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Australien Import

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Timothy92
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...und hat diesen Thread vor 1390 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol
BeitragVerfasst am: 07.10.2021 21:55:55    Titel: Australien Import
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Moin,
ich war mit einem Freund für zwei Jahre in Australien. Wir haben uns dort einen Nissan Y61 mit einigen Modifikationen gekauft und er hat ihn nach Europa schiffen lassen. Jetzt möchte ich ihm das Auto gerne abkaufen und bin etwas verunsichert, was der Deutsche TÜV dazu sagt. Das Fahrzeug ist immer noch in Au. zugelassen und über eine Deutsche Versicherung versichert.
Ich stelle noch ein Foto rein, damit ihr euch ein erstes Bild machen könnt.

Habe ich Chancen das KFZ mit den Umbauten hier zu Zulassen?
Und was müsste gegebenenfalls ab oder umgebaut werden?

Cheers Timothy

https://up.picr.de/42206155te.png
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 07.10.2021 22:29:15    Titel:
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Leck mich am Arsch, das geilste Kennzeichen ever rotfl rotfl rotfl

Warst Du dort resident oder nur Holiday/w&t Visum?

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Scap
Lottogewinnvordrängler
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BeitragVerfasst am: 07.10.2021 22:30:27    Titel:
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Bullbar, Fahnenmast, Scheinwerfer, Rückleuchten, Räder/Reifen, Scheiben ... von so Kleinigkeiten wie Motor und Abgassystem mal gar nicht zu reden. Ein phantasievoller Prüfer kann die Liste problemlos über Seiten verlängern.

_________________
Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 07.10.2021 23:41:57    Titel:
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Bei Umzugsgut ist die Abgasklasse schlichtweg egal. Man muss dann halt beim Pkw Euro 0 in Kauf nehmen...also besser LKW oder ganz was anderes.

Der Fahnenmast dürfte eine Funkantenne sein und kann bleiben, die ARB Stoßstange ist ebenfalls kein Problem. Ein Zusatzscheinwerfer muss weg, drei Stück geht nur in Schweden.

Generell muss erstmal geklärt sein unter welchen Bedingungen man sich in Australien aufhält oder aufgehalten hat, siehe oben.

Wenn das Fahrzeug schon in Europa ist wird der Freund die Zulassung übernehmen müssen, anders kann die Umzugsgutregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Dann gilt eine bestimmte Haltedauer, sonst meldet sich das Finanzamt....

Also bitte mal ausführen, wie das Fahrzeug beim Zoll eingeführt wurde.

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Timothy92
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Fahrzeuge
1. Nissan Patrol
BeitragVerfasst am: 08.10.2021 16:07:31    Titel:
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[quote="P. Escobar"]Leck mich am Arsch, das geilste Kennzeichen ever rotfl rotfl rotfl

Warst Du dort resident oder nur Holiday/w&t Visum?[/quote]


Leider nur auf einem Work and Holiday Visa
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Timothy92
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Fahrzeuge
1. Nissan Patrol
BeitragVerfasst am: 08.10.2021 16:13:01    Titel:
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[quote="P. Escobar"]Bei Umzugsgut ist die Abgasklasse schlichtweg egal. Man muss dann halt beim Pkw Euro 0 in Kauf nehmen...also besser LKW oder ganz was anderes.

Der Fahnenmast dürfte eine Funkantenne sein und kann bleiben, die ARB Stoßstange ist ebenfalls kein Problem. Ein Zusatzscheinwerfer muss weg, drei Stück geht nur in Schweden.

Generell muss erstmal geklärt sein unter welchen Bedingungen man sich in Australien aufhält oder aufgehalten hat, siehe oben.

Wenn das Fahrzeug schon in Europa ist wird der Freund die Zulassung übernehmen müssen, anders kann die Umzugsgutregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Dann gilt eine bestimmte Haltedauer, sonst meldet sich das Finanzamt....

Also bitte mal ausführen, wie das Fahrzeug beim Zoll eingeführt wurde.[/quote]

Wir waren im Rahmen eines Klassischen Work and Holliday Visa dort.
Die Postalische Adresse war in De verbleibend und der Wohnort in Australien.
Vielen Dank für den Verweis auf die Umzugsrelungen. Da werde ich mich etwas schlau machen! :)
Die Maximale Haltedauer ohne "Reise" beträgt meines Wissens ein Jahr in Deutschland. Danach ist man verpflichtet das Fahrzeug umzumelden.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 08.10.2021 20:21:19    Titel:
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Da seid ihr extrem schlecht informiert.

Das Fahrzeug muss hier zugelassen werden, sobald ein "regelmäßiger Standort" in Deutschland begründet wird. Das Fahren mit ausländischer Zulassung ist nur bei vorübergehender Einfuhr bis zu einem Jahr zulässig.

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Timothy92
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...und hat diesen Thread vor 1390 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol
BeitragVerfasst am: 10.10.2021 17:38:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="P. Escobar"]Da seid ihr extrem schlecht informiert.

