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 Kommt auch nicht schlecht


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Sasbach am Kaiserstuhl Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4299 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE |
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Verfasst am: 01.11.2013 12:33:45 Titel: warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/ |
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http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/#comments
Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….
Von Katharina BatzAllgemeines26 Kommentare
Unser Mandant – nennen wir ihn mal Willi Brause – war ein sehr ordentlicher Mann. Irgendwann hatte er gelernt, dass man *immer* alle seine Dokumente bei sich zu führen hatte, insbesondere den Führerschein und den Fahrzeugschein, wenn man Auto fährt. Schließlich kostet so etwas im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 €, das Willi Brause gerne sparen würde.
So kam unser Willi Brause Anfang Juli 2013 in eine so genannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Er hatte einen schlechten Tag gehabt, was er dem kontrollierenden Beamten auch mitteilte. Dieser sah auch die leicht geröteten Augen von Willi Brause. Aber er hatte einen ganz anderen Verdacht: Drogen oder (legale) Medikamente, nach deren Einnahme man nicht oder nur eingeschränkt Auto fahren darf. Und er machte das, was in seiner Dienstvorschrift steht und nahm Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf das Revier. Dort nahm ihm ein Polizeiarzt eine Blutprobe ab und die Polizei ihm vorläufig den Führerschein weg wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“. Wenn die Polizei in ihrer Subjektivität diesen Verdacht halbwegs logisch begründen kann, darf sie das. Willi Brause bekam ein schönes Sicherstellungsprotokoll und stand vor der Polizei im Wissen, jetzt nicht mehr sein Fahrzeug fahren zu dürfen.
Vollkommen unabhängig, ob Willi Brause jetzt „schuldig“ oder vollkommen „unschuldig“ war, die Pappe war weg und zumindest während des gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahrens darf er kein Fahrzeug mehr fahren. Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt. In dieser Zeit darf auch der (unschuldige) Willi Brause kein Fahrzeug mehr führen.
Da die Blutuntersuchung nichts ergeben hatte, bekommt Willi Brause Anfang Oktober 2013 Post von der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Hinweis, dass das gegen ihn eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Seinen Führerschein bekommt er mit der gleichen Post zurück und darf ab diesen Zeitpunkt wieder sein Auto fahren.
Was wäre passiert, wenn Willi Brause seinen Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätte? Hätten die Polizisten ihm das Autofahren trotzdem verbieten oder sogar den Führerschein trotzdem wegnehmen können? Das Autofahren kann die Polizei nur für den einen Tag der Kontrolle verbieten, den Führerschein kann sie nicht wegnehmen, weil Willi Brause ihn ja nicht bei sich geführt hatte. Am nächsten Tag dürfte sich Willi Brause wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen können (und damit vollkommen legal zu seinem Anwalt fahren sollen), weil der Lappen sich ja im Besitz von Willi Brause befindet.
Warum? Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Hätte Willi Brause seine Pappe nicht dabei gehabt (weil er sie beim letzten Besuch bei Tante Erna in Dortmund hat liegen lassen), wäre der Führerschein nicht sichergestellt worden.
Die Polizei hätte möglicherweise über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen können. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche. Dann hätte Willi Brause einen Brief vom Gericht im Kasten gehabt und eine weitere Woche Zeit für eine Stellungnahme bekommen. Geht Willi Brause spätestens dann zu einem Rechtsanwalt, müsste dieser erst die Ermittlungsakte einsehen, um überhaupt zu prüfen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Insgesamt sind von der Kontrolle gerechnet schon mindestens drei Wochen verstrichen, in denen unser Willi Brause vollkommen legal ein Fahrzeug hätte führen können.
Das Gericht muss dann die Stellungnahme des Rechtsanwalts weiter prüfen und kann erst dann entscheiden, ob der Führerschein trotzdem eingezogen wird. Vielleicht liegt ja dann auch schon das Ergebnis über die Blutuntersuchung vor, die Willi Brause entlastet hätte.
Vollkommen egal, ob Willi Brause nun unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gefahren ist oder nicht, hätte er seinen Führerschein nicht mitgeführt, wäre er ihn nicht (vorläufig) losgeworden.
Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden.
Zwar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Willi Brause den Führerschein nicht bei sich führt, aber selbst wenn man im Falle einer Polizeikontrolle dann 10 € berappen muss, ist dieses im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn die Pappe (auch nur vorläufig) entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen.:-) | _________________ https://www.4x4kiefer.de |
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 Unter Beobachtung

