

Unser Mandant – nennen wir ihn mal Willi Brause – war ein sehr ordentlicher Mann. Irgendwann hatte er gelernt, dass man *immer* alle seine Dokumente bei sich zu führen hatte, insbesondere den Führerschein und den Fahrzeugschein, wenn man Auto fährt. Schließlich kostet so etwas im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 €, das Willi Brause gerne sparen würde.

So kam unser Willi Brause Anfang Juli 2013 in eine so genannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Er hatte einen schlechten Tag gehabt, was er dem kontrollierenden Beamten auch mitteilte. Dieser sah auch die leicht geröteten Augen von Willi Brause. Aber er hatte einen ganz anderen Verdacht: Drogen oder (legale) Medikamente, nach deren Einnahme man nicht oder nur eingeschränkt Auto fahren darf. Und er machte das, was in seiner Dienstvorschrift steht und nahm Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf das Revier. Dort nahm ihm ein Polizeiarzt eine Blutprobe ab und die Polizei ihm vorläufig den Führerschein weg wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“. Wenn die Polizei in ihrer Subjektivität diesen Verdacht halbwegs logisch begründen kann, darf sie das. Willi Brause bekam ein schönes Sicherstellungsprotokoll und stand vor der Polizei im Wissen, jetzt nicht mehr sein Fahrzeug fahren zu dürfen.

Vollkommen unabhängig, ob Willi Brause jetzt „schuldig“ oder vollkommen „unschuldig“ war, die Pappe war weg und zumindest während des gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahrens darf er kein Fahrzeug mehr fahren. Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt. In dieser Zeit darf auch der (unschuldige) Willi Brause kein Fahrzeug mehr führen.

Da die Blutuntersuchung nichts ergeben hatte, bekommt Willi Brause Anfang Oktober 2013 Post von der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Hinweis, dass das gegen ihn eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Seinen Führerschein bekommt er mit der gleichen Post zurück und darf ab diesen Zeitpunkt wieder sein Auto fahren.

Was wäre passiert, wenn Willi Brause seinen Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätte? Hätten die Polizisten ihm das Autofahren trotzdem verbieten oder sogar den Führerschein trotzdem wegnehmen können? Das Autofahren kann die Polizei nur für den einen Tag der Kontrolle verbieten, den Führerschein kann sie nicht wegnehmen, weil Willi Brause ihn ja nicht bei sich geführt hatte. Am nächsten Tag dürfte sich Willi Brause wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen können (und damit vollkommen legal zu seinem Anwalt fahren sollen), weil der Lappen sich ja im Besitz von Willi Brause befindet.

Warum? Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Hätte Willi Brause seine Pappe nicht dabei gehabt (weil er sie beim letzten Besuch bei Tante Erna in Dortmund hat liegen lassen), wäre der Führerschein nicht sichergestellt worden.

Die Polizei hätte möglicherweise über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen können. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche. Dann hätte Willi Brause einen Brief vom Gericht im Kasten gehabt und eine weitere Woche Zeit für eine Stellungnahme bekommen. Geht Willi Brause spätestens dann zu einem Rechtsanwalt, müsste dieser erst die Ermittlungsakte einsehen, um überhaupt zu prüfen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Insgesamt sind von der Kontrolle gerechnet schon mindestens drei Wochen verstrichen, in denen unser Willi Brause vollkommen legal ein Fahrzeug hätte führen können.

Das Gericht muss dann die Stellungnahme des Rechtsanwalts weiter prüfen und kann erst dann entscheiden, ob der Führerschein trotzdem eingezogen wird. Vielleicht liegt ja dann auch schon das Ergebnis über die Blutuntersuchung vor, die Willi Brause entlastet hätte.

Vollkommen egal, ob Willi Brause nun unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gefahren ist oder nicht, hätte er seinen Führerschein nicht mitgeführt, wäre er ihn nicht (vorläufig) losgeworden.

Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden.

Zwar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Willi Brause den Führerschein nicht bei sich führt, aber selbst wenn man im Falle einer Polizeikontrolle dann 10 € berappen muss, ist dieses im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn die Pappe (auch nur vorläufig) entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen.:-)

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deutscher-michel
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Mit dabei seit Mitte 2012
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 01.11.2013 12:52:03    Titel:
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Gute Anekdote aus dem wahren Leben, die so oder so ähnlich zig Mal passiert.

