Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Was ist das Wort "unfallfrei" in einem Kaufvertrag wert???


 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Nissan Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Highpower
Leader of Navara Knowledge
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4427 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 23.02.2014 19:58:14    Titel: Was ist das Wort "unfallfrei" in einem Kaufvertrag
 Antworten mit Zitat  

Hallo in die Runde.
Möglicherweise ist meine Erfahrung mit einem Nissan Autohaus auch für Andere Offroad Fahrer interessant.
Ich kann leider nur einen Kurzbericht und keine Namen hier wiedergeben!!!

Wie manche schon gelesen haben, hatte ich mir einen gebrauchten Nissan Navarra D 40 2,5 ltr. Anfang 2013 gekauft und freute mich anfänglich über das Auto.
Aber nur bis ich die ersten Mängel an dem Auto hatte.
Nun Zweifelte ich an der von Herrn "10" vom Nissan Autohaus "12" mir gegenüber gemachten Zusicherung "das Auto ist in Ordnung".
Auch das Wort "unfallfrei" im Kaufvertrag war für mich bedeutungslos geworden.

Das vordere rechte Radlager war defekt, der eine Scheinwerfer war bei Regen voll Wasser, die Klimaanlage stank nach Moder weil Kondenswasser in den Fahrgastraum eintrat, unter den 4 Dachgepäckträger Auflagen kamen große Roststellen am Dach hervor und die Hinterachse machte deutliche Knackgeräusche beim Anfahren. Weitere Mängel die eindeutig auf eine Laufleistung über der im Kaufvertrag angegebenen Laufleistung von xx xxx Km hinwiesen, verschweige ich hier bewusst.
Der Arger fraß in mir. Was tun??

Einer spontanen Eingebung folgend machte ich den Vorbesitzer Herrn"11" ausfindig, seine Adresse stand im Kfz. Brief und besuchte ihn zu Hause.
In guter Stimmung und zunächst einvernehmlich unterhielten wir uns über das früher "sein" jetzt "mein" Auto.
14 Tage später als ich die Rückgabe des Autos beim Nissan Autohaus "12" so gut wie erzwungen hatte, war der Vorbesitzer auf einmal für mich nicht mehr zu sprechen. Er war mit dem Autoverkäufer "10" befreundet.

Ich erfuhr dass Herr "11" insgesamt ca. xxx xxx Km in den 3 Jahren mit "seinem" Auto gefahren war. Dabei 3 Satz Sommerreifen und einen Satz Winterreifen gebraucht hatte, weil er über 10 mal pro Jahr ins Ausland fahren musste. Auch sei Herr "11" einmal bei Schneeglätte mit dem Pick Up in der Graben "geflogen", aber wie eine Kanonenkugel.

Ich kam aus dem Staunen nicht heraus, was alles mit dem Pick Up schon geschehen war.

Auf dem elektronischen Tacho waren insgsamt nur xx xxx Km zu lesen, so stand es auch im Kaufvertrag. Auch "unfallfrei" war im Kaufvertrag vermerkt.

Der unabhängige Sachverständige stellte an der rechten Heckseite der Ladefläche unter Anderem Lack Schichtdicken von über 5 mm fest. Der Aufbau der Pritsche war mit einer Karrosseriepresse gerichtet und ausgebeult worden. Es war also auch gespachtelt und lackiert worden. Die Heckklappe und die hintere Stoßstange, sowie auch die vordere Kunsstoffschürze waren erneuert worden. Auch die Lackierwerkstatt hatte ich herausgefunden.

Das Auto hatte laut Herrn "10" keine Unfall nein, nein. Er war nur in den Graben gefahren und beim "Bergen" des Autos wäre der Gurt gerissen und hätte das Heck beschädigt.

Herr "10" hat das Auto zurücknehmen müssen!!! Ich habe bis auf die "Nutzungskosten" mein Geld wieder. Aber den Sachverständigen mußte ich bezahlen. Das war mein Lehrgeld.

Denn ein Prozeß hätte bis zu 3 Jahre gedauert und ich das Auto in der Zeit nicht mehr fahren dürfen. Auch das Geld hätte ich erst nach dem Prozeß bekommen. Also blieb nur die aussergerichtliche Regelung.

Später erfuhr ich von meinem Anwalt, dass die Statistik der sogenannten "Prozesserfolge" aussagt ; dass 38 % aller in der EU verkauften gebrauchten Autos einen "geänderten" Tachostand, sowie Blech und Lackreparaturen aufweisen.

