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Rote 06-Nummer an Fahrzeug auf Abschleppbrille


 
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P. Escobar
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...und hat diesen Thread vor 3312 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.06.2016 20:27:01    Titel: Rote 06-Nummer an Fahrzeug auf Abschleppbrille
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Vielleicht fällt Euch hierzu was ein:

die örtliche Zulassungsstelle hat einen neuen Chef. Fürchterlich arrogant und ziemlich "übermotiviert". Folgendes soll sich zugetragen haben:

Person X besitzt einen Abschlepp-LKW mit absenkbarer Plattform und ausfahrbarer "Brille", kann also ein Fahrzeug aufladen und eins auf die Brille nehmen. Während auf der Plattform ein zugelassenes Fahrzeug (1) verladen war, wurde auf die Brille ein weiteres, nicht zugelassenes Fahrzeug (2) gepackt. An diesem Fahrzeug waren rote 06er Kennzeichen angebracht, da es vorher noch von einer Werkstatt zu einem Verladeplatz gefahren wurde. Die 06er gehören ebenfalls X, waren also nicht geborgt o.Ä.

X fuhr mit dem LKW zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug 1 abzumelden. Während X wartete, hat der besagte Leiter den LKW gesehen, und einen riesen Tanz veranstatet er würde die roten 06er jetzt entziehen etc. Nach etwas Diskussion hat er es aber bei einer Verwarnung belassen.

Kann mir irgendjemand erklären, wo hier das Problem liegen soll?? Unsicher

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Der Grader
Dornröschen MAN
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BeitragVerfasst am: 27.06.2016 20:39:40    Titel:
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Ganz klar. Liegengebliebene Fahrzeuge mit Überführungs- bzw. Probefahrtkennzeichen dürfen laut diesem Herren bei einem Defekt nicht abgeschleppt werden sondern müssen an Ort und Stelle vernichtet werden. Hau mich, ich bin der Frühling
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lodulf
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BeitragVerfasst am: 27.06.2016 21:54:17    Titel:
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das ist in frankfurt auch so ! Nee, oder?

du darfst als abschleppunternehmer kein 2. fahzeug mit auf die brille nehmen Hau mich, ich bin der Frühling (es könnte es sich ja dadurch finanziell lohnen)

L.

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P. Escobar
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Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 3312 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.06.2016 22:19:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Warum darf ich das nicht?? Ich darf doch auch 2 Fahrzeuge auf die Plattform laden, solange ich die Zuladung nicht überschreite.

Außerdem hätte das ja nichts mit den roten Nummern zu tun.

Ich versteh das Problem noch immer nicht Supi

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lodulf
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BeitragVerfasst am: 27.06.2016 22:43:46    Titel:
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meiner meinung nach reine willkür Wut

es hat ja auch viele jahre funktioniert ohne probleme, erst als das ordnungsamt mal bei einem volksfest innerhalb kürzester zeit alle falschparker abräumen lies gab es hinterher die probleme --------vielleicht haben einige abschleppunternehmer innerhalb kurzer zeit u viel verdient und es gab einige neider.

L.

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Wohnort: Hinter dem Mond an der ersten Ampel links und dann etwa 2 Lichtjahre geradeaus bis zum Ende


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2. Was ich mal hatte, habe und vielleicht irgendwann haben werde
3. Oder aber auch was ich schon alles gefahren habe, als Mietwagen, Firmenauto oder überhaupt
4. Oder bayrisch-bengalische Wracks oder so
BeitragVerfasst am: 28.06.2016 08:52:05    Titel:
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Die Abschleppbrille ist nur zum Transport liegengebliebener, oder anderweitig fahruntüchtiger Fahrzeuge zugelassen (auch Falschparker), also reine ABschleppen. Wird damit ein fahrtüchtiges Fahrzeug, z.B. vom Händler, transportiert liegt kein Abschleppen, sondern vielmehr ein genehmigungspflichtiges Schleppen vor.
Hierfür muss der Unternehmer eine Schleppgenehmigung bei der Behörde beantragen.
Ob ein Missbrauch der roten Nummer vorliegt ist fraglich, er kann aber über das Gewerbeamt eins wegen der Schleppgeschichte auf den Sack bekommen.

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lodulf
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1. fj 45, bj 42, bj 40, j60, j61..........
BeitragVerfasst am: 28.06.2016 09:34:25    Titel:
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hä !!! Obskur

du wiedersprichst dir doch : seit wann ist ein falschparker ein fahruntüchtiges auto, für das man eine schleppgenehmigung braucht.

L.

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BeitragVerfasst am: 28.06.2016 17:13:48    Titel:
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Vielleicht doof ausgedrückt, in der Praxis hat der Abschleppdienst für Brillenfahrzeuge eine Schleppgenehmigung, bzw Ausnahmegenehmigung für Falschparker.

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