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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
...und hat diesen Thread vor 6937 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 31.07.2006 10:22:42 Titel: Grundstückspreis / Zwangsversteigerung |
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Ich hätte da mal ne Frage bezüglich eines Gründstückserwerbs.
Folgender Sachverhalt:
Hinter meinem Haus befindet sich ein Grundstück ( ca 750m² ), welches an allen 4 Seiten
an bebaute Grundstücke grenzt.
Im Bebauungsplan als Gartenland ausgewiesen.
Es gibt zwar einen Zugang über einen im Lagerplan eingezeichneten
Wirtschaftsweg, welcher aber von einem Anlieger von der Gemeinde gepachtet ist und durch einen
Zaun eingefriedet ist.
Somit gibt es zu diesem Grundstück keinen Zugang, der nicht über Privatland führen würde.
Wie hoch etwa wäre der QM-Preis anzusetzen?
Ländliche Umgebung, südliches NRW, Ortsteil mit ca. 6000 Einwohnern.
Und nun noch eine 2. Frage:
Das Grundstück ist von der Bank beliehen worden, und zwar mit ca. 15000€ . (Grundschuld)
Dies habe ich erfahren, als ich vor einiger Zeit mit dem Eigentümer über einen Kauf verhandelt habe.
Diese Summe sollte dann auch der Kaufpreis sein, erschien mir aber deutlich zu hoch.
Nun habe ich erfahren, dass der Eigentümer Insolvenz angemeldet hat und die Bank ihr
Verwertungsrecht nutzen wird.
Gibt es eine Möglichkeit, dieses Grundstück quasi direkt von der Bank zu erwerben,
oder muß hier eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden ? | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 31.07.2006 10:38:09 Titel: |
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Zu 1: keine Ahnung, zu 2: Geh direkt zur Bank und fang das Verhandeln an, wenn die Bank einziger Hypothekengläubiger ist werden die sicher eine Versteigerung vermeiden wollen.  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 31.07.2006 10:49:48 Titel: |
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Eigentlich gehört zu jedem Grundstück ein Wegerecht- und das ist zu Gunsten des Grunstücks auf einem der benachbarten Grundstücke eingetragen. Ggfls. kann das der von Dir angesprochene Weg sein, muss aber nicht.
Sollte es wirklich keinerlei Zuwegung geben, ist das Grundstück erst einmal wertlos.
Allgemein erfährst Du preise beim Gutachterausschuss, der Sitzt beim Grundbuchamt.
Wegen der Versteigerung: Die Bank hat allgfemein erst einmal Interesse, an ihr Geld zu kommen. Um die eingetragene Summe zu erhalten, vollstreckt sie in das Eigentum des Schuldners, in diesem Fall in das Grundstück. dafür gibt es zwei Wege: Den direkten Verkauf durch den Eigentümer zugunsten der Bank oder eben die Versteigerung.
Eine Grundstücksversteigerung läuft in der Regel zweistufig ab. Das heißt, daß man bei der ersten Versteigerung versuchen wird, einen Mindestprei bzw ein Limit zu erreichen. Sollte das nicht erreicht werden, geht es in die zweite Versteigerung, und die ist dann ohne Limit.
Versuch doch mal herauszubekommen, ob es weitere Interessenten für das Grundstück gibt. Sollten es nur wenige geben, kann der Weg über die Versteigerung der deutlich interessantere sein.
Und sprich mal mit der Bank, ob sie einer Veräußerung auch ohne Versteigerung zustimmt- werte dieses aber zunächst als Indikator dafür, daß sie, wenn sie zustimmt, davon ausgeht, daß sie den von Dir angebotenen Wert bei einer Versteigerung nicht erreichen wird...
Alle Angaben ohne Gewähr!!! | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 31.07.2006 11:07:24 Titel: |
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Hallo
die eingetragene Grundschuld muß ja nicht der aktuellen Hypothek entsprechen, wenn die Hypothek zurückgezahlt ist bleiben solche Grundschulden gern eingetragen da die Löschung ja Gebühren kostet.
besteht aktuell eine Hypothek?
Die Versteigerung kommt ja nur zum tragen wenn der Schuldner seiner Leistung nicht nachkommt.
Grundschulden werden ja zu den aktuellen Gegenheiten eingtragen, der Wert des Grundstückes kann ja inzwischen abweichen auch wesentlich niedriger sein.
als Beispiel, meine Familie hatte, inzwischen ist es ein Freizeitgrundstück, Ackerland Größe 7ar, irgendwann in den 60er wurde eine Grundschuld in Höhe von 15.000,-- DM eingetragen, die grob umgerechneten 7.500,--€ würde das Grundstück im Moment nie ergeben.
Gruß Christof | |
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 Querdenker deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: München Status: Verschollen
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Verfasst am: 31.07.2006 16:23:52 Titel: |
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zeithah und direkt mit der bank als neuen eigentümer sprechen - je weniger die m ühe hatten je größer dei chance, dass sie pragamtisch verwerten wollen - dir kann es sonst passieren, dass alle anlieger um das grundstück mitbieten. | _________________ believing the strangest things - loving the aliens
there´s more to love than boy meets girl
vernunft darf niemals alles sein
drive or be driven |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
...und hat diesen Thread vor 6937 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 01.08.2006 09:10:39 Titel: |
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zorro hat folgendes geschrieben: | zeithah und direkt mit der bank als neuen eigentümer sprechen - je weniger die m ühe hatten je größer dei chance, dass sie pragamtisch verwerten wollen - dir kann es sonst passieren, dass alle anlieger um das grundstück mitbieten. |
Das ist meine Befürchtung
Bisher war das Interesse, aufgrund des verlangten Preises, eher gering.
Das könnte sich natürlich ändern, wenn diese Hürde nun genommen ist.
Daher werde ich mich dann mal zur Bank bewegen. | _________________ Gruß ........................
Henning
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Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Guter Forengeist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Gelnhausen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)- 2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul) 3. Dacia Logan 4. 425er Quad von TGB verkauft..... |
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Verfasst am: 01.08.2006 11:46:52 Titel: |
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ich würde sagen das das Grundstück theoretisch erstmal wertlos ist ist aber, wie oben geschrieben gehört überall ein Wegerecht hin. Normalerweise ist es auch nicht rechtens das er den Weg pachtet und dann noch einzäunt , aber.......... daraus würde ich eine Tugend machen und einen kleinen Geniestreich.
Der Quadratmeterpreis von rund 20 € ist für ein Gartenland recht stramm, liegt aber nicht schlecht, weil man aus dem Gartenland bestimmt auch Bauland machen kann. Denn es liegt ja in einem Bebauungsgebiet. Kauf das Ding für die 15 tsd Euro ( qm 20€) gib von deinem Grundstück 4 m Weg ab und du hast einen vollwertigen Bauplatz den du dann mit 100-150 € oder wie auch immer eure QM-Preise liegen verkaufen könntest. Und wenn du das nicht willst dann haste eben einen schönen Garten den du aber immer bebauen kannst, verkaufen kannst oder deinen Kindern in ein paar Jahren eine Freude machen kannst. | |
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