Mein Kumpel wurde mal von einem älteren Ehepaar angezeigt wegen einem angeblich gefährlichen Überholvorgang. Als erstes wurde ihm schon mal vorsorglich sein Führerschein abgenommen. Das Strafverfahren selbst dauerte 1 Jahr, im Ergebnis wurde er freigesprochen. Seinen Führerschein bekam er natürlich umgehend zurück, allerdings keinerlei Entschädigung dafür, dass er 1 Jahr lang unschuldig keinen Führerschein mehr hatte!

Andere Anekdote aus dem wahren Leben: Polizeikontrolle wegen Nichteinhaltung der Kindersicherungspflicht. Bei dieser Gelegenheit Tohuwabohu wegen Zulassung und Kennzeichen. Nach der Kontrolle fuhren alle Beteiligten nach Hause (eine Sicherung für das nichtgesicherte Kind war nach wie vor nicht vorhanden, aber offensichtlich für die kontrollierenden Beamten auch gar nicht mehr nötig, sobald das Verwarnungsgeld einkassiert war). Zuhause später Besuch: Nochmal die kontrollierenden Beamten! Jetzt wollten sie das Kennzeichen einkassieren. Áber wie heißt´s so schön in nem altbekannten Song der EAV "Der Kassierer sagt NEIN!" Also Kennzeichen nicht rausgegeben mit Hinweis, dass kein Straftatverdacht vorliege. Rätselraten der Beamten, dann ziehen sie unverrichteter Dinge von dannen.

Das anschließende Verfahren dauerte ca. 1/2 Jahr, Ergebnis: Freispruch.

Hätte Erwin Huber (Name geändert) das Kennzeichen den kontrollierenden Beamten ausgehändigt, hätte er - unschuldig! - 1/2 Jahr kein Kennzeichen/keine Zulassung mehr gehabt!
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polaris
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BeitragVerfasst am: 01.11.2013 13:07:51    Titel:
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jaja... jede Geschichte vom toten Pferd hat eine zweite dunkle Seite... Papier ist da eben geduldig

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....wer auf eiern geht sollte nicht hüpfen …
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Surfy
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1. Land Cruiser 200, seit 2022 VW T6.1 4x4 mit Difflock
BeitragVerfasst am: 01.11.2013 13:45:25    Titel:
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Danke für den Link Grins

Die Kommentare sind ja lustig - genial dass der Herr Anwalt auch noch darauf eingeht Hau mich, ich bin der Frühling

Jedenfalls scheint die Info so stimmig zu sein - im Zweifel lieber mal die Busse bezahlen, als die Papiere vorzulegen Ja

Surfy

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 01.11.2013 16:47:16    Titel:
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Tja , aber was wäre gewesen , wenn Willi doch unter Drogeneinfluss gestanden hätte ?

Dann hätte er wohl noch ein paar Wochen ( mit Führerschein ) als Drogen-Junkie andere gefährden dürfen ? Unsicher
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 02.11.2013 06:10:43    Titel:
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Hält ich die Wirkung so lange an? Obskur Dann hab ich bisher das falsche geraucht. rotfl

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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crawalos
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2. und noch ein paar andere Fahrzeuge und Motorräder
BeitragVerfasst am: 04.11.2013 01:52:26    Titel:
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Hallo zusamen,

Viell. auch hatte der Willi den falschen Anwalt...!!!

Denn wer sein Anwalt versucht sich bloß auf vorlegenden Fakten zu beziehen u. nur darauf zu bauen, dem droht die Anklagebank!!!

Ein GUTER ANWALT ist wie ein guter Steuerberater, er muß viel fantasievoller sein als sein Mandat..... das heißt:
Er soll in der lage sein die WAHRHEIT mit erfundenen Tatsachen um 180 Grad zu verdrehen u. schaffen bei der Sache mehr zu lügen als der Mandat ohnehin selbst schon tut.....u. dort wo der Mandat stecken bleibt, weiter in Nierwana reiten zu können...

Dann kann in o.g Fall der Junkie sogar den Armen Beamten anzeigen.....Schadenersatz verlangen..... oder einem mir bekannten anderen Fall einem Unschuldigen vor dem Gericht stellen in dem der Schuldige sich ins Fäustchen lacht..... also GUTER ANWALT u. alles gut!

