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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2009 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4031 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Chevrolet K30 BJ 84 2. Nissan Patrol GR 2,8TD und nun noch einen Suzuki LJ80 |
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Verfasst am: 09.08.2014 07:44:50 Titel: LKW Zulassung geschafft |
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Heute kam der Bescheid der hessischen Bündelungs (Überflüssigkeits) Behörde das das Gutachten
zur Umtypisierung meines genehmigt ist.
Nun brauchts keinen Oxikat und der Motor kann weiterhin frei ausatmen.
Und die Steuer mit 170eu hört sich auch gut an. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. T4 Bulli 1999 2. Skoda Citigo 3. Moto Guzzi LMIII 1983 |
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Verfasst am: 09.08.2014 09:22:50 Titel: |
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Hoffentlich wird das Gutachten beim zuständigen Finanzamt auch anerkannt. Das ist nämlich alles andere als selbstverständlich und wenns blöd läuft, zahlst Versicherung für LKW und Steuer für PKW....
Gruß Frank | _________________ Ich habe keine Freunde sondern eine sorgfältig ausgesuchte Sammlung von Verrückten...! |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Forst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol GR Y60 2,8 TD |
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Verfasst am: 09.08.2014 15:53:23 Titel: |
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[quote="ZJeeper"]Hoffentlich wird das Gutachten beim zuständigen Finanzamt auch anerkannt. Das ist nämlich alles andere als selbstverständlich und wenns blöd läuft, zahlst Versicherung für LKW und Steuer für PKW....
Was ist das denn für ein kalter Kaffee, erstens das Finanzamt ist seit dem 01.04.2014 nicht mehr zuständig für die KFZ Steuer der Zoll hat dieses übernommen und somit ist die Geschichte wie sie in Rlp und anderen Bundesländern gehandhabt wurde als PKW versichern und als LKW besteuern nach Ladefläche mit Vorführung beim Finanzamt auch hinfällig. Ein Tipp wer hier nun noch im Genuss der alten Besteuerung ist Fahrzug bloss nicht Ab oder Ummelden. (die Sache hat so noch Bestandschutz bis zur Ab oder Ummeldung)
Zweitens wenn das Fahrzeug durch den Tüv oder Dekra in den neuen Bundesländern als LKW umgeschrieben und besiegelt ist, ist das Fahrzeug ohne wenn und aber als LKW zu besteuern und zuversichern hier zu gibt es höchst richterliche Entscheidungen und Urteile.
Es ist allseits bekannt das Das Finanzamt hier früher in einigen Bundesländern den Kasper mit dem Endverbraucher gemacht hat, hierzu kann man nur sagen wenn einer den Kasper mit sich machen lässt dann ist dem so. Bei Problemen sollte man sich vieleicht mal einen Rechtsbeistand suchen welcher sein Handwerk in dieser Angelegenheit wirklich versteht und nicht nur auf ein Mandat und Geld aus ist. (es laufen genug Vollpfosten rum welche von der Erbangelegenheit bis zum Mord alles annehmen nach dem Motto Hauptsache die Kasse klingelt, hier ist man eindeutig an der falschen Adresse) | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.08.2014 23:36:49 Titel: |
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ZJeeper hat folgendes geschrieben: | Hoffentlich wird das Gutachten beim zuständigen Finanzamt auch anerkannt. Das ist nämlich alles andere als selbstverständlich und wenns blöd läuft, zahlst Versicherung für LKW und Steuer für PKW....
Gruß Frank |
Moins
Das ist korrekt.
Siehe auch die Entscheidung des BFH, auf die in nachfolgendem Link Bezug genommen wird: http://www.steuerberater.net/steuertipps/trotz-lkw-zulassung-kfz-steuer-wie-ein-pkw_000398.html
Aus eigener ebenso leidvoller wie teuren Erfahrung weiss ich, dass es absolut sinnlos ist, gegen einen entsprechenden Steuerbescheid vorzugehen. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Klingenberg am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. HDJ 80 |
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Verfasst am: 10.08.2014 02:42:48 Titel: |
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Ich habe auch meinen Steuerbescheid für den Fiat vom Zoll bekommen. Wenn ich jetzt meinen als Lkw zulassen möchte, muss ich den dann beim Zoll vorführen? | _________________ "Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!" |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.08.2014 07:31:37 Titel: |
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OffroadFan80 hat folgendes geschrieben: | Ich habe auch meinen Steuerbescheid für den Fiat vom Zoll bekommen. Wenn ich jetzt meinen als Lkw zulassen möchte, muss ich den dann beim Zoll vorführen? |
Moins
Für die Zulassung musst Du dein Fahrzeug nirgendwo vorführen.
