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Haftungsfrage...


 
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Gorli
ich Idiot...
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...und hat diesen Thread vor 7284 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 11.08.2005 14:35:08    Titel: Haftungsfrage...
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Tolles Ding...


ich wieß nicht ob sich jemand damit genauer auskennt, da hier ja doch auch Unternehmer dabei sind, ob die sich vielleicht shconmal mit der Thematik befaßt haben...



7 Betriebsfahrzeuge.

Beim Ausparken ist es ab und zu zu Miniunfällen gekommen, Tür eingedellt, dahinter (genialerweise aber irgendwie nicht berechtigterweise) parkendes anderes Auto erwischt.

Nun will sich, verständlicherweise, der Arbeitgeber die Unfallkosten vom hals schaffen und hat daher eien Dienstanweisung rausgebracht, in der daraufhin geewiesen wird, daß mit Einweiser auszuparken sei udn im Falle eiens Unfalles, je nach Situation halt der Einweiser oder der Fahrer ( je nachdem halt wer dannSchuld an dem Unfall ist ) für die Unfallkosten aufzukommen hat.


Nun meine Fragen:

ist das Rechtens?
hat der Unternehmer eben nicht genau dafür eine Versicherung?

Hinweis: die Unfälle wurden nicht vorsätzlich begangen!



Einer der Kollegen hat diese Dienstanweisung zur Kenntniss genommen mit folgendem Zusatz:



Zur Kenntniss genommen unter Ausschluß einer Annerkennung irgendeiner Rechtspflicht.

Ist er damit Haftungsmäßig ausm Schneider?
Auf der Straße hat mein PKW ja nicht umsonst eine Haftpflichtversicherung wenn Schaden entstehen.

Haken and er Sache ist ja noch nichtmal das eigene Fahrzeug, sondern die Fremdfahrzeuge. Aufm Flughafen fahren aber einige Teile rum, deren Wert in die 100.000ende gehen...


Und dafür soll ich PRIVAT als Angestellter haftbar gemacht werden??



Eure Meinung und Erfahrung is gefragt, eventuell wenn jemand hat, Links zu entsprechenden Urteilen...

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whitelandykiller
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1. Schwedisches Blech
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BeitragVerfasst am: 11.08.2005 14:47:47    Titel:
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wuahahahaha,

is ja witzig, die Angestellten eines Unternehmens sind "nur" die Ausführungsgehilfen. Das heisst, egal was passiert der Unternehmer hat für seine in Brot und Lohn stehenden Mitarbeiter zu haften. Es sei denn es ist vorsätzlich und mutwillig ein Schaden herbeigeführt worden.
Ich behaupte mal die Dienstanweisung ist grad mal zum A.... abwischen gut genug.

Der will sich nur um einen höheren Betriebshaftplfichtsversicherungsbeitrag drücken und irgend ein Mitarbeiter der jeden Tag die Arbeitslosen Zahlen im Fernsehen sieht wirds bestimmt schlucken.

Mit Kopf schüttelnden Grüßen

Brian

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Gernot90
Zerbrauchsgeweisung
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BeitragVerfasst am: 11.08.2005 14:55:03    Titel:
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Die Sache mit dem Ausführungsgehilfen regelt aber nur das Außenverhältnis gegenüber Dritten. Der Arbeitgeber versucht hier, seine Leutchen in Regress zu nehmen (Innenverhältnis). Das geht, soweit ich weiß aber nicht pauschal, sondern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ich würde mal tippen, dass das im BGB geregelt ist, hab aber im Moment keine Zeit zum Suchen.

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Gernot90
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zorro
Querdenker deluxe
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BeitragVerfasst am: 11.08.2005 15:12:47    Titel:
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aber damit kommt er im zweifelsfall so ohne weiteres nicht durch...aber das ist wahrscheinlich auch garnicht seine absicht. er will zum einen durch "angstmache" einen besseren umgang mit dem arbeitsmaterial erreichen und wenn einer das dann auch noch glaubt und im unfallsfalle tatsächlich zahlt, spart er sich auch noch versicherungsprämien...falls es bei euch überhaupt dauernd kracht und falls diese unfälle nicht auf schlechtes material sondern auf dummheit/vorsatz der mitarbeiter zurückzuführen wären...im zweifelsfall mal mit dem betreibsrat reden oder die zuständige gewerkschaft um rat frgen, die haben kostenfreie arbeitsrechtsberatung...wenn wer bei euch in der gewerkschaft ist...ist ja ziemlich unpopulär geworden in diesen tagen

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Gorli
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BeitragVerfasst am: 11.08.2005 15:26:25    Titel:
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Ich bin seit der Lehre in der Gewerkschaft, vond aher für mich kein Problem, Betriebsrat? Fehlanzeige.

Wenn man sieht, WAS alles aufm Flughafen den Vorfeldshcein erhält, und 3was die dann auch noch fahren dürfen: PASSAGIERBUSSE !!!...

naja, was will man erwarten von eienr Firma, deren Hauptmitarbeiter nicht Vollzeitleute sind, sondern GFB, Studenten, 400 Euro...

einige von den Leuten fahren so selten schon PKW, und wir sind mit Ford-Transit mit Rollstuhlrampe! unterwegs.

Es geht ja auch nicht um die Dienstenweisung, eben rückwärts mit Einweiser zu fahren, sondern es geht um die in der Dienstanweisung enthaltene Rechtspflicht, für den Schaden aufzukommen. Bisher habe ich nicht unterschrieben, und werde es auch nicht ( nur mit entsprechendem Zusatz )

Habe ja auf der Abreit schon Baumaschinen gefahren die 5 mal so teuer wie son Ford Bus sind, und niemals hat mich ein Arbeitgeber so etwas unterschreiben lassen...

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Hilti
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BeitragVerfasst am: 30.08.2005 08:36:39    Titel:
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Gorli, arbeitest Du in der grossen weiten Welt oder in der Schweiz? Falls Du im Schweizerländli arbeiten solltest, könnte ich Dir evt. weiterhelfen.
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Gorli
ich Idiot...
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Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 30.08.2005 12:13:11    Titel:
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Münchner Flughafen ;)


Aber Danke für Dein Hilfeangebot.

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kahler
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1. Land Rover Defender 90 SoftTop (TD5)
BeitragVerfasst am: 30.08.2005 16:34:31    Titel:
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Des haben sie bei uns auch Mal versucht. Da wurde einem sogar verboten mit Dienstfahrzeugen zu wenden oder generell rückwärts zu fahren.
Kannst im Prinzip vergessen. Ich meine, dass man nicht ohne einweiser rückwärts fährt und wenn doch das ein Verstoß gegen eine Dienstanweisung ist und damit evtl. arbeitsrechtliche konsequenzen hat ist klar. Aber verkehrsrechtlich kann dir da keiner was wollen.

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Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.
Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht.
- Albert Schweitzer
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