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Kennt sich wer mit Schuß-Geräuschen aus?

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 26.08.2014 22:19:57    Titel: Kennt sich wer mit Schuß-Geräuschen aus?
 Antworten mit Zitat  

Hallo.

Hier gibts momentan Stress mit einem der Jäger, mit allen anderen ist alles ok und man versteht sich sehr gut.

Heute ist das Ganze "etwas" eskaliert.
Während des Spazierganges mit den Hunden hörten 2 Bekannte erst ein zischende Geräusch und dann den recht dichten Knall eines Schusses.
Kurze Zeit später kam denen wutentbrannt besagter Jäger entgegen und pöbelte sie mit geschulterter Waffe an, das sie dort nichts zu suchen hätten und dass es Krieg gäbe. Die Situation war schon sehr bedrohlich. Das hatte den Anschein eines "Warnschusses".

Daraufhin riefen sie die Polizei.
Diese nahm das Ganze auf und merkte an, dass sowas wohl den Jagdschein kosten würde.

Der Jäger behauptete zwar, sie erst gesehen zu haben, dann aber nicht mehr und dass er in eine ganz andere Richtung geschossen habe.

Nun meine Frage:
Wie dicht muss ein Projektil an einem vorbei rauschen, damit man das Zischen vor den Knall des Schusses wahr nimmt?
Das geschieht doch definitiv nicht, wenn in die andere Richtung geschossen wurde.
Hier hört man jeden Abend und jede Nacht dutzende Schüsse, sowas habe ich zumindest noch nie erlebt.

Gruss Nico

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flashman
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 22:50:51    Titel:
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Das ist berechenbar. Du brauchst die Mündungsgeschwindigkeit der Waffe und die ungefähre Entfernung des Schützen (Jägers). Letztendlich starten Knall und Kugel parallel. Der Knall bewegt sich mit Schallgeschwindigkeit in alle Richtungen, die Kugel mit Überschall. Sie erzeugt dabei das Zischen, welches wiederum von der Kugel zum Höhrenden mit Schallgeschwindigkeit vordringt. OK, die Berechnung ist relativ kompliziert und beinhaltet mehr als einen Sinus / Cosinus. ABE vom Gefühl her stimme ich zu, dass Zischen vor Knall auf eine relativ nahe Pojektilentfernung schließen lässt und immer einen Schuss in Gegenrichtung ausschließt.

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G.S.C.Nueno
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:11:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also ein Jäger hat dir erstmal garnix zu sagen wo du wann was zu suchen hast. Und wenn ihr zu zweit wart, das also bezeugen könnt, dann Jagdschein ade. Da reicht schon die verbale Androhung mit der Waffe zu agieren um zum Beispiel den Hund zu erschießen. Da sind die Behörden mittlerweile sehr sensibel. Wenn du das Zischen vernimmst, da muss das Projektil schon sehr dicht an euch vorbeigeflogen sein. Mündungsgeschwindigt ca 700- 800 m/sek., wo der sass(Hochsitz) kann man sicher nachvollziehen.

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takeshi
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:18:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben:
Also ein Jäger hat dir erstmal garnix zu sagen wo du wann was zu suchen hast. Und wenn ihr zu zweit wart, das also bezeugen könnt, dann Jagdschein ade. Da reicht schon die verbale Androhung mit der Waffe zu agieren um zum Beispiel den Hund zu erschießen. Da sind die Behörden mittlerweile sehr sensibel. Wenn du das Zischen vernimmst, da muss das Projektil schon sehr dicht an euch vorbeigeflogen sein. Mündungsgeschwindigt ca 700- 800 m/sek., wo der sass(Hochsitz) kann man sicher nachvollziehen.


Wenn das Projektil nicht sogar noch im Boden steckt.

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:29:25    Titel:
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Luftlinie waren das etwa 300-400 Meter zum Hochsitz.

Er behauptet aber, in genau die andere Richtung geschossen zu haben.
Wie kann er das nur so genau wissen, wenn er die beiden nach eigener Aussage nur Minuten vor dem Schuss gesehen hat, beim Schuss angeblich aber nicht, trotz komplett freier Sicht. Die hätten ja überall sein können.
Hab mir das ganze grad nochmal vom leeren Hochsitz aus angesehen, die musste man sehen.

Dem ganzen gingen ja schon diverse Drohungen von ihm voraus.
Nun ist das aktenkundig und ich hoffe, dass der zumindest den Jagdschein abgeben darf.
Die Polizisten deuteten sowas schon an, sagten aber auch, dass sowas wohl keine Straftat wäre.

Deswegen würde ich gerne heraus finden, wie dicht das gewesen sein muss, dann würde unter Umständen noch eine gesonderte Strafanzeige folgen.
Auf jeden Fall war das nicht in die andere Richtung geschossen.
Dann hätten die nein zischen vernommen, sondern nur den Knall, wie sonst auch immer, wenn hier gejagt wird.