Das Fahrzeug muss hier zugelassen werden, sobald ein "regelmäßiger Standort" in Deutschland begründet wird. Das Fahren mit ausländischer Zulassung ist nur bei vorübergehender Einfuhr bis zu einem Jahr zulässig.[/quote]



-> da gebe ich euch Recht... Um die unverzügliche Ummeldung komme ich nicht rum.

Es geht mir vielmehr darum, was ich wahrscheinlich TÜV-bedingt ändern oder Tauschen muss.
Ich erhoffe mir Hilfreiche Beiträge durch eure Erfahrungen :)
Vielen Dank vorab!!
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Timothy92
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1. Nissan Patrol
BeitragVerfasst am: 12.10.2021 08:18:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

-> da gebe ich euch Recht... Um die unverzügliche Ummeldung komme ich nicht rum.

Es geht mir vielmehr darum, was ich wahrscheinlich TÜV-bedingt ändern oder Tauschen muss.
Ich erhoffe mir Hilfreiche Beiträge durch eure Erfahrungen :)
Vielen Dank vorab!!
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OffRoad-Ranger
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1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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BeitragVerfasst am: 12.10.2021 09:58:19    Titel:
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Timothy92 hat folgendes geschrieben:
...geht mir vielmehr darum, was ich wahrscheinlich TÜV-bedingt ändern oder Tauschen muss...

Servus,
das sagt dir beim TÜV die Person welche die Änderung abnehmen wird.
Also vorher hinfahren, nötige Umbauten mitteilen lassen, alles Umbauen und wieder zur Abnahme hinfahren.

Der eine will es so, der andere so!

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Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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MF
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BeitragVerfasst am: 12.10.2021 11:15:08    Titel:
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Moin


Den Knackpunkt sehe ich, wie im Forum schon öfter beschrieben bei Importen aus Australien,
was hat der für einen Motor?

Gab es den auch in der EU? Hat der eine gültige Abgasnorm für D?

Das war ja oben schon erwähnt, wenn er richtiges Umzugsgut wäre, wäre die Abgasnorm egal,
aber so kann es ein Drama werden.

Aber auch das kann dir dir Prüfstelle sagen.

Gruß Mario

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 12.10.2021 12:14:45    Titel:
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Zur Art des Aufenthalts,des Halters sehe ich hier nichts:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/umzugsgut

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 12.10.2021 12:49:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
Zur Art des Aufenthalts,des Halters sehe ich hier nichts:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/umzugsgut


Zulassungsrecht ist in AUS Sache der Bundesstaaten, Du kannst in manchen Staaten als "alien" gar kein Fahrzeug zulassen, in anderen nur mit temporären Schildern. Für die Nutzung der Umzugsgutregelung muss aber Dein Name in den Papieren stehen für besagte 6 Monate.

OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:

Der eine will es so, der andere so!


Und auf derlei Willkür lässt er sich gar nicht ein, sondern orientiert sich ausschließlich an den einschlägigen Gesetzen und Normierungen Vertrau mir

Leider sind die Antworten auf die Nachfragen hier sehr wässrig, man kann also nur spekulieren.

Generell werden die Reifen runtermüssen (vermutlich haben die jetzigen kein E-Prüfzeichen), sowie die Scheinwerfer umgebaut werden auf Rechtsverkehr. Rote Blinker sind i.R.d. §70 durch Ausnahmegenehmigung möglich.

Wenn das Fahrzeug bereits als Umzugsgut eingeführt ist (diese Frage wurde ja irgendwie auch ignoriert), darf es 12 Monate lang nicht überlassen (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) werden. Weder verkauft noch verliehen, verpfändet, verschenkt etc.

In diesem Fall braucht man sich um Abgasgutachten keine Gedanken zu machen, das Fahrzeug bekommt dann halt Euro 0 (SZ 00), was knapp 400€ pro Liter Hubraum sind.

Wenn es kein Umzugsgut ist (auch hier erneut die Frage, hat das zuständige HZA hierzu bereits irgendetwas geäußert) wird es problematisch, weil dann ein Abgasgutachten beschafft werden muss. Beim 3,0 könnte das mit Unmengen Glück sogar mit einer Bestätigung von Nissan gehen (glaube ich persönlich nicht, aber vielleicht....), der Datenblattservice vom TÜV hat jedenfalls nichts für Australien gelistet, was ich eben so überfliegen konnte.

Beim 4,2 geht gar nichts; außer als Umzugsgut kann man den nur mit einer nationalen Zulassungsart wie der Arbeitsmaschine zulassen.

Ich würde das erstmal klären, bevor ich mir über Nebensächlichkeiten wie Anbauteile einen Kopf mache.

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Sergeant
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BeitragVerfasst am: 12.10.2021 18:28:57    Titel:
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Rede mal mit einem Prüfer ob er dir das Fahrzeug evtl als Land und Forstwirtschatliches Nutzfahrzeug zulassen würde.
Dann kannst du dir den ganzen Eintragungskäse sparen.

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P. Escobar
Abenteurer
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Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 12.10.2021 19:26:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sergeant hat folgendes geschrieben:
Dann kannst du dir den ganzen Eintragungskäse sparen.


Wie kommt man denn auf so einen Quatsch?? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?

Natürlich sind die Umbauten auf bei einer LoF zugmaschine abnahmepflichtig.

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