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Suche Rammschutz/Frontschutbügel für Nissan MD21/WD21
...und zwar einen ganz bestimmten...

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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 3112 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.01.2017 21:56:42    Titel: Suche Rammschutz/Frontschutbügel für Nissan MD21/WD21
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Hallo,

folgendes Problem:

Habe einen Frontschutzbügel eingetragen, der aber nicht vorhanden ist. Neue bzw. andere werden ja nicht mehr eingetragen. Wenn ich jetzt zum TÜV muss, wird der eingetragene wieder ausgetragen weil er nicht da ist. Das wars dann.

Um die Eintragung zu erhalten, benötige ich also den eingetragenen Rammschutz - notfalls auch leihweise (ca. im Frühsommer).

Es handelt sich um einen Rammschutz der Firma Scheren-Off-Road oder S.O.R. mit der Bezeichnung WD21/17 A.

Im Notfall, nur um die Eintragung zu erhalten, gehen auch die Typen WD21/1 Ausf. C20, WD21/1 Ausf. C21, WD21/1 Ausf. C201, WD21/1 Ausf. C211 oder WD21/17 Ausf. B.

Das würde wahrscheinlich funktionieren, weil aktuell in den Fahrzeugpapieren nicht die Typbezeichnung, sondern nur die KBA-Nummer 30102 angegeben ist, die für verschiedene Typen gilt. Das entsprechende Mustergutachten habe ich.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:00:55    Titel:
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Wenn ich solche Angst hätte würde ich zu einer entspannteren Prüforganisation fahren.
Mal abgesehen davon,dass Frontschutzbügel mit Gutachten,
bei Fahrzeugen mit einer EZ vor irgendwas 2008,
immernoch eingetragen werden können.

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:03:13    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
...
Mal abgesehen davon,dass Frontschutzbügel mit Gutachten,
bei Fahrzeugen mit einer EZ vor irgendwas 2008,
immernoch eingetragen werden können.


Wenn ich mich so im Zubehörprogramm für meinen Nissan umsehe, wohl auch wieder für neuere Fahrzeuge. Unsicher

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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 3112 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:04:45    Titel:
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War heute beim TÜV. Der Erbsenzähler hat die Papiere und das Baujahr gesehen. Laut seiner Aussage wird nichts neues eingetragen. Habe ja einen Rammschutz - sogar vom gleichen Hersteller.

Wo steht das mit "...irgendwas 2008"? Gibt es da etwas schriftliches?
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 3112 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:07:16    Titel:
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Im aktuellen Zubehörprogramm gibt es nur noch "Personenschutzbügel". Die haben, soweit ich weiß, andere Abmessungen. Und für so alte Kisten wie den WD21 wird es da gar nichts geben.
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Oliver
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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:08:02    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:
Caruso hat folgendes geschrieben:
...
Mal abgesehen davon,dass Frontschutzbügel mit Gutachten,
bei Fahrzeugen mit einer EZ vor irgendwas 2008,
immernoch eingetragen werden können.


Wenn ich mich so im Zubehörprogramm für meinen Nissan umsehe, wohl auch wieder für neuere Fahrzeuge. Unsicher



http://www.ebay.de/itm/FRONTBUGEL-FRONTSCHUTZBUGEL-EC-FUR-NISSAN-NAVARA-NP300-2015-/331949757106?hash=item4d49bf52b2:g:fRUAAOSwm... [Link automatisch gekürzt]

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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:09:36    Titel:
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Die gehen jetzt alle nur noch bis zur Stoßstange. Wie früher bis zur Motorhaube is nich mehr....
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:22:30    Titel:
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§30c Absatz 4:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34267.htm

Dazu gibts Dienstanweisungen der jeweiligen Organisationen.
Ich sag doch,fahr woanders hin.

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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:49:11    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
§30c Absatz 4:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34267.htm

Dazu gibts Dienstanweisungen der jeweiligen Organisationen.
Ich sag doch,fahr woanders hin.


Hast du dir das selbst vor dem posten mal durchgelesen?

Zuerst steht ganz oben: "Diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis 2012".

Und, egal ob bei der alten oder der neuen Variante - ich kann da nichts entdecken, wonach der Prüfer die alten Bügel eintragen kann, darf oder soll. Da geht es immer nur um neuere Baujahre und europäische Typgenehmigungen etc. Und es steht noch dabei, dass die Regelung nicht nationale Gesetze berührt....

Wie auch immer; das scheint mir nicht zu helfen. Vielleicht bin ich aber auch zu blöd, da die richtige Info rauszulesen.
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BeitragVerfasst am: 25.01.2017 22:57:49    Titel:
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"In Brüssel wurde dann die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Oktober 2005 erlassen..."

"Frontschutzbügel mit bisher gültigem TÜV-Gutachten sind auch nach der Veröffentlichung der neuen Richtlinien des EU-Parlaments in einer Übergangszeit von 18 Monaten für den Anbau erlaubt."

Aus dem Artikel kopiert: http://www.fr-online.de/auto/neue-eu-gesetze-fuer-frontbuegel-vom-kuhfaenger-zum-schutzbuegel,1472790,3185024.html
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.01.2017 09:54:40    Titel:
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Lies mal hier den ersten Satz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html

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Oliver
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BeitragVerfasst am: 26.01.2017 09:57:05    Titel:
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Micha, klär das doch einfach mal auf, ohne umständliche Gesetzestexte zu posten. Sind die Dinger nun wieder zulässig oder nicht? Und falls nein, warum werden sie dann als legal für neue Fahrzeuge angeboten?

Merci. Tröst

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BeitragVerfasst am: 26.01.2017 10:00:08    Titel:
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@ Caruso

Danke, das ist ein Argument.

Werde mal den TÜV-Menschen von gestern damit konfrontieren.

@ Oliver

Das ist ein klar verständlicher und aus meiner Sicht eindeutiger Satz - im Gegenteil allerdings zu dem vorher verlinkten.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.01.2017 10:05:29    Titel:
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Ich halte den TÜV immernoch für den falschen Ansprechpartner.

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BeitragVerfasst am: 26.01.2017 10:09:16    Titel:
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Meinst du, ich sollte lieber zur DEKRA fahren?

Das Auto wird mit vielen Änderungen komplett neu aufgebaut. Da muss so einiges eingetragen bzw. geändert werden. GÜS und KÜS scheiden also aus.
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