Naja der hatte halt die Waffe geschultert, gebrüllt und Krieg angedroht, weil ihn die beiden Spaziergänger (auf öffentlichen wegen) wohl gestört hätten.

Beim nächsten mal Jagdpacht vergeben sind wir auf jeden Fall dabei, um unter umständen unser Veto einzulegen bei dem Typen.
Und ich werde nachts mal öfter die Weiden mit Jeep oder Quad abfahren, wer weiß, was der Choleriker noch anstellt..

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:34:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

takeshi hat folgendes geschrieben:
G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben:
Also ein Jäger hat dir erstmal garnix zu sagen wo du wann was zu suchen hast. Und wenn ihr zu zweit wart, das also bezeugen könnt, dann Jagdschein ade. Da reicht schon die verbale Androhung mit der Waffe zu agieren um zum Beispiel den Hund zu erschießen. Da sind die Behörden mittlerweile sehr sensibel. Wenn du das Zischen vernimmst, da muss das Projektil schon sehr dicht an euch vorbeigeflogen sein. Mündungsgeschwindigt ca 700- 800 m/sek., wo der sass(Hochsitz) kann man sicher nachvollziehen.


Wenn das Projektil nicht sogar noch im Boden steckt.


Das findet man sicherlich nicht mehr.

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Barsch
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:36:17    Titel:
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Fragt sich, mit was geschossen wurde. Wenn nahe an dir vorbeigeschossen wurde, mit einem gängigen grösseren Jagdkaliber und die Kugel flog immer noch Überschall, dann hättest du eigentlich eher ein peitschendes Geräusch wahrnehmen müssen.
Zischen deutet für mich eher auf eine Schrotladung, die hat (klar, Hersteller und Waffenbedingt) eher eine tiefere V0, z.B. ein NR4 von Rottweil liegt bei 380m/s. Wobei auch da, um einen deutlichen unterschied zwischen Mündungsknall und Überschallknall wahrzunehmen müsste der schon gut 80-100m weg gewesen sein.

Nachtrag:
Bei der genannten Distanz könnte es je nach verwendeter Munition schon hinkommen, dass es nur noch Zischt. Es wurde aber in jedem Fall in deren Richtung geschossen. Normalerweise nimmt man es auch 100m oder sogar 150m daneben wahr wenns durchrauscht und sonnst nicht lärmt. Einen Überschallknall nimmt man auch noch deutlich weiter weg wahr.

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Zuletzt bearbeitet von Barsch am 26.08.2014 23:43, insgesamt einmal bearbeitet
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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:42:46    Titel:
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Der Jäger war laut eigener Aussage auf Wildschweinjagd und hat "spontan" einen Fuchs schiessen wollen.
Der eine Polizist sagte was von einer sehr grosskalibrigen Waffe.
Das Wort "zischen" war wohl eher eine Umschreibung.
Es war wohl eher wie eine startende Sylvesterrakete.
Die beiden waren auch sehr aufgeregt und haben das nur so beschreiben können.

Ich schaue mir das morgen nochmal bei Tageslicht an und messe die Entfernung ordentlich aus.

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Barsch
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:48:44    Titel:
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Tönt mir nach Flintenlaufgeschoss. Würde das Zischen auf diese Distanz erklären und macht Sinn für die Saujagd. Spontan einen Fuchs schiessen mit einem Flintenlaufgeschoss, genau. Da könnte er ja immernoch umladen. Ein Flintenlaufgeschoss richtet einen Fuchs recht übel zu. Ausserdem, wenn er vom Hochsitz gen unten geschossen hätte, wäre die Kugel nicht 300-400m weit geflogen. Da hätte man nur einen Knall gehört. Dass man einen Querschläger auf die Distanz noch sooo gut gehört hätte, das sind doch ein bisschen zuviel Zufälle.

Fazit: Schuss in deren Richtung sehr warscheinlich. Wenn er sie gesehen hat, rechtlich sehr sehr heikel. Selbst wenn, er erkennt die Gefahr, ignoriert sie aber. Erklär das mal nem Richter wenn mehr passiert währe.

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huebi
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 23:58:14    Titel:
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Erm, ja.
Nach nur einem kurzem Weg ist ein Geschoss mit Unterschallgeschwindigkeit unterwegs und knallt nicht mehr, sondern zischt oder rauscht nur noch.
Also wenn da dieses sehr typische Zischen eines Projektils zu hoeren war, dann ging der Schuss wirklich nur sehr knapp vorbei.
Sehr weit ist das Geraeusch eines Geschosse, meiner Erfahrung nach, jedenfalls nicht zu hoeren.
Sobald auch nur der Hauch von Wind im Wald geht, uebertoent das Blaetterrauschen schnell das Gerausch vom Geschoss.
Also wird das Geschoss nur wenige Meter an ihnen vorbei gegangen sein.
5 m bis 50 m duerfte nicht weit vom tatsaechlichen Abstand liegen.
Egal, was der Jaeger behauptet, er hat in ihre Richtung geschossen.