Aber das sei nur die Spitze des Eisberges. Die dunkel Ziffer der nicht mit einem Prozess abgeschlossenen Autoverkäufe die einen unerkannten Unfall und oder geänderten Tachostand hätten wäre noch höher.
Weiter sagt die Statistik aus, dass die freien großen Autohäuser am wenigsten mit derartigen Machenschaften zu tun hätten als die ........

Aus dieser Erfahrung heraus, kaufe ich mir einen neuen Nissan Pick Up. Aber bei keinem Nissan Vertragshändler mehr!!!
M.f.G.
Highpower

_________________
HighPower, Schnelle Motoren - seziert und frisiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
pmscali
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2012
Wohnort: Marktrodach
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Toyota Supra
2. Jaguar XFR ,Audi A6 4B Allroad
BeitragVerfasst am: 23.02.2014 20:08:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Unfallschaden heißt ja, wie ich das immer mitbekommen hab nur das da nix war wo der hätte auf eine Richtbank gemusst,

also quasi wenn die rechte seine komplett drin war und die haben das Seitenteil hinten gespachtelt und Tür und Kotflügel erneuert + Lackiert dann zählen die das nicht zu einem Unfall. Irgendwie Paradox oder.

bei sowas würde ich gleich einen Sachverständigen holen oder zur Dekra, Tüv süd/nord fahren und mir das bescheinigen lassen.

dann ein Schreiben aufsetzen und dir das Geld zurückerstatten lassen + die kosten fürn Gutachter und evtl. reparaturen die du schon gemacht hast, per Einscheiben hinschicken, gut.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.02.2014 04:07:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

"Unfallfrei" im Kaufvertrag ist juristisch eine sog. zugesicherte Eigenschaft und ist alles, was über eine leichte Lackbeschädigung (z.B. durch Streifen von Büschen) hinausgeht. Jeglicher Fremdkontakt im Straßenverkehr bedeutet, dass das Auto nicht mehr unfallfrei ist, die Grenzen sind sehr eng. Mit Richtbank oder schweren Schäden hat das nichts zu tun.

Ein aktueller Beitrag dazu: http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht
Nach oben
pmscali
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2012
Wohnort: Marktrodach
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Toyota Supra
2. Jaguar XFR ,Audi A6 4B Allroad
BeitragVerfasst am: 24.02.2014 14:29:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
"Unfallfrei" im Kaufvertrag ist juristisch eine sog. zugesicherte Eigenschaft und ist alles, was über eine leichte Lackbeschädigung (z.B. durch Streifen von Büschen) hinausgeht. Jeglicher Fremdkontakt im Straßenverkehr bedeutet, dass das Auto nicht mehr unfallfrei ist, die Grenzen sind sehr eng. Mit Richtbank oder schweren Schäden hat das nichts zu tun.

Ein aktueller Beitrag dazu: http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht


Danke für die Info, gibs dazu noch irgendein Gesetz also Paragrafen?

so ähnlich hatte ich das auch mal im Gedächnis bis mir einer Hoch und Heilig erklärte das ein Unfallschaden erst angegeben werden muss am Rahmen was gerichtet wurde.

Wie schaut das dann aus wenn hinten neue Bleche reingeschweißt wurden und gelackt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.02.2014 14:39:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Rechtsvorschrift ist der §434 BGB "Sachmangel". Daraus ergibt sich die genannte "zugesicherte Eigenschaft". Was genau ein Unfall ist, haben die Gerichte ausgelegt, dazu gibt es hunderte von Urteilen. Die poste ich hier aber nicht alle Smile

Wurden Bleche eingeschweißt, weil das Fahrzeug einen Unfall hatte oder weil sie weggerostet waren? In letzterem Fall greift natürlich "unfallfrei" als zugesicherte Eigenschaft nicht, wenn man zurücktreten will. Es sollte dann im Kaufvertrag stehen "bis heute keine Durchrostungen" oder ähnliches.
Nach oben
pmscali
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2012
Wohnort: Marktrodach
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Toyota Supra
2. Jaguar XFR ,Audi A6 4B Allroad
BeitragVerfasst am: 24.02.2014 15:38:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Wurden Bleche eingeschweißt, weil das Fahrzeug einen Unfall hatte oder weil sie weggerostet waren? In letzterem Fall greift natürlich "unfallfrei" als zugesicherte Eigenschaft nicht, wenn man zurücktreten will. Es sollte dann im Kaufvertrag stehen "bis heute keine Durchrostungen" oder ähnliches.