Falls Du jedoch die Fahrzeugart ändern wolltest, musst Du mit dem zum TÜV. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Klingenberg am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. HDJ 80 |
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Verfasst am: 10.08.2014 13:40:16 Titel: |
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Hatte damals beim ersten beim Finanzamt wegen LKW angefragt, der meinte er will sich die Umbaumaßnahmen anschauen, wie entfernte Gurte, keine Sitze hinten und die verblechten Scheiben. Dann hätte ich zum TÜV gemußt. Der Zoll hat da doch bestimmt auch irgendwelche Vorgaben  | _________________ "Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!" |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Forst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol GR Y60 2,8 TD |
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Verfasst am: 10.08.2014 16:52:52 Titel: |
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@ OffroadFan80
Habe mich seit dem Wegfall des Finanzamtes für die KFZ Steuer versucht von dem Zoll eine vernünfige Aussage zu diesem Thema zu bekommen.
Die zuständige Zollbehörde in Ulm hat es weder nötig eine E-Mail Anfrage zubeantworten noch ein Einschreiben mit Rückschein. Aber vieleicht findest du ja durch deinen Beruflichen Status einen besseren Draht zum Zoll und bekommst eine vernünfige Aussage.
Baue das Auto nach den Vorgaben vom Tüv um Sitze raus Ladefläche ebnen, fest verschraubtes Trenngitter hinter den Vordersitzen, Sicherheitsgurte hinten entfernen und die Verschraubungspunkte dauerhaft verschließen. (ich habe hier immer an die Gurtschrauben Stahlringe geschweißt und diese als Zurössen zur Sicherung der Ladung eingeschraubt, hiermit hat man sich beim Tüv hier vor Ort mit zufrieden gegeben.)
Dann eine Wiegekarte von einer öffendlichen Wagge wo die Fin oder das zugeteilte reservierte Kennzeichen drauf steht 1x mit leeren Tank ohne Fahrer und 1x mit Fahrer und vollen Tank. (eine Verblechung der hinteren Seitenscheiben wie es einst mal war ist nicht mehr nötig)
Danach wird der Tüv das Auto als LKW umscheiben vorausgesetzt die Ladefläche ist größer als der Raum für Fahrer und Beifahrer, und dann kannst du anmelden und wirst den Steuerbescheid ohne wenn und aber als LKW bekommen. (versichern musst du natürlich nun auch als LKW da LKW im Brief steht) Es könnte natürlich sein das der Zoll irgendwann unverhofft vor der Tür steht und schaut ob der Umbau am Fahrzeug noch so vorhanden ist.
Die Endscheidung in dem geposteten Link ist schon richtig, hätte man den Hummer so umgebaut wie ich es hier beschrieben habe wäre er auch als LKW anerkannt worden. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Klingenberg am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. HDJ 80 |
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Verfasst am: 10.08.2014 17:02:29 Titel: |
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Danke für deine Antwort, dass ist schon mal ne Aussage. Werde mal schauen ob ich von denen eine Antwort bekomme, hab ja oft mit denen zu tun. | _________________ "Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!" |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.08.2014 21:02:09 Titel: |
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Moins
Nach rechtsverbindlicher Auskunft wird die fiskalische Bewertung von KFZ exakt so weitergeführt wie bisher, ohne jede Änderung.
Dass der Zoll derzeit nicht sofort auf Anfragen antwortet liegt schlicht daran, dass die noch Anlaufprobleme haben.
Die Aussage von Sammy Joe (letzte Zeile) halte ich für zumindest verwegen. Der Rest ist die ganz normale Praxis für Umbau und TÜV-Vorführung, wobei die Idee mit den eingeschraubten Zurrösen zwar nett, aber nicht StVZO-konform ist und ein pingeliger Prüfer Dir das möglicherweise ablehnt (Verankerungspunkte für Sitze und Gurte müssen dauerhaft verschweisst sein).
Bitte auch bedenken, dass sich diezuständige Gerichtsbarkeit vorläufig nicht ändert und wenn doch, das alles noch schlimmer wird, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Thema noch überhaupt nicht kennt und zudem nicht durch bürgerfreundliche Rechtssprechung glänzt. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Forst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol GR Y60 2,8 TD |
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Verfasst am: 11.08.2014 09:43:39 Titel: |
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Guten Morgen,
@Schlicksurfer
Na dann hast du ja mehr Glück wie ich gehabt wie ich das du sogar eine Rechtsverbindliche Auskunft erhalten hast.
(rechtsverbindlich bedeutet für mich in schriftlicher Form mit Stempel und Unterschrift der Behörde, also zu mache deine deine persönlichen Daten unleserlich und stell uns das Scheiben mal zur Verfügung)
Bei aller Liebe und Verständnis für Anlaufprobleme, wenn ich Anfang Mai 2014 ein Anscheiben raus schicke und bis jetzt keine Auskunft bekomme dann hat dieses für mich nichts mehr mit Anlaufproblemen zu tun.