Wenn dann der Jaeger danach noch (eventuell wegen der Hunde) wuetend "den Krieg" erklaert, ist die Sache eigentlich klar:
Zum Fuehren einer Waffe oder gar Jagen duerften da einige persoenliche Faehigkeiten fehlen.

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BeitragVerfasst am: 27.08.2014 00:06:30    Titel:
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Er sagt sogar, dass er schräg über sich ne Art "Spur" in der Luft gesehen hat, kann aber auch nur Einbildung gewesen sein, oder?

Ich finde das auch echt dreist, was da abgelaufen ist.
Und ich denke, das wird auch noch weitere Konsequenzen haben in Form einer Strafanzeige etc.

Auf dem Handy-Bild kann ich nicht wirklich erkennen, was das für eine Waffe war.
http://up.picr.de/19335462ba.png

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marvin
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BeitragVerfasst am: 27.08.2014 00:22:48    Titel:
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"Er sagt sogar, dass er schräg über sich ne Art "Spur" in der Luft gesehen hat, kann aber auch nur Einbildung gewesen sein, oder?"
Deff Einbildung...
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BeitragVerfasst am: 27.08.2014 06:02:36    Titel:
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Würde da direkt eine private Klage anstreben und ihm so was von den Hintern aufreißen.........
Da habe ich leider schon zu viel mitbekommen.
Ich sag nur Hund im Wald!

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BeitragVerfasst am: 27.08.2014 06:43:19    Titel:
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Dem Bild nach ist die Wache eine Büchse, keine Flinte. Kaliber könnte ein 30-06, .308 oder 8x57 sein, wenn er auf Sau- und Fuchsjagd geht.
Mit Slugs (Flintenlaufgeschossen) geht praktisch niemand mehr in D auf Saujagd, Slugs sind eher ein Notbehelf, wenn man keine Büchse dabei hat. Außerdem ist der Schuss auf Niederwild mit Slugs verboten und in vielen Bundesländern sind Bleigeschosse zur Jagd gar nicht mehr erlaubt.

Aber egal, wer was wann wo gehört hat (das Zischen vor dem Knall kann sonstwoher stammen, Kugel durchs Unterholz, flüchtendes Wild etc.), die Situation ist rechtlich zumindest so fragwürdig, dass ich (nach Rücksprache mit einem Anwalt) Strafanzeige gegen den Jäger wegen versuchten Totschlags, versuchter Körperverletzung oder evtl. Nötigung (wegen der "das gibt Krieg" Aussage) stellen würde. Dann wird die Staatsanwaltschaft aktiv und schaut sich die Sache genauer an. Alles andere hier (woher kommt das Geschoss, wie weit war die Schussentfernung etc.) ist Spekulation.

Ist der Jäger auch gleichzeitig Jagdpächter? Dann mal an den Jagdgenossenschaftsvorstand wenden und die Situation erklären.
Wir (ich bin selbst im Jagdgenossenschaftsvorstand) haben hier unsere Jäger schon wegen deutlich geringerer Verfehlungen in die Schranken gewiesen.
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G.S.C.Nueno
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 27.08.2014 06:55:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Dem Bild nach ist die Wache eine Büchse, keine Flinte. Kaliber könnte ein 30-06, .308 oder 8x57 sein, wenn er auf Sau- und Fuchsjagd geht.
Mit Slugs (Flintenlaufgeschossen) geht praktisch niemand mehr in D auf Saujagd, Slugs sind eher ein Notbehelf, wenn man keine Büchse dabei hat. Außerdem ist der Schuss auf Niederwild mit Slugs verboten und in vielen Bundesländern sind Bleigeschosse zur Jagd gar nicht mehr erlaubt.

Aber egal, wer was wann wo gehört hat (das Zischen vor dem Knall kann sonstwoher stammen, Kugel durchs Unterholz, flüchtendes Wild etc.), die Situation ist rechtlich zumindest so fragwürdig, dass ich (nach Rücksprache mit einem Anwalt) Strafanzeige gegen den Jäger wegen versuchten Totschlags, versuchter Körperverletzung oder evtl. Nötigung (wegen der "das gibt Krieg" Aussage) stellen würde. Dann wird die Staatsanwaltschaft aktiv und schaut sich die Sache genauer an. Alles andere hier (woher kommt das Geschoss, wie weit war die Schussentfernung etc.) ist Spekulation.

Ist der Jäger auch gleichzeitig Jagdpächter? Dann mal an den Jagdgenossenschaftsvorstand wenden und die Situation erklären.
Wir (ich bin selbst im Jagdgenossenschaftsvorstand) haben hier unsere Jäger schon wegen deutlich geringerer Verfehlungen in die Schranken gewiesen.


Alter Jäger, höchstwahrscilich ein Mauser 98. würd ich jetzt mal so ins Blaue tippen. Ansonsten würde ich das genau so machen wie Dirty schreibt. Vielleicht ist der Typ schon aktenkundig. Dann wird's eng für ihn.

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