Mit dabei seit Mitte 2012 Status: Verschollen
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Verfasst am: 01.11.2013 12:52:03 Titel: |
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Gute Anekdote aus dem wahren Leben, die so oder so ähnlich zig Mal passiert.
Mein Kumpel wurde mal von einem älteren Ehepaar angezeigt wegen einem angeblich gefährlichen Überholvorgang. Als erstes wurde ihm schon mal vorsorglich sein Führerschein abgenommen. Das Strafverfahren selbst dauerte 1 Jahr, im Ergebnis wurde er freigesprochen. Seinen Führerschein bekam er natürlich umgehend zurück, allerdings keinerlei Entschädigung dafür, dass er 1 Jahr lang unschuldig keinen Führerschein mehr hatte!
Andere Anekdote aus dem wahren Leben: Polizeikontrolle wegen Nichteinhaltung der Kindersicherungspflicht. Bei dieser Gelegenheit Tohuwabohu wegen Zulassung und Kennzeichen. Nach der Kontrolle fuhren alle Beteiligten nach Hause (eine Sicherung für das nichtgesicherte Kind war nach wie vor nicht vorhanden, aber offensichtlich für die kontrollierenden Beamten auch gar nicht mehr nötig, sobald das Verwarnungsgeld einkassiert war). Zuhause später Besuch: Nochmal die kontrollierenden Beamten! Jetzt wollten sie das Kennzeichen einkassieren. Áber wie heißt´s so schön in nem altbekannten Song der EAV "Der Kassierer sagt NEIN!" Also Kennzeichen nicht rausgegeben mit Hinweis, dass kein Straftatverdacht vorliege. Rätselraten der Beamten, dann ziehen sie unverrichteter Dinge von dannen.
Das anschließende Verfahren dauerte ca. 1/2 Jahr, Ergebnis: Freispruch.
Hätte Erwin Huber (Name geändert) das Kennzeichen den kontrollierenden Beamten ausgehändigt, hätte er - unschuldig! - 1/2 Jahr kein Kennzeichen/keine Zulassung mehr gehabt! | |
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 Special Mechanics Worldwide


Mit dabei seit Ende 2009
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Verfasst am: 01.11.2013 13:07:51 Titel: |
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jaja... jede Geschichte vom toten Pferd hat eine zweite dunkle Seite... Papier ist da eben geduldig | _________________ ....wer auf eiern geht sollte nicht hüpfen … |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Schweiz Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Land Cruiser 200, seit 2022 VW T6.1 4x4 mit Difflock |
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Verfasst am: 01.11.2013 13:45:25 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 01.11.2013 16:47:16 Titel: |
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Tja , aber was wäre gewesen , wenn Willi doch unter Drogeneinfluss gestanden hätte ?
Dann hätte er wohl noch ein paar Wochen ( mit Führerschein ) als Drogen-Junkie andere gefährden dürfen ?  | |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 02.11.2013 06:10:43 Titel: |
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Hält ich die Wirkung so lange an? Dann hab ich bisher das falsche geraucht.  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: im Süden NRWs
| Fahrzeuge 1. Terrano II 2,7 TDi 2. und noch ein paar andere Fahrzeuge und Motorräder |
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Verfasst am: 04.11.2013 01:52:26 Titel: |
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Hallo zusamen,
Viell. auch hatte der Willi den falschen Anwalt...!!!
Denn wer sein Anwalt versucht sich bloß auf vorlegenden Fakten zu beziehen u. nur darauf zu bauen, dem droht die Anklagebank!!!
Ein GUTER ANWALT ist wie ein guter Steuerberater, er muß viel fantasievoller sein als sein Mandat..... das heißt:
Er soll in der lage sein die WAHRHEIT mit erfundenen Tatsachen um 180 Grad zu verdrehen u. schaffen bei der Sache mehr zu lügen als der Mandat ohnehin selbst schon tut.....u. dort wo der Mandat stecken bleibt, weiter in Nierwana reiten zu können...
Dann kann in o.g Fall der Junkie sogar den Armen Beamten anzeigen.....Schadenersatz verlangen..... oder einem mir bekannten anderen Fall einem Unschuldigen vor dem Gericht stellen in dem der Schuldige sich ins Fäustchen lacht..... also GUTER ANWALT u. alles gut!
Gruß C. | _________________ Die Enduro auf den Hänger drauf, an den Terri dran und los ... |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: fast München Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Starex 4WD 2. 1971 Oldsmobile Cutlass 3. VS1400 Intruder |
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Verfasst am: 05.11.2013 15:50:45 Titel: |
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Hat denn schon jemand von euch je was für nicht vorhandene Papiere (Führer-, Fahrzeugschein, Ausweis) bezahlen müssen?
Bisher, da ich nie meine Papier mit mir führe, da bei Verlust Wiederbeschaffung teurer, als zu erwartende Gebühr, habe ich, wenn überhaupt, eine kostenlose Aufforderung (Zettel) mitbekommen, diese innerhalb der nächsten Tage mit den fehlenden Papieren bei der nächsten Polizeidienstelle vorzulegen. Auch dort keine Strafe oder ähnliches. Im Schnitt passiert mir das einmal im Jahr.
Grüße
Reinhard | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. T4 Bulli 1999 2. Skoda Citigo 3. Moto Guzzi LMIII 1983 |
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Verfasst am: 05.11.2013 16:53:21 Titel: |
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reinhard hat folgendes geschrieben: | Hat denn schon jemand von euch je was für nicht vorhandene Papiere (Führer-, Fahrzeugschein, Ausweis) bezahlen müssen? |
Jupp >> zehn Euro weil ich vom Fahrzeugschein nur eine Fotokopie dabei hatte...
Gruß Frank | _________________ Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...! |
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 Dyneema? Nur palettenweise!