Wie geschrieben ich habe mit den eingeschraubten Össen an den original Befestigungspunkten noch keine Schwierigkeiten beim Tüv gehabt. Ob dieses nun nicht StVZO-konform ist, damit habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt. Fakt ist jedoch wenn es nicht StVZO-konform ist sind Millionen Fahrzeuge mit LKW Zulassung als Neuwagen vom Band gelaufen die alle nicht StVZO konform sind. Siehe VW Polo, Renault Kangoo (post) VW T4 usw. hier sind die original Punkte zur Aufnahme von Gurten und Sitzen durch Plastikstopfen oder Schaumstoffpfropfen verschlossen worden. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten wird auch ein pingeliger Prüfer umdenken. (es kann nicht sein das der keine Mann hier was zuschweissen muss wo Fahrzeughersteller Werkseitig diese Sachen einfach zustopfen.)
Und das die verstärkten original Punkte die besten Punkte sind um Össen zur Ladungssicherung anzubringen wird kein Prüfer der sein Handwerk versteht in Zweifel stellen. Und das eine Ladung beim Transport ausreichend gesichert sein muss bedarf wohl keiner Diskusion.
Meine Aussage brauch man nicht für verwegen zu halten, wenn man den Hummer einfach ausgedrückt innen leer gemacht hätte gibts auch eine LKW Zulassung. Habe selbst Beruflich täglich mit Um und Anbauten an Fahrzeugen und Anhängern zu tun und weis durchaus was erfolgreich machbar ist und was zum scheitern verurteilt ist. Habe da andere Sachen als LKW umgebaut und umschreiben lassen als als eine einfache H1 Geschichte die Problemlos umsetzbar ist.
(man kann halt nicht alles haben entweder habe ich einen PKW zu Personenbeförderung oder ich habe einen LKW mit einer ausreichenden Ladefläche wie es der Gesetzesgeber fordert als Lastenesel oder Arbeitsgerät) | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 11.08.2014 10:34:53 Titel: |
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sammy joe hat folgendes geschrieben: | @ OffroadFan80
Die zuständige Zollbehörde in Ulm hat es weder nötig eine E-Mail Anfrage zubeantworten noch ein Einschreiben mit Rückschein. Aber vieleicht findest du ja durch deinen Beruflichen Status einen besseren Draht zum Zoll und bekommst eine vernünfige Aussage.
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Dein Wohnort ist Forst angegeben, kenn nur Forst in Lausitz und da hab ich meine Zweifel das für Forst in der Lausitz das HZA Ulm zuständig ist.
Und ansonsten, für die Kfz Steuer ist seit 5 Jahren der Zoll zuständig, bis Anfang des Jahres waren die FA zur Sachbearbeitung "ausgeliehen" die haben da natürlich die letzten Jahre sich keinen Ärger an die Backe gebunden die eventuelle Mehreinnahmen eh nicht mehr "Ihrem" Bundesland zugute kommen. An den Regelungen hat sich durch die Übernahme nix geändert statt beim FA führt sein Fahrzeug jetzt beim Zoll vor wenn es da durch Umbauten fragen gibt, der Ort der Vorführung sind die sogenannten Kontaktstellen in der Regel das Zollamt findet man über www.zoll.de, mit der eigentlichen Sachbearbeitung haben die Zollämter nix am Hut. | |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 11.08.2014 10:53:03 Titel: |
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Es ist wohl seit 01.01.13 so dass die von der Zulassungsstelle auf Basis der 'TÜV' - Abnahme eingetragenen Fahrzeugdaten - auch die Fahrzeugklasse Lkw 'N1'- für andere Behörden wie den Zoll verbindlich sind. Eine Vorführung in dem Sinne dürfte seitdem nicht mehr erforderlich sein.
Zitat:
"sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Das zugehörige Gesetz aus dem obiges Zitat unter (2) 2. zu finden ist :
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html
Im Netz findet man allerdings Diskussionen über §18 (12):
Zitat: "Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden." (Anm.: Besteuerung nach Hubraum)
http://www.motor-talk.de/forum/e-petition-gegen-die-willkuerliche-einstufung-von-klein-lkw-als-pkw-t4881688.html
Link zu den Gesetzestexten:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__18.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html
Vielleicht jemand aus eigener Erfahrung da etwas zur Anwendung des §18 in der Praxis beizutragen
Ich hoffe damit sind alle Klarheiten beseitigt
viele Grüsse
Markus | _________________ Hell is empty and the devils are here
Zuletzt bearbeitet von am 11.08.2014 11:12, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 11.08.2014 11:05:01 Titel: |
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Dann liess mal den §18 Absatz 12 des Kfz-steuer Gesetz |
Zuletzt bearbeitet von am 11.08.2014 11:16, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 11.08.2014 11:13:12 Titel: |
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Ja -
wir ham' uns da überschnitten - war gerade dabei das mit Links und Zitaten auszuarbeiten, wie sich das so gehört. | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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