Rost.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.02.2014 16:29:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn im Kaufvertrag nichts Entsprechendes steht, dann sind fachmännisch ausgebesserte Roststellen auch kein Mangel.
Nach oben
Benedikt
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: Herzogenrath
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 24.02.2014 18:06:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo,
und Tachomanipulation ist ein Straftatbestand! Da kannst Du Dich ganz beruhigt zurücklehnen, dann ermittelt der Staatsanwalt und die Karre kannste in jedem Falle weiternutzen.
Abgesehen davon; eine Anzeige wegen Tachomanipulation kannste immer noch machen.

So wie ich Deine Äußerung lese " außergerichtliche Einigung" haben die Dich dennoch mächtig über den Tisch gezogen.
Von wegen Nutzungsentschädigung, ich hätte die volle Kohle und die Anmeldegebühr, Nummernschilderkosten zurückgefragt.

Ach so, der Tüv schreibt sich alle KM-Stände auf und auf seriösen Werkstattrechnungen, die der freien Werkstätten, stehen die auch immer mit drauf.

Gruß
Benedikt

Wenn Du hier aus der Aachener Gegend kommst, dann komme ich gerne mit beim nächsten Autokauf, machen viele so. Ich bin ständig unterwegs.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.02.2014 18:15:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Tachomanipulation ist dann strafbar, wenn sie zum Zwecke des Betrugs erfolgt. Das nachzuweisen, ist aber regelmäßig schwierig.
Die angefallenen Zulassungskosten, Gutachter, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, bis ein neues Fahrzeug gefunden ist sowie vermutlich auch die Preisdifferenz zu einem tatsächlich unfallfreien gleichwertigen Fahrzeug lassen sich einfordern.
Nach oben
Highpower
Leader of Navara Knowledge
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4427 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 24.02.2014 20:21:43    Titel: Zu Unfallfrei
 Antworten mit Zitat  

Hallo Beneddikt.

Ich bin Deiner Meinung, aber das Jahr 2013 bescherte mir unter Anderem, eine Bandscheiben OP mit Allem drumm und dran, später eine Herzkatheter OP auch nicht so lustig und auch die Auto Schei... . Ich hatte mit Schmerzen und mit Allem gut zu tun. Glaube mir, ich bin froh das Alles hinter mir zu haben.

Ich stand vor der Wahl bis zu drei Jahren Ärger mit dem Prozess, oder einen Schnitt. Ich sagte mir für mein Wohlbefinden; lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende (ca.3 Jahre).

Morgen hole ich mit meiner Frau zusammen, meinen Werksneuen Nissan Navara 3,0 Ltr. V6 Pick Up LB Farbe Pepper Black ab. Vom Werk über Brühl zum Großisten, da hatte noch keine Nissan Vertragshändler ..... die Finger dran.

Den habe ich selber zugelassen und auf PKW umgeschlüsselt. Mal sehen was dann ist???
Danke Euch!!!
M.f.G.
Highpower


Benedikt hat folgendes geschrieben:
Hallo,
und Tachomanipulation ist ein Straftatbestand! Da kannst Du Dich ganz beruhigt zurücklehnen, dann ermittelt der Staatsanwalt und die Karre kannste in jedem Falle weiternutzen.
Abgesehen davon; eine Anzeige wegen Tachomanipulation kannste immer noch machen.

So wie ich Deine Äußerung lese " außergerichtliche Einigung" haben die Dich dennoch mächtig über den Tisch gezogen.
Von wegen Nutzungsentschädigung, ich hätte die volle Kohle und die Anmeldegebühr, Nummernschilderkosten zurückgefragt.

Ach so, der Tüv schreibt sich alle KM-Stände auf und auf seriösen Werkstattrechnungen, die der freien Werkstätten, stehen die auch immer mit drauf.

Gruß
Benedikt

Wenn Du hier aus der Aachener Gegend kommst, dann komme ich gerne mit beim nächsten Autokauf, machen viele so. Ich bin ständig unterwegs.

_________________
HighPower, Schnelle Motoren - seziert und frisiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Benedikt
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: Herzogenrath
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 24.02.2014 21:05:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@highpower,

ich wünsche Dir viel Glück mit Deinem neuen Auto.

herzliche Grüße

Benedikt

p.s. Ja, Recht hast Du. Manchmal muss man halt "den Deckel drauf machen" obwohl so einigen "Glücksrittern" sei es gegönnt, dass sie mal "gepflegt Einen zwischen die Hörner bekommen"!
Jeder findet seinen Meister!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Nissan
Seite 1 von 1 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

321640 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.485  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen