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Gibt es Richtlinien/Vorschriften zum Anbau von Scheinwerfern?
Referenzzahl und Anzahl ist mir bekannt

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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 09:34:26    Titel: Gibt es Richtlinien/Vorschriften zum Anbau von Scheinwerfern
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Hallo zusammen,

nachdem ich auch an mein "modernes" Altagsauto Zusatzfernlichter schrauben will, frage ich mich, ob es da hinsichtlich Anbau irgendwelche Vorschriften gibt.

Referenzzahl 100 (oder 75 für die ewig Gestrigen ;-) ) und maximal 4 Fernlichter ist mir bekannt - mir geht es mehr um die mechanische Lösung und das Thema Fussgängerschutz beim Unfall.

Weiß da jemand was oder hat einen Link?

Danke
Gruß
Bernd
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:27:12    Titel:
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Mein schlaues Lichtbuch spricht hierzu:

Maximal zulässig: 4 Stück
Lichtfarbe: weiß
Anbauhöhe: keine Angabe
Anbraubreite: keine Angabe
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben, blaue Kontrollleuchte (ist ja schon vorhanden für´s Fernlicht im Hauptscheinwerfer - Anmerkung des Gerbils)

- Scheinwerfer für Fernlicht nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein
- max. Lichtstärke aller gleichzeitig einschaltbaren Scheinwerfer für Fernlicht 300000cd (Kennzahl max. 100)
- beim Abblenden müssen alle Scheinwefer für Fernlicht gleichzeitig erlöschen


Weitere Anmerkung meinerseits:
"Fußgängerschutz" muß natürlich gegeben sein, das ist klar. Sollte also im Idealfall nicht "überstelen"...

Was ist´s denn für ein Auto und was für Scheinwerfer sollen da dran?

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StefanR
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:42:24    Titel:
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Für Höhe und Abstand der Scheinwerfer gibt es meines Wissens nach aber Vorschriften.


edit. Gilt wohl nicht für Fernscheinwerfer..

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"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams


Zuletzt bearbeitet von StefanR am 12.02.2016 10:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:42:49    Titel:
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Moins

Die StVZO und die damit verbundenen gesetzlichen Normen geben u.a. auch über min/max-Anbaumaße Auskunft, mit der Suchmaschine des Vertrauens findest Du die auch recht einfach.
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:44:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Im §50 StVZO find ich nix über die Anbauhöhe von FERNscheinwerfern, nur für´s Abblendlicht. Aber ich lern´gerne dazu...

Winke Winke

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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:44:12    Titel:
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Hallo Gerbil,

danke für die Daten - die kannt ich schon soweit ;-) und zum Beispiel für Arbeitsscheinwerfer sind die ja nicht relevant.

Bei meinem Samurai habe ich die kleinen LED Lampen einfach oben auf die Windenstoßstange geschraubt. Gucken nicht vorne über, aber halt "oben raus".
Mein Alltagsauto ist ein Fiat Panda 169, also schon eine moderne "rundliche" Form. Da würde ich versuchen die Lampen (Hella FF75) soweit es geht in dem Kühlergrill zwischen den Scheinwerfern zu versenken, aber ich werde es nicht schaffen, dass sie nicht aus dieser Fläche rausgucken. Überstehen über die Fahrzeuglänge tun sie aber nicht.

Bei Rallye-Autos stehen die Lampenbäume ja meist mindestens in der Höhe über die Motorhaube rüber und teilweise (zumindest bei den älteren Autos) auch nach vorne über die Fahrzeuglänge. Eigentlich müssen die Autos doch eine normale Straßenzulassung haben, wobei in dem Fall die Lampen sicherlich nur als Arbeitsscheinwerfer zulässig wären.

Gruß
Bernd
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:46:25    Titel:
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Bei der beschriebenen Montagesituation sehe ich nicht wirklich ein Problem beim Thema Fußgängerschutz.

Tipp vom Lichtfetischisten: Schau Dir mal die Nebler an, haben diese eine gerade Scheibe? Welcher Durchmesser? Welches Lochbild? Ggf. kann man da was nettes in LED montieren, falls das von Interesse ist.

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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:46:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
Im §50 StVZO find ich nix über die Anbauhöhe von FERNscheinwerfern, nur für´s Abblendlicht. Aber ich lern´gerne dazu...

Winke Winke


Völlig korrekt. Hab meinen Eintrag schon korrigiert. Wieder was gelernt Supi

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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:50:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Extrembeispiel:

http://www.blogcdn.com/www.autoblog.com/media/2012/03/01-1984-audi-sport-quattro-s1-rally.jpg

Abgesehen davon, dass da 6 statt zulässig 4 Scheinwerfer verbaut sind, wäre das so "erlaubt"?

Eigentlich ist es doch üblich, dass Zusatzscheinwerfer irgendwo irgendwie hingeschraubt werden. Aber ist das so auch "legal"? Das sowas für den Fussgängerschutz eine Katastrophe ist, sollte keine Frage sein.

Gruß
Bernd
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angelone
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:56:53    Titel:
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Willst du jetzt echt ein Rallyeauto von 1984 als Referenz für dein im Jahre 2016 strassentaugliches Normalauto nehmen? :)

@Jan: Kann man die Nebler sinnvoll durch LED ersetzen?
Das wären dann aber kleine Fluter und nicht zu vergleichen mit ner kleinen Lightbar, oder?

_________________
mfg
Martin
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:57:41    Titel:
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Hej,

hier gibt es eine umfassende Übersicht:
http://www.dekra.de/de/c/document_library/get_file?uuid=7258ac92-241f-4069-8a32-4f42e873a882&groupId=10100

Ein gutes Nachschlagewerk mit Angabe der entsprechenden §§.

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Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 10:57:53    Titel:
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Das ist so nicht erlaubt.

a) Wenn´s Fernscheinwerfer sind (zulassungsrechtlich) und keine Arbeittscheinwerfer, dann sind´s zuviele. Smile
b) Fußgängerschutz? YES
c) geänderte Fahrzeuglänge müßte eingetragen werden Heiligenschein

Entweder, das Fahrzeug wurde außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO bewegt oder es hat keinen interessiert.

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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 11:02:43    Titel:
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angelone hat folgendes geschrieben:
@Jan: Kann man die Nebler sinnvoll durch LED ersetzen?
Das wären dann aber kleine Fluter und nicht zu vergleichen mit ner kleinen Lightbar, oder?


Zum einen gibt´s Einbau-LED-Nebler mit diversen Lochbildern als 1:1 Austausch für viele PKW - Durchmesser 70 oder 90mm. Zum anderen gibt´s im gleichen Gehäuse auch Fernscheinwerfer oder Tagfahrleuchten oder Kombileuchten (TFL+Nebel) oder (ernsthaft!) Infrarot-Leuchten (sollen wohl in Fahrzeugen des KSK Verwendung finden, wie man so hört Heiligenschein)

Meint: da kann man schon was machen...

Hier mal als Beispiel eine 90mm Kombileuchte (TFL+Nebel):


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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 11:29:46    Titel:
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BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
Das ist so nicht erlaubt.

a) Wenn´s Fernscheinwerfer sind (zulassungsrechtlich) und keine Arbeittscheinwerfer, dann sind´s zuviele. Smile
b) Fußgängerschutz? YES
c) geänderte Fahrzeuglänge müßte eingetragen werden Heiligenschein

Entweder, das Fahrzeug wurde außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO bewegt oder es hat keinen interessiert.


Hallo,

a) weiß ich
b) gibt es da irgendwo etwas geschrieben
c) klar, aber die müsste man nur ein bischen nach hinten oben versetzen, dann würden sie nicht über die Stoßstange überstehen und trotzdem jeden Fußgänger umbringen, der im Weg steht.

Mir geht es nicht darum ein Rallyeauto zu bauen - dafür hat mein Panda den falschen Motor. Mir geht es darum zu wissen, was eben erlaubt ist und was nicht.

Meine beiden Varianten (Hella FF75 oder 5" LED mit E-Zeichen):






Beide würden nicht nach vorne über die Stoßstange stehen, aber eben aus der "Kühlergrillfläche" rausgucken. Im Falle der LEDs auch nach oben über die Motorhaube.

Gruß
Bernd
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 11:30:58    Titel:
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hmm.
TFL find ich hässlich und Nutzlos und die Nebler an sich nutz ich nur im Gelände, wenn ich im Nahbereich den Boden besser erkennen will.

Ne Kombi Nebler+Fernlicht wäre cool.

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mfg
Martin
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