Gruß C.

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Die Enduro auf den Hänger drauf, an den Terri dran und los ...
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reinhard
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1. Starex 4WD
2. 1971 Oldsmobile Cutlass
3. VS1400 Intruder
BeitragVerfasst am: 05.11.2013 15:50:45    Titel:
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Hat denn schon jemand von euch je was für nicht vorhandene Papiere (Führer-, Fahrzeugschein, Ausweis) bezahlen müssen?

Bisher, da ich nie meine Papier mit mir führe, da bei Verlust Wiederbeschaffung teurer, als zu erwartende Gebühr, habe ich, wenn überhaupt, eine kostenlose Aufforderung (Zettel) mitbekommen, diese innerhalb der nächsten Tage mit den fehlenden Papieren bei der nächsten Polizeidienstelle vorzulegen. Auch dort keine Strafe oder ähnliches. Im Schnitt passiert mir das einmal im Jahr.

Grüße
Reinhard
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ZJeeper
Offroader
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1. T4 Bulli 1999
2. Skoda Citigo
3. Moto Guzzi LMIII 1983
BeitragVerfasst am: 05.11.2013 16:53:21    Titel:
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reinhard hat folgendes geschrieben:
Hat denn schon jemand von euch je was für nicht vorhandene Papiere (Führer-, Fahrzeugschein, Ausweis) bezahlen müssen?

Jupp >> zehn Euro weil ich vom Fahrzeugschein nur eine Fotokopie dabei hatte...


Gruß Frank

_________________
Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...!
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 05.11.2013 23:06:13    Titel:
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Ich gebe nie Original Dokumente aus der Hand.

Immer nur Kopien!
Ätsch

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Sex ist geil - aber bist du schon mal einen Unimog gefahren ?

Jeep - einst gebaut für den Krieg, heut für den Krieg auf Deutschlands Strassen
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 06.11.2013 11:11:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

granyi6 hat folgendes geschrieben:
Ich gebe nie Original Dokumente aus der Hand.

Immer nur Kopien!
Ätsch


Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Ja, genau.....

Als wenn sich auch nur eine Behörde oder irgendein Beamter mit ner Kopie von deinem perso begnügen würde... rotfl

Stell mir das grad am Flughafen vor... ausweis? ich hab hier ne Kopie!.... ja klar, das reicht uns man kann ihren namen ja noch lesen.... rotfl

Was ich mit dem Auge mache, machen andere mit ...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 06.11.2013 13:33:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

granyi6 hat folgendes geschrieben:
Ich gebe nie Original Dokumente aus der Hand.

Immer nur Kopien!
Ätsch


Wart mal noch zwei Jahre, mit 16 brauchste nen eigenen Perso, da reicht der Kinderausweis nicht mehr. Grins
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grubber
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BeitragVerfasst am: 06.11.2013 15:42:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Hat denn schon jemand von euch je was für nicht vorhandene Papiere (Führer-, Fahrzeugschein, Ausweis) bezahlen müssen?


den personalausweis muss man i.d.R. nicht mitführen (gibt ein paar ausnahmen)!
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da kommt eh nur Blödsinn raus
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BeitragVerfasst am: 06.11.2013 17:26:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

halbwahr:

Du musst Dich ausweisen können, mit Lichtbild und aktueller Adresse...Da ist so ein Perso gut geeignet...


@granyi6:
Du bist bestimmt auch so ein Wissender, der meint, er müsse ein Ausweisdokument nur vorzeigen und nicht aushändigen, oder? So mit an die Scheibe halten muß reichen, oder? mannmannmann...

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Kini
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BeitragVerfasst am: 06.11.2013 21:28:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

xenon hat folgendes geschrieben:


Wart mal noch zwei Jahre, mit 16 brauchste nen eigenen Perso, da reicht der Kinderausweis nicht mehr. Grins


Du hast keine Kinder, oder?

Der Kinderausweis wurde abgeschafft, da gibt das nur noch Personalausweis.
Da kannst sogar schon von den Kindern die Fingerabrücke drauf speicher lassen, damit die Amis von Anfang an wissen, mit wem sie's zu tun haben...

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


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