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. was man so alles bissle braucht |
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Verfasst am: 05.11.2013 23:06:13 Titel: |
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Ich gebe nie Original Dokumente aus der Hand.
Immer nur Kopien!
 | _________________ Sex ist geil - aber bist du schon mal einen Unimog gefahren ?
Jeep - einst gebaut für den Krieg, heut für den Krieg auf Deutschlands Strassen |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 06.11.2013 11:11:35 Titel: |
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granyi6 hat folgendes geschrieben: | Ich gebe nie Original Dokumente aus der Hand.
Immer nur Kopien!
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Ja, genau.....
Als wenn sich auch nur eine Behörde oder irgendein Beamter mit ner Kopie von deinem perso begnügen würde...
Stell mir das grad am Flughafen vor... ausweis? ich hab hier ne Kopie!.... ja klar, das reicht uns man kann ihren namen ja noch lesen....
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 06.11.2013 13:33:14 Titel: |
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granyi6 hat folgendes geschrieben: | Ich gebe nie Original Dokumente aus der Hand.
Immer nur Kopien!
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Wart mal noch zwei Jahre, mit 16 brauchste nen eigenen Perso, da reicht der Kinderausweis nicht mehr.  | |
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 Forums - Linguistiker

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Kassel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero v60, Audi A4 |
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Verfasst am: 06.11.2013 15:42:33 Titel: |
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Zitat: | Hat denn schon jemand von euch je was für nicht vorhandene Papiere (Führer-, Fahrzeugschein, Ausweis) bezahlen müssen? |
den personalausweis muss man i.d.R. nicht mitführen (gibt ein paar ausnahmen)! | |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 06.11.2013 17:26:49 Titel: |
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halbwahr:
Du musst Dich ausweisen können, mit Lichtbild und aktueller Adresse...Da ist so ein Perso gut geeignet...
@granyi6:
Du bist bestimmt auch so ein Wissender, der meint, er müsse ein Ausweisdokument nur vorzeigen und nicht aushändigen, oder? So mit an die Scheibe halten muß reichen, oder? mannmannmann... | _________________ Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen! |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Online
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 06.11.2013 21:28:05 Titel: |
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xenon hat folgendes geschrieben: |
Wart mal noch zwei Jahre, mit 16 brauchste nen eigenen Perso, da reicht der Kinderausweis nicht mehr.  |
Du hast keine Kinder, oder?
Der Kinderausweis wurde abgeschafft, da gibt das nur noch Personalausweis.
Da kannst sogar schon von den Kindern die Fingerabrücke drauf speicher lassen, damit die Amis von Anfang an wissen, mit wem sie's zu tun haben...
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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