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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 3112 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 25.01.2017 21:56:42 Titel: Suche Rammschutz/Frontschutbügel für Nissan MD21/WD21 |
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Hallo,
folgendes Problem:
Habe einen Frontschutzbügel eingetragen, der aber nicht vorhanden ist. Neue bzw. andere werden ja nicht mehr eingetragen. Wenn ich jetzt zum TÜV muss, wird der eingetragene wieder ausgetragen weil er nicht da ist. Das wars dann.
Um die Eintragung zu erhalten, benötige ich also den eingetragenen Rammschutz - notfalls auch leihweise (ca. im Frühsommer).
Es handelt sich um einen Rammschutz der Firma Scheren-Off-Road oder S.O.R. mit der Bezeichnung WD21/17 A.
Im Notfall, nur um die Eintragung zu erhalten, gehen auch die Typen WD21/1 Ausf. C20, WD21/1 Ausf. C21, WD21/1 Ausf. C201, WD21/1 Ausf. C211 oder WD21/17 Ausf. B.
Das würde wahrscheinlich funktionieren, weil aktuell in den Fahrzeugpapieren nicht die Typbezeichnung, sondern nur die KBA-Nummer 30102 angegeben ist, die für verschiedene Typen gilt. Das entsprechende Mustergutachten habe ich. | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 25.01.2017 22:00:55 Titel: |
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Wenn ich solche Angst hätte würde ich zu einer entspannteren Prüforganisation fahren.
Mal abgesehen davon,dass Frontschutzbügel mit Gutachten,
bei Fahrzeugen mit einer EZ vor irgendwas 2008,
immernoch eingetragen werden können. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 25.01.2017 22:03:13 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | ...
Mal abgesehen davon,dass Frontschutzbügel mit Gutachten,
bei Fahrzeugen mit einer EZ vor irgendwas 2008,
immernoch eingetragen werden können. |
Wenn ich mich so im Zubehörprogramm für meinen Nissan umsehe, wohl auch wieder für neuere Fahrzeuge.  | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 25.01.2017 22:04:45 Titel: |
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War heute beim TÜV. Der Erbsenzähler hat die Papiere und das Baujahr gesehen. Laut seiner Aussage wird nichts neues eingetragen. Habe ja einen Rammschutz - sogar vom gleichen Hersteller.
Wo steht das mit "...irgendwas 2008"? Gibt es da etwas schriftliches? | |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 25.01.2017 22:07:16 Titel: |
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Im aktuellen Zubehörprogramm gibt es nur noch "Personenschutzbügel". Die haben, soweit ich weiß, andere Abmessungen. Und für so alte Kisten wie den WD21 wird es da gar nichts geben. | |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 25.01.2017 22:08:02 Titel: |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 25.01.2017 22:09:36 Titel: |
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Die gehen jetzt alle nur noch bis zur Stoßstange. Wie früher bis zur Motorhaube is nich mehr.... | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 25.01.2017 22:22:30 Titel: |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 25.01.2017 22:49:11 Titel: |
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Hast du dir das selbst vor dem posten mal durchgelesen?
Zuerst steht ganz oben: "Diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis 2012".
Und, egal ob bei der alten oder der neuen Variante - ich kann da nichts entdecken, wonach der Prüfer die alten Bügel eintragen kann, darf oder soll. Da geht es immer nur um neuere Baujahre und europäische Typgenehmigungen etc. Und es steht noch dabei, dass die Regelung nicht nationale Gesetze berührt....
Wie auch immer; das scheint mir nicht zu helfen. Vielleicht bin ich aber auch zu blöd, da die richtige Info rauszulesen. | |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 25.01.2017 22:57:49 Titel: |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 26.01.2017 09:54:40 Titel: |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 26.01.2017 09:57:05 Titel: |
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Micha, klär das doch einfach mal auf, ohne umständliche Gesetzestexte zu posten. Sind die Dinger nun wieder zulässig oder nicht? Und falls nein, warum werden sie dann als legal für neue Fahrzeuge angeboten?
Merci.  | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 26.01.2017 10:00:08 Titel: |
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@ Caruso
Danke, das ist ein Argument.
Werde mal den TÜV-Menschen von gestern damit konfrontieren.
@ Oliver
Das ist ein klar verständlicher und aus meiner Sicht eindeutiger Satz - im Gegenteil allerdings zu dem vorher verlinkten. | |
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Verfasst am: 26.01.2017 10:05:29 Titel: |
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Ich halte den TÜV immernoch für den falschen Ansprechpartner. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 26.01.2017 10:09:16 Titel: |
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Meinst du, ich sollte lieber zur DEKRA fahren?
Das Auto wird mit vielen Änderungen komplett neu aufgebaut. Da muss so einiges eingetragen bzw. geändert werden. GÜS und KÜS scheiden also aus. | |
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