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Patrol aus NL


 
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Meister-Michel
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...und hat diesen Thread vor 3243 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.09.2016 08:52:53    Titel: Patrol aus NL
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Moin

Ich bin hier schon einige Zeit am mitlesen und versuche mir ein Bild davon zu machen was man alles beachten muss beim Kauf eines älteren Geländewagen.

Im Moment bin ich an dem hier hängen geblieben:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=232332850&scopeId=C&isSearchRequest=true&damageUnrepaired=NO_DAMAG... [Link automatisch gekürzt]

Kann ich so ein Fahrzeug hier in Deutschland auch als LKW versteuern? Und welche anderen Punkte muss ich noch beachten wenn ich einen Wagen aus z.B. Holland hole?

Danke für Infos...

Michael
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.09.2016 08:59:37    Titel:
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Moins

Ich habe keinen Hinweis auf eine Wegfahrsperre gesehen, und ich habe keine Ahnung ob man ein Auto ohne sowas noch in DE zugelassen und versichert bekommt.

Ansonsten - ein kurzer GR mit Hochdach, endsgoil!
Zur Lkw-Versteuerung ... da wirst Du möglicherweise noch ein Tänzchen mit Deinem Zollamt haben und das Teil wahrscheinlich vorführen müssen, bis die das dann endgültig als Lkw versteuern werden.
Abeer dazu gibt es genug Material im Netz, mach Dich mal schlau drüber.
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Sprotte
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Fahrzeuge
1. vorübergehend ohne 4x4...
BeitragVerfasst am: 13.09.2016 09:00:36    Titel:
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Du brauchst die holländischen Papiere und einen Kaufvertrag ( am einfachsten in deutscher Sprache ) , zum TÜV und eine Abnahme nach §21 machen, dann kannst du den hier zulassen.
Für die LKW Zulassung benötigst du ein Trenngitter zum Laderaum hin, evtl. vorhandene Gurte und Aufnahmen müssen weg ( unbrauchbar gemacht werden ), teilweise werden auch verblechte Scheiben gefordert, das würde ich vorab beim TÜV abklären....

Zu den üblichen Patrol Macken wurde hier schon diverses geschrieben, einfach mal suchen....
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 09:58:42    Titel:
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Warum sollte man mit einem EU-Fahrzeug eine Einzelabnahme nach §21 machen müssen?
Und das Märchen mit den verblechten Scheiben ist anscheinend auch nicht totzukriegen. traurig
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Sprotte
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Fahrzeuge
1. vorübergehend ohne 4x4...
BeitragVerfasst am: 13.09.2016 10:14:29    Titel:
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Zum Tüv muss man auf jeden Fall , eine neue HU ist fällig und der Umbau auf LKW muß auch abgenommen werden, wenn da schon LKW in den Papieren drin steht, ist das natürlich einfacher...

was die Bleche angeht, hab ja auch evtl. geschrieben.....

Geklaut bei der Dekra :

Pkw wird zum Pkw mit Lkw-Zulassung

Wichtiges für den Umbau

Bei der Umrüstung eines Personenkraftfahrzeugs zu einem Pkw mit Lkw-Zulassung muss dieses so umgerüstet werden, dass tatsächlich und dauerhaft die Eignung als Fahrzeug zum Gütertransport gegeben ist. Dazu gehören:

Entsprechendes Ladevolumen bzw. entsprechende Laderaumlänge
Unbrauchbar gemachte Sitz- und Sicherheitsgurtverankerungen
Eingesetzte Bleche anstelle der Seitenscheiben hinten (je nach zuständigem Finanzamt)
Die steuerrechtliche Anerkennung der Klassifizierung als Lkw liegt in der Entscheidung des zuständigen Finanzamtes. Erfolgt der Umbau aus steuerrechtlichen Gründen, sollte vor Umbaubeginn auf jeden Fall das Finanzamt konsultiert werden.

Auf jeden Fall sollte vor der Umrüstung die zuständige Technische Prüfstelle (TP) aufgesucht werden, um Details für Umrüstung, Begutachtung und beabsichtigte Änderung der Fahrzeugpapiere zu besprechen.

KFZ Steuer macht mittlerweile der Zoll und nicht mehr das Finanzamt....
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 10:32:43    Titel:
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Zur HU gibt es keine Angaben bzw. habe ich in dem Inserat nichts gefunden, woher weisst Du das?

I.d.R. gehst Du zur Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt) und führst das Fahrzeug vor. That's all.
Die Prozedur wird zutreffend auch hier beschrieben.
Wenn das Fahrzeug in NL als Lkw zugelassen ist, wird es auch in DE als Lkw zugelassen.

Und falls das Fahrzeug keine HU haben sollte bzw. diese abgelaufen ist, muss die eben gemacht werden.
Aber von einer Einzelabnahme nach §21 ist schon seit Jahren nicht mehr die Rede, es sei denn das Fahrzeug hat keine Papiere.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 11:13:51    Titel:
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Hier ist eine nette Liste mit den zu beachtenden Punkten:

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/importieren-von-eu-gebrauchtwagen

Wenn der kein COC hat (wovon ich bei 1999 fast ausgehen würde), musst du die Vollabnahme nach § 21 machen lassen; ist aber kein Problem, wenn der in Ordnung ist. Wegfahrsperre brauchst du dafür nicht. Zahlst ev. etwas mehr Kaskoversicherung deswegen.

Wenn das ein kurzer ist, kannst du Zulassung als N1 (LKW) vergessen, da dann der Raum zur Güterbeförderung kleiner oder gleich des Raums für die Personenbeförderung ist. Versuchen kann man es, man hat schon Pferde kotzen sehen ...

Auf jeden Fall kannst du dich auch sonst (lange Ausführung und Zulassung als LKW) auf Spaß mit dem Zoll wg. der Kfz-Steuer einstellen, denn sie werden dir mit KraftStG § 18 Abs. 12 kommen ... kannst du hier alles nachlesen.

Ich würde die volle Kfz-Steuer einkalkulieren, dann gibt es keine pösen Überraschungen, sondern ggfs. nur gute.
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Meister-Michel
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...und hat diesen Thread vor 3243 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.09.2016 11:38:17    Titel:
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Hallo

Danke für die Infos. Habe aus anderen Berichten schon mehrfach heraus gelesen das die Besteuerung als LKW die Challange ist, weniger die Zulassung/ Versicherung. Die Holländer haben da glaube ich auch andere Regeln, darum ja auch bei vielen diese komischen Hochdächer.
Naja, mal sehen. So einen Bock als PKW versteuern ist ein KO Thema bei meiner Chefin Wut .
Aber fahre die Tage mal nach Holland um mir den Wagen an zusehen. Dann schauen wir weiter.

Ach so, einen Frage noch: COC ist noch mal was?!? Habe bei Google auf die Schnelle nur komische Sachen gefunden.

Michael
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 13:03:48    Titel:
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COC = Certificate of Conformity, also die Bescheinigung des Herstellers, dass das einzelne Fahrzeug der EU-Betriebserlaubnis entspricht. Wird vom Importeur desjenigen Landes ausgestellt, in welches ein Nicht-EU - Fahrzeug zum ersten Mal eingeführt wird. Alternativ könnte es auch der Hersteller direkt ausstellen, aber der wird einen wieder an seine jeweilige EU-Dependance verweisen.

Musst aber mal nachsehen ab welchem Bj. es das COC überhaupt gibt, das weiss ich nicht auswendig.
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MF
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 14:17:42    Titel:
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Moin

Mittlerweile hat sich der Zoll, der ja schon seit einiger Zeit für die KFZ Steuer zuständig ist,
darauf eingeschossen das ein Geländewagen oder Pick up dann steuerlich ein LKW ist,
wenn er zwei eingetragene Sitzplätze hat.

Das sollte beim Roten evntl. schon so sein oder du kannst es beim TÜV machen,
wenn du die LKW Eintragung machen lässt.

Also, das ist auch zu schaffen.

Wenn du den Wagen für 3000€ bekommst,
wäre es ja mal interessant zu sehen wie viel das Fahrzeug am Ende gekostet hat wenn es in D zugelassen ist.

Gruß Mario

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patrol90
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 15:43:16    Titel:
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Mein ehemaliger Patrol Y60 3-türer war ein Hochdach aus den Niederlanden mit LKW Zulassung.
Er war wie der abgebildete bereits ohne die hinteren Sitze und die hinteren Fenster bereits verblendet (unabhängig davon ob das nun definitiv in Dtl nötig ist oder nicht).
Es musste für die LKW-Zulassung nur eine "Laderaumabtrannung" eingebaut werden, die der in dem abgebildeten ziemlich ähnlich ist. Mir wurde etwas von einer Mindesthöhe von 30cm gesagt.....

Zu den Kosten kann ich sagen: Ich glaube die Ausfuhr aus den NL schlägt mit einem zweisteligen Betrag zu Buche. Um das Auto legal aus den NL mitzunehmen ist es notwendig das bei den sogenannten RDW (https://www.rdw.nl) persönlich zu melden und man bekommt dann einige Zettel, dass das Auto expoertiert werden darf.
Ich hatte auch rote Kennzeichen zur Verfügung, somit fallen evtl KOsten für Kurzzeitkennzeichen usw weg!

Die Zulassung in DTL hat insgesamt mit TÜV usw. vielleicht 300€ gekostet. Das weiß ich nicht mehr 100%, nagel mich bitte nicht darauf fest.
Bei mir der größte Posten in der Rechnung war der Sprit, weil ich in Ostdeutschland wohne und somit der Weg natürlich wesentlich länger ist, als für unsere Westdeutschen Mitbürger.

Also insgesamt in einem mittleren dreistelligen Bereich. Wenn das Auto gut ist lohnt sich das.

Worauf du beim Patrol achten musst steht hier im Forum reichlich. Vorallem Rost, Rost, Rost. ;-)
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Meister-Michel
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 15:55:33    Titel:
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Noch mal vielen Dank für die vielen Infos, werde mal sehen wie sich die Karre darstellt. Der Rost ist auch mein größtes Problem, die Mechanik/ Elektrik usw. sollte ich als KFZler wohl hin bekommen. Bin nur halt kein Karosseriebauer...